LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5721 09.04.2019 Datum des Originals: 09.04.2019/Ausgegeben: 12.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2181 vom 19. März 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Karl Schultheis SPD Drucksache 17/5512 Wann gibt es neue Informationen zum Radschnellweg Euregio? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung hat seit ihrem Amtsantritt immer wieder erklärt, am Bau der ersten fünf Radschnellwege im Land festhalten zu wollen. Nach wie vor ist vonseiten der Landesregierung aber nichts darüber zu hören, wann es mit dem Radschnellweg Euregio vorangeht. Angestoßen wurde das Projekt der fünf Radschnellwege durch das Land bereits im Jahr 2012 – die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Euregio liegt seit Juni 2017 vor. Zuletzt berichteten die Verwaltungen der Städteregion Aachen, der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath in öffentlichen Gremiensitzungen darüber, mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung verabschieden zu wollen, der Planung und Bau des Radschnellwegs regelt – dem Landesbetrieb fehlten hierfür die Kapazitäten.1 In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 1058 vom Juni 2018 hatte Verkehrsminister Wüst hingegen noch ausgeführt, dass es Straßen.NRW nicht an Kapazitäten mangele, das Projekt selbst umzusetzen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2181 mit Schreiben vom 9. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Sind die Berichte zutreffend, nach denen Straßen.NRW die notwendigen Kapazitäten fehlen, um Planung, Bau und Unterhalt der Radschnellwege generell und des Radschnellwegs Euregio im Speziellen durchzuführen? 1 Siehe etwa Vorlage FB 61/1110/WP17 der Stadt Aachen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5721 2 Nein. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat ausreichende finanzielle und personelle Kapazitäten. 2. Wann ist mit einem Ergebnis des Linienbestimmungsverfahrens beim Radschnellweg Euregio zu rechnen? Es ist kein formelles Linienbestimmungsverfahren erforderlich, gleichwohl ist eine technische/umweltfachliche Linienfindung durchzuführen. Das Ergebnis wird noch im laufenden Jahr erwartet. 3. Mit welchem Baubeginn rechnet die Landesregierung beim Radschnellweg Euregio? 4. Mit welcher Bauzeit rechnet die Landesregierung? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums können weder Baubeginn noch Bauzeit benannt werden. 5. Kann die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vom 20.02.2019 zu einer Beschleunigung der Projektierung des Radschnellwegs Euregio führen? Ja. Der Wegfall des formellen Linienbestimmungsverfahrens wird das Verfahren beschleunigen.