LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5723 10.04.2019 Datum des Originals: 10.04.2019/Ausgegeben: 15.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2156 vom 18. März 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/5435 Welche Gymnasien kehren zu G9 zurück? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Änderung des Schulgesetzes vom 21. Juli 2018 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass an allen Gymnasien bis Ende Januar 2019 feststehen soll, ob sie zu G9 zurückkehren oder bei G8 bleiben. Für den Übergang sieht das Gesetz folgende Regelung vor: (4) Aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz, der einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder bedarf, führt der Schulträger ein Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/2020 mit achtjährigem Bildungsgang fort. Die Schulkonferenz beschließt darüber bis spätestens 31. Januar 2019. Der Schulträger kann entscheiden, dass dem Beschluss der Schulkonferenz Gründe der Schulentwicklungsplanung entgegenstehen. Schulministerin Gebauer hat mehrfach öffentlich erklärt, dass die Landesregierung hiermit bewirken wolle, dass G9 an Gymnasien wieder der Regelfall werde. Gleichzeitig sollten Schulen die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Beschluss hin weiterhin den gymnasialen Bildungsgang in acht Jahren anzubieten. Kritisiert wurde vor diesem Hintergrund allerdings das notwendige Quorum. Der SPD- Landtagsfraktion ist bekannt, dass an mindestens einer Schule zwar eine absolute Mehrheit der Schulkonferenz für G8 gestimmt hat, gleichzeitig jedoch das notwendige Quorum von zwei Dritteln nicht erreicht wurde. Weiterhin wurde der Vorwurf erhoben, dass die Gymnasien durch die Regelung im Gesetz nicht gezwungen waren, sich mit der Frage zwischen G8 und G9 auseinanderzusetzen. Auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5723 2 diese Weise sei es möglich gewesen, dass die Rückkehr zu G9 schon dadurch geschah, dass das Thema in keiner Sitzung der Schulkonferenz aufgerufen wurde. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2156 mit Schreiben vom 10. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund von Artikel 4 Absatz 4 des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV.NRW. S. 406) konnten die Schulkonferenzen der Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft bis spätestens 31. Januar 2019 beschließen, dass der Schulträger ab dem Schuljahr 2019/2020 die Schule mit achtjährigem Bildungsgang fortführt. Der Schulträger konnte entscheiden, dass einem solchen Beschluss der Schulkonferenz Gründe der Schulentwicklungsplanung entgegenstehen. Für die Errichtung und Umwandlung öffentlicher Gymnasien mit achtjährigem oder mit neunjährigem Bildungsgang nach dem Schuljahr 2019/2020 gilt § 16 Absatz 7 des Schulgesetzes in der Fassung des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes. Die genannten gesetzlichen Vorgaben gelten nicht für Gymnasien in freier Trägerschaft (Ersatzschulen). Deren Träger konnten und können nach eigenen Regeln über die achtjährige oder neunjährige Dauer des Bildungsgangs an diesen Schulen entscheiden. Die Angabe landesweiter Zahlen in sämtlichen Antworten auf die hier gestellten Fragen hätte eine Erhebung bei jedem der 625 öffentlichen und privaten Gymnasien erforderlich gemacht. Sie wäre nicht innerhalb der Zeitspanne möglich gewesen, die für die Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfügung steht. 1. An welchen Gymnasien in NRW hat eine Abstimmung darüber stattgefunden, ob G8 weitergeführt wird? Die Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold haben berichtet, an der Mehrheit der Gymnasien habe eine Abstimmung stattgefunden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat berichtet, die Schulkonferenzen aller Gymnasien hätten sich mit dem Thema G8/G9 befasst. Die Bezirksregierung Köln hat berichtet, an allen öffentlichen Gymnasien habe eine Abstimmung stattgefunden. Die Bezirksregierung Münster hat berichtet, die Schulkonferenzen aller Gymnasien hätten über das Thema G8/G9 gesprochen. Nicht bekannt sei, an welchen Schulen darüber förmlich abgestimmt worden sei. 2. Welche Gymnasien kehren zu G9 zurück? 3. An welchen Gymnasien wird G8 weitergeführt? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5723 3 Folgende Gymnasien haben sich für die Weiterführung von G 8 entschieden: Städtisches Max-Planck-Gymnasium, Bielefeld, Private Evangelikale Bekenntnisschule Gymnasium – Georg-Müller-Schule, Bielefeld, Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium der Evangelischen Kirche im Rheinland, Hilden. 4. In welchen Fällen war zwar eine absolute Mehrheit der Schulkonferenz für G8, nicht aber die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln? Die Bezirksregierung Arnsberg hat berichtet, nach ihren Erkenntnissen habe es keinen solchen Fall gegeben. Die Bezirksregierung Detmold hat berichtet, es habe keinen solchen Fall gegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat berichtet, sie habe dies nicht ermittelt. Bekannt sei aber ein solcher Fall in Essen (Gymnasium Überruhr). Die Bezirksregierungen Köln und Münster haben berichtet, sie hätten dies nicht ermittelt. 5. In welchen Fällen hat der Schulträger die Entscheidung der Schulkonferenz revidiert? In keinem Fall.