LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 09.04.2019 Datum des Originals: 09.04.2019/Ausgegeben: 15.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 10 der Fraktion der SPD Drucksache 17/3846 Situation und Entwicklung des Radiomarktes in Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident hat die Große Anfrage 10 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Situation und Entwicklung des Radiomarktes in Nordrhein-Westfalen Seit 28 Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen den privaten Lokalfunk. Die 44 Lokalradios tragen zusammen mit dem öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramm des WDR wesentlich zur Medienvielfalt und einer breitflächigen, unabhängigen Lokalberichterstattung in unserem Land bei. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die lokal geprägte Berichterstattung ist groß: Die NRW-Lokalradios konnten in den Jahren 2016 und 2017 deutliche Reichweitengewinne erzielen. Die gesetzlichen Grundlagen für die nordrhein-westfälische Privatradiolandschaft wurden unter Ministerpräsident Johannes Rau im Jahr 1987 geschaffen. Mit dem seinerzeit verabschiedeten Landesrundfunkgesetz wurde das sogenannte „Zwei-Säulen-Modell“ aus der Taufe gehoben. Rund drei Jahre später, im Jahr 1990, wurde mit der radio NRW GmbH als Rahmenprogrammanbieter für überlokale Nachrichten oder andere Sendestrecken für die Lokalradios ins Leben gerufen und ging mit Radio Duisburg das erste private Lokalradio an den Start. Die programmliche und wirtschaftliche Verantwortung sind in Nordrhein-Westfalen auf zwei unterschiedliche Säulen verteilt. Diese Trennung aus programmlicher und wirtschaftlicher Verantwortung wird durch das Landesmediengesetz NRW vorgegeben und als „Zwei-Säulen- Modell“ bezeichnet. Die NRW-Lokalsender haben keine private Konkurrenz und gehören Betriebsgesellschaften (Erste Säule), an denen Verlage und die jeweilige Kommune beteiligt sind. Auf die programmliche Ausrichtung können die Betriebsgesellschaften keinen Einfluss nehmen. Für die inhaltliche Programmausgestaltung sind die Veranstaltergemeinschaften zuständig (Zweite Säule), in denen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlich relevanter Gruppen die Programmverantwortung tragen. Ziel der SPD ist es, das vorhandene Radiosystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern in seiner Vielfalt zu erhalten. Mit dem „WDR-Gesetz“ bzw. der Werbezeitenreduzierung beim WDR im Jahr 2016 und der Überarbeitung des Landesmediengesetzes im Jahr 2014 hat die SPD-geführte Vorgängerregierung konkrete Verbesserungen für die NRW-Lokalradios und ihre Beschäftigten erreichen können. Die Einführung des Digitalradiostandards DAB+ könnte den Wettbewerb um Marktanteile auf dem NRW-Hörermarkt verschärfen und stellt insbesondere die Lokalradios vor neue Herausforderungen. Die digitale Entwicklung des Radiomarktes ist nicht nur eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft des Hörfunks, sondern auch eine konkrete medienpolitische Gestaltungsaufgabe für die von Ministerpräsident Laschet geführte Landesregierung. I. Radiolandschaft 1. Welche Radiosender – unterteilt nach öffentlich-rechtlich und privat – gibt es in NRW und wie hat sich deren Zahl seit 2003 verändert? Der Begriff „Radiosender“ lässt offen, ob er sich auf Rundfunksender, Hörfunkprogramme oder Hörfunkveranstalter bezieht. Nach dem Kontext der Frage geht die Landesregierung davon aus, dass Hörfunkprogramme gemeint sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 3 Darüber hinaus ist unklar, ob sich die Frage auf die in Nordrhein-Westfalen empfangbaren oder die für Nordrhein-Westfalen gesetzlich beauftragten bzw. in Nordrhein-Westfalen lizenzierten Hörfunkprogramme bezieht. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Frage maßgeblich auf die in Nordrhein-Westfalen gesetzlich beauftragten bzw. in Nordrhein- Westfalen lizenzierten Hörfunkprogramme richtet. a. Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme: Der WDR bietet acht Hörfunkprogramme an, von denen zwei rein digital verbreitet werden: • 1LIVE, das sich vor allem an jüngere Menschen richtet; • WDR 2 als Tagesbegleitprogramm mit aktuellen Informationen auch aus den Regionen Nordrhein-Westfalens; • WDR 3 als musikgeprägtes Kulturprogramm; • WDR 4 als musikgeprägtes Programm für eine eher ältere Zielgruppe; • WDR 5 als informationsbetontes Wortprogramm; • Cosmo, das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet; • sowie die ausschließlich digital verbreiteten Programme 1LIVE DIGGI für ein jugendliches Publikum sowie KiRaKa für Kinder. Im Zeitraum von 2003 bis 2009 waren weitere Radioangebote des WDR: WDR 2 Klassik auf DAB, 1LIVE Kunst als Webradio sowie das Konzept „MeinWDRRadio“. Das Deutschlandradio ist in Nordrhein-Westfalen mit drei Programmen - Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und dem ausschließlich digital verbreiteten Deutschlandfunk Nova - vertreten. Das ausschließlich digital verbreitete Informationsprogramm Deutschlandfunk Nova ist seit 2010 auf Sendung (bis 2017 unter dem Namen DRadio Wissen). b. Private Hörfunkprogramme: In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2003 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen (LfM) 60 private Hörfunkprogramme lizenziert, darunter ein landesweites Programm, 46 lokale Programme, sieben Campusradios und sechs Radioprogramme in Einrichtungen. Aktuell (Stand: Januar 2019) werden insgesamt 65 von der LfM lizenzierte Hörfunkprogramme verbreitet: zwei bundesweite Programme, 44 lokale Programme, zwei in Teilen von NRW zugelassene Programme, 13 Campusradios und vier Radioprogramme in Einrichtungen. Über die Entwicklung nach 2003 gab die LfM der Landesregierung ergänzend folgende Detailauskünfte: „Bundesweiter Hörfunk: 2003: Kein bundesweites Hörfunkprogramm zugelassen 2004: Zulassung domradio 2009: Zulassung Central FM 2011: Zulassung Radio Türk 2016: Zulassung lulu.fm derzeit Ausstrahlung von domradio und lulu.fm LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 4 Landesweiter Hörfunk: 2003: Zulassung: domradio (Zulassung 2000, Rückgabe der landesweiten Lizenz 2004) 2012: Zulassung: Regiocast Digital mit drei Programmen Zulassung: rmc Kulturschocker Zulassung: MEGA Radio Zulassungen anlässlich des DAB+-Pilotversuchs 2015: Zulassung Metropol FM Zulassung anlässlich der Ausschreibung „Landesweite Kette“ derzeit wird keines der aufgeführten Programme in NRW ausgestrahlt Lokaler Hörfunk: 2003: 46 Lokalradiosender 2007: 45 Lokalradiosender – Einstellung des Programms im Verbreitungsgebiet Kreis Heinsberg 2010: 44 Lokalradiosender – Neuzulassung des Lokalradiosenders im Verbreitungsgebiet Städteregion Aachen bei gleichzeitiger Rückgabe der Lizenzen für die bisherigen Verbreitungsgebiete Kreis Aachen und Stadt Aachen seitdem keine Änderungen bei der Anzahl der Lokalradiosender derzeit setzt sich das Programm bei allen Lokalradiosendern aus lokalen Sendestunden und dem Rahmenprogramm von radio NRW zusammen. Sonstige Zulassungen: 2014: Antenne Pulheim 97.2 (Stadtgebiet Pulheim) 2018: Mehr! Radio (Ballungsraum Düsseldorf/Rheinschiene) Daneben gibt es aktuell 13 Campusradios an den verschiedenen Hochschulen in Nordrhein- Westfalen (Bochum, Duisburg/Essen, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Bonn, Münster, Aachen, Lippe und Höxter, Bielefeld, Siegen, Paderborn und Meschede) sowie derzeit vier Einrichtungen mit einer Hörfunklizenz, und zwar den Pfarreirundfunk Clarholz, die Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, das Schulradio Antenne Sibi in Bad Honnef und das Johanniterstift in Wassenberg. Weiterhin wurden zwischen 2003 und 2018 regelmäßig für diverse Veranstaltungsradios Zulassungen erteilt, wie z. B. für Veranstaltungen in Pulheim (u. a. Barbaramarkt), Karneval in Köln und Aachen, den CHIO Aachen, Moto-Cross in Hürtgenwald, verschiedene Musikveranstaltungen sowie den Weltjugendtag im Jahr 2005. Außerdem sind – zusätzlich zu den in NRW lizenzierten Programmen - über DAB+ aktuell die folgenden Hörfunkprogramme zu empfangen: • Absolut relax • ENERGY – HIT MUSIC ONLY! • ERF Plus • Klassik Radio • Radio BOB! • Radio Horeb • Schlagerparadies • Schwarzwaldradio • sunshine live” LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 5 2. Gibt es in NRW Besonderheiten im Ländervergleich bezogen auf die Radiolandschaft? Der Landesregierung liegen keine Detailinformationen zu der Radiolandschaft in den anderen Ländern vor. Ein abschließender Vergleich kann daher nicht vorgenommen werden. Deutschlandweit einzigartig ist im analog-terrestrischen Verbreitungsweg jedoch die Existenz und Struktur des nach §§ 52 ff Landesmediengesetz bestimmten lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen. 3. Von wem wird in NRW öffentlich-rechtlicher Hörfunk genutzt? Welche Veränderungen haben sich bei den Nutzerinnen und Nutzern in den letzten 15 Jahren ergeben (bitte differenziert nach Alter, Geschlecht, Ausbildung, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage hierzu folgende Daten mitgeteilt: „Die Daten der für die Radioreichweiten maßgeblichen Media Analyse zeigen im Vergleich der Jahre 2003 und 2018 vor allem einen Rückgang in der Verweildauer der jungen Hörerschaft. Dies wird durch die stabile Nutzung der älteren Hörer für die Gesamtreichweite ausgeglichen. So hörten 2018 trotz der deutlich gestiegenen Konkurrenz durch neue Audio-Angebote immer noch 51,8 Prozent der Gesamtbevölkerung in NRW über 14 Jahre montags bis freitags mindestens ein WDR-Radioprogramm; das sind 2,2 Prozentpunkte weniger als 2003. Die Nutzung von Radio insgesamt und die der ARD-Programme (einschließlich der nach NRW einstrahlenden Programme anderer Landesrundfunkanstalten sowie der inzwischen drei Programme von Deutschlandradio) weist im Vergleich zur Nutzung der WDR-Programme keine Besonderheiten auf. Angaben zu weiteren demographischen Kriterien, soweit sie in der Media Analyse ausgewiesen sind, finden sich in der als Anlage zu Frage 3 beigefügten Excel-Tabelle. Weiterführende Radioeichweiten, einschließlich der verschiedenen Werbekombinationen, stehen öffentlich unter https://www.reichweiten.de zur Verfügung. Tagesreichweiten Montag bis Freitag, deutschsprachige Bevölkerung im NRW, in Prozent Gesamt 14-29 J. 30-49 J. 50-64 J. ab 65 J. Männer Frauen Radio gesamt ma Radio 2003/II 78,2 71,8 84,5 82,4 69,1 80,0 76,6 ma Audio 2018/II 76,2 64,1 76,7 85,1 77,3 74,7 77,6 ARD gesamt ma Radio 2003/II 60,2 56,6 57,6 66,8 60,3 64,5 56,1 ma Audio 2018/II 56,5 47,9 56,7 59,1 61,5 58,0 55,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 6 WDR gesamt ma Radio 2003/II 54,0 53,7 51,5 59,8 52,1 58,5 49,8 ma Audio 2018/II 51,8 45,4 52,0 54,4 54,8 53,9 49,8 (Quelle; Media Analyse ma Radio 2003/II bzw. ma Audio 2018/II) Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Für die Beantwortung der Frage wurde generell die jeweils erste Media Analyse eines Jahres herangezogen, da sie den Zeitraum eines Jahres abbildet (s. Anlage zu Frage 3; es wurden die Jahre 2002 versus 2017 betrachtet).“ 4. Von wem wird in NRW Lokalfunk gehört? Welche Veränderungen haben sich bei den Nutzerinnen und Nutzern in den letzten 15 Jahren ergeben (bitte differenziert nach Alter, Geschlecht, Ausbildung, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage folgende Stellungnahme von radio NRW mitgeteilt: „Hierzu führt radio NRW aus, dass aufgrund unterschiedlicher Auswertungstools eine Zeitreihe lediglich bis 2011 sich darstellen ließe. In der folgenden Auflistung sind die Reichweiten in den einzelnen Zielgruppen aufgeführt. Auffällig ist dabei ein deutlicher Rückgang in der Zielgruppe 30-49 um 5,9 %-Punkte sowie bei voll Berufstätigen und in der Einkommensklasse von € 2.000 bis 3.000 mtl. Haushalts-Netto-Einkommen. Umgekehrt ist ein Zuwachs bei Rentnern um 6,4 %-Punkte zu beobachten.“ Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern: Lokalsender im Gebiet Gesamt 28,9 29,7 Merkmale des Befragten: Geschlecht: Männlich 27,7 29,5 Weiblich 30,0 29,9 Merkmale des Befragten: Alter [3]: 14-29 Jahre 24,4 25,7 30-49 Jahre 32,5 38,4 50 Jahre und älter 28,7 26,3 Merkmale des Befragten: Ausbildung des Befragten [1]: Hauptschule 29,1 29,3 Mittlere Reife 30,3 33,8 Hochschulreife 27,7 27,3 Merkmale des Befragten: Berufstätigkeit [2]: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 7 In Ausbildung 26,0 24,6 Voll berufstätig - Im fremden Betrieb 32,3 37,9 Voll berufstätig - Im eigenen Betrieb 25,0 29,7 Teilweise berufstätig - Im fremden Betrieb 36,9 40,7 Teilweise berufstätig - Im eigenen Betrieb 26,3 24,6 Vorübergehend arbeitslos 28,4 31,1 Rentner 22,7 16,3 Nicht berufstätig 31,4 32,8 Merkmale des Haushalts: Haushalts-Netto-Einkommen: bis unter 2000 € 25,2 26,9 2000 € bis unter 3000 € 28,6 35,4 3000 € bis unter 4000 € 32,5 35,1 Über 4.000 Euro 31,5 32,8 Weiß nicht/ Keine Angabe 28,3 26,3 Merkmale des Haushalts: Haushaltsgröße: 1 Person 21,8 22,8 2 Personen 28,5 27,1 3 Personen 32,8 34,7 4 Personen 34,7 37,6 5 Personen und mehr 30,9 31,0 5. Wie hat sich das Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer öffentlich-rechtlicher Radiowellen in den letzten 15 Jahren im Tagesverlauf verändert (bitte differenziert nach Alter, Geschlecht, Ausbildung, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße)? Hierzu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Die grundsätzliche Struktur der Radionutzung im Tagesverlauf hat sich zwischen 2003 und 2018 nicht verändert. Radio ist weiterhin vor allem ein Medium zur Begleitung des Tagesablaufs vom Aufstehen bis zum späteren Nachmittag/frühen Abend, an dem dann traditionell das Fernsehen im Vordergrund der Mediennutzung steht. Veränderungen sind derzeit eher im Detail zu beobachten. So beginnt offenbar der Tag für die unter 30jährigen inzwischen anders als vor 15 Jahren: später und mit etwas anderen Nutzungsgewohnheiten beim Aufstehen und Frühstücken. Entsprechend liegt der typische morgendliche Peak in der Altersgruppe jetzt später und ist weniger ausgeprägt als damals. Eine 2003 noch sichtbare zweite Prime Time am Nachmittag bei dieser Altersgruppe ist heute weniger ausgeprägt – Ganztagsschulen und kürzere Radionutzung bei den ganz Jungen zeigen dort Wirkungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 8 Gemeinsam mit hohen Zugewinnen bei der Audionutzung durch Streamingdienste und ondemand -Angebote führt das zu Reichweiten- und Marktanteilsverlusten für das lineare Radio, abzulesen an der durchschnittlichen täglichen Hördauer. Diese lag bei den 14- bis 29jährigen 2003 bei 149 Minuten, 2018 bei 119 Minuten. Bei den über 65jährigen hingegen liegt die Radionutzung ab dem Mittag bis zum frühen Abend heute kontinuierlich höher als vor 15 Jahren, was zu einem scheinbaren Ausgleich in der Gesamtstatistik führt.“ Der WDR hat graphische Darstellungen des Tagesablaufs der wichtigsten soziodemographischen Gruppen zur Verfügung gestellt, die als Anlage beigefügt sind (Anlage zu Frage 5). 6. Wie hat sich das Nutzerverhalten der Hörerinnen und Hörer lokaler Radiowellen in den letzten 15 Jahren im Tagesverlauf verändert (bitte differenziert nach Alter, Geschlecht, Ausbildung, Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage hierzu folgende durch radio NRW übermittelte Daten zur Veränderungen der Nutzung in den einzelnen Zielgruppen mitgeteilt: Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern 6-9 Uhr: Lokalsender im Gebiet Gesamt 21,1 20,1 Merkmale des Befragten: Geschlecht: Männlich 19,8 19,3 Weiblich 22,3 20,8 Merkmale des Befragten: Alter [3]: 14-29 Jahre 17,1 16,0 30-49 Jahre 25,1 27,0 50 Jahre und älter 20,4 17,8 Merkmale des Befragten: Ausbildung des Befragten [1]: Hauptschule 20,8 19,7 Mittlere Reife 22,2 22,9 Hochschulreife 20,7 18,8 Merkmale des Befragten: Berufstätigkeit [2]: In Ausbildung 17,8 16,5 Voll berufstätig - Im fremden Betrieb 23,9 25,4 Voll berufstätig - Im eigenen Betrieb 19,3 21,2 Teilweise berufstätig - Im fremden Betrieb 28,6 30,7 Teilweise berufstätig - Im eigenen Betrieb 17,9 18,7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 9 Vorübergehend arbeitslos 22,2 18,2 Rentner 15,4 11,4 Nicht berufstätig 23,3 20,2 Merkmale des Haushalts: Haushalts-Netto-Einkommen: bis unter 2000 € 18,4 18,0 2000 € bis unter 3000 € 20,6 23,6 3000 € bis unter 4000 € 25,4 22,6 Über 4.000 Euro 22,8 22,9 Weiß nicht/ Keine Angabe 20,3 18,3 Merkmale des Haushalts: Haushaltsgröße: 1 Person 15,7 14,8 2 Personen 20,5 18,0 3 Personen 24,9 24,9 4 Personen 25,4 26,0 5 Personen und mehr 22,4 20,2 Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern 9-12 Uhr: Lokalsender im Gebiet Gesamt 12,3 12,1 Merkmale des Befragten: Geschlecht: Männlich 11,7 10,8 Weiblich 12,9 13,2 Merkmale des Befragten: Alter [3]: 14-29 Jahre 6,8 7,3 30-49 Jahre 12,3 14,9 50 Jahre und älter 14,8 12,4 Merkmale des Befragten: Ausbildung des Befragten [1]: Hauptschule 14,3 13,0 Mittlere Reife 13,7 14,5 Hochschulreife 8,6 8,3 Merkmale des Befragten: Berufstätigkeit [2]: In Ausbildung 6,6 5,2 Voll berufstätig - Im fremden Betrieb 9,6 12,2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 10 Voll berufstätig - Im eigenen Betrieb 10,8 12,0 Teilweise berufstätig - Im fremden Betrieb 14,3 15,5 Teilweise berufstätig - Im eigenen Betrieb 10,7 10,9 Vorübergehend arbeitslos 22,7 16,8 Rentner 15,1 10,2 Nicht berufstätig 18,9 18,3 Merkmale des Haushalts: Haushalts-Netto-Einkommen: bis unter 2000 € 13,4 12,4 2000 € bis unter 3000 € 12,8 15,7 3000 € bis unter 4000 € 13,7 12,2 Über 4.000 Euro 11,1 10,5 Weiß nicht/ Keine Angabe 11,7 10,2 Merkmale des Haushalts: Haushaltsgröße: 1 Person 9,9 9,6 2 Personen 13,2 11,5 3 Personen 13,7 14,0 4 Personen 12,3 14,0 5 Personen und mehr 11,7 12,4 Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern 12-15 Uhr: Lokalsender im Gebiet Gesamt 11,0 12,7 Merkmale des Befragten: Geschlecht: Männlich 9,8 11,6 Weiblich 12,1 13,8 Merkmale des Befragten: Alter [3]: 14-29 Jahre 6,4 9,5 30-49 Jahre 12,0 16,7 50 Jahre und älter 12,5 11,8 Merkmale des Befragten: Ausbildung des Befragten [1]: Hauptschule 12,3 13,2 Mittlere Reife 12,0 15,3 Hochschulreife 8,6 9,7 Merkmale des Befragten: Berufstätigkeit [2]: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 11 In Ausbildung 5,6 8,3 Voll berufstätig - Im fremden Betrieb 9,9 13,6 Voll berufstätig - Im eigenen Betrieb 9,4 13,7 Teilweise berufstätig - Im fremden Betrieb 17,0 20,6 Teilweise berufstätig - Im eigenen Betrieb 12,1 14,1 Vorübergehend arbeitslos 14,9 14,1 Rentner 10,8 7,5 Nicht berufstätig 14,9 17,8 Merkmale des Haushalts: Haushalts-Netto-Einkommen: bis unter 2000 € 10,6 11,9 2000 € bis unter 3000 € 12,6 17,1 3000 € bis unter 4000 € 12,2 14,9 Über 4.000 Euro 10,2 11,9 Weiß nicht/ Keine Angabe 10,4 10,6 Merkmale des Haushalts: Haushaltsgröße: 1 Person 7,8 9,2 2 Personen 11,6 12,1 3 Personen 13,0 15,2 4 Personen 12,5 16,1 5 Personen und mehr 9,8 11,6 Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern 15-18 Uhr: Lokalsender im Gebiet Gesamt 13,0 12,1 Merkmale des Befragten: Geschlecht: Männlich 13,0 12,7 Weiblich 13,0 11,5 Merkmale des Befragten: Alter [3]: 14-29 Jahre 11,1 9,3 30-49 Jahre 15,8 16,6 50 Jahre und älter 12,1 10,7 Merkmale des Befragten: Ausbildung des Befragten [1]: Hauptschule 12,8 11,8 Mittlere Reife 14,9 14,4 Hochschulreife 12,0 10,8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 12 Merkmale des Befragten: Berufstätigkeit [2]: In Ausbildung 10,8 9,0 Voll berufstätig - Im fremden Betrieb 16,7 17,9 Voll berufstätig - Im eigenen Betrieb 12,8 13,7 Teilweise berufstätig - Im fremden Betrieb 17,5 16,1 Teilweise berufstätig - Im eigenen Betrieb 10,5 12,1 Vorübergehend arbeitslos 11,4 8,5 Rentner 7,1 4,6 Nicht berufstätig 12,2 13,6 Merkmale des Haushalts: Haushalts-Netto-Einkommen: bis unter 2000 € 9,6 9,8 2000 € bis unter 3000 € 13,4 15,1 3000 € bis unter 4000 € 15,9 15,4 Über 4.000 Euro 15,0 14,5 Weiß nicht/ Keine Angabe 12,4 10,6 Merkmale des Haushalts: Haushaltsgröße: 1 Person 8,8 9,4 2 Personen 11,9 11,2 3 Personen 15,3 14,7 4 Personen 17,3 14,8 5 Personen und mehr 17,1 11,7 7. Welche Radiosender werden in welchem Umfang durch Menschen mit Migrationshintergrund in NRW gehört? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Sowohl WDR als auch Deutschlandradio haben hierzu mitgeteilt, dass ihnen hierzu keine Informationen vorliegen. Die Media-Analyse ermögliche eine entsprechende Auswertung nicht. Auch die LfM hat darauf hingewiesen, dass weder die ma Audio (offizielle Reichweitenerhebung der agma zur konvergenten Nutzung der Radio-/Webradio-Angeboten) noch die E.M.A. NRW eine Teilzählung für Teilgruppen nach Migrationshintergrund vorsehe. Die Grundgesamtheit in beiden Untersuchungen sei die deutschsprachige Bevölkerung in Privathaushalten. 8. Wird die Landesregierung am Zwei-Säulen-Modell aus Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaften festhalten? 9. Plant die Landesregierung, das Zwei-Säulen-Modell aus dem Lokalfunk von der analogen auf die digitale Radioverbreitung zu übertragen? 10. Inwiefern will die Landesregierung gewährleisten, dass die Kommunen in NRW auch in Zukunft an den Lokalradio-Betriebsgesellschaften beteiligt sein können? Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 8 bis 10 wie folgt zusammen beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 13 Wie bereits der Koalitionsvertrag der NRW-Koalition ausführt, leistet der lokale Hörfunk in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Menschen vor Ort mit lokalen Informationen. Er ist aus Sicht der Landesregierung ein wesentliches Element medialer Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien avisierten Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ sollen Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio und einen wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunk im digitalen Zeitalter geschaffen werden. Denn auch für die Zukunft müssen vielfältige Themen und eine hohe journalistische Qualität prägend für den Hörfunk in Nordrhein-Westfalen sein. Hierzu gehören wirtschaftlich starke und handlungsfähige Sender, die im Wettbewerb und im digitalen Zeitalter bestehen können. Notwendige Schritte sollen mit allen Beteiligten, insbesondere den Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften, im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtstrategie erörtert werden. Ob und inwieweit letztlich Veränderungen am bestehenden Zwei-Säulen-Modell erforderlich werden, wird an den Notwendigkeiten zu messen sein. Aus Sicht der Landesregierung steht der Erhalt der Vielfalt und Qualität des Hörfunks im Fokus. Mit Blick auf eine digital-terrestrische Verbreitung des lokalen Hörfunks wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Frequenzsituation hier heute eine grundlegend andere ist und eine 1- zu-1–Übertragung der bestehenden Verbreitungsgebiete technisch nicht abbildbar ist. Das Ziel der Einführung des Zwei-Säulen-Modells in Nordrhein-Westfalen war seinerzeit, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit einzelnen Lokalradios zu schaffen, die in der jeweiligen Gebietskörperschaft die Bevölkerung mit für sie relevanten lokalen Themen versorgte. Die einzelnen Versorgungsgebiete der Lokalradios wurden von der LfM festgelegt und konnten mit leistungsschwachen UKW-Übertragungskapazitäten abgedeckt werden. In diesen lokalen Versorgungsgebieten genießen die Lokalradios Vorrang. Auf Grund des Vorranges der Lokalradios konnten diese bevorzugt bis heute bei der Vergabe der UKW- Frequenzen berücksichtigt werden. Angesichts der UKW-Frequenzknappheit konnten zumeist keine weiteren Anbieter auf Sendung gehen. Die DAB+-Verbreitung ist technisch an Multiplexe gekoppelt, die die gleichzeitige Übertragung von 15 Hörfunkprogrammen in guter Qualität ermöglichen. Eine wie bei UKW praktizierte „kleinteilige“ Verbreitungsstruktur für lokale Hörfunkprogramme wäre unwirtschaftlich und technisch nicht mit 46 DAB+-Lokalradiomultiplexen umsetzbar. Die Anzahl der hierfür notwendigen DAB+-Übertragungsgebiete würde die zur Verfügung stehenden Ressourcen im VHF-Band III (DAB+) übersteigen. Die landesweite Abbildung aller Lokalradios könnte im Standard DAB+ in regionalisierten Frequenzverteilungsgebieten stattfinden. Diese Gebiete wären deutlich größer als die bisherigen lokalen Verbreitungsgebiete im Analogen. 11. Welche Verleger und anderen Eigentümer sitzen in den einzelnen Betriebsgesellschaften der Lokalradios in NRW? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat zu den Beteiligungsverhältnissen an den Betriebsgesellschaften die beigefügte Anlage zu Frage 11 übermittelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 14 12. Fast alle Lokalradio-Veranstaltergemeinschaften in NRW besitzen eine Zulassung und eine UKW-Frequenzzuweisung bis 2020, 2021 oder 2022. Gewährleistet die Landesregierung den Veranstaltergemeinschaften einen Bestandsschutz für diesen Zeitraum? Die Frequenzzuweisung stellt einen Verwaltungsakt dar, dessen Bestandschutz grundsätzlich durch das Landesmediengesetz NRW bzw. das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW gewährleistet wird. Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes richtet sich ebenfalls nach dem Landesmediengesetz NRW und dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW. II. Partizipation 13. Welche Formen der Weiterentwicklung der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern an der öffentlichen Meinungsbildung plant die Landesregierung? Die fortschreitende Digitalisierung verändert die öffentliche Kommunikation über Medien. Vor diesem Hintergrund hat die LfM bereits 2017 den Prozess der Neuausrichtung der Bürgermedien verstärkt vorangetrieben. So wurden u.a. die Voraussetzungen dafür geschaffen, NRWision – d. h. den Lehr- und Lernsender Fernsehen und die Bürgermedienplattform im Internet - zu einem crossmedialen digitalen Angebot weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurden sechs Regionalstellen Bürgermedien eingerichtet und die Umstellung des bisherigen Aus- und Fortbildungssystems für die Bürgermedien hin zu einem online-basierten Lernangebot auf den Weg gebracht. Wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Neuausrichtung der Bürgermedien ist zudem der Diskurs „Zukunft der Bürgermedien“ der LfM. Nach Information der LfM wurde in diesem Rahmen bisher mit wissenschaftlichen Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen und Vertretern von Bürgermedieneinrichtungen diskutiert. Der Diskurs soll bis Sommer 2019 fortgeführt werden. Die Ergebnisse sollen in eine Strategie „Bürgermedien der Zukunft“ der LfM einfließen. Die Landesregierung wird die Ergebnisse dieses Prozesses auswerten. 14. Bei welchen Lokalsendern sind welche Bürgerfunkgruppen aktiv? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat hierzu auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Bürgerfunkgruppen im Sinne des LMG NRW und der Nutzungssatzung sind der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die gemeinsam einen Beitrag für die Ausstrahlung im Bürgerfunk anmelden. Eine Person muss den gesetzlichen geforderten Nachweis der geeigneten Qualifizierung erbringen. Die Gruppen müssen nicht auf Dauer angelegt sein. Es liegen der LfM keine verlässlichen Zahlen vor, in welcher Zahl und in welchem Umfang Bürgerfunkgruppen Beiträge zur Sendung im Bürgerfunk ausstrahlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 15 Auf der Grundlage von Telefoninterviews mit den Lokalsendern, die im Juli/August 2016 und August/September 2017 durchgeführt wurden, ergibt sich folgendes Bild: Ca. 200 Gruppen produzieren regelmäßig in 42 Verbreitungsgebieten (durchschnittlich fünf pro Verbreitungsgebiet), in drei Verbreitungsgebieten nur sporadisch sendende Gruppen. Gegenüber der ersten Erhebung in 2016 ist die Zahl der regelmäßig sendenden Gruppen leicht rückgängig. Darüber hinaus entstehen Sendungen im Rahmen der von der LfM geförderten Projekte (477), in der Regel eine Sendung pro Projekt.“ 15. In welchem Umfang und zu welcher Sendezeit wird der Bürgerfunk bei den einzelnen Lokalsendern gesendet? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Es liegen der LfM keine verlässlichen Zahlen vor, in welchem Umfang Beiträge zur Sendung im Bürgerfunk ausgestrahlt werden. Auf der Grundlage von Telefoninterviews mit den Lokalsendern, die im Juli/August 2016 und August/September 2017 durchgeführt wurden, ergibt sich folgendes Bild: In 40 von 44 Verbreitungsgebieten wird Bürgerfunk gesendet. In den Verbreitungsgebieten Lippe, Unna, Kleve und Heinsberg (hier gibt es auch keinen Lokalfunk) wurden keine Bürgerfunksendungen ausgestrahlt. Gemäß § 40 a Abs. 5 LMG NRW soll der Bürgerfunk im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 20 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Satz 1 und 2 gelten nicht, wenn sich die Beteiligten anderweitig einigen.“ Zudem teilte die LfM mit, dass im November 2018 die Lokalsender folgende Angaben zu den Sendezeiten gemacht haben: Verbreitungsgebie t Lokalradio Sendezeit Bürgerfunk Städteregion Aachen Antenne AC Mo-Sa ab 21.00 Uhr So/Feiertage ab 19.00 Uhr Bielefeld Radio Bielefeld Mo-Do 21.00 – 22.00 Uhr Schul- und Jugendprojekte Sa 18.00 – 19.00 Uhr Bochum Radio Bochum Mo-Fr 21.00 – 22.00 Uhr So/Feiertage 19.00 Uhr – 20.00 Uhr Bonn/Rhein-Sieg Radio Bonn/Rhein-Sieg Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 22.00 Uhr Borken Radio WMW Mo-Fr 20.00 – 21.00 Uhr Sa-So/Feiertage 19.00 – 21.00 Uhr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 16 Bottrop/ Gelsenkirchen/Glad beck Radio Emscher-Lippe Mi/Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 20.00 - 21.00 Uhr Schulprojekte So 19.00 – 20.00 Uhr Coesfeld Radio Kiepenkerl 20.00 – 21.00 Uhr Dortmund Radio 91.2 Mo-Sa 20.00 – 21.00 Uhr So 19.00 – 20.00 Uhr Düren Radio Rur Mo-Fr 20.00 – 21.00 Uhr Düsseldorf Antenne Düsseldorf Mo-Sa 20.00 – 21.00 Uhr So/Feiertage 19.00 – 21.00 Uhr Duisburg Radio Duisburg Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So/Feiertags ab 19.00 Uhr Ennepe-Ruhr-Kreis Radio Ennepe Ruhr Mo-Sa 20.00 – 21.00 Uhr So 19.00 – 20.00 Uhr Erftkreis Radio Erft Mo-Fr 20.00 – 21.00 Uhr So 18.00 bzw. 19.00 – 21.00 Uhr laut Programmschema nur So 19.00 – 20.00 Uhr Essen 102.2 Radio Essen Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 20.00 Uhr Euskirchen Radio Euskirchen Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 21.00 Uhr Gütersloh Radio Gütersloh Sa 19.00 – 21.00 Uhr Hagen 107.7 Radio Hagen Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So/Feiertage ab 19.00 Uhr Hamm Radio Lippe Welle Hamm Mo-Do 21.00 – 22.00 Uhr Heinsberg kein Lokalradio Herford Radio Herford Mo-So 20.00 – 21.00 Uhr Schul- und Jugendprojekte Sa 18.00 – 19.00 Uhr Herne 90.8 Radio Herne Mo/Fr ab 21.00 Uhr So ab 19.00 Uhr Hochsauerlandkrei s Radio Sauerland Mo 20.00 Uhr So 19.00 Uhr Höxter/Paderborn Radio Hochstift Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 20.00 Uhr Kleve Antenne Niederrhein Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 21.00 Uhr Köln Radio Köln Mo-Fr 20.00 – 21.00 Uhr So 18.00 bzw. 19.00 bis 21.00 Uhr Krefeld/Viersen Welle Niederrhein Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 17 So 19.00 – 21.00 Uhr Leverkusen Radio Leverkusen Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 21.00 Uhr Lippe Radio Lippe Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 20.00 – 21.00 Uhr Märkischer Kreis Radio MK Mo-Sa 21.00 – 22.00 Uhr So 19.00 – 20.00 Uhr 16. Wie hat sich die Reichweite des Bürgerfunks im Lokalradio in den letzten 15 Jahren entwickelt? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass auch ihr hierzu keine gesicherten Daten vorliegen. 17. Welche Fördermöglichkeiten für den Bürgerfunk gibt es? Die LfM fördert Bürgermedien nach Maßgabe der §§ 40 bis 40c des LMG NRW. Sie soll im Rahmen ihres Haushalts Zuschüsse für Bürgermedien gewähren. Sie fördert Maßnahmen und Projekte für die Bürgermedien mit dem Ziel ihrer insgesamt generationenübergreifenden und integrativen Nutzung; hierzu gehören auch Schul- und Jugendprojekte zur Förderung von Medienkompetenz, die in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft durchgeführt werden, sowie die Förderung der Grundlagen technischer und organisatorischer Infrastruktur, welche der Produktion von Beiträgen und der kontinuierlichen Arbeit der Einrichtungen der Bürgermedien dienen. Ferner unterstützt die LfM Ausbildungsmaßnahmen und Qualifizierungsprojekte. 18. Wie hat sich die Förderung des Bürgerfunks in den letzten 15 Jahren entwickelt? Gesetzliche Grundlage für die Förderung des Bürgerfunks ist das LMG NRW. Es erfolgte im Jahr 2007 durch die Novellierung des Gesetzes eine wesentliche Umstellung von der sog. Beitragsförderung auf eine Förderung von Projekten und Schulungen. Diese wurde durch nachfolgende Novellierungen mehrfach modifiziert und im Jahr 2014 um die Förderung der Grundlagen technischer und organisatorischer Infrastruktur, welche der Produktion von Beiträgen und der kontinuierlichen Arbeit der Einrichtungen der Bürgermedien dienen, erweitert. Die LfM hat mitgeteilt, dass der Haushalt folgende Planansätze in den zurückliegenden 15 Jahren auswies: Planansatz in T€ Bürgerfunk 2003 1.957,00 € 2004 1.957,00 € 2005 1.957,00 € 2006 1.957,00 € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 18 2007 1.957,00 € 2008 Kein eigenständiger Haushaltstitel 2009 1.550,00 € 2010 1.300,00 € 2011 1.200,00 € 2012 1.200,00 € 2013 1.314,00 € 2014 1.220,00 € 2015 900,00 € 2016 880,00 € 2017 625,00 € 2018 565,00 € 2019 535,00 € 19. An welchen Hochschulen ist ein Campus-Radio auf Sendung und wie stellt sich die Entwicklung dieser Sendeform dar (Bitte um Angabe der Entwicklung seit 2003, differenziert nach Anzahl der Campus-Radios und deren Nutzerinnenzahlen)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat hierzu folgende Daten mitgeteilt: „Derzeit senden 13 Campus-Radios an den Hochschulstandorten Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Köln, Lippe (Detmold-Höxter), Meschede, Münster, Paderborn und Siegen auf einer analogen UKW-Frequenz ein eigenverantwortetes Programm 24/7 aus. Seit 2003 wurden 7 Campus-Radios in NRW zugelassen. Nach einer Erhebung (Befragung) aus dem Jahre 2016 sind ca. 800 Campus-Radio-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Campus-Radios aktiv. Nutzerinnenzahlen für das Campus-Radio in NRW liegen nicht vor. Die Campus-Radios werden im Rahmen von Reichweitenerhebungen (z. B. E.M.A. der Elektronischen Media Analyse NRW) gestützt nicht abgefragt und/oder erfasst.“ Folgendes Schaubild hat die LfM zur Verfügung gestellt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 19 20. Welche Rolle spielen die Bürgermedien (Bürgerfernsehen, Bürgerfunk und Campus-Radio) bei der Gewinnung von redaktionellem Nachwuchs? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Der WDR hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Viele Volontärinnen und Volontäre des WDR haben auf ihrem Weg zum Journalismus auch Station bei den Bürgermedien gemacht. Insbesondere die Campus-Medien sind während einer akademischen Ausbildung naheliegende Gelegenheiten, um journalistische Erfahrungen zu sammeln. Diese bilden eine gute Grundlage für die weitere Ausbildung im WDR.“ Die LfM hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Die Mitarbeit in den Bürgermedien fördert nicht nur in redaktionellen Bereichen Tätige. Die Kenntnisse, die erworben werden, sind für vielfältige Berufe im Medienbereich vorteilhaft und das sieht man auch an dem einen oder anderen Werdegang. Es gibt keine konkreten Zahlen. Beispiele für ehemalige in den Bürgermedien Aktive, die heute bei Medienunternehmern arbeiten oder als sog. freie Mitarbeiter tätig sind, gibt es zahlreiche. Insofern sind die Bürgermedien eine wichtige Basis bei der Nachwuchsfindung für den privaten und öffentlichrechtlichen Rundfunk.“ III. Verbreitung und Frequenzvergabe 21. Welche Radiosender sind in welchen Regionen von NRW zu empfangen? Zur Beantwortung der Frage wird der Begriff „Radiosender“ - wie in Frage 1 erörtert - im Sinne von „Hörfunkprogramm“ verstanden. a. Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme: Die WDR-Programme 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 4 und WDR 5 sind nach Erkenntnissen der Landesregierung in NRW nahezu flächendeckend empfangbar. Das WDR-Programm COSMO erreicht etwa 60 Prozent der Bevölkerung und 40 Prozent der Fläche in Nordrhein- Westfalen, überwiegend im Raum Rhein/Ruhr. Die WDR-Programme 1LIVE, 1LIVE diggi, WDR 2, WDR 3, WDR 4, WDR 5, WDRcosmo, WDR Event, KinderRadioKanal und VERA sind landesweit auch über das Digitalradio DAB+ terrestrisch zu empfangen. Zusätzliche Senderstandorte zur Verbesserung der DAB+- Versorgung sind derzeit beim WDR in Planung. Das Deutschlandradio ist in Nordrhein-Westfalen sowohl über den terrestrischen UKW- Empfang als auch über das terrestrische Digitalradio DAB+ zu empfangen, wobei über UKW nur die beiden Programme Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur ausgestrahlt werden. Mit DAB+ sind zusätzlich noch das Programm Deutschlandfunk Nova und der Sonderkanal DokDeb verfügbar. Zum Verbreitungsweg DAB+, der über den bundesweiten Multiplex im Kanal 5C erfolgt, besteht eine fast flächendeckende Versorgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 20 Versorgungsdarstellung von DAB+ in NRW (Quelle: www.dabplus.de) Die DAB+-Versorgung des Deutschlandradios soll zukünftig noch durch neue Senderstandorte verbessert werden. Insbesondere in östlichen und südlichen Regionen von Nordrhein- Westfalen sollen zusätzliche Senderstandorte errichtet werden (hellgrüne Flächen in der Kartendarstellung). Bei den UKW-Programmen des Deutschlandradios gibt es im Vergleich zu DAB+ nach Erkenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen noch große Versorgungslücken, insbesondere im nordöstlichen und südwestlichen Nordrhein-Westfalen. Einen Überblick über die terrestrische Abdeckung in NRW geben folgende, vereinfachte Versorgungsdarstellungen des Deutschlandradios: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 21 Deutschlandfunk LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 22 Deutschlandfunk Kultur b. Private Hörfunkprogramme: In den jeweiligen Verbreitungsgebieten – in der Regel die Gebietskörperschaften – sind die lokalen Hörfunkprogramme über UKW terrestrisch zu empfangen. Einzige Ausnahme bilden dabei der Kreis Heinsberg und der Kreis Olpe, in denen kein eigenes Lokalradio auf Sendung ist. Innerhalb verschiedener Campusflächen sind über UKW Hochschulradios zu hören. Weitere Hörfunkprogramme sind in der Stadt Köln (Domradio), Stadt Pulheim (Antenne Pulheim 97,2), Bereich Bielefeld-Bethel (Antenne Bethel) sowie in den Einrichtungen Siebengebirgsgymnasium (Antenne Sibi) und Johanniter-Stift-Wassenberg (Radio St. Laurentius) zu empfangen. In Ostwestfalen werden die Hörfunkprogramme der britischen Gaststreitkräfte BFBS 1 und BFBS 2 über UKW verbreitet. Außerdem sind über DAB+ aktuell die folgenden Hörfunkprogramme landesweit zu empfangen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 23 • Absolut relax • domradio • ENERGY – HIT MUSIC ONLY! • ERF Plus • Klassik Radio • Radio BOB! • Radio Horeb • Schlagerparadies • Schwarzwaldradio • sunshine live Die durch nicht geplante Überstrahlung in den Rand- und Hochlagen von Nordrhein-Westfalen zu empfangenden Hörfunkprogramme werden hier nur kurz aufgeführt. Diese wurden von der LfM benannt, unterteilt nach UKW und DAB+- Übertragung. Punktuell via UKW zu empfangen: - Kreis Lippe, Kreis Gütersloh, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt, Kreis Herford, Kreis Minden-Lübbecke, Stadt Bielefeld und Stadt Münster (NDR 1, NDR 2, NDR Kultur, NDR Info, N-Joy, FFN und Antenne Niedersachsen) - Kreis Paderborn, Kreis Höxter, Kreis Siegen-Wittgenstein, Hochsauerlandkreis (hr1, hr2, hr3, hr4, hr-INFO, YOU FM und FFH) - Euregio Region Aachen, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Siegen- Wittgenstein, Stadt Köln und Stadt Leverkusen (SWR1, SWR2, SWR3, SWR4, RPR1 und big FM) - Euregio Region Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Viersen und Stadt Mönchengladbach (100,5 Das Hitradio, Fantasy Dance 96.7 FM und Radio 700) Punktuell via DAB+ zu empfangen: - Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Gütersloh, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt und Stadt Münster (NDR 1, NDR 2, NDR kultur, NDR Info, NDR Info spezial, N-Joy, NDR blue und NDR plus) - Kreis Paderborn, Kreis Höxter, Hochsauerlandkreis und Kreis Siegen-Wittgenstein (hr1, hr2, hr3, hr4, hr-INFO, YOU FM, FFH ROCK, FRK, harmony.fm, HITRADIO FFH, Planet radio, Planet BlackBeats, RFM und ROCK ANTENNE) - Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Euskirchen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und Stadt Köln (SWR1, SWR2, SWR3, SWR4, DASDING, SWR Aktuell, bigFM WorldBeats und RPR1) 22. Welche Reichweiten erzielen die einzelnen Radiosender im öffentlich-rechtlichen und privaten Bereich im Vergleich der letzten 15 Jahre? Mit dem Begriff „Reichweiten“ lassen sich die Tagesreichweiten der Hörfunkprogramme benennen oder auch die technischen Reichweiten der einzelnen Hörfunkprogramme. Die Art der Fragestellung lässt die Landesregierung vermuten, dass Auskunft zu den Tagesreichweiten erbeten ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 24 Der Landesregierung liegen weder zu den technischen Reichweiten, noch zu den Tagesreichweiten detaillierte eigene Daten vor. Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme: Der WDR hat auf Nachfrage die folgende Übersicht mit Daten übermittelt. Diese stellen die Entwicklung der Tagesreichweiten von Einzelprogrammen für Personen ab 14 Jahren in NRW, Mo-Fr in Prozent dar. (Quelle: Media-Analyse) Landesweit stellt der WDR fest, dass die um 2,2 Prozentpunkte zwischen 2003 und 2018 leicht gesunkene Gesamtreichweite der WDR-Programme keineswegs zu Lasten von Kultur, politikjournalistischen oder Hintergrund-Inhalten gegangen sind. Im Gegenteil: Das Wortprogramm WDR 5 hat seine Tagesreichweite auf das Zweieinhalbfache gesteigert, das Kulturprogramm WDR 3 um ein Drittel an Publikum zugelegt, das interkulturelle Cosmo (früher „Funkhaus Europa“) hat sein Publikum verdreifacht. Auch das mit regionalen und anderen tagesaktuellen Informationen versorgende Tagesbegleitprogramm WDR 2 findet heute ein größeres Publikum als vor 15 Jahren. Die vollständigen Daten der Reichweitenentwicklung der WDR-Radioprogramme zwischen 2003 und 2018 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II 1LIVE 21,1 19,4 WDR 2 18,8 23,3 WDR 3 1,8 2,4 WDR 4 19,7 14,3 WDR 5 2,1 5,8 Cosmo 0,2 0,6 WDR Gesamt 54,0 51,8 Radio Gesamt 78,2 76,2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 25 Das Deutschlandradio hat zu den Tagesreichweiten seiner Programme ebenfalls Daten zur Verfügung gestellt. Hierfür ist die jeweils erste Media Analyse eines Jahres herangezogen, da sie den Zeitraum eines gesamten Jahres abgebildet. Das Deutschlandradio hat zu den Tagesreichweiten (Mo-Fr) im Zeitverlauf folgende Tabellen übermittelt, diese beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 26 Quelle: ma Radio 2003/I – ma Audio 2018/I Die Hochrechnung für Deutschlandfunk Nova ergibt bundesweit aktuell 39.000 Hörende (MA Audio I/2018), die in der obigen Tabelle auf Grund der gewählten Darstellung nicht darstellbar sind. Zu Deutschlandfunk Nova hat das Deutschlandradio ergänzend die folgenden Angaben gemacht: „Deutschlandfunk Nova wurde 2010 als DRadio Wissen gegründet. Anfang 2004 fand eine grundlegende Programmreform statt; dabei wurde das Format zu einem jungen Infoangebot mit gehobener Popmusik positioniert. Der Wortanteil ist mit mehr als 35% ungewöhnlich hoch für ein Programm, das sich explizit an junge Erwachsene richtet. Bereits ein Jahr später (2015) schaffte es das rein digital verbreitete DRadio Wissen in die bis heute UKW-dominierte MA Radio (heute: MA Audio), als erstes seiner Art überhaupt. Dies ist auch deshalb so aufmerksam verfolgt worden, weil Programme erst dann Niederschlag in der MA finden, wenn sie ausreichend ungestützte Nennungen hatten. Das heißt: Nach der langen Aufzählung der im Sendegebiet bereits gelisteten Angebote hat der Befragte die Möglichkeit, weitere genutzte Programme zu nennen. Und erst, wenn dies eine ausreichende Anzahl von Befragten getan hat, wird das Programm in die gestützte Abfrage mit aufgenommen. Seither zählt Deutschlandfunk Nova (neuer Name seit 2017, im Zuge der neuen Markenarchitektur von Deutschlandradio) ziemlich konstant plus/minus 40.000 Hörerinnen und Hörer in der Tagesreichweite (Mo – Fr) (MA 2018I: 39.000). Diese Hörerschaft verteilt sich auf die Bundesländer recht unterschiedlich, was neben der Verbreitungsart sicherlich auch mit der jeweiligen Stärke oder Schwäche des regionalen Jugendangebotes der Landesrundfunkanstalt zu tun hat; in NRW ist 1Live sehr erfolgreich. Wichtig ist aber noch dieser Aspekt: Deutschlandfunk Nova hat sich inhaltlich wie verbreitungstechnisch strikt an den Bedürfnissen und Gewohnheiten einer jüngeren Nutzerschaft ausgerichtet. Das bedeutet: Neben DAB+ und dem Livestream setzt das Team konsequent auf Audio on Demand-Angebote, die über die eigene Homepage, aber auch über Drittplattformen angeboten werden. Dazu nur ein Beispiel, was für die Reichweiten- Betrachtung von Deutschlandfunk Nova nicht unbedeutend ist: Eines der erfolgreichsten Sendungs-Podcast-Formate ist „Eine Stunde History“. Alleine im Februar 2019 verzeichnete das Format 244.000 Abrufe.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 27 Private Hörfunkprogramme: Für alle Lokalradios gemeinsam können die Gesamtdaten der EMA aus Frage 4 herangezogen werden. Die Angaben sind in Prozent. Aktuell EMA 2011 I Hörer gestern: Lokalsender im Gebiet Gesamt 28,9 29,7 Aus der ma Audio I aus 2018 lassen sich für Radio NRW als Tagesreichweite Mo. - So. für deutschsprachige Personen ab 14 Jahren 4,745 Mio. Personen ermitteln. In der Vorjahreserhebung (ma Audio I 2017) waren es 4,797 Mio. Personen und damit geringfügig mehr. Weitere ältere Daten der ma Audio bzw. der ma Radio liegen der Landesregierung nicht vor. Vergleichsdaten der einzelnen Lokalradios im Jahr 2003 konnten nicht ermittelt werden, vgl. Ausführung von Radio NRW zu Frage 4. Die aktuellen Tagesreichweiten der 44 Lokalradios sind der folgenden, von der LfM übermittelten, Tabelle zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 28 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 29 23. Welche Reichweitentrends der einzelnen Radiosender sind landesweit, aber auch in den einzelnen Regionen zu verzeichnen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Der WDR und das Deutschlandradio haben hierzu mitgeteilt, dass die Media-Analyse keine gültigen regionalen Auswertungen für Nordrhein-Westfalen liefere. Zur technischen Reichweite hat die LfM Folgendes mitgeteilt: „Die LfM hat zuletzt im Jahr 1999, im Rahmen eines umfangreichen UKW-Gutachtens, die technische Reichweite der lokalen Hörfunkprogramme in NRW fachtechnisch beleuchten und dokumentieren lassen. Der Grafik, Bevölkerungsanalyse der stationären Versorgung des lokalen Hörfunks‘ (…) sind entsprechende Angaben zu entnehmen.“ „Seit diesem Zeitraum konnte folgender Trend beobachtet werden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 30 Insbesondere durch technische Optimierungsmaßnahmen wurde die Versorgung in vielen Verbreitungsgebieten gesteigert. Zu diesen Gebieten zählen insbesondere die Kreise Kleve und Unna, Stadt Krefeld/Kreis Viersen und Stadt Leverkusen.“ 24. Wie ist der derzeitige Sachstand um die UKW-Frequenzvergabe bei der sogenannten „landesweiten Kette“? Verantwortlich für das Zuweisungsverfahren zur landesweiten-Kette ist die LfM. Sie hat hierzu wie folgt Stellung genommen: „In dem seit Juli 2016 streitbefangenen Zuweisungsverfahren analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Kette, hat sich die LfM mit der Klägerin auf eine mögliche außergerichtliche Entscheidung geeinigt. Ziel dieser Einigung ist die geplante Neuausschreibung der landesweiten Kette. Seit Ausschreibung der damals elf Frequenzen im Jahr 2014 ist mittlerweile die Chance auf eine Erhöhung der Reichweite durch ergänzende Frequenzen gestiegen. Dies steht auch vor dem Hintergrund, dass laut Informationen der Staatskanzlei NRW das Land über eine Anzahl an freien UKW-Frequenzen verfüge, auf welche die LfM (vorbehaltlich einer medienrechtlichen Zuordnung) für die Verbreitung von privatem Hörfunk in NRW zurückgreifen könnte. Die Staatskanzlei steht in enger Abstimmung mit der LfM und der Bundesnetzagentur bzgl. der ausstehenden Zuordnungen. Einzelne UKW-Frequenzen werden aktuell noch von den British Forces Germany für die Aussendung von BFBS 1 und BFBS 2 genutzt und stehen daher dem Land Nordrhein-Westfalen aktuell nicht zur Verfügung.“ 25. Wie ist der derzeitige Sachstand um die UKW-Frequenzvergabe an die sogenannte Veranstaltergemeinschaft Düsseldorf II? Verantwortlich für das Vergabeverfahren ist die LfM. Sie hat hierzu auf Nachfrage wie folgt Stellung genommen: „Im Rahmen der Bedarfsmeldung für ein zweites Lokalradio in der Stadt Düsseldorf hatte die Bundesnetzagentur zunächst zwei UKW-Frequenzen ermittelt. Unmittelbar nach deren Bekanntgabe wurde die LfM von der Betriebsgesellschaft Lokalradio Düsseldorf über den Wegfall des Senderstandortes Düsseldorf Sohnstraße 104,2 MHz unterrichtet. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Lokalfunk-Versorgung in der Stadt Düsseldorf waren zunächst die Eruierung eines neuen Senderstandortes und die für die Verlagerung notwendige Neukoordinierung der Frequenz 104,2 MHz erforderlich. Mittlerweile ist die Frequenz 104,2 MHz an dem neuen Senderstandort in Betrieb, jedoch konnten durch Rundfunkmessungen Versorgungsdefizite im Verbreitungsgebiet nachgewiesen werden. Um nun eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob und wenn ja mit welchen Maßnahmen diese Lücken geschlossen werden könnten, sind zuerst weitere fachtechnische Untersuchungen notwendig. In diese fließt auch eine Bewertung mit ein, inwieweit Übertragungskapazitäten für den Bedarf eines zweiten Lokalradios in der Stadt Düsseldorf zur Verfügung stehen.“ 26. Steht die Landesregierung zur bisherigen Regelung, dass die Frequenzen den Veranstaltergemeinschaften zugeordnet werden? Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen ordnet Übertragungskapazitäten durch Verwaltungsakt zu. Diese Zuordnung erfolgt ausschließlich an die LfM oder an den öffentlich-rechtlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 31 Rundfunk. Vor der Zuordnung erfolgt stets unter den Beteiligten eine Verständigung bzgl. der Übertragungskapazitäten. Eine Zuordnung von Übertragungskapazitäten an Veranstaltergemeinschaften des lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung hätte keine Rechtsgrundlage. IV. Redaktionen und Personal 27. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in NRW bei öffentlichenrechtlichen Radiosendern beschäftigt (bitte differenzieren nach Berufsgruppen, hauptamtlichen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie nach Geschlecht)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die Bundesagentur für Arbeit kann lediglich Angaben zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Redakteuren/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich Führung „Redaktion und Journalismus“ im Wirtschaftszweig Hörfunkveranstalter machen. Demzufolge sind nach Stand Dezember 2017 rund 3.851 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen in Nordrhein- Westfalen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon 1.904 Männer und 1.947 Frauen. Bei den Redakteuren/Redakteurinnen im Führungsbereich sind 128 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon 78 Männer und 50 Frauen. Der WDR hat auf Nachfrage hierzu Folgendes mitgeteilt: „Zum Stichtag 31.12.2017 waren in der Hörfunkdirektion des WDR insgesamt 901 Personen fest angestellt, davon 495 Frauen und 406 Männer. Zu den stärksten Berufsgruppen gehören hierbei die Redakteur*innen mit insgesamt 390 Personen (194 weiblich, 196 männlich), Sachbearbeitung/Sekretariat mit 220 Personen (197 weiblich, 23 männlich) und die Orchesterund Chormitglieder mit 214 Personen (77 weiblich, 137 männlich). Es gibt weitere Berufsgruppen wie z. B. im Bereich Regie, Dramaturgie, Sprecherdienste, die jedoch im Vergleich zu den vorgenannten großen Berufsgruppen nur sehr wenige Personen beschäftigen. Bei den freien Mitarbeiter*innen ist eine Aufteilung in diejenigen, die für das Radio, und diejenigen, die für andere Medien tätig sind, nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Viele arbeiten für Hörfunk und Fernsehen gleichermaßen und/oder sind zunehmend auch für die Online-, Social-Media- oder sonstige non-lineare Angebote des WDR tätig. Insgesamt waren für den WDR im Jahr 2017 10.226 Personen in freier Mitarbeit tätig, davon 2.215 als sogenannte arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter*innen (wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig) tätig, davon 1.086 Frauen und 1129 Männer. Sie werden überwiegend werksbezogen beschäftigt und für das jeweilige Werk/Tätigkeit honoriert, das sie für die beauftragenden Redaktionen erbringen. Die Bandbreite der Tätigkeiten ist groß: Erstellen von Beiträgen, Nachrichten, Recherchen oder auch langen Formate wie Dokumentationen oder Features; Reportagen; Regie; Producertätigkeit etc.“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage folgende Übersichten mit Daten zur Verfügung gestellt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 32 Anzahl fester Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstsitz in NRW nach Funktionen und Geschlecht per 01.11.2018 Stand: SAP-HCM 28.11.2018 Funktion männlich weiblich Summe Abteilungsleiter/in 9 5 14 Archivar/in/Sachbearb. 1 3 4 Chefredakteur/in 1 1 Dienstleiter/in 6 8 14 Direktor/in 1 1 Dokumentar/in 4 2 6 Dokumentar/in/Archivar/in 1 1 2 HA-Leiter/in 3 1 4 Ingenieur/in 18 4 22 Intendant/in 1 1 IT-Fachkraft 1 1 2 IT-Ingenieur/in 6 6 Justitiar/in 1 1 Leiter/in Dlf Nova 1 1 Personalrat/-rätin 1 1 Redakteur/in 43 49 92 Redakteur/in i.R.e. Abtlt 1 1 Redakteur/in in A. 2 2 Redaktionsassi./Sachbear. 2 2 Redaktionsleiter/in 6 4 10 Referent/in 1 4 5 Ressortleiter/in 4 5 9 Revisor/in 1 1 Sachbearbeiter/in 18 49 67 Sachbearbeiter/in m. Fahr 1 1 Sekr./Sachbearbeiter/in 2 60 62 Sekretär/in 1 1 Sprecher/in m.z.A. 3 1 4 Teamleiter/in 1 1 Techn. Ang. m.d.A.e. Ing. 22 7 29 Techniker/in 20 8 28 Techniker/in m. Fahrverpfl. 4 1 5 Summe 179 221 400 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 33 Anzahl fester Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstsitz in NRW nach Geschlecht im Zeitverlauf Stand: HR InfoPlan/SAP-HCM 28.11.2018 Stichtag männlich weiblich Summe 31.12.2003 182 202 384 31.12.2004 175 204 379 31.12.2005 173 195 368 31.12.2006 165 199 364 31.12.2007 166 199 365 31.12.2008 168 195 363 31.12.2009 184 203 387 31.12.2010 190 210 400 31.12.2011 190 206 396 31.12.2012 187 210 397 31.12.2013 189 213 402 31.12.2014 187 219 406 31.12.2015 193 219 412 31.12.2016 190 227 417 31.12.2017 192 226 418 01.11.2018 179 221 400 Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Zahlen der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Deutschlandradio in den Funkhäusern Köln und Berlin haben sich seit 2003 folgendermaßen entwickelt: 28. Welche Veränderungen haben sich bei den einzelnen Radiosendern seit 2003 ergeben? Hierzu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass Personal in Festanstellung abgebaut worden sei: „Zwar fällt der Personalabbau in den Programmbereichen im Gegensatz zu der Direktion Produktion und Technik und der Verwaltungsdirektion unterdurchschnittlich aus, dennoch werden in der Hörfunkdirektion in den Jahren 2016 – 2020 rund 80 Vollzeitstellen (ca. 9% der Hörfunkdirektion) abgebaut. Im Bereich der freien Mitarbeit ist das Honorarvolumen gering gestiegen. Festzustellen ist, dass die Anzahl der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter/innen kontinuierlich steigt (im Zeitraum 2005 bis 2017 von 1.841 auf 2.215), während die Gesamtzahl der Honorarkräfte Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 MA 312 335 341 351 365 386 408 459 500 527 565 581 585 578 617 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 34 (mindestens ein Honorar pro Jahr) sinkt (2006: 16.334, 2017: 8.011). Die Honorare konzentrieren sich somit auf weniger, aber besser Verdienende.“ Das Deutschlandradio hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Eine über die in Frage 27 hinausgehende Differenzierung ist systembedingt nicht möglich. Über die arbeitnehmerähnlichen Freien hinaus sind noch weitere freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle Angebote von Deutschlandradio tätig.“ 29. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in NRW bei Lokalsendern beschäftigt (bitte differenzieren nach Berufsgruppen, hauptamtlichen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie nach Geschlecht)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. Die LfM hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Nach den bei Lizenzierungsverlängerungen eingereichten Unterlagen bei der LfM (damit geben sie nicht den aktuellen Stand wieder und die tatsächlichen Beschäftigtenzahlen können abweichen) sind bei den lokalen Hörfunkstationen 278 Redakteurinnen und Redakteure (inkl. Chefredakteurinnen und Chefredakteure) fest angestellt. Darüber hinaus sind bei den lokalen Hörfunkstationen 75 Volontärinnen und Volontäre beschäftigt.“ Die LfM hat zudem eine Stellungnahme des Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V. (VLR) wie folgt übermittelt: „Bei der folgenden Tabelle zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lokalfunk NRW handelt es sich um Näherungswerte. Mitarbeiter/innen der Betriebsgesellschaften und Mitarbeiter/innen des Rahmenprogrammanbieters radio NRW sind dabei NICHT erfasst. Zur Beantwortung der Frage unterscheiden wir im Kern folgende Berufsgruppen • Chefredakteure/Chefredakteurinnen • Redakteure/Redakteurinnen (auch: Mitarbeiter/innen mit Schwerpunkt Moderation, als Reporter/Innen oder Online) • Assistenzkräfte • Volontäre/Volontärinnen Insbesondere Redakteure und Redakteurinnen werden im Lokalfunk häufig vielseitig eingesetzt. Diese Spanne reicht von der Tätigkeit als Redakteur/in ohne Präsenz On-Air über Moderation, Präsentation von Nachrichten und Wetter/Verkehr, bis hin zu Einsätzen als Reporter und Online/Social-Media Beauftrage/r. Mitarbeiter/innen dieser Aufgabengebiete werden daher hier in der Gruppe der Redakteure zusammengefasst. Dieser vielseitige Aufgabenbereich gilt gleichermaßen für freie Redakteure. Bei Freien Mitarbeiter/innen zeigt sich darüber hinaus eine Häufung derjenigen, die als Moderator oder Moderatorin tätig sind und im Sendegebiet als Reporter/innen tätig sind. Diese Gruppen werden gesondert ausgewiesen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es auch in der Gruppe der freien Redakteure zahlreiche Mitarbeiter/innen gibt, die regelmäßig moderieren und als Reporter/in tätig sind. In der Gruppe sonstige Mitarbeiter/innen finden sich Personen, die keiner anderen Gruppe eindeutig zuzuordnen sind. Beispielswiese Mitarbeiter/innen, die in einem, Lokalsender ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 35 Hochrechnung/ circa Angaben Anzahl Mitarbeiter Davon Männlich Davon Weiblich Chefredakteure/innen (hauptamtlich) 44 33 11 Redakteure/innen (hauptamtlich) 301 156 145 Assistenzkräfte (m/w) (hauptamtlich) 55 1 54 Volontäre/innen (hauptamtlich) 62 33 29 Praktikanten/innen & Werksstudenten/innen 44 16 28 Redakteure/innen (frei) 186 91 95 Moderatoren/innen (frei) 133 84 49 Reporter/Innen (frei) 170 74 96 Sonstige Mitarbeiter/innen 3 1 2 Summe Hauptamtliche 462 223 239 Summe Freie 489 249 240 Summe Praktikanten/Innen und Sonstige 47 17 30 Gesamt 998 489 509 Erläuterung: Exakte Angaben sind aus folgenden Gründen nicht möglich: 1. Nicht alle Veranstaltergemeinschaften haben sich an der Abfrage oder dieser konkreten Frage beteiligt, so dass eine Hochrechnung unumgänglich ist. Diese basieren auf den konkreten Angaben von 31 Veranstaltergemeinschaften zu dieser speziellen Frage. Dies ist repräsentativ für den Lokalfunk NRW und erlaubt eine Hochrechnung – die damit jedoch keine exakte Zählung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt. 2. In der nachstehenden Tabelle sind Personen erfasst. Diese Zahl kann abweichen von tatsächlichen Stellen, da Vollzeit- und Teilzeitkräfte gleich bewertet werden. Im besonderen Fall, bei dem eine festangestellte Teilzeitkraft bei mehr als einem Sender in Teilzeit beschäftigt ist – dies kommt der Erfahrung nach vereinzelt vor – wird die Person doppelt erfasst. Dies gilt insbesondere auch für freie Mitarbeiter/innen, die regelmäßig für mehr als einen Lokalsender arbeiten. Ebenso gilt dies für festangestellte Teilzeitkräfte, die an anderer Stelle als Freie/Freier Mittarbeiter/in tätig sind. Dies erklärt auch Abweichungen zu den Angaben in Frage 31. Eine Beseitigung dieser Fehlerquellen wäre nur möglich, indem eine Datenbank erstellt wird, in der jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin persönlich erfasst wird und sein/ihr Arbeitsverhältnis bei jedem Sender präzise dokumentiert wird. Eine derartige Erfassung ist ohne die Mitwirkung und das Einverständnis der Betroffenen nicht zu realisieren und kann kaum datenschutzkonform erstellt werden. Mindestens bei freien Mitarbeiter/innen besteht keinerlei Verpflichtung, ihre weiteren Auftraggeber/innen offenzulegen. Es ist damit fraglich, ob eine derart umfassende Datenerhebung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 36 30. Welche Veränderungen haben sich bei den einzelnen Radiosendern seit 2003 ergeben? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage hierzu Folgendes mitgeteilt: „Diesbezüglich führt der VLR aus, dass in den vergangenen 15 Jahren der Personalschlüssel bei dem Großteil der Sender stabil geblieben sei. Dies decke sich mit der Einschätzung der LfM. Einzelne Sender hätten Stellen aufgestockt und den Etat für freie Mitarbeiter/innen erhöht. Dies würde in der Regel mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung erklärt. Mindestens genauso viele Sender berichteten jedoch über eine Reduzierung von Personal. Über alle Sender hinweg würde die Digitalisierung als Grund für eine Arbeitsverdichtung in den vergangenen Jahren gesehen, die nur selten durch zusätzliches Personal ausgeglichen wurde, so der VLR weiter.“ 31. Unter welchen Bedingungen wird in den Redaktionen nach folgenden Kriterien gearbeitet: Art des Beschäftigungsverhältnisses (Teilzeit-, Vollzeit-, Zeitarbeitsbeschäftigung), Zahl der Tarifangestellten, Volontärinnen und Volontäre, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Bezahlung? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesagentur für Arbeit kann lediglich Angaben zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Redakteuren/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich Führung „Redaktion und Journalismus“ im Wirtschaftszweig Hörfunkveranstalter machen. Demzufolge sind nach Stand Dezember 2017 rund 1.404 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen in NRW in Vollzeit und 2.447 in Teilzeit beschäftigt. Bei den Redakteuren/Redakteurinnen im Führungsbereich sind 117 in Vollzeit und 11 in Teilzeit beschäftigt. Bzgl. des Entgelts kann ein Median nur für die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen ermittelt werden. Dieser liegt mit Stand Dezember 2017 bei 5.703 EUR brutto. Der WDR hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Im WDR gibt es für die Festangestellten die Möglichkeit, Vollzeit oder auch in Teilzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen zu arbeiten. Darüber hinaus existiert ein Teilzeitkonzept, das u.a. auch die Rahmenbedingungen der befristeten Teilzeit regelt. Das gilt für sämtliche Tarifangestellte, nicht nur für das Redaktionspersonal. Es gibt im WDR auch zahlreiche befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich der Festangestellten, die z.B. durch Vertretungen bei Elternzeiten, befristeten Teilzeiten, infolge von zeitlich begrenzten Programmprojekten oder auch aus programmlichen Gründen entstehen. Bei den freien Mitarbeiter*innen ist die Art der Beschäftigung eine grundlegend andere als bei den Festangestellten, da freie Mitarbeiter*innen selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Auftrag der Redaktion annehmen oder nicht. Für freie Mitarbeiter*innen gilt im WDR zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Risiken die sogenannte „Prognoseregelung“, danach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 37 können programmgestaltend Tätige max. 10 Tage im Monat vom WDR beschäftigt werden und nicht-programmgestaltende freie Mitarbeiter*innen (z. B. freie Cutter*innen oder Kameraleute) an max. 5 Tagen im Monat. Beim WDR waren zum 31.12.2017 4.361 festangestellte Mitarbeiter*innen beschäftigt und 2.215 arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter*innen. Zum 30.11.2018 wurden im WDR 27 journalistische Volontäre*innen ausgebildet. Für 2020 ist eine Erhöhung der Ausbildungszahlen im Bereich der Volontäre geplant. Die Vergütung ist sowohl für festangestellte als auch für freie Mitarbeiter*innen in (separaten) Tarifverträgen geregelt. Bei den Festangestellten ist es der „Vergütungstarifvertrag“, bei den frei Tätigen richtet sich die Vergütung nach dem „Vergütungstarifvertrag über die Mindestvergütungen der arbeitnehmerähnlichen Personen und der auf Produktionsdauer Beschäftigten des WDR“ sowie nach dem dazu gehörenden Honorar-Rahmen in der jeweils geltenden Fassung (siehe auch Frage 39).“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen grundsätzlich programmgestaltende Tätigkeiten, beispielsweise als Autorinnen und Autoren oder Berichterstatterinnen und Berichterstatter. Auch eine redaktionelle Mitarbeit ist möglich, wenn diese überwiegend programmgestaltend ist, indem beispielsweise das Programm für die jeweiligen Programmstrecken und deren Inhalte ausgewählt und diese Planung umgesetzt werden. Anders als festangestellte Mitarbeiterinnen werden freie Mitarbeiter aufgrund eines Einzelauftrags tätig. Der Einsatz für nicht programmgestaltende Tätigkeiten ist damit bei Deutschlandradio die absolute Ausnahme. Die Höhe des jeweiligen Honorars ergibt sich regelmäßig aus dem mit den Gewerkschaften verhandelten allgemeinen Honorarrahmen des Vergütungstarifvertrags. Die vertragliche Grundlage für das Honorar bilden die allgemeinen Honorarbedingungen, die mit jeder freien Mitarbeiterin und jedem freien Mitarbeiter vor Beginn der ersten Tätigkeit geschlossen werden. In diesen wird unter anderem die Übertragung von Nutzungsrechten an den erstellten Werken geregelt. Eine Vergütung unterhalb des Niveaus der Tarifverträge findet bei Deutschlandradio nicht statt. Derzeit sind bei Deutschlandradio zwei Volontärinnen und drei Volontäre beschäftigt, ein Trainee (wissenschaftlicher Dokumentar), ein Trainee (w) in der Kommunikation und Marketing. Die Ausbildung richtet sich nach festgelegten Ausbildungsplänen. Die Volontärinnen und Volontäre werden in 16 - 17 verschiedenen Redaktionen ausgebildet. Ihre tarifvertragliche Vergütung beträgt im ersten Halbjahr brutto 1.805 Euro, im zweiten 1.891 Euro, im dritten Halbjahr 1.978 Euro. Die Trainees werden in gleicher Höhe vergütet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 38 Anzahl Tarifangestellte (nur Redaktionen) mit Dienstsitz in NRW nach Voll- /Teilzeit und Tarifgruppe per 01.11.2018 Stand: SAP-HCM 28.11.2018 TZ/VZ TrfGr TZ VZ Summe A 10 10 B 1 18 19 C 17 40 57 D 11 22 33 F 4 4 G 12 13 25 H 14 14 28 Summe 55 121 176 Die LfM hat folgende Stellungnahme des VLR übermittelt: „Bei den nachfolgenden Zahlen handelt es sich um Näherungswerte. Mitarbeiter/innen der Betriebsgesellschaften und von radio NRW sind nicht berücksichtigt. Die hohe Abweichung bei der Zahl der freien Mitarbeiter/innen zwischen Frage 31 und Frage 29 erklären wir damit, dass die Kategorien „Teilzeit“, „Vollzeit“ und „Zeitarbeitsbeschäftigung“ nicht passend sind für freie Mitarbeiter/innen. Die Rückmeldungen lagen dementsprechend unter der in Frage 29 abgefragten Anzahl freier Mitarbeiter/innen. Im Lokalfunk NRW sind derzeit über 440 Personen beschäftigt, die im Rahmen des Tarifvertrages für den Lokalfunk NRW beschäftigt sind oder angelehnt an diesen eine Zulage erhalten oder – zum Beispiel aufgrund ihrer Leitungsfunktion – übertariflich vergütet werden. Der größte Anteil der Arbeitsverhältnisse ist Vollzeitbeschäftigung (359), der geringere Teil Teilzeitbeschäftigung in unterschiedlichem Umfang (83). Hiervon sind 61 Volontäre/Volontärinnen (stets in Vollzeit). Zeitarbeitsbeschäftigung findet nicht statt, es gibt jedoch eine hohe Anzahl von Freien Mitarbeiter/innen, die mehr oder weniger stark in die Programmgestaltung mit eingebunden sind (über 300 – siehe auch Frage 29).“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 39 Hochrechnung/ circa Werte Anzahl Tarifangestellt e Davon Volontäre/innen Anzahl Freie Mitarbeiter/innen Anzahl außertarifliche/über tarifliche Mitarbeiter/innen Teilzeit 79* 4 Vollzeit 297* 61* 62*** Zeitarbeit Freie Mitarbeiter/innen 318** *Die Hochrechnung dieses Werts erfolgt unter Auslassung des Lokalsenders Antenne AC in Aachen, dessen VG kein Mitglied des Verbandes Lokaler Rundfunk ist und daher nicht tarifgebunden ist. **Die hohe Abweichung bei der Zahl der freien Mitarbeiter/innen zwischen Frage 31 und Frage 29 erklären wir damit, dass die Kategorien „Teilzeit“, „Vollzeit“ und „Zeitarbeitsbeschäftigung“ nicht passend sind für freie Mitarbeiter/innen. Die Rückmeldungen lagen dementsprechend unter der in Frage 29 abgefragten Anzahl freier Mitarbeiter/innen. ***Inkl. 44 Chefredakteure/innen, grundsätzlich übertariflich 32. Welche Maßnahmen existieren in den jeweiligen Redaktionen (WDR- Hörfunkredaktionen, Lokalfunkredaktionen, radio NRW) bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Folgende Maßnahmen hält der WDR für seine Beschäftigten bereit, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern: 1. Regelungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und –ort • Eine Vielzahl unterschiedlicher Teilzeitmodelle wird praktiziert. Teilzeitarbeit wird auch in Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben gefördert. • Seit 2006 gilt der Tarifvertrag „Alternierende Telearbeit“. • Zurzeit werden Verhandlungen mit den Gewerkschaften zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsortes (Mobile Arbeit) geführt. 2. Kinderbetreuung • Regelbetreuung in Kitas In Köln bietet WDR AKTIV, das Sozialwerk des WDR, in vier Kitas 100 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt. In Düsseldorf hält eine Kita in Studionähe zwei Belegplätze für WDR-Kinder bereit. In Duisburg stehen ab 2019 in zwei Einrichtungen drei Kita-Plätze für WDR-Kinder zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 40 • Ferienbetreuung In Köln kooperiert der WDR mit dem Elternverein der Bezirksregierung, der regelmäßig in den Schulferien ein Kinderbetreuungsprogramm organisiert. • Notfallbetreuung Zur Überbrückung akut entstehender Betreuungsengpässe - ist in Köln ein Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet, - stehen in den Kitas von WDR AKTIV 6 Notfallplätze bereit, - besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit den Vorgesetzten im Home Office zu arbeiten oder das Kind am Arbeitsplatz zu betreuen. 3. Pflege Angehöriger • Der WDR kooperiert mit einem bundesweit agierenden Dienstleister, der Beratungs- und Vermittlungsservice für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen anbietet. • Eine Intranet-Seite gibt Orientierungshilfe in rechtlichen, finanziellen, organisatorischen Fragestellungen rund um das Thema „Pflege“. 4. Familienfreundliche Unternehmenskultur • Die Führungskräfte im WDR sind stets gehalten, durch entsprechende Arbeitsorganisation nach Lösungen zu suchen, die betriebliche Belange und Mitarbeiterinteressen in Einklang bringen. Es gibt zahlreiche Vorbilder von Führungskräften, die unterschiedliche Vereinbarkeitsmodelle selbst vorleben. Die familienfreundliche Unternehmenskultur gilt explizit auch für Männer. Für das jährliche Mitarbeiter/in-Vorgesetzten-Gespräch ist „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ ein fester Bestandteil im standardisierten Gesprächsbogen.“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Deutschlandradio nutzt eine Vielzahl an gesetzlichen und freiwilligen Instrumenten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. Hierzu zählen beispielsweise: - Dienstvereinbarung Gleichstellung - Gleichstellungsbeauftragte an beiden Standorten: enge Zusammenarbeit z.B. bei Personalbesetzungen - 2014 und 2017 mit Unterstützung der EAF / Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V./ Zertifizierung - Vereinbarkeit Familie und Beruf: o Hohe Teilzeitquote, auch befristet, viele Modelle o Kinderferienbetreuung o Nach Elternzeit i.d.R. Rückkehr an den alten Arbeitsplatz möglich o Alternierende Telearbeit nach Einzelprüfung o AWO-Elternservice o Eltern-Kind-Zimmer o Beratung - Mentoring-Programm „Mehr Frauen in Führung“ - Girls Day LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 41 - Spezifische Weiterbildungsangebote, inkl. Sensibilisierung der Führungsebene“ Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihr keine ausreichenden eigenen Informationen vorliegen, um diese Frage zu beantworten. Sie hat folgende Stellungnahme des VLR übermittelt: „Die Sender des Lokalfunks in NRW bieten zusätzlich zu den gesetzlichen Schutzregelungen wie Mutterschutz und Elternzeit in der Regel flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit. Ebenso die individuelle Anpassung von Dienstzeiten nach Absprache mit der Chefredaktion und der Veranstaltergemeinschaft. Kollegiale Rücksichtnahme auf Kollegen und Kolleginnen mit Kindern, zum Beispiel bei der Urlaubsplanung, ist selbstverständlich. Vereinzelt bieten Sender die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office. Festgeschriebene Vorrangregeln für Eltern bei der Urlaubsplanung sind die Ausnahme, ebenso finanzielle Zuschüsse zur Kinderbetreuung.“ 33. Welche internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen von Radiosendern werden angeboten und wie sieht die Nutzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere hinsichtlich crossmedialer Kompetenzen aus? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Der WDR hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Der WDR bietet seinen journalistischen festen und freien Mitarbeitenden pro Jahr mehr als 250 meist mehrtägige kostenlose Trainings und Seminare an. Festangestellte Mitarbeitende bilden sich durchschnittlich an drei Tagen pro Jahr fort, freiberufliche Journalistinnen und Journalisten durchschnittlich an einem Tag pro Jahr. Der wesentliche Schwerpunkt liegt dabei auf crossmedialen Kompetenzen, denn der WDR hat eine langjährige Tradition der crossmedialen Aus- und Weiterbildung.“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Das Weiterbildungsangebot ist groß. Hierbei wird eng und intensiv mit der ARD-/ZDF- Medienakademie als Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zusammengearbeitet. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der internen Maßnahmen derzeit bei Workshops zu den Themen Change, Projektmanagement, Führungskräfteentwicklung und Mentoring (mehr Frauen in Führung). Ein zentraler Fokus sind auch Redaktions-Workshops und -Coachings zur konvergenten (also medienübergreifenden) Weiterentwicklung der publizistischen Qualität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Qualifizierung und dem kollegialen Austausch etwa zum Community Management in sozialen Medien, dem Umgang mit Hasskommentaren etc. Einzelfortbildungen zu den Themenfeldern „Journalistische Kernkompetenzen“, „Crossmedia und Multimedia“, Video, Radio, Audio, IT und Persönliche Kompetenzen werden ebenfalls gerne genutzt. Der Deutschlandfunk bietet seinen freien redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig Schulungen an für sogenannte „Kleine Texte“, also das Schreiben von Teasern, Dachzeilen und Überschriften von Online-Artikeln. Dies geschieht sowohl im Rahmen von kollegialen Schulungen durch spezialisierte Online-Redakteurinnen und -Redakteure als auch durch Inhouse-Angebote der Medienakademie von ARD und ZDF. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 42 Flankierend zu den Konvergenz-Projekten sind im Haus neue Lern- und Austauschformate angestoßen und ausprobiert worden. Es geht um mutige und offene „Helikopterblicke“ auf die eigenen Arbeitsprozesse und über den eigenen Tellerrand hinaus: • Wo stehen wir gerade? • Was läuft gut und warum? • Was machen andere? • Was und wie können wir voneinander lernen? Mit Blick auf eine ungewisse mediale Zukunft bewegt sich der Fokus von Lern- und Change- Prozessen weg von linearem „Schulungsdenken“ hin zum integrierten Lernen und Arbeiten „in Schlaufen“ - über Redaktions-, Abteilungs- und Hierarchiegrenzen hinweg. Es geht um eine innovationsfreundliche Unternehmenskultur, in der Fehler dazu gehören. Unter anderem durch sie entstehen Gelegenheiten, etwas Neues zu lernen. Es geht ums Ausprobieren, Lernen, Verwerfen, was nicht klappt, erstmal auf Sicht erproben und auswerten, ohne den Anspruch auf dauerhaft sinnvolle und gültige Antworten. Ergänzend zu bestehenden Lernformen wie Workshops oder Seminaren geht es um niedrigschwellige Formate, kollegial Wissen und Erfahrungen austauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam auszuprobieren. Die einzelnen Formate sehen so aus: • Zaungast-Tandems • Speakers Corner • Wissenswerkstätten • Lessons-Learned-Workshops • Trüffelschwein-Lernlinks • Yellow Pages“ Die LfM hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Im Rahmen von der LfM geförderten Qualifizierungsmaßnahmen nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an crossmedialen Fortbildungsmaßnahmen teil. Dabei wurden/werden u. a. folgende Themen behandelt: „Social Media in der Prime-Time“, „Visual Radio – Audio fürs Auge“, „Professioneller Einsatz von Social Media Facebook & Co.“, „Anforderungen zwischen Streamingdiensten und crossmedialen Aktivitäten vor dem Hintergrund der realen Sender- „Rahmenbedingungen“ und „Per Smart Speaker Radiohörer gewinnen + per KI Audio fürs Netz aufbereiten“ um nur einige Beispiele zu nennen. Die o. g. Qualifizierungsmaßnahmen werden im Rahmen von Inhouse-Schulungen, Regionalworkshops, Seminaren und Webinaren umgesetzt. Die LfM hat darüber hinaus folgende Stellungnahme des VLR mitgeteilt: „Die Sender des Lokalfunks in NRW nutzen eine Vielzahl von internen und externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Am weitesten verbreitet sind dabei Schulungsmaßnahmen zur Verbesserung von Sprache, Stimme und Moderation, ebenso Air-Checks und die generelle Programmberatung durch externe Berater. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von lokalen, regionalen und in Kooperation durchgeführten Maßnahmen zur Schulung in Nachrichten, Reportertraining, Video, Planung, Kommunikation, Teamcoaching und Persönlichkeitstraining. Für Volontärinnen und Volontäre ist der „Volontärskurs“ fester Bestandteil der Ausbildung, teilweise wird diese durch zusätzliche Praktika in anderen Redaktionen oder Institutionen ergänzt. Zur Ausbildung und Vertiefung Crossmedialer Kompetenz werden ebenfalls interne LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 43 und externe Schulungsmaßnahmen und Workshops angeboten. Das Angebot erstreckt sich dabei von Schulungen zum Content-Management-System der Sender über Social-Media, generelle Online-Seminare, Webinare zu verschiedensten Online-Themen bis hin zu dedizierten Crossmedia-Fortbildungen. Alle der genannten Fortbildungen werden gut durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lokalfunks angenommen. Die Anzahl der Schulungsmaßnahmen pro Sender und pro Mitarbeiter/in variiert. Die Förderung der LfM zur Durchführung von Fördermaßnahmen wird von den Sendern als wertvolle Unterstützung gesehen. Der Dachverband VLR begrüßt die Zusammenarbeit mit der LfM in der AG Aus- und Fortbildung ausdrücklich.“ 34. Wie viele Redakteurinnen und Redakteure sowie weitere Programm- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter haben einen Migrationshintergrund und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Radiosender und Tätigkeiten? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Seit 2014 erhebt die Hauptabteilung Personal gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten in einer freiwilligen anonymen Umfrage Daten zum Migrationshintergrund bei Neueinsteillungen sowie bei Volontärinnen und Volontären, Auszubildenden und Trainees. Von den in den Jahren 2016 und 2017 neu eingestellten insgesamt knapp 200 Personen hatte ungefähr jede fünfte einen Migrationshintergrund. Bei den Ausbildungsverhältnissen liegen exaktere Zahlen vor. Von 57 technischen und kaufmännischen Auszubildenden im Jahr 2016 hatten sieben einen Migrationshintergrund. Dies gilt auch für zwei von den zehn Jahresvolontär*innen, für drei von den zehn Programmvolontär*innen (Jahrgang 2015-16) sowie für eine von den sechs im Jahr 2016 eingestellten Trainees. 2017 hatten zehn von 58 Auszubildenden einen Migrationshintergrund, darunter waren fünf mit einer Fluchterfahrung. Von den 20 Volontär*innen hatten drei Programmvolontär*innen und zwei Jahresvolontär*innen einen Migrationshintergrund. Unter den neun Trainees war im Jahr 2017 einer mit Migrationshintergrund.“ Deutschlandradio und LfM haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihnen keine Informationen hierzu vorliegen. Die LfM hat darüber hinaus folgende Stellungnahme des VLR mitgeteilt: „Hochgerechnet meldeten die Veranstaltergemeinschaften insgesamt 15 Personen, die in Festanstellung, z.B. als Redakteur/in oder als freie Mitarbeiter/in, z.B. als Moderator/in, im Lokalfunk in NRW tätig sind und einen Migrationshintergrund haben. Dies ist, gemessen am gesamten Personalstamm der Lokalsender, ein Anteil von unter 2 %. In den meisten Sendern findet sich kein/e Mitarbeiter/in mit Migrationshintergrund. Wir geben zu bedenken, dass „Migrationshintergrund“ in der Regel nicht als Merkmal in einer Personalakte gespeichert wird oder überhaupt im Rahmen der Beschäftigung thematisiert wird. Die Vermutung liegt daher nahe, dass der Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund möglicherweise höher ist, als die oben genannte Zahl.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 44 35. Wie ist es aktuell um die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses in NRW bestellt (bitte differenzieren nach der Ausbildungssituation in verschiedenen Ausbildungsstätten und nach Geschlecht)? Der Landesregierung liegen zur Ausbildungssituation im Hörfunkbereich keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage mitgeteilt: „Der WDR bildet derzeit parallel 27 Volontärinnen und Volontäre zu Redakteurinnen und Redakteuren aus, ab 2020 stockt er diese Zahl auf 37 auf. In den vergangenen Jahren hat der WDR ungefähr zu 40% Männer und zu 60% Frauen im Rahmen der journalistischen Volontariate ausgebildet.“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage mitgeteilt: „Beim Deutschlandradio ist die Zahl der qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber für ein redaktionelles Volontariat nach wie vor hoch und vielfältig. Derzeit sind zwei Volontärinnen und drei Volontäre in Ausbildung.“ Die LfM hat folgende Stellungnahme des VLR mitgeteilt: „Die meisten Lokalsender in NRW bilden regelmäßig – auch zum jetzigen Zeitpunkt – eine/n, teilweise zwei, in Einzelfällen sogar bis zu drei Volontäre/innen über einen Zeitraum von zwei Jahren aus. Die Geschlechterverteilung ist ausgeglichen. Darüber hinaus ermöglichen die Lokalsender regelmäßig geschlechtsunabhängige Schüler- und Studienpraktika, teilweise gibt es entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit ansässigen Hochschulen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Volontariat im NRW Lokalfunk als hohe journalistische Qualifikation angesehen wird und ehemalige Volontäre/innen innerhalb und außerhalb NRWs als Festangestellte und freie Mitarbeiter/innen gefragt sind. Die Anzahl der ausgebildeten Volontäre/innen übersteigt die Zahl der freien Stellen im NRW Lokalfunk. Regelmäßig werden die NRW-Lokalstationen mit dem Radiosiegel für die hervorragende Ausbildung ihrer Volontäre ausgezeichnet. In den letzten Jahren machten bei diesem bundesweiten Preis die Preisträger aus NRW den größten Anteil aus.“ Zur Ausbildungssituation des journalistischen Nachwuchses insgesamt wird verwiesen auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 21 der Großen Anfrage 22 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Situation des Zeitungsmarktes in Nordrhein-Westfalen 2016 und seine digitale Entwicklung“ (LT-Drs. 16/13053). 36. Mit welchem Ausbildungsstand bzw. welcher Qualifikation treten die Volontärinnen und Volontäre ihre Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsstätten an (bitte differenziert nach Geschlecht sowie Alter beantworten)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 45 Der WDR hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Journalistische Volontärinnen und Volontäre haben i. d. R. einen Hochschulabschluss. In den vergangenen Jahren waren die Volontärinnen und Volontäre zu Beginn des Volontariats zwischen Anfang 20 und Anfang 30 Jahre alt und zu rund 40% männlich und zu rund 60% weiblich.“ Das Deutschlandradio hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Deutschlandradio erwartet bei den Bewerbern für ein Volontariat ein umfangreiches Grundwissen in den Bereichen Politik und Kultur sowie eine überdurchschnittlicher Allgemeinbildung. Die bisherigen Volontärinnen und Volontäre haben deshalb im Regelfall ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie journalistischen Grunderfahrungen durch einschlägige Tätigkeiten in den Bereichen Hörfunk, Multimedia, Print, TV, Agenturen.“ Die LfM hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Nach Angaben des VLR hätten Volontärinnen und Volontäre im Lokalfunk in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium und verfügten über erste Vorerfahrungen im Hörfunkjournalismus. Gelegentlich ersetze eine abgeschlossene Berufsausbildung ein abgeschlossenes Studium. Teilweise verlangten Sender zudem weitere Praktika oder die vorangegangene Tätigkeit als freie Mitarbeiterin/Freier Mitarbeiter in der eigenen oder einer anderen Redaktion. In seltenen Fällen begännen Volontäre/innen mit dem höchsten Abschluss Abitur ihre Ausbildung. Der Ausbildungsbeginn erfolge in der Regel im Alter zwischen 24 und 30 Jahren. Ein Unterschied nach Geschlechtern würde nicht gemacht/liege nicht vor.“ 37. Wie viele der Volontärinnen und Volontäre und mit welchem Abschluss werden in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen (bitte differenzieren nach öffentlichrechtlichen und privaten Sendern)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Grundsätzlich qualifiziert ein erfolgreich abgeschlossenes WDR-Volontariat zur festen Anstellung als Redakteurin oder Redakteur beim WDR. Die Berufsbiographie der Volontärinnen und Volontäre gestaltet sich nach der Ausbildung jedoch individuell. Einige wollen zunächst lieber als Autorin oder Autor arbeiten oder schwerpunktmäßig moderieren. Das ist beim WDR nur in freier Mitarbeit möglich. Andere entscheiden sich für ein festes Arbeitsverhältnis als Redakteurin oder Redakteur. Manche bleiben nicht im WDR, weil sie aus privaten Gründen NRW verlassen oder sich für andere Arbeitgeber entscheiden. Von denen, die seit 2003 ein Programmvolontariat beim WDR absolviert haben, waren anschließend rund 88% beim WDR redaktionell tätig. Zum Stichtag 1.1.2019 sind rund 53% der o. a. Absolventinnen und Absolventen als Redakteurin oder Redakteur beim WDR fest angestellt. Von den verbleibenden 47% arbeitet der weit überwiegende Teil freiberuflich für den WDR. Gemäß dem Tarifvertrag über den Sozial- und Bestandsschutz von Beschäftigten, die der WDR für einzelne Programmvorhaben über lange oder längere Zeit verpflichtet, erkennt der WDR bei vielen die soziale Schutzbedürftigkeit an. Daraus folgen für die frei Mitarbeitenden beispielsweise Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Krankentagegeld und Zuschusszahlungen bei Schwangerschaft.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 46 Das Deutschlandradio hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Es gibt keine Auswertung dazu. Volontärinnen und Volontäre haben in der Regel ein Studium abgeschlossen und absolvieren dann im Anschluss ein 18-monatiges Volontariat bei uns. Fast alle bleiben dem Haus vertraglich verbunden und arbeiten für Deutschlandradio. Viele festangestellte Redakteurinnen und Redakteure sind ehemalige Volontäre. Im direkten Anschluss erfolgt in der Regel keine Festanstellung, jedoch wird fast durchweg ein befristetes Anschlussjahr angeboten, in dem der Einstieg in den journalistischen Beruf erfolgt. Weitere Anschlussbeschäftigungen erfolgen in unterschiedlichsten Vertragsausgestaltungen.“ Die LfM hat folgende Stellungnahme des VLR mitgeteilt: „Volontärinnen und Volontäre schließen ihre Ausbildung als Redakteur/Redakteurin ab. Die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Lokalsender in NRW kann nur selten erfolgen, da oftmals keine Stellen frei sind oder neu geschaffen werden können. Die Fluktuation der Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter, die als festangestellte Redakteure/innen im Lokalfunk angestellt sind, ist gering. Die weitere Beschäftigung als freie Mitarbeiterin/freier Mitarbeiter ist in der Regel nach einem Volontariat möglich und wird durch die Sender angeboten. Regelmäßig wechseln die fertig ausgebildeten Redakteure jedoch in eine freie Mitarbeit oder Festanstellung bei öffentlich-rechtlichen Sendern in und außerhalb von NRW. Als Grund wird häufig eine höhere Bezahlung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegeben. Eine genaue Zahl über die im Lokalfunk in ein festes Arbeitsverhältnis übernommenen Volontärinnen und Volontäre liegt nicht vor. Aus den Rückmeldungen, die dem VLR vorliegen, lässt sich schätzen, dass die Übernahmequote in ein festes Arbeitsverhältnis bei weniger als 15% liegt.“ 38. Welche Rolle spielen die lokalen Hörfunkstationen in NRW bei der Personalentwicklung in den öffentlich-rechtlichen und privaten Medien? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Der WDR bildet bedarfsgerecht aus. Das trifft auch auf die Volontärinnen und Volontäre zu. Natürlich arbeiten beim WDR auch Journalistinnen und Journalisten, die in ihrer Berufsbiographie auch schon bei lokalen Hörfunkstationen gearbeitet oder dort volontiert haben. Eine regelkonforme Ausbildung als Volontärin oder Volontär beim Lokalfunk, bei radio NRW oder bei Tageszeitungen wird vom WDR als berufsqualifizierend für den Abschluss eines Arbeitsvertrages als Redakteurin oder Redakteur anerkannt. Auch unter den regelmäßig beschäftigten freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere in den Regionalprogrammen des WDR, gibt es viele, die berufliche Stationen im Lokalfunk hatten.“ Das Deutschlandradio und die LfM haben hierzu auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihnen keine entsprechenden Informationen vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 47 39. Bezahlt der WDR freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Radioprogramme nach den vereinbarten „Vergütungsregeln“ der Tarifparteien? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage mitgeteilt: „Ja. Die Honorierung der urheberrechtlichen Leistungen und der Mitwirkung freier Mitarbeiter*innen im Programm- und Produktionsbereich des Westdeutschen Rundfunks richtet sich nach dem „Vergütungstarifvertrag über die Mindestvergütungen der arbeitnehmerähnlichen Personen und der auf Produktionsdauer Beschäftigten des WDR“ sowie nach dem dazu gehörenden Honorar-Rahmen in der jeweils geltenden Fassung. Dies hat der WDR ausdrücklich in einer Dienstanweisung „Nutzung des Honorar-Rahmens“ geregelt, und danach wird verfahren.“ Offen ist, wie neue und bislang nicht tarifierte Leistungen zu vergüten sind. Darüber werden mit den Gewerkschaften seit Jahren Tarifverhandlungen geführt.“ 40. Welche Lokalsender in NRW bezahlen freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den vereinbarten „Vergütungsregeln“ der Tarifparteien? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass laut dem VLR der Tarifvertrag des Lokalfunks NRW keine Anwendung auf freie Mitarbeiter/innen finde. 41. Wie gestaltet sich die gängige Praxis bei der Vergütung von freien Journalistinnen und Journalisten im Rahmen von Mehrfachnutzungen? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf Nachfrage hat der WDR hierzu Folgendes mitgeteilt: „Abhängig von der Art der urheberrechtlichen Leistung und von ihrer Nutzung im Programm zahlt der WDR gesonderte Vergütungen für Wiederholungen oder für Folgenutzungen. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den entsprechenden tariflichen Regelungen. Soweit die tarifvertraglichen Vergütungspositionen mit „W“ gekennzeichnet sind, wird mit den frei Mitarbeiten bzw. den auf Produktionsdauer Beschäftigten ein wiederholungs- und folgevergütungspflichtiger Vertrag geschlossen. Dies trifft zum Beispiel regelmäßig auf Features und Hörspiele zu. Auch die Höhe der Wiederholungs- und Folgevergütungen ist tarifvertraglich geregelt. Sie richtet sich für die Mitarbeiter*innen je nach Tätigkeit entweder nach dem Tarifvertrag über die Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen des WDR oder nach dem Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR. Eine einmalige Vergütung sämtlicher Leistungen und Rechtsübertragungen erfolgt, soweit die tarifvertraglichen Vergütungspositionen mit „E“ gekennzeichnet sind. Dies betrifft vor allem tagesaktuelle journalistische Beiträge.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 48 Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Der allgemeine Honorarrahmen des Vergütungstarifvertrags legt fest, dass freie Mitarbeiter grundsätzlich für jede wiederholte Sendung ihres Werkes ein Wiederholungshonorar erhalten. Werden im Rahmen des Programmaustauschs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Werke freier Mitarbeiterinnen aus anderen Anstalten übernommen und gesendet, so erhält der freie Mitarbeiter – spiegelbildlich zum Wiederholungshonorar – von der übernehmenden Anstalt ein Übernahmehonorar. Nur im Ausnahmefall wird ausschließlich ein Ersthonorar gezahlt, beispielsweise bei Interview-Gesprächspartnern.“ Die LfM hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „In der Regel bestünden vertrauliche Vereinbarungen über die Vergütung zwischen Sendern und freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Diese liegen weder dem VLR noch der LfM vor. Aus den Aussagen der Veranstaltergemeinschaften schließe der VLR, dass die Mehrfach- sowie Zweitverwertung von Inhalten berücksichtigt würde.“ 42. Welche Aktivitäten konnte die LfM-Stiftung „Vor Ort NRW“ zur Weiterentwicklung der publizistischen Vielfalt im Lokalen bisher entwickeln? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die LfM hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Folgende Aktivitäten hat Vor Ort NRW seit 2015 entwickelt: - Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen (Schwerpunkt: technologische und unternehmerische Kompetenzen) - Coaching- und Beratungsprogramm für verlagsunabhängige Lokalmedien - Projektförderung Vor Ort NRW für innovative lokale Medienprodukte - Förderprogramm „Reinvent Local Media“ für journalistische Startups - Informationsplattform www.vor-ort.nrw - Durchführung zahlreicher Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Wissenstransfer (Regionaltage, Gründertag, Local Media Innovation Day, Idea Sprint, Hackathon, Bootcamp, Campfire Festival etc.) - Auf- und Ausbau einer NRW-weiten Community von Journalistinnen und Journalisten bzw. lokalen Medienmacherinnen und –macher in NRW und darüber hinaus“ V. Werbung und Wirtschaftliche Entwicklung 43. Wie ist die wirtschaftliche Lage der einzelnen Radiosender des WDR? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Eine getrennte „wirtschaftlichen Lage“ der einzelnen Hörfunkwellen des WDR gibt es nicht. Insbesondere ist die Finanzausstattung der einzelnen Programme, z.B. ihr Etat für Honorare oder die ihnen zugeordnete Personalkapazität, unabhängig von den Werbeerlösen, die eventuell aus Werbeblöcken in diesem Programm stammen. Das ergibt sich bereits daraus, dass sämtliche Erlöse aus Werbung und Sponsoring zentral dem WDR-Gesamtetat zufließen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 49 Nach der Ermittlung des Finanzbedarfs durch die KEF werden diese Einnahmen abgezogen; die Werbeerlöse mindern also die sich sonst ergebende Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Bewirtschaftung der Ressourcen der einzelnen Hörfunkwellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für den Gesamtetat des WDR, bei der in der Hörfunkdirektion jedes Jahr neu festlegt werden kann, wie der Hörfunketat auf die Wellen COSMO, 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 4, WDR 5 sowie die digitalen Hörfunkprogramme verteilt wird. Diese Verteilung berücksichtigt im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung, welche Inhalte die jeweilige Welle anbietet, um die für sie relevante Zielgruppe bestmöglich zu erreichen. Dabei ist das Abspielen von Musik aus dem Repertoire der Industrie naturgemäß günstiger als eigenproduzierte Wortbeiträge; aufwändige Hörspiele und Features sind wiederum teurer als reine Moderationen oder Gespräche. Sendungen mit vielen Wiederholungen sind wiederum günstiger als Sendungen, die viele neu eigenproduzierte Inhalte enthalten. Im Ergebnis fällt das Budget für Honorare und Rechteerwerb einer Kulturwelle wie WDR 3 oder WDR 5 etwa doppelt so hoch aus wie das von Breitenprogrammen wie 1LIVE oder WDR 2.“ 44. Wie ist die wirtschaftliche Lage der einzelnen Lokalradiosender in NRW? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat hierzu auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Die Landesanstalt für Medien NRW kann eine valide Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Lokalfunks in NRW nicht vornehmen, da sie keinen ausreichenden und aktuellen Einblick in das betriebswirtschaftliche Datenmaterial nehmen kann. Der BG-Verband beurteile die wirtschaftliche Lage wie folgt: Die wirtschaftliche Situation der 44 Lokalsender in NRW sei sehr unterschiedlich. Dies folge aus Einzelinterviews mit Sendervertretern. Die Mehrzahl der Lokalfunkstationen sei aktuell noch wirtschaftlich solide aufgestellt. Rund ein Dutzend Sender verzeichneten allerdings Verluste oder hätten bislang noch nicht ihre Anlaufverluste abgebaut. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Lokalfunks sei allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Gattung Hörfunk aktuell im intermedialen Vergleich in einer sonderkonjunkturellen Phase befände, die aller Voraussicht nach nicht dauerhaft anhalten werde. Bei weiteren Reichweitenrückgängen oder einer Eintrübung der wirtschaftlichen Gesamtsituation – was sich bereits im Jahr 2018 abgezeichnet hat – drohten insbesondere Sendern im wirtschaftlichen Mittelfeld, die die Mehrzahl im Lokalfunk bilden würden, der Abstieg in defizitäre Bereiche mit schädlichen Auswirkungen für die einzelnen Sender, wie auch für das gesamte Lokalfunksystem. Nach Auffassung des VLR könne ein Zusammenschluss der Betriebsgesellschaften in mehreren Verbreitungsregionen hier eine Besserung herbeiführen. Eine echte Quersubventionierung zwischen Sendern wäre so möglich, die – aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgangssituationen – schlichtweg nicht die gleichen Potenziale haben und selbst unter größter Anstrengung nie wirtschaftlich so erfolgreich sein können, wie Sender anderer Verbreitungsgebiete.“ 45. Wie haben sich seit 2003 die relevanten Marktdaten (Reichweiten, Werbeerlöse, Lohnsummen) für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk entwickelt? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 50 Der WDR hat auf Nachfrage folgende Daten übermittelt: „Die Werbeerlöse der WDR mediagroup GmbH für den Hörfunk in den vergangenen 15 Jahren (im Schnitt ca. 51 Mio. EUR netto nach allen Abzügen) sind nicht mehr als -7% bzw. +17% vom 15-Jahresmittelwert abgewichen. Die Reichweitendaten sind an anderer Stelle (Fragen 3, 5, 22) bereits dargestellt worden. Wie zu Frage 43 bereits erläutert, gibt es im öffentlichrechtlichen Rundfunk keinen Einfluss der mit dem Programm erzielten Werbeerlöse auf die finanzielle oder personelle Ausstattung der jeweiligen Radiowelle. Die Einkünfte fließen finanzbedarfsmindernd in den Gesamthaushalt der WDR. Die Personalkosten (Arbeitsentgelte und soziale Nebenleistungen ohne Altersversorgung) des WDR insgesamt lagen 2003 bei 290,3 Mio., Euro (entsprechend 22,5 % der gesamten Aufwendungen) und 2018 gemäß Haushaltsplanung bei 378,2 Mio. Euro (entsprechend 23,3 % der gesamten Aufwendungen).“ Das DLR hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Zu den Reichweiten bzgl. der Deutschlandradio-Programme vgl. die Antwort auf Frage 3. Der Deutschlandradio-Staatsvertrag schreibt in § 2 fest, dass die Programme keine Werbung enthalten dürfen. Auch Sponsoring ist unzulässig. Die Lohnsummen im Deutschlandradio sind seit 2003 durchschnittlich um 1,5% gestiegen.“ 46. Wie verteilen sich die Umsätze der WDR Mediagroup auf die einzelnen WDR- Wellen? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage hierzu Folgendes mitgeteilt: „Im Jahr 2017 sind 54 % der Umsätze auf 1LIVE und 46 % der Umsätze auf WDR 2 entfallen. In 2018 (Januar-Oktober) verteilen sich die Umsätze nahezu gleich auf beide Wellen – mit ca. 50 : 50.“ 47. Welche Angebote macht die WDR mediagroup Werbekunden? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Die WDR mediagroup GmbH bietet ihren Kunden im Rahmen der Media-Vermarktung die Einzelverkaufspakete 1LIVE und WDR 2 sowie das regionale Kombinationspaket „WDR Best of 14-49“ (=1LIVE + WDR 2 + „100,5 DAS HITRADIO“) an. Außerdem beinhaltet das Portfolio die TV-Sponsoring-Angebote für das „ARD Morgenmagazin“ (Wetter und Sport), „Wissen vor acht“ und „Wetter vor acht“.“ 48. Wie haben sich seit 2003 die relevanten Marktdaten (Reichweiten, Werbeerlöse, Lohnsummen, Umsatzrenditen usw.) für den Lokalfunk entwickelt? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 51 Die LfM hat hierzu folgende Stellungnahme des BG-Verbandes übermittelt: „Die werberelevante Reichweite der 14- bis 49-jährigen Hörer des NRW-Lokalfunks ist laut Media-Analyse im 10-Jahres-Betrachtungszeitraum von 981.000 Hörern im Jahr 2007 auf 727.000 Hörer im Jahr 2018 gesunken. In diesem Zeitraum haben sich laut einer Umfrage des BG-Verbandes unter den Lokalsendern und radio NRW die Vermarktungserlöse sehr unterschiedlich entwickelt. Durch verschiedene vermarktungstechnische Maßnahmen ist es einzelnen Unternehmen gelungen, trotz rückläufiger Reichweiten die Vermarktungserlöse vorläufig stabil zu halten. Einzelne Sender berichten von rückläufigen Erlösen, andere wiederum von Zuwächsen bei insgesamt leicht rückläufigen nationalen bzw. landesweiten Erlösen in diesem Betrachtungszeitraum. Darüber hinaus berichten die befragten Unternehmen von Lohnkostensteigerungen im niedrigen zweistelligen Prozentbereich und von deutlichen Rückgängen bei der Umsatzrendite der nicht defizitären Sender, die in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich rund 25 % gesunken sei.“ 49. Wie haben sich seit 2003 die relevanten Wirtschaftsdaten der radio NRW GmbH entwickelt (Umsatz, Aufwand des Eigenbetriebs, BG-Vergütungen an Lokalfunk, Tantiemen der Gesellschafter)? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat hierzu folgende eigene Einschätzung von radio NRW übermittelt: „Die werberelevante Reichweite der 14- bis 49-jährigen Hörer des NRW-Lokalfunks ist laut Media-Analyse im 10-Jahres-Betrachtungszeitraum von 981.000 Hörern im Jahr 2007 auf 727.000 Hörer im Jahr 2018 gesunken (Index: 74). In der Folge sind die Umsatzerlöse aus nationaler Vermarktung (der am stärksten reichweitengetriebenen Erlösquelle) bis 2014 auf einen Indexwert von 67 gesunken. Seit 2015 hat sich durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen in der Vermarktung sowie einer temporär verstärkten Nachfrage am nationalen Werbemarkt aufgrund von Reichweiteneinbußen im Print- und TV-Markt eine teilweise Erholung eingestellt. Im Vergleichszeitraum wurde 2017 ein Indexwert von 85 erreicht. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der Reichweitenentwicklung in der Gattung Radio dieser Wert perspektivisch rückläufig sein wird. Diese Einnahmeverluste konnten durch verstärkte regionale Vermarktungsaktivitäten sowie Einnahmen aus Telefonmehrwertspielen zunehmend kompensiert werden, sodass die Umsatzerlöse insgesamt 2017 wieder auf dem Niveau von 2007 lagen. Alle drei genannten wesentlichen Umsatzerlösarten sind in der Prognose für die nächsten Jahre aufgrund der Reichweitenentwicklung sowie des sich verändernden Wettbewerbsumfelds mit einem hohen Risiko behaftet. Im gleichen Zeitraum hat der Gesamtaufwand für den Eigenbetrieb einen ähnlichen Verlauf genommen. Während bis 2011 rückgängige Aufwände, auch als Reaktion auf die Erlösentwicklung, erreicht werden konnten, ist seitdem zusätzlicher Aufwand für die Produktion und Verbreitung insbesondere im Rahmen der Digitalisierung entstanden. Im Ergebnis ist der Jahresüberschuss von radio NRW seit 2007 auf einen Indexwert von 88 gesunken. Neben der beschriebenen Reichweitenentwicklung und den damit verbundenen Umsatzrisiken sorgen Investitionen in die digitale Entwicklung für weiter rückläufige Ergebniserwartungen. Diesen ist nur mit effizienten Portfolioerweiterungen entgegenzuwirken.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 52 50. Wie haben sich in den letzten 15 Jahren die jährlichen BG-Vergütungen von radio NRW an die einzelnen Lokalfunksender entwickelt? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat hierzu folgende eigene Einschätzung von radio NRW übermittelt: „Entsprechend der dargestellten wirtschaftlichen Entwicklung in Frage 49 hat auch die BG- Vergütung im 10-Jahres-Zeitraum eine parallele Entwicklung genommen. Während die Vergütung im Vergleich zu 2007 zwischenzeitlich auf einen Indexwert von 80 gesunken war, lag sie aufgrund der getroffen Maßnahmen 2017 bei 96. Es sind die gleichen Risiken wie für die Ergebnisentwicklung von radio NRW gesamt für die nächsten Jahre zu beachten.“ 51. Welche Einnahmen durch Werbung und sonstige Geschäftsfeldern erzielten die öffentlich-rechtlichen Sender des WDR über die Vermarktung über die WDR mediagroup sowie die NRW-Lokalradios mit radio NRW in den vergangen zehn Jahren (bitte jeweils Jahreswerte)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: Jahr Erträge der WDR mediagroup im WDR- Jahresabschluss in € 2008 40.039.283,00 2009 27.019.095,79 2010 26.599.805,58 2011 31.239.173,45 2012 23.364.911,94 2013 35.526.116,89 2014 38.606.688,85 2015 31.532.242,04 2016 29.318.823,16 2017 47.863.082,46 Die LfM hat hierzu folgende Daten mitgeteilt: „Sowohl radio NRW als auch der BG-Verband geben an, dass sich die Einnahmen im Wesentlichen durch Spotwerbeerlöse sowie im untergeordneten Umfang aus Sponsoring und Erlösen aus digitaler Vermarktung zusammensetzten. radio NRW generiere zusätzlich noch Einnahmen aus sogenannten Telefonmehrwertgewinnspielen. 2007 läge der Anteil aus Werbezeitenvermarktung bei 93 %. Bis 2013 wäre dieser Anteil auf 84 % gesunken, 2017 hätte er bei 90 % gelegen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 53 52. Wie verteilen sich die Werbeeinnahmen der WDR mediagroup beim öffentlichrechtlichen Hörfunk auf lokale, regionale und bundesweite Werbekunden bzw. Mediaagenturen? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Die WDR mediagroup GmbH definiert als „nationale Werbekunden“ diejenigen Kunden, die über die nationalen AS&S Radio-Kombis mindestens ein WDR-Programm gebucht haben. Als „regionale Kunden“ werden diejenigen Kunden definiert, die mindestens ein landesweites WDR-Programm/-Angebot einzeln gebucht haben. „Lokale Werbekunden“ bedient die WDR mediagroup GmbH nach dieser Definition überhaupt nicht, da das landesweite Werbeangebot der WDR mediagroup GmbH das kleinstmögliche ist. Mit Blick auf die Brutto-Umsätze entfielen demnach in 2016 56 % der Hörfunk-Werbeumsätze auf regionale und 44 % der Umsätze auf nationale Kunden. In 2017 wurden 49 % der Umsätze mit regionalen Kampagnen und 51 % über nationale Kampagnen erzielt. Mit Blick auf die Anzahl der Kunden gab es in 2016 69 % regionale und 31 % nationale Kunden. In 2017 waren 66 % der Kunden mit ihrer Werbung regional aufgestellt und 34 % national (inkl. WDR) im WDR vertreten.“ 53. Wie verteilen sich die Werbeeinnahmen beim Lokalfunk auf lokale, regionale und bundesweite Werbepartner? Bitte für die einzelnen Lokalradiosender aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage die folgende Ausführung des BG-Verbandes übermittelt: „Laut einer Umfrage unter einzelnen Betriebsgesellschaften beträgt das Verhältnis zwischen den Erlösen aus nationaler/landesweiter Werbung (Basis ist die von radio NRW an die Lokalsender gezahlte Vergütung) zu den Werbeerlösen der Betriebsgesellschaften aus lokaler/regionaler Werbung im Durchschnitt rund ein 25:75. In der Einzelsenderbetrachtung sind die Verhältnisse allerdings sehr unterschiedlich. Sie variieren zwischen 45:55 und 15:85.“ 54. Wie hat sich die Einnahmensituation im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünfzehn Jahren verändert? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 54 (Quelle: WDR-Geschäftsberichte) „Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate beträgt hier + 1,3 % p.a.. Das Gesamtwachstum beträgt im Betrachtungszeitraum 20,3 %. Die Einnahmen liegen damit unterhalb der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (+23,4 % bzw. 1,4 % p.a.); und das, obwohl Teile der Budgets der sog. rundfunkspezifischen Teuerungsrate unterliegen. Diese Teuerungsrate wird in Abstimmung mit der KEF auf Grundlage eines rundfunkspezifischen Warenkorbs ermittelt und lag im Betrachtungszeitraum regelmäßig über dem Verbraucherpreisindex. Für die Jahre 2005-2017 betrug die rundfunkspezifische Teuerungsrate insgesamt + 29,1 %, im Durchschnitt lag sie jährlich bei + 2,0 % p.a.. Die ausgewiesenen Gesamterträge (inkl. der unter Frage 51 dargestellten Erträge aus Werbung) standen dem WDR seit 2013 nicht vollständig zur Verfügung. Auf Basis von Vorschlägen der KEF und Entscheidungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben die Anstalten aus den Beitragserträgen Rücklagen gebildet, die erst später verwendet werden dürfen. Daher haben wir jene Beitragserträge, die der gesonderten Rücklage zugeführt werden mussten, abgezogen und die „verwendbaren“ Gesamterträge dargestellt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass aus den Gesamterträgen auch die Gesamtausgaben des WDR finanziert werden müssen. Neben den eigenen Radio-, Fernseh- und Onlineangeboten gehören dazu auch anteilig die Aufgaben der ARD einschließlich der kooperierten Programme und Angebote wie Phoenix, Kika, Arte oder FUNK. Die Rundfunkgebühren- bzw. -beiträge sind mit einem Anteil von über 80 Prozent die wichtigste Einnahmequelle der Rundfunkanstalten. Folgende Einflussfaktoren haben die Entwicklung maßgeblich beeinflusst: 1. Anpassungen der Gebühr bzw. des Beitrags Seit 2003 gab es folgende Gebühren- bzw. Beitragsanpassungen: Jahr Gesamterträge des WDR (IST) in Mio € abzügl. Beitragsrücklage in Mio € verwendbare Gesamterträge in Mio € 2003 1.285,1 1.285,1 2004 1.342,4 1.342,4 2005 1.353,2 1.353,2 2006 1.389,0 1.389,0 2007 1.389,2 1.389,2 2008 1.379,6 1.379,6 2009 1.393,4 1.393,4 2010 1.419,2 1.419,2 2011 1.419,0 1.419,0 2012 1.360,4 1.360,4 2013 1.381,2 -26,9 1.354,3 2014 1.490,5 -105,7 1.384,8 2015 1.437,6 -66,9 1.370,7 2016 1.568,0 -37,4 1.530,6 2017 1.565,4 -19,4 1.546,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 55 - ab 01. April 2005 17,03 Euro - ab 01. Januar 2009 17,98 Euro - ab 01. April 2015 17,50 Euro 2. Umstellung auf das Beitragsmodell Zum 01.01.2013 wurde das sogenannte Beitragsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeführt. Mit dem neuen Finanzierungsmodell wurden neue Anknüpfungspunkte (Wohnungen, Betriebsstätten und Kfz statt Empfangsgeräte) und Regelungen (voller und ermäßigter Beitrag, Wegfall der Mehrfachgebührenpflicht) für die Beitragspflicht geschaffen. In diesem Zusammenhang hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (vormals GEZ) auf Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in 2013/2014 und in 2018 einen Meldedatenabgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter durchgeführt. Der erste Meldedatenabgleich hat zu erheblichen Mehreinnahmen geführt, die einer Beitragsrücklage zugeführt werden konnten. 3. Beitragsrücklage Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat aufgrund der Einführung des Beitragsmodells und des damit verbundenen Meldedatenabgleichs erhebliche Beitragsmehreinnahmen für den Zeitraum 2013-2016 prognostiziert (s. 19. KEF-Bericht, Tz. 322 ff.). Die KEF hat die Rundfunkanstalten deshalb aufgefordert, jene Beitragsmehrerträge gem. § 1 Abs. 4 RFinStV einer gesonderten Rücklage zuzuführen, die der WDR nicht zur Deckung des anerkannten Finanzbedarfs benötigt. Die KEF hat im 20. KEF-Bericht den Landesregierungen und Landesparlamenten einen Beitrag ab 1. Januar 2017 von 17,20 Euro je Beitragszahlerin und Beitragszahler vorgeschlagen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben im Rahmen ihrer Sitzung vom 26. bis 28. Oktober 2016 beschlossen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2017 unverändert bei 17,50 Euro zu belassen, um einen Jo-Jo-Effekt und die mit ihm verbundenen erheblichen Schwankungen im Beitragsaufkommen zu vermeiden. Die Differenz ist in eine erneute Beitragsrücklage einzustellen und für etwaige Mehrbedarfe in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 zu verwenden. Der WDR führt den beschriebenen Anteil an den Beitragsmehrerträgen ergebnisneutral einer Sonderrücklage zu. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben mit dieser Regelung eingeräumt, dass die Anstalten mögliche Risiken (z.B. Kabelentgelte) aus der Rücklage finanzieren. Auf Grund der zwischenzeitlichen Einigung zwischen den Anstalten und den Kabelnetzbetreibern werden die Anstalten die Beitragsrücklage in der laufenden Beitragsperiode teilweise wieder entnehmen. 4. Die im Vergleich zu 2015 hohen verwendbaren Gesamterträge in 2016 und 2017 resultieren im Wesentlichen aus kalkulatorischen Erträgen. Diese betrafen 2016 mit 153,6 Mio. Euro und 2017 mit 102,6 Mio. Euro die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.“ Der LfM liegen keine aktuellen und kontinuierlichen Daten über die Einnahmesituation des privaten sowie des öffentlich-rechtlichen Hörfunks vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 56 55. Wie hat sich die im WDR-Gesetz festgelegte Werbezeitenreduzierung des WDR auf die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen sowie der privaten Radiosender ausgewirkt? Das Verfahren zur Evaluierung der Werbezeitenreduzierung des WDR läuft noch. Deshalb liegen der Landesregierung dazu zurzeit keine eigenen Erkenntnisse vor. Der WDR hat dazu folgendes mitgeteilt: „WDR 4 konnte in 2016 noch ein Netto-Werbeumsatz von rund 5 Mio. EUR generiert werden. Durch die gesetzlich induzierte Werbezeitenreduzierung und den damit verbundenen Werbeentfall bei WDR 4 ließ sich dieser Umsatz in den Jahren 2017 und 2018 jeweils nicht mehr realisieren. Insbesondere ältere Hörerinnen und Hörer, die die Hauptzielgruppe von WDR 4 ausmachen, sind seitdem in Nordrhein-Westfalen über Hörfunkwerbung nicht mehr ohne weiteres zielgerichtet erreichbar. Die erste Stufe der WDR-Werbezeitenreduzierung hat damit aus WDR-Sicht zu zwei signifikant negativen Effekten geführt. Einerseits wurde der werbungtreibenden (mittelständischen) Wirtschaft ein wichtiges Werbeangebot entzogen, so dass ältere, kaufkräftigere Zielgruppen in NRW nicht mehr zielgerichtet über Hörfunkwerbung ansprechbar sind (der Privatfunk zielt aufgrund seiner wirtschaftlichen Ausrichtung auf 14- bis 49-jährige, bewusst nicht auf ein älteres Publikum). Durch den Wegfall von WDR 4 werden nun diese Hörerinnen und Hörer von Werbeinformationen ausgeschlossen, wobei auch und im Besonderen Menschen in älteren Alterssegmenten Hörfunkwerbung nicht vornehmlich als störend oder manipulativ, sondern auch als informativ (mit Service-Charakter) und als „zum aktiven, vitalen Leben dazugehörend“ wahrnehmen. Darüber hinaus ist das zulässige Werbevolumen beim WDR schon mit der ersten Stufe der Werbezeitenreduzierung durch die NRW-Landesgesetzgebung deutlich unter die Grenze dessen gesetzt worden, was der Rundfunkstaatsvertrag vorgibt. Dem WDR sind derzeit 75 Minuten Werbung pro Werktag im Jahresschnitt auf zwei Wellen erlaubt; der Rundfunkstaatsvertrag sieht jedoch grundsätzlich bis zu 90 Minuten Radiowerbung pro Werktag im Jahresschnitt vor (§ 16 Abs. 5 RStV). Dabei ist die Zahl werbeführender Wellen nicht vorgeschrieben. Bei vielen anderen Landesrundfunkanstalten wird die 90-Minuten- Grenze sogar auch heute noch deutlich überschritten, weil ein zum Stichtag 1. Januar 1987 erlaubter größerer Werbeumfang bestehen geblieben ist (vgl. § 16 Abs. 5 2. HS RStV). Das gilt zum Beispiel für den Bayerischen Rundfunk (Art. 4 Abs. 4 Satz 3 BayRG) oder den Hessischen Rundfunk (§ 3a HRG), denen die Landesgesetzgeber jeweils 128 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt zugestehen, und dies ohne Anzahlbeschränkung der werbeführenden Wellen. In Nordrhein-Westfalen wären nach heutigem Stand laut RStV 90 Minuten Werbung pro Werktag im Jahresschnitt - ohne Festlegung der Anzahl werbeführender WDR-Wellen - möglich. Schon heute liegen NRW bzw. der WDR mit 75 Minuten werktäglich im Jahresschnitt deutlich darunter. Bei Umsetzung der zweiten Stufe der Werbezeitenreduzierung wäre der WDR mit 60 Minuten Werbung pro Tag auf nur einer Welle im Monatsschnitt schlechter gestellt als jede andere Landesrundfunkanstalt in Deutschland (vgl. auch Frage 2). Gleichzeitig würde dies bedeuten, dass ausgerechnet in dem Bundesland, in dem die meisten Konsumenten wohnen, am wenigsten Werbezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfügbar wäre. Dies würde die Möglichkeiten vor allem der regionalen Wirtschaft einschränken. Denn 41 % der Werbekunden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 57 der WDR mediagroup GmbH haben ihren Sitz in NRW; von ihnen stammen 49 % des Radio- Umsatzes der WDR mediagroup GmbH (Stand 2017). Es lässt sich auch ohne Evaluierung sagen, dass der auch für die nationalen Hörfunk- Kampagnen so wichtige „Kernmarkt NRW“ damit zum Nadelöhr würde. Insbesondere zu nachfragestarken (Jahres-)Zeiten wäre dann die Realisierung ganzer bundesweiter Kampagnen in Gefahr. Ein solcher Gattungsschaden für den Hörfunk hätte nicht nur Negativeffekte für den WDR, sondern auch für die anderen Landesrundfunkanstalten in den anderen Bundesländern und nicht zuletzt die privaten Hörfunkanbieter. Werbungtreibende (nordrhein-westfälische/mittelständische) Unternehmen müssten Werbe-Alternativen suchen. Die Werbeumsätze werden folglich eher ins Internet oder in die mobilen digitalen Werbeträger (z.B. die Werbebildschirme in den Bahnhöfen) fließen. Zwar hat derzeit die Hörfunkwerbung auf Grund der besseren Datenlage zu den Nutzern noch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Werbeformen. Dieser schmilzt aber zügig dahin, und es ist zudem unwahrscheinlich, dass einmal verlorene Werbeetats im Hörfunk zurückerobert werden können.“ Brutto-Umsatzentwicklungen im Hörfunkwerbemarkt 2017 Bruttowerbeerlöse TEUR 2017 Veränderung zu 2016 in % Anteil an gesamt in % Radio gesamt 1.916.672 4,7 100,0 ARD/AS&S gesamt 609.648 2,4 31,8 RMS 1.279.688 5,5 66,8 Sonstige Private 27.336 19,4 1,4 Werbemarkt national Jan-Sep 2018 Bruttowerbeerlöse TEUR Jan-Sep 2018 Veränderung zu Jan-Sep 2017 in % Anteil an gesamt in % Radio gesamt 1.356.615 1,5 100,0 ARD/AS&S gesamt 417.214 -1,6 30,8 RMS 915.066 2,3 67,6 Sonstige Private 24.334 30,2 1,8 Werbemarkt regional 2017 Bruttowerbeerlöse TEUR 2017 Veränderung zu 2016 in % Anteil an gesamt in % NRW gesamt 373.951 2,0 100,0 WDR gesamt 127.940 -8,2 34,2 Private 246.011 8,2 65,8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 58 Werbemarkt regional Jan-Sep 2018 Bruttowerbeerlöse TEUR Jan-Sep 2018 Veränderung zu Jan-Sep 2017in % Anteil an gesamt in % NRW gesamt 266.193 1,7 100,0 WDR gesamt 91.362 1,2 34,3 Private 174.831 2,0 65,7 (Quelle: Nielsen Media Research) Die LfM hat hierzu auf Nachfrage folgendes mitgeteilt: „Der BG-Verband verweise bezüglich des Ausweises der Werbezeitenreduzierung des WDR auf die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie, deren Ergebnisse er nicht vorgreifen wolle. radio NRW dagegen sähe keine Effekte der Reduzierung der WDR-Werbezeit auf die Einnahmesituation von radio NRW. radio NRW begründe dies wie folgt: Die erste Stufe der Werbezeitenregulierung sähe eine Reduktion der Werbezeit von 90 auf 75 Minuten vor. Seit 2017 sei WDR4 werbefrei. WDR4 habe bis dahin stark von der Vermarktung in der nationalen Kombination AS&S-Deutschlandkombi profitiert, da der Sender bei der werberelevanten Zielgruppe E 14-49 einzeln eine zu vernachlässigende Rolle spiele. In 2016 hätte WDR4 insgesamt 122 Werbekunden gehabt. Der Großteil der Kunden habe bundesweite Kampagnen über die nationale Kombination der AS&S gebucht. Nur fünf dieser Kunden hätten den Sender einzeln in NRW gebucht. Von diesen könne ein Kunde für radio NRW gewonnen werden, die anderen vier hätten bisher nicht mehr in Radio in NRW investiert. Es sei also kein Effekt auf die Werbeeinnahmen bei radio NRW zu verzeichnen. Dies sei auch aufgrund der unterschiedlichen Alterszielgruppen und des Einbuchungsverhalten über die AS&S-Werbekombis zu erwarten gewesen. Deshalb habe der Lokalfunk 2015 auch für eine Werbezeitenreduzierung in Gestalt der jetzigen 2. Stufe der Werbezeitenreduzierung auf 60 Minuten in einem Programm des WDR geworben. Denn sowohl 1Live als auch WDR2 programmierten auf die sog. werberelevante Zielgruppe der 14-49-Jährigen. Die aktuelle Kombivermarktung des WDR öffne hier also nach wie vor die Möglichkeit, eine ausreichende Nettoreichweite allein über die Wellen des WDR zu erreichen. Substanzielle Einnahmesteigerungen bei radio NRW und dem Lokalfunk wären von Anfang erst mit der 2. Stufe der Werbezeitenreduzierung zu erwarten.“ 56. Auf Basis welcher Datengrundlage fußt die Evaluation der Werbezeitenreduzierung beim WDR? 57. Wie ist die Evaluation der Werbezeitenreduzierung ausgestaltet bzw. wie wird sie konkret umgesetzt? 58. Was plant die Landesregierung hinsichtlich der weiteren Werbezeitenreduzierung beim WDR? Die Fragen 56 - 58 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 59 Die Staatskanzlei arbeitet zurzeit an der Evaluierung gemäß § 6a Satz 4 WDR-Gesetz. Sie hat im Vorfeld des Gutachtens mit Vertretern der Betriebsgesellschaften, radio NRW und des WDR Kontakt aufgenommen, auch, um eine ausreichende Datengrundlage zu ermöglichen. Das Gutachten soll im Herbst 2019 vorliegen. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung die weiteren Entscheidungen treffen. 59. Wie ist das Verhältnis der wirtschaftlichen Erlöse von Radio zu Online/Digital bei den Radiostationen verteilt und wie bewertet die Landesregierung diese Zahlen? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Da weder der WDR noch die privaten Radios Zahlen vorgelegt haben, entfällt auch eine Bewertung der Landesregierung. 60. Wie ist die Vermarktung von lokaler, regionaler und überregionaler Werbung bei den verschiedenen Radiosendern organisiert? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage folgendes mitgeteilt: „Aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage darf die WDR mediagroup GmbH keine lokalen Werbeangebote im Markt platzieren. Deshalb werden die werbeführenden WDR-Sender ausschließlich regional (=landesweit in NRW) und (teil-)national von der WDR mediagroup GmbH vermarktet. Für die nationale Vermarktung ihrer Verkaufspakete hat die WDR mediagroup GmbH die AS&S Radio GmbH, eine gemeinsame Tochter der ARD- Werbegesellschaften, beauftragt.“ Die LfM hat folgende Stellungnahme des BG-Verbandes übermittelt: „Die während der landesweiten Werbezeiten ausgestrahlte nationale und landesweite Werbung wird von radio NRW vermarktet. Für die Vermarktung der lokalen, regionalen sowie auch überregionalen und nationalen Werbung in den lokalen Werbezeiten sind die jeweiligen Betriebs- und Servicegesellschaften zuständig.“ 61. Welche Konzentrationsprozesse sind bundesweit bei der Vermarktung von Werbezeiten festzustellen? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Der WDR hat folgendes mitgeteilt: „Mit Blick auf die Vermarktungseinheiten gibt es nach Ansicht der WDR mediagroup derzeit keine spezifischen Konzentrationsprozesse, die aktuell und bundesweit zu beobachten sind. Die nationale und teilnationale Vermarktung von Hörfunk-Werbezeiten wird seit Jahren überwiegend durch die beiden großen Vermarktungshäuser RMS (Gründung 1990, gemeinsame Tochtergesellschaft von 20 privaten Radiosendern) und AS&S Radio (Gründung 2006) abgebildet.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 60 Die LfM hat folgende Stellungnahme von radio NRW übermittelt: „Der Markt der Mediaagenturen, deren wesentliche Funktion es ist, die Kunden zu beraten und Werbezeiten zu buchen, ist hochkonzentriert. Die drei führenden Mediaagenturen Group M (41 %), Dentsu Aegis (16 %) und Omnicom (16 %) machen fast 75 % des Gesamtumsatzes aus. Alle drei Unternehmen haben ihren Hauptsitz in den Vereinigten Staaten und nationale Büros in Düsseldorf. Einkaufskooperationen sorgen dafür, dass die Marktmacht steigt. Die Marktstandards werden zunehmend durch das Online-Geschäft gesetzt, wo effizient und messbar gebucht wird. Der Großteil der Umsätze im Radio bundesweit kommt grundsätzlich über nationale Kampagnen. Auditoren, die von Werbung treibenden Kunden eingesetzt werden, kontrollieren die Mediaagenturen und setzen Benchmarks über Mediengattungen hinaus. Somit werden Preise auch über andere Mediengattungen hinweg vergleichbar.“ 62. Wie ist die Verteilung der Werbeerlöse zwischen radio NRW und den Lokalsendern organisiert? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die LfM hat hierzu folgende Stellungnahme des BG-Verbandes sowie von radio NRW übermittelt: „Die Betriebsgesellschaften werden quotal u.a. an den Erlösen der radio NRW GmbH aus landesweiter und nationaler Werbung im Wege einer Vergütung für die Übernahme und Ausstrahlung des Mantelprogramms und der landesweiten Werbung beteiligt. Die Gesamtvergütung wird unter den Betriebsgesellschaften auf Grundlage eines vertraglich bestimmten Schlüssels verteilt, bei dem - neben einem Sockelbetrag - das Reichweitenergebnis des jeweiligen Senders in der werberelevanten Zielgruppe maßgeblich ist. Bezüglich der Werbezeiten macht radio NRW darauf aufmerksam, dass fest definierte UKW- Kontingente garantierten, dass sowohl der nationale, landesweite als auch der lokale Markt Zugang zu Werbezeiten habe. Allerdings sei das lokale Kundenpotenzial in den einzelnen Standorten sehr unterschiedlich, zudem haben die Kunden Zugang zu lokalen Online- Buchungsmöglichkeiten (z. B. Google adwords und Google Maps). Aufgrund einer zunehmenden Filialisierung, bspw. im Einzelhandel, käme es zu Verschiebungen im Buchungsverhalten, da lokale Kampagnen im Vergleich (Tausend-Kontakt-Preis) deutlich teurer wären als auf landesweiter oder nationaler Ebene. In der Folge sinke die Wertschöpfung je Werbesekunde.“ 63. Wie gestaltet sich das Verhältnis von redaktionellen Anteilen, Musik und Werbung bei den öffentlich-rechtlichen Radiosendern sowie bei den Lokalradios? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 61 Der WDR hat folgende Daten mitgeteilt: Wort-, Musik- und Werbeminuten in den analog ausgestrahlten WDR- Radioprogrammen 2017 Nachrichtlich: *1LIVE Diggi, KiRaKa (Quelle: ARD-Sendezeitenstatistik 2017) Die LfM hat eine Stellungnahme des VLR übermittelt: „Der VLR macht deutlich, dass der Anteil von Musik, Wort und Werbung in den UKW- Programmen der Lokalstationen in NRW sei individuell und nahezu in jedem Sendegebiet unterschiedlich. Es finde sich eine Häufung beim Verhältnis (circa Angaben) mindestens 60 % bis 65 % Musik, 25 % Wort und 10 % bis 15 % Werbung. Der Anteil Musik sei dabei als Mindestangabe zu verstehen, keiner der Sender gäbe an, diesen Anteil zu unterschreiten. Neben den lokalen Unterschieden variierten die Anteile auch teilweise innerhalb eines Senders, je nach Sendestunde. Einzelne Sender kämen so nach eigenen Angeben zu bestimmten Zeiten auf Werte von 78 % Musik, 10 % Werbung und 12 % redaktionelle Inhalte. Einzelne Sender würden zusätzlich Sondersendungen im „Talk-Format“ anbieten oder weiteten die redaktionelle Berichterstattung erheblich aus, wenn dies z.B. bei Notlagen erforderlich sei. Die Programmgrundsätze des § 53 LMG würden berücksichtigt, gleichzeitig böten die Lokalsender in redaktionellen Wortbeiträgen, aber auch mit ihrem musikredaktionellen Programm damit auf den UKW-Frequenzen ein sogenanntes AC-Format (Adult Contemporary) an. Die Einzigartigkeit der lokalen Programme ergäbe sich dabei primär aus der lokalen Berichterstattung und den lokalen Beiträgen, nicht aus der Länge oder Verhältnis von Programmteilen zueinander. Besonders umfangreiche Wortbeiträge oder ein besonders hoher Wortanteil seien daher nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal oder träfen den Geschmack der Hörerinnen und Hörer. Wichtig sei die Qualität der Beiträge und die angemessene Mischung von Information und Unterhaltung, eingerahmt in Musik und der sonstigen Anmutung des Programms. Im Senderverbund sei der Lokalfunk in NRW das erfolgreichste Radioprogramm in Deutschland. Darüber hinaus seien alle NRW-Lokalsender mit ihrem Programm als Simulcast und weiteren Musikkanälen, sogenannten Webchannels, im Internet abrufbar. In den Webchannels betrage der Musikanteil 100% und würde durch gelegentlichen Werbeeinblendungen unterbrochen. Eine moderative oder inhaltliche Begleitung der Webchannels fände (noch) nicht statt. Diese würden ergänzt durch die Onlinepräsenzen der Lokalsender, auf denen in Text und Bild, aber auch per abrufbarer Audio-Dateien oder in Podcasts Inhalte bereitgestellt seien.“ WELLE Minuten % Minuten % Minuten % Minuten % 1LIVE 159.885 30,4 357.111 68,0 8.604 1,6 525.600 100,0 WDR 2 242.902 42,8 312.175 55,0 12.523 2,2 567.600 100,0 WDR 3 157.746 30,0 367.854 70,0 0 0,0 525.600 100,0 WDR 4 122.985 23,1 409.190 76,9 0 0,0 532.175 100,0 WDR 5 477.705 90,9 47.895 9,1 0 0,0 525.600 100,0 COSMO 153.283 29,2 372.317 70,8 0 0,0 525.600 100,0 HÖRFUNK gesamt 1.314.506 41,1 1.866.542 58,3 21.127 0,6 3.202.175 100,0 WORT MUSIK WERBUNG GESAMT WELLE Minuten % Minuten % Minuten % Minuten % DIGITALPROGRAMME* 149.931 14,2 904.149 85,8 0 0,0 1.054.080 100,0 WORT MUSIK WERBUNG GESAMT LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 62 64. In welcher Form werden in Sendern und Redaktionen Benchmarking-Systeme zur Messung redaktioneller Leistung eingesetzt? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Der WDR hat hierzu auf Nachfrage folgende Daten mitgeteilt: „Wöchentlich wird der Hörfunkmarkt in NRW mit einer Stichprobe von mindestens 150 bis 250 Interviews erhoben, bei denen Menschen in NRW über verschiedenste qualitative Programmfragen Auskunft geben. Hierbei geht es sowohl um die Bewertung des Nachrichtenangebots der WDR-Wellen wie um die Sympathiewerte gegenüber Moderatoren oder um Imagewerte von internationaler Berichterstattung bis zu regionalem Wetter. Auch musikalische Vorlieben und Entwicklungen bei Mediennutzern in Nordrhein-Westfalen werden durch sogenannte „Call outs“ mit dem direkten Vorspielen von Musikausschnitten ermittelt. Ein rein an Kosten orientiertes Benchmarking zwischen den verschiedenen Hörfunkprogrammen würde beim Vergleich von Hörfunkwellen deutlich zu kurz greifen, weil die Angebote der einzelnen Programme und die damit einhergehenden Herstellweisen notwendigerweise insgesamt sehr unterschiedlich sind. Auch die KEF, die in ihrem Berichten routinemäßig z.B. die Kosten der Hörfunkproduktionsbetriebe der verschiedenen Landesrundfunkanstalten untersucht, stößt dabei schnell an Grenzen der Vergleichbarkeit von Sendungen, Herstellweisen und statistischen Zuordnungen von Grunddaten wie Sendezeiten- Kategorien. Innerhalb des WDR-Hörfunks werden andere Führungsinstrumente eingesetzt, die ein ressourcensparendes Erreichen vereinbarter qualitativer und quantitativer Ziele für die einzelnen Wellen und für die ihnen zuarbeitenden Bereiche sicherstellen sollen. Im Zentrum der Maßnahmen steht eine Zielekonferenz der Direktorin mit den leitenden Mitarbeitenden, in der programmlich-inhaltliche und strukturelle Vorgaben ebenso wie solche der Digitalstrategie und die Kriterien zur Messung der Zielerreichung bearbeitet werden. Die Ergebnisse sind nicht nur für die Führungskräfte, sondern für alle Mitarbeitenden transparent.“ Die LfM hat folgende Daten mitgeteilt: „Ein dediziertes Benchmarking System zum Vergleich und der isolierten Betrachtung redaktioneller Leistungen würde nicht eingesetzt, so der VLR. Alle Sender des Lokalfunks würden jedoch über die Marktforschung E.M.A. (Elektronische Medien Analyse) erfasst und verfügten damit über quantitative Daten zu eigenen Einschaltquoten und die des Wettbewerbs im Verbreitungsgebiet. Sie nutzten diese Daten um Rückschlüsse auf die eigene redaktionelle Arbeit zu ziehen. Ergänzt würden diese Angaben durch qualitative Aussagen der E.M.A. zum Beispiel über die Bekanntheit von Moderatorinnen und Moderatoren. Darüber hinaus nutzten die Sender teilweise ergänzende lokalisierte Untersuchungen, wie beispielsweise den „Lokalen Programm Monitor“, Gruppendiskussionen oder weitere lokale Marktforschung oder Studien zur Bewertung der redaktionellen Leistung. Einzelne Sender zögen zudem das Feedback aus ihren Social Media Aktivitäten (Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, etc.) heran, um ihre redaktionelle Leistung zu bewerten und ließen sich durch externe Berater bei der Bewertung unterstützen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 63 VI. Lokale Vielfalt 65. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der lokalen Veranstaltergemeinschaften und deren Zusammenarbeit mit den Chefredaktionen sowie den Betriebsgesellschaften. 66. Gibt es Planungen, Redaktionsstandorte bzw. Lokalredaktionen bei den Lokalsendern aufzugeben oder zusammenzulegen, und was sind eventuell die Gründe dafür? 67. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung und wie steht sie grundsätzlich zu Redaktionszusammenlegungen? 68. Rechnet die Landesregierung mit weiteren Verlusten bei der Radiovielfalt und wenn ja, um welche Radiosender handelt es sich? 69. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Lokalradioredaktionen in NRW zu stärken? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 65 bis 69 zusammen beantwortet. Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere die Trennung zwischen redaktionellen und wirtschaftlichen Entscheidungen im geltenden Zwei-Säulen-Modell zu Schwierigkeiten führt, so dass es dem System daher mitunter an Flexibilität und Dynamik, mitunter auch an Wirtschaftlichkeit fehlt. Die LfM hat auf Nachfrage hierzu ausgeführt, dass für die Funktionsfähigkeit und den Erfolg des Modells ein hoher Grad von Konsensfähigkeit und Kooperation des Gesamtgefüges notwendig sei: „Gefährdungspotenziale des Gleichgewichtes und der Konsensdurchsetzung können sich daraus ergeben, dass eine professionell und unternehmerisch orientierte Betriebsgesellschaft einer ehrenamtlich tätigen Veranstaltergemeinschaft gegenübersteht. Ausdruck kann dieser Gegensatz in den jährlichen Verhandlungen zum Wirtschafts- und Stellenplan finden.“ Nach Mitteilung der LfM hat der VLR ihr gegenüber auf Nachfrage bezüglich der Zusammenarbeit zwischen VGen, BGen und Chefredaktionen ausgeführt, dass in manchen Sendegebieten ein professionelles, konstruktives und kooperatives Miteinander gepflegt würde. In anderen Verbreitungsgebieten stelle sich dies jedoch konträr dar: Es gäbe Veranstaltergemeinschaften, die in einem Spannungsverhältnis mit der eigenen BG ständen und um Machtverhältnisse ringen würden. Weiter habe der VLR ausgeführt, dass die Arbeit der Veranstaltergemeinschaften sich ebenfalls von Sendegebiet zu Sendegebiet unterscheide. Die Bandbreite reiche hier von VGen, die als eine Art Programmbeirat fungierten, der sich durch die Chefredaktion regelmäßig über Entwicklungen informieren ließe, bis hin zu VGen, die sich aktiv in die Programmgestaltung einmischten. In der Regel seien die ehrenamtlichen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden einer Veranstaltergemeinschaft aktiver in das Geschehen des Senders und auch landesweite Entwicklungen eingebunden als die restlichen VG-Mitglieder. Zur Wirtschaftlichkeit der Lokalradios hat die LfM auf Nachfrage ausgeführt: „Zu berücksichtigen gilt, dass bei diesen Verhandlungen [redaktionelle Anmerkung: zum Wirtschafts- und Stellenplan] auch ein vom Gesetzgeber gewünschter ,Solidaritäts-Aspekt‘ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 64 berücksichtigt werden muss. Der kann Ausdruck darin finden, dass Verluste strukturell schwächerer Lokalradios im Verbund einer gemeinsamen Verlegerbeteiligung durch prosperierende Radios ausgeglichen werden. Trotz dieses Solidaraspektes werden in einzelnen Verbreitungsgebieten dauerhaft Diskussionen über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Weiterbetriebs geführt. So musste der Sendebetrieb von Welle West im Verbreitungsgebiet Kreis Heinsberg eingestellt werden. Die beiden ehemaligen eigenständigen Verbreitungsgebiete Kreis Aachen und Stadt Aachen wurden zu dem neuen Verbreitungsgebiet Städteregion Aachen. Auch aktuell wird über Zusammenlegungen diskutiert (z. B. Hagen/Ennepe-Ruhr).“ Wie zu Fragen 8 und 9 dargelegt befindet sich die Landesregierung derzeit in einem Konsultationsprozess zur Entwicklung einer Radiostrategie 2022. Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode die erforderlichen Weichen für einen auch im digitalen Umfeld zukunftsfähigen Hörfunk zu stellen. Dabei sollen die bestehenden Schwierigkeiten evaluiert und die Notwendigkeiten von Reformen erörtert werden. Die Ergebnisse können an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden. Die Landesregierung sieht, dass lokal verankerte Redaktionen in besonderem Maße geeignet sein können, auf die jeweiligen Belange des Verbreitungsgebiets einzugehen. Sofern insbesondere wirtschaftliche Gründe die Ausnutzung von Synergieeffekten erfordern, kann die Bündelung von Technik, Erfahrung und Kompetenz mit Blick auf die Sicherstellung qualitativ hochwertiger, innovativer und nutzerorientierter Angebote ein Zugewinn sein, auch im Hinblick auf den Erhalt und die Steigerung der Zukunftsfähigkeit des Hörfunks. 70. Wie hoch sind die Betriebskosten der einzelnen Lokalradios (Räumlichkeiten etc.)? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihr kein aktuelles und kontinuierliches Datenwerk über die Betriebskosten der einzelnen Lokalradios vorliege. Der BG-Verband hat mitgeteilt, dass nach einer Umfrage unter Betriebsgesellschaften aktuell die jährlichen Betriebskosten je nach Sender zwischen rund 1 Mio. und 3 Mio. Euro lägen. 71. Inwieweit haben sich die Ausgaben für Marketing in den Printmedien in Bezug auf die Kopplungsgeschäfte der einzelnen Lokalradiosender und von radio NRW seit 2003 verändert? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Auf Nachfrage hat die LfM mitgeteilt, dass radio NRW ihr gegenüber angegeben habe, keine Kopplungsgeschäfte mit Printmedien abzuschließen. Auch die Geschäftsführer der Betriebsgesellschaften hätten ihr gegenüber berichtet, dass Kopplungsgeschäfte nicht in allen Lokalsendern vorkommen würden und dort, wo dies der Fall ist, sie tendenziell rückläufig seien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 65 72. Welche redaktionellen Mindestumfänge besitzen Lokalradios in NRW und wie gestaltet sich hierbei das Verhältnis von radio NRW produzierten Inhalten zum Lokalprogramm? Die Programmdauer eines lokalen Hörfunkprogramms richtet sich nach § 55 LMG NRW. Hiernach hat ein lokales Hörfunkprogramm eine tägliche Programmdauer von mindestens acht Stunden aufzuweisen. In begründeten Fällen kann die LfM eine kürzere Programmdauer nach den Maßgaben des § 55 Abs. 2 LMG NRW festlegen. Zu den tatsächlichen aktuellen Sendezeiten liegen der Landesregierung keine eigenen abschließenden Informationen vor. Die LfM hat hierzu auf Nachfrage folgendes mitgeteilt: „Die Lokalsender senden montags bis freitags i. d. R. ein fünf- oder achtstündiges lokales Programm nach den gesetzlichen Bestimmungen im LMG NRW. Allerdings lässt das LMG NRW zu, dass auf Grund wirtschaftlicher Notwendigkeiten befristet auch eine tägliche Programmdauer von lediglich drei Stunden ausgestrahlt werden kann. Derzeit hat keine Veranstaltergemeinschaft eine Programmdauer von lediglich drei Stunden montags bis freitags beantragt. Etwas anderes ergibt sich für das Wochenende sowie für gesetzliche Feiertage. Ca. 12 Veranstaltergemeinschaften haben bei der LfM eine befristete Programmdauer auf drei Stunden aus wirtschaftlichen Gründen beantragt und genehmigt bekommen. Auch diese Möglichkeit sieht das LMG NRW vor. Die restlichen Programmstunden werden jeweils von radio NRW bestritten. Darüber hinaus werden in den lokalen Programmstunden die Weltnachrichten von radio NRW zugeliefert. Weiterhin besteht die Möglichkeit für die Lokalsender, anlassbezogene Programmelemente (z. B. Gewinnspiele) sowie Beiträge von radio NRW zu übernehmen.“ 73. Wie haben sich in den letzten 15 Jahren die eigengestalteten Sendezeiten bzw. die Übernahmen von radio NRW bei den einzelnen Lokalsendern entwickelt (bitte nach Werktagen und Wochenende getrennt aufführen)? 74. Wie beurteilt die Landesregierung diese Sachverhalte und sind seit 2003 Unterschiede erkennbar? 75. Wie hat sich der Informationsanteil bei den Lokalradiosendern seit Bestehen des Lokalfunksystems entwickelt? 76. Inwiefern wirkt sich der Anteil lokaler Sendestrecken und damit an lokalen Inhalten auf die Reichweite von Lokalradiosendern aus? Aufgrund des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 73 bis 76 zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen zur Entwicklung der Sendezeiten und der Entwicklung des Informationsanteils keine eigenen detaillierten Erkenntnisse vor. Die LfM hat auf Nachfrage wie folgt hierzu Stellung genommen: „Bei der Frage der Anzahl der lokalen Programmstunden sind in den letzten fünfzehn Jahren zwei unterschiedliche Trends und Phasen zu beobachten. Während in den Jahren bis 2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 66 versucht worden ist, die wirtschaftliche Basis der Lokalsender durch Reduzierung der Programmzeiten und einem damit verbundenen Abbau von Personalkosten zu begegnen, wird seit 2015 von einzelnen Veranstaltergemeinschaften die Strategie umgesetzt, durch eine Ausweitung der lokalen Sendezeiten, die lokale Identität zu stärken, um damit eine höhere Reichweite zu generieren und die Einnahmesituation zu verbessern. Bei beiden Strategien prüft die LfM, ob ihre jeweilige Ausgestaltung mit den gesetzlichen Anforderungen des LMG NRW zu vereinbaren ist. Zentraler Prüfungsaspekt ist bei beiden Varianten die Frage, ob das redaktionelle Personal ausreichend ist, um den gesetzlichen Anforderungen an das Programm gerecht zu werden. Der LfM liegen keine Indizien vor, dass sich im Laufe des Bestehens der Lokalsender der Informationsanteil gravierend verändert hat. Allerdings sind andere Schwerpunkte bei den Präsentationsformen festzustellen. Heutzutage werden Inhalte vorzugsweise mittels journalistischer Darstellungsformen wie z.B. Interviews, Kollegengespräche und Moderationen mit und ohne O-Tönen eingesetzt. Weiterhin ist festzustellen, dass die Inhalte zunehmend crossmedial aufbereitet und zusätzlich verbreitet werden.“ Ergänzend hat die LfM darauf hingewiesen, dass ihr keine Untersuchungen bekannt seien, die einen eindeutigen Einfluss der Anzahl der lokalen Programmstunden auf die Reichweite der lokalen Radios in NRW nachweisen. Aus Sicht der Landesregierung sind die eigengestalteten Sendezeiten identitätsstiftend für den lokalen Hörfunk und Grundlage seiner Wahrnehmbarkeit. Der Anteil der lokalen Programmstunden dürfte nach Einschätzung der Landesregierung als quantitatives Element aber nicht per se ausschlaggebend für den Erfolg eines Lokalsenders und seiner Bedeutung für die Meinungsbildung im jeweiligen Verbreitungsgebiet sein. Besonderes Augenmerk legt die Landesregierung im Rahmen ihrer Strategiebildung auf die Sicherung der Qualität des Hörfunks. 77. Wie viele Fernsehsender mit lokalen Programminhalten haben seit 2003 in Nordrhein-Westfalen eine Lizenz beantragt und wie wurde in diesen Fällen entschieden? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Daten vor. Die LfM hat auf Nachfrage hierzu folgendes mitgeteilt: „Seit 2003 haben insgesamt 17 Veranstalter von Fernsehsendern mit lokalen (und regionalen) Programminhalten eine Lizenz beantragt, davon haben 14 Veranstalter für die folgenden Programme eine Zulassung erhalten: - Studio 47 (Duisburg) - City Vision (Mönchengladbach) - wm.tv (Borken) (später: center.tv Münster) - center.tv Region Düsseldorf/Neuss - center.tv Region Bonn/Rhein-Sieg (ab 2015 Köln.TV) - center.tv Region Ruhr - center.tv Region Aachen - center.tv Region Niederrhein - TV Münster - TV Dortmund - TV Aachen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 67 - WestEins TV (Ruhrgebiet) - MSL-TV (Münsterland) - TV Westfalen“ 78. An welchen Fernsehsendern in Nordrhein-Westfalen mit lokalen Programminhalten waren und sind Zeitungsverlage beteiligt, wie hoch ist der jeweilige Anteil und welche Veränderungen haben sich seit 2003 bei den einzelnen Betriebsgesellschaften ergeben? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die LfM hat auf Nachfrage hierzu mitgeteilt, dass Zeitungsverlage an vielen Veranstaltern von Fernsehprogrammen mit lokalen bzw. regionalen Programminhalten beteiligt waren und sind. Die Beteiligungen bei den lizensierten Veranstaltern stellen sich nach Auskunft der LfM wie folgt dar: 1. Studio 47 05/2005: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 08/2008: Beteiligung der Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH (RBVG) 30 % 07/2017: RBVG hat ihre Anteile an übrige Gesellschafter veräußert 2. CityVision 03/2008: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 08/2008: Beteiligung der RBVG 30 % 09/2010: Beteiligung der RBVG 60 % 02/2017: RBVG veräußert ihre Anteile an einen der übrigen Gesellschafter 3. wm.tv (später center.tv Münster) 05/2005: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 4. center.tv Region Düsseldorf/Neuss 09/2005: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 09/2006: Beteiligung der RBVG 30 % 09/2010: Beteiligung der RBVG 100 % 5. center.tv Region Bonn/Rhein-Sieg (seit 2015: Köln.TV) 08/2005: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 01/2008: Beteiligung der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG (DuMont) 24,4 % Beteiligung der H. Neusser Besitz- und Verwaltungs GmbH & Co. KG (H. Neusser KG) 24,4 % 10/2010: Beteiligung von DuMont 74 % sowie der H. Neusser KG 24,4 % 03/2012: Beteiligung von DuMont 100 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 68 6. center.tv Region Ruhr 09/2007: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 7. center.tv Region Aachen 03/2008: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 08/2008: Beteiligung von DuMont 24,4 % sowie der H. Neusser KG 24,4 % 10/2010: Beteiligung von DuMont 74 % sowie der H. Neusser KG 24,4 % 03/2012: Beteiligung von DuMont 100 % 8. center.tv Region Niederrhein 03/2008: Zulassung – keine Beteiligung von Zeitungsverlagen 9. TV Münster 11/2007: Zulassung – Beteiligung der Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG (RN) 100 % 10. TV Dortmund 03/2008: Zulassung – Beteiligung der Ruhr-Nachrichten Verlag & Co. KG (RN) 49,9 % 11. TV.Aachen 03/2018: Zulassung - Beteiligung der RBVG 100 % 12. WestEins TV 03/2008: Zulassung – Beteiligung der Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG (WAZ) 24,9 % 13. MSL-TV 03/2008: Zulassung – Beteiligung der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG 49,8 % 14. TV Westfalen 10/2008: Zulassung – Beteiligung der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 100 % Ergänzend hat die LfM darauf hingewiesen, dass auch bei den drei Veranstaltern, die im Laufe des Zulassungsverfahrens ihre Anträge zurückgezogen bzw. nicht weiter verfolgt haben, teilweise Zeitungsverlage beteiligt waren. Diese Veranstalter seien mangels Zulassung nicht in der Auflistung aufgeführt. 79. Plant die Landesregierung, neben oder anstelle von Lokalradios regionale Radioprogramme in NRW zu lizensieren? Eine Lizenzierung von Hörfunkprogrammen durch die Landesregierung findet schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht statt. Für die Lizenzierung von lokalen oder regionalen Hörfunkprogrammen in Nordrhein-Westfalen ist allein die LfM zuständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 69 Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ihr aktuell keine Anträge auf Zulassung eines regionalen Hörfunkprogramms vorlägen. 80. Gibt es Überlegungen, künftig redaktionelle Kooperationen von einzelnen Lokalstationen auszubauen, Verbreitungsgebiete (zeitweilig) zusammenzulegen oder das Angebot in Teilregionen mit subregionalen Angeboten zu ergänzen? Wenn ja, in welchen Teilgebieten und welche Lokalradios wären betroffen? Die Landesregierung plant zurzeit keine diesbezüglichen gesetzlichen Änderungen. Auf die Antwort zu Fragen 8 und 9 wird verwiesen. Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass nach ihrer Kenntnis bei den Lokalradios für den Ennepe-Ruhr-Kreis und der benachbarten Stadt Hagen die Vorteile einer Zusammenlegung beider Lokalradioverbreitungsgebiete geprüft werden. Die Landesregierung stellt fest, dass diese Initiative von den Lokalradios selbst ausgeht und zur Zulässigkeit der Umsetzung jeweils eine Einzelfallbetrachtung durch die LfM notwendig ist. Die LfM müsste beispielsweise das von ihr festzulegende Verbreitungsgebiet nach § 54 LMG NRW entsprechend anpassen. Darüber hinaus teilte die LfM mit, der BG-Verband habe ihr gegenüber darauf hingewiesen, dass es redaktionelle Kooperationen im Lokalfunk bisher letztlich auch aufgrund faktischer und rechtlicher Hürden kaum gebe. VII. Redaktionelle und wirtschaftliche Kooperationen 81. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Kooperationen von Radiosendern im lokalen Bereich entwickelt? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Informationen vor. Nach Mitteilung der LfM hat der VLR ihr gegenüber hierzu wie folgt Stellung genommen: „In der Regel gibt es zwischen benachbarten Sendern und Sendern einzelner Sendergruppen einen seit Jahren gelebten kooperativen Gedankenaustausch über Themen und Ideen. Die gemeinsame Gestaltung von Sendestrecken hat in den vergangenen Jahren zugenommen und wird vereinzelt durchgeführt. Am intensivsten findet dies bei Radio Westfalica und Radio Herford statt, die durch Programmkooperation montags bis freitags 15 Stunden lokales Programm anbieten. In den Abendstunden kooperieren zudem die Sender aus dem Bereich Ostwestfalen-Lippe mit einer gemeinsamen Sendestrecke („deinfm“). Ebenso gibt es eine gemeinsame Sendestrecke von Radio Bochum und Radio Essen. Die Sender bewerten diese Kooperationen insgesamt als positive Entwicklung und sehen darin einen Mehrwert für das eigene lokale Programm und die lokale Marke. Darüber hinaus bietet der VLR seinen Mitgliedern seit 2014 in vier Beratungsgremien (sog. Fachausschüsse) die Möglichkeit zum Austausch über redaktionelle und strukturelle Themen. Diese werden darüber hinaus in diversen landesweiten Konferenzen besprochen, die über das Jahr verteilt zwischen VGs, den Chefredaktionen, BGs, radio NRW und den Verbänden VLR und BGV stattfinden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 70 82. Wo und in welchem Umfang existieren lokale Redaktionskooperationen, bei denen eine Redaktion federführend Inhalte für zwei oder mehr Radiosender liefert? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Informationen vor. Nach Mitteilung der LfM hat der VLR ihr gegenüber hierzu wie folgt Stellung genommen: „Die Form der gefragten Kooperation besteht strenggenommen nicht. Es gibt jedoch die gemeinsame Sendestrecke der OWL-Sender „deinfm“, die zentral in Gütersloh gestaltet und dann an die Sender Radio Westfalica, Radio Lippe, Radio Gütersloh, Radio Herford und Radio Hochstift ausgespielt wird. Dies ist ähnlich der Zusammenarbeit mit dem Rahmenprogrammanbieter radio NRW, dessen Programm zu unterschiedlichen Tageszeiten von den NRW Lokalstationen übernommen wird. Keine Kooperation, aber die Situation, dass eine Redaktion für den Inhalt zweier Sendermarken verantwortlich ist, findet sich im Verbreitungsgebiet Mülheim/Oberhausen. Die Veranstaltergemeinschaft Radio Mülheim/Radio Oberhausen ist für beide Sendermarken verantwortlich, die formal ein einziges Sendegebiet abdecken, von einer Redaktion betreut werden, jedoch an bestimmten Stellen auseinandergeschaltet werden und als zwei Sendermarken auftreten. Es handelt sich formal jedoch nur um einen Sender.“ 83. Haben seit dem Jahr 2003 redaktionelle Kooperationen in darüber hinausgehenden Tätigkeitsfeldern (z. B. Digital, Recherche etc.) zwischen lokalen Radiosendern zugenommen? Wenn ja, welche? Und wie bewertet die Landesregierung diese? Dazu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Mitteilung der LfM hat der VLR ihr gegenüber darauf hingewiesen, dass der Austausch über Themen und Inhalte auf operativer Ebene und im kollegialen Miteinander in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Recherchekooperationen, wie es sie bei öffentlichrechtlichen Sendern teilweise gebe, seien im Lokalfunk nicht vorhanden. Aus Sicht der Landesregierung sind Kooperationen zu unterstützen, die Vielfalt und Qualität des Lokalfunks sicherstellen oder befördern. VIII. Sicherung der Radiovielfalt 84. Welche Maßnahmen wurden seit 2003 in den EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung von lokalem Hörfunk und speziell zur Förderung der Radiovielfalt unternommen (Auflistung mit den jeweiligen Förderinstrumenten wie Mehrwertsteuerreduktion, Distributionsförderung, direkte Zuschüsse etc.)? Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie über keine entsprechende Übersicht verfüge. Eine vollständige Erhebung der erfragten umfangreichen Daten sei in überschaubarer Zeit nicht leistbar. Informationen seien von den Regulierungsbehörden in Österreich, Großbritannien, den Niederlanden und Spanien erbeten worden. Allein vonseiten der österreichischen Regulierungsbehörde hätten Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Diese hat die LfM wie folgt zusammengefasst: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 71 - „Es gibt einen Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks (§ 30 KommAustria- Gesetz), seit 2009 - Es gibt einen Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks (§ 29 KommAustria-Gesetz), seit 2009 - Beide Fonds gelten nicht explizit für den lokalen Hörfunk, decken diesen jedoch auch teilweise ab - Eine gewisse Steuerung erfolgt über die Förderquote, die bei lokalen Angeboten höher ist als bei bundesweiten - Seit 2013 beläuft sich der Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks auf 15 Millionen Euro pro Jahr und der Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks auf 3 Millionen Euro pro Jahr - Es gibt folgende Förderinstrumente: o Inhalteförderung (Sendungen, Projekte) o Ausbildungsmaßnahmen o Reichweiten- und Qualitätsstudien - Die allgemeinen Richtlinien und Förderbedingungen sind transparent und abrufbar unter: https://www.rtr.at/de/foe/RichtlinienPRRF_Fonds - Weitere Informationen können den jährlich veröffentlichten Kommunikationsberichten entnommen werden: https://www.rtr.at/de/inf/KBericht2017 “ Darüber hinaus hat die LfM auf das Dokument „Öffentliche Förderung journalistischer Informationsmedien in ausgewählten Ländern“ (dort insbesondere die Tabellen auf den Seiten 13 und 15) der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/508970/ e0e7132a038f913f9cdecf6991760835/wd-10-064-16-pdf-data.pdf) hingewiesen. Allgemein unterstreicht die LfM, dass sich alle bekannten Fördermaßnahmen immer auf den Rundfunk insgesamt beziehen. Spezielle Übersichten für den lokalen Hörfunk seien nicht bekannt. 85. Welche Veränderungen gibt es seit 2003 in den 16 Bundesländern bezüglich der Förderung des Lokalfunks Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Auf Nachfrage bei der LfM hat sich diese an die anderen Landesmedienanstalten gewandt und auf der Grundlage der Rückmeldungen folgende Informationen mitgeteilt: „In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland fand bzw. findet keine Förderung von kommerziellem lokalem Hörfunk statt. Für Thüringen wurde ergänzend mitgeteilt, dass dort keine Lokalradios kommerzieller Art vorhanden sind. In Niedersachsen ist zwar seit einer Novellierung des Mediengesetzes im Jahr 2010 kommerzieller lokaler Rundfunk zulässig. Eine Förderung findet aber gleichwohl nicht statt. In den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein wurde mit der Novelle des dortigen Medienstaatsvertrags im Jahr 2017 erstmals die Förderung des Lokalfunks der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein als neue Aufgabe zugewiesen, dies gilt allerdings nur für den nicht kommerziellen Lokalfunk. In Mecklenburg-Vorpommern werden ausschließlich nichtkommerzielle lokale Hörfunkveranstalter gefördert. Auch in Hessen findet eine Förderung lediglich im nicht-kommerziellen lokalen Hörfunk statt; kommerzieller lokaler Hörfunk ist nach dem dortigen Mediengesetz nicht vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 72 Lediglich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg sowie Sachsen erfolgt eine Förderung kommerziellen lokalen Hörfunks. In Baden-Württemberg fördert die zuständige Landesmedienanstalt den lokalen Hörfunk bei der technischen Infrastruktur mit 540.000 EUR (2018) und indirekt durch Zahlung der Fallzahlenaufstockung im Rahmen der Media-Analyse, um auch in kleineren Lokalgebieten eine repräsentative Erhebung zu ermöglichen. Ergänzend wurde uns [der LfM] mitgeteilt, dass die technische Infrastruktur vor allem bei den Veranstaltern unterstützt wird, die sich aufgrund von Topographie und bevölkerungsärmeren Gebieten in ungünstigeren Kosten/Hörer- Relationen bewegen als andere. Darüber hinaus werden dort auch Fortbildungsmaßnahmen gefördert. In Berlin/Brandenburg werden bei kommerziellen Lokalfunkveranstaltern Praktikanten- Workshops sowie unterschiedliche Veranstaltungen zum Thema Zukunftsperspektiven der Radiobranche gefördert. Darüber hinaus beteiligt sich die Medienanstalt Berlin/Brandenburg gleichfalls seit mehreren Jahren an der Aufstockungskooperation der Radiosender, um die Anzahl der befragten Personen zu ihrer Radionutzung zu erhöhen. In Sachsen fördert die Landesmedienanstalt seit 2018 die Verbreitungskosten im Rahmen eines Versuchs zur lokalen DAB+-Versorgung in Leipzig und Freiberg durch Übernahme der Kosten; daneben führt die Sächsische Landesmedienanstalt eine Begleitstudie zum Nutzungsverhalten durch. Weitere Förderungen erfolgen gleichfalls über einen Zuschuss zu den Kosten für die Fallzahlaufstockung im Rahmen der Media-Analyse. Daneben existieren weitere Fördermaßnahmen für nicht-kommerzielle lokale Rundfunkveranstalter. Zur Förderung in Bayern wurde u. a. mitgeteilt, dass zunächst in den 90er Jahren insbesondere die Verbreitungskosten der bayerischen Hörfunkanbieter (landesweit, regional, lokal) über UKW gefördert wurden, seit Ende der 90er Jahre auch die Nutzung von DAB im Rahmen der technischen Infrastrukturförderung. Dabei erfolgt bereits seit 2003 mehr Förderung für DAB als für UKW. Seit 2016 werden mit Ausnahme gemeinnütziger Anbieter keine privaten UKW-Hörfunkprogramme mehr gefördert. Seit dem 01.07.2017 beteiligt sich die Bayerische Staatsregierung an der technischen Infrastrukturförderung für digitale Hörfunkangebote in Bayern mit staatlichen Mitteln. Diese Förderung ist derzeit auf vier Jahre angelegt. Die Bayrische Landeszentrale für neue Medien hat insoweit auch mitgeteilt, dass die DAB-Versorgung mit privaten und gemeinnützigen Hörfunkprogrammen in Bayern voraussichtlich bereits 2020 mit Inbetriebnahme des letzten noch ausstehenden Netzes weitgehend flächendeckend sei. Ab diesem Zeitpunkt werden alle UKW-Hörfunkprogramme in Bayern auch zusätzlich digital terrestrisch über DAB simulcast verbreitet werden.“ 86. Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen und welche Initiativen zur Stärkung der Radiovielfalt hält die Landesregierung für sinnvoll? Aus Sicht der Landesregierung sind Maßnahmen stets an der im jeweiligen Land vorliegenden konkreten Situation, insbesondere den gegebenen Marktbedingungen, auszurichten. Ob und welche sinnvollen und ggf. notwendigen Maßnahmen für den Erhalt eines vielfältigen und zukunftsfähigen Hörfunkangebots in NRW zu ergreifen sind, wird im Rahmen der aktuellen Strategieentwicklung diskutiert. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 73 87. Hält die Landesregierung die derzeitig gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Lokalfunks in NRW für ausreichend? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. IX. Technik und Digitalisierung 88. Welche Aktivitäten betreiben die öffentlich-rechtlichen Radiosender bzw. die Lokalradiosender im Netz? 89. Welche Veränderungen gibt es seit 2003? Aufgrund des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 88 und 89 zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten eigenen Informationen vor. Der WDR hat auf Nachfrage zu den Aktivitäten im Netz Folgendes mitgeteilt: „Der WDR ist Federführer für die ARD für die Präsenz auf dem gattungseigenen Aggregator, dem „Radioplayer“. Hier sind alle öffentlich-rechtlichen und privaten Radioangebote Deutschlands gleichberechtigt nebeneinander gestellt und auffindbar. Beim WDR gibt es neben dem zentralen Online-Angebote unter wdr.de jeweils als „landing page“ eine eigene Website für jede Welle / Programm sowie für die vier Klangkörper. Dies gilt auch für die Digitalradio-Programme KiRaKa und 1LIVE DIGGI. Die Inhalte dieser Seiten sind Programmbegleitung im engeren Sinne mit dem Fokus auf Zugang zum Livestream, zu den On-Demand-Audios (Podcasts) sowie Informationen zu Moderatoren*innen, Playlists, Programmplan und Veranstaltungen. Bei den Klangkörpern stehen die Konzerte sowie Informationen rund um die jeweiligen Abonnements im Vordergrund. Zugänglich sind dort auch zahlreiche Videos von Veranstaltungen der Klangkörper im Funkhaus. Audios on demand, also Podcasts, der Radioprogramme werden auf den eigenen Webseiten angeboten und sind außerdem auf vielen Drittplattformen verschiedener Aggregatoren zugänglich – seit 2018 auch in der neu gegründeten ARD-Audiothek. An Bedeutung gewonnen haben in den vergangenen Jahren zusätzliche Repräsentanzen der Programm-Marken auf Drittplattformen. Dies liegt einerseits am gesteigerten Interesse des Publikums an Interaktion sowohl mit den Absendern von Informationen als auch am Weiterverteilen („Sharing“) in eigenen Gruppen. Andererseits führt diese Nutzung der sogenannten sozialen Medien dazu, dass ein Teil des Publikums im Wesentlichen nur in diesen Bereichen des Internets unterwegs ist. Alle Wellen/Programme haben deshalb außer der eigenen Website einen eigenen Facebook-Auftritt. Einen Twitter-Kanal bespielen 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 5 und Cosmo. Instagram-Auftritte haben 1LIVE, WDR 2 und Cosmo. Eigene Youtube-Channels betreiben 1LIVE und die WDR Big Band. Inhalte aus den anderen Wellen finden sich im zentralen WDR-Youtube-Channel. Ein breiterer Handlungsspielraum, der auch den direkteren Austausch mit Usern auf interaktiven Plattformen ermöglicht, würde das Ausweichen auf externe Rückkanäle wie Facebook oder Instagram zu reduzieren helfen. Eine ausdrückliche Ermächtigung zu technischen und publizistischen Experimenten wäre hilfreich und der Dynamik der digitalen Entwicklung angemessen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 74 Zu der Frage der Veränderungen seit 2003 hat der WDR wie folgt Stellung genommen: „Während zunächst die Medien versucht haben, ihre Sendungen zum Nachlesen und Nachhören digital online zu stellen, ist inzwischen der wichtigste Trend, dass digitale Audio- Konsumenten eigens für sie konfektionierte Produkte erwarten. Radiosendungen oder klassische Beiträge digital zur Verfügung zu stellen, hat immer weniger Nachfrage im Vergleich zu auf den Empfangskanal zugeschnittenen Audio-Inhalten. Mit der Entwicklung von Smart Speakern wie „Alexa“ oder „Google Home“ wird der Audiomarkt noch einmal revolutioniert, und alle derzeitigen Radio-Anbieter müssen ihr inhaltliches Portfolio für die Sprachsteuerung optimieren. Rückblickend war die Entwicklung in den vergangenen 15 Jahren dynamisch. Einige Schlaglichter: - 2006 gab es den ersten „Podcast-Boom“ – Audio On Demand und Podcasts fanden nicht nur im eigenen Angebot Platz, sondern auch auf Plattformen wie der populären Software „iTunes“, von der die iPod-Musikspieler und später die iPhones mit Inhalten versorgt wurden. Parallel zu dieser Entwicklung wurden die Online-Redaktionen in den Wellen eher zaghaft ausgebaut. - 2009 setzte der WDR auf ein neues, hausweites Content-Management-System fürs Internet. WDR2.de war die erste Website, die in dem neuen System erstellt wurde. - Ebenfalls 2009 brachte der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen klaren – wenn auch zu engen – rechtlichen Rahmen für die Online-Aktivitäten. Verbunden damit war der sogenannte Dreistufentest für das Angebot. - 2010/11 gab es erste Überlegungen für multimediale Webauftritte der Wellen und für eine stärkere Konzentration auf den zentralen Markenkern des jeweiligen Programms. Videos aus dem Radio und die Präsentation eigener Veranstaltungen nahmen einen größeren Raum ein. - Mit dem zweiten Relaunch des zentralen technischen Systems im Jahr 2013 wurde der Grundstein für die stärkere Präsentation von Audio (Live und On Demand) gelegt und die Auftritte der Wellen stark vereinheitlicht. - Auch im Internet-Angebot insgesamt legte der WDR 2018 einen deutlichen Schwerpunkt auf Video und Audio zu Lasten längerer Texte. Damit erfüllte er auch einen Wunsch der Zeitungsverleger und ihrer Verbände, die nach einer Aufgabenabgrenzung der gewachsenen Mediengattungen auf der universellen Plattform Internet suchen. - Das Portal „Radioplayer.de“ versucht Branchen-Gemeinsamkeiten der kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Radiosender zu schaffen, u.a. mit seinen Apps. Der WDR ist in der ARD federführend für die Zusammenarbeit mit dem Portal, das von allen wesentlichen kommerziellen Radiosendern in Deutschland gemeinsam betrieben wird. - Aktuell erlebt Audio im Netz ein neues „Hoch“ – die Podcast-Abrufe auf den eigenen Seiten und auf den Drittplattformen steigen stetig an. Für die Radiowellen entsteht mit der ARD Audiothek ein wichtiger neuer Ausspielweg der Podcasts.“ Das DLR hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt: „Die Angebote von Deutschlandradio bestanden 2003 fast ausschließlich aus Texten mit wenigen Bildern, auf denen die Nutzer mehr oder weniger das niedergeschrieben fanden, was kurz zuvor im Radio gesagt wurde. Radio zum Nachlesen, laute ein damals gängiger Claim. Heutige Angebote sind damit nicht mehr zu vergleichen. Zu den Texten hinzugekommen sind im Jahr 2004 die ersten Livestreams und im Jahr darauf erste Angebote, Teile der Programme nachhören zu können. Heute dominiert eine Mischung aus Text, Audio, Bild und teilweise auch Bewegtbild die Angebote. Deutschlandradio trägt damit einem neuen Hörerverhalten mit dem Wunsch nach mobilen, zeitsouveränen Angeboten Rechnung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 75 Die beitragsfinanzierten Inhalte der drei Deutschlandradio-Programme sind heute zu jeder Zeit auf vielen digitalen Geräten verfügbar. Die freie Wahl zwischen Text und Ton ermöglicht zudem hör- wie sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Informationen und unterstützt sie bei der Teilhabe am öffentlichen Leben. Auch das entspricht dem öffentlichrechtlichen Auftrag. Neben den Webseiten der Programmmarken Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova gibt es weitere, viel genutzte Angebote. Dazu gehören die Nachrichten- App Dlf 24 und die Dlf-Audiothek-App, die die Audio-Beiträge der drei Programme sowohl kuratiert anbietet als auch das gesamte Audioangebot, so rechtlich verfügbar, bereitstellt. Mit ,Nachrichtenleicht‘ bietet der Deutschlandfunk darüber hinaus ein Portal an, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Verständnisbarrieren abzubauen.“ Die LfM hat auf Nachfrage zu den Aktivitäten im Netz Folgendes mitgeteilt: „Der BG-Verband merkt an, dass unter den Marken der Lokalsender auf verschiedenen Kanälen Digitalangebote wie Simulcast-Streams, Web-Only-Musikstreams, Podcasts, verschiedene Text-, Bild- und auch Videoangebote betrieben würden. Dabei würden als Kanäle die eigene Website (stationär/mobil), Apps, aber auch soziale Medien (Facebook, Twitter, Instagram) sowie der Radio-Player genutzt werden. Nach Auffassung des VLR verfügten alle Lokalsender über eine Homepage, auf der programmgebegleitende Inhalte zur Verfügung gestellt würden. Unter programmbegleitend [redaktionelle Anmerkung: fielen] auch Inhalte, die in Umfang oder Art (Bild/Video) keinen Platz im UKW-Programm gefunden hätten, jedoch unter der Sendermarke stattfinden würden. Online fänden sich auf den Homepages der Sender angefangen bei Nachrichten zum Nachlesen und teilweise Nachhören, über Musiklaufpläne, Serviceelemente wie Wetter und Verkehr, Unterhaltung, Informationen über Redaktionen und Teilnahmemöglichkeiten zu Gewinnspiele alle Elemente des UKW-Programms. Das UKW-Programm selbst stünde als Simulcast-Stream zur Verfügung.“ Nach Mitteilung der LfM hat der BG-Verband darauf hingewiesen, dass die Veränderungen bei Online- und sonstigen Digitalaktivitäten angesichts der breiten Durchdringung mit sozialen Medien und mobilen Smart Devices erheblich seien. 90. Welche Onlineangebote der Radiosender werden in welchem Umfang in NRW genutzt? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Der WDR hat auf Nachfrage folgende Übersicht zur Verfügung gestellt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 76 Online-Nutzung der WDR Hörfunkangebote Zeitraum: 01.01. bis 30.11.2018 Angaben in Mio. Online-Angebot Visits Page Impressions 1LIVE 19,5 48,7 1LIVE DIGGI 1,2 1,8 1LIVE Krone 0,1 0,2 WDR 2 21,3 70,3 WDR 3 1,9 5,4 WDR 4 4,9 13,5 WDR 5 5,6 13,2 COSMO 1,9 4,1 KiRaKa.de 0,6 2,2 WDR Hörfunk gesamt 56,2 164,3 (Quelle: Online-Statistik der WDR-Medienforschung) Der WDR hat außerdem darauf hingewiesen, dass die, zunächst nur als App verfügbare, ARD Audiothek als Distributionsplattform für on-demand-Audio neu hinzugekommen ist. Im Jahr 2018 sei die App bundesweit mehr als eine halbe Million Mal installiert worden. In der App seien 21 Millionen Sendungen abgerufen worden. Spitzenreiter dabei sei als Genre das Hörspiel. Nach Mitteilung der LfM hat der BG-Verband die Auskunft geben, dass die Web-Streams des NRW-Lokalfunks (Lokalfunkprogramm plus Webchannel-Beiboote) monatlich durchschnittlich rund 9,6 Mio. Sessions laut MA 2018 IP Audio IV (3. Quartal) verzeichneten. Die Webseiten des NRW-Lokalfunks hätten im November 2018 zusammen rund 9,8 Mio. Page Impressions und rund 4 Mio. Visits (Quelle IVW) registriert. Der VLR habe ergänzend darauf hingewiesen, dass die Sender des NRW-Lokalfunks gemeinsam über 1 Million Fans auf Facebook hätten. 91. Welche konkurrierenden Anbieter gibt es auf dem Markt der digitalen Lokalnachrichten? Der Landesregierung liegen hierzu keine abschließenden Informationen vor. Die LfM hat auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass der Markt der digitalen Lokalnachrichten in NRW groß und agil sei. Alle Verlagshäuser und lokale Hörfunksender böten ihr Angebot an Lokalnachrichten auch online an und bauten dieses ständig aus. Darüber hinaus gebe es zahlreiche verlagsunabhängige Lokalnachrichten-Blogs und -Portale, die einem starken Wandel unterliegen. Die LfM informiert ferner darüber, dass „Vor Ort NRW“ derzeit eine digitale Landkarte entwickelt, die den Markt der Lokalnachrichten-Anbieter in NRW auf www.vor-ort.nrw abbilden soll. Die derzeitige Betaphase soll nach Mitteilung der LfM im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 77 92. Ist der Landesregierung bekannt, ob Betreiber von Online-Suchmaschinen oder Portalen bzw. andere international engagierte Konzerne lokale Redaktionen in Deutschland bzw. NRW betreiben, aufbauen oder zu übernehmen gedenken? Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich? Der Landesregierung ist bekannt, dass Großkonzerne wie Google und Facebook sich in der Förderung von Redaktionen auf lokaler und überregionaler Ebene engagieren. Beispiele hierfür sind Projekte wie die Google News Initiative, mithilfe derer sie digitale Geschäftsmodelle im Journalismus stärken und Innovation vorantreiben wollen. Der Landesregierung ist aber nicht bekannt, ob Betreiber von Online-Suchmaschinen oder - Portalen bzw. andere international engagierte Konzerne gedenken, lokale Redaktionen in Deutschland bzw. NRW zu betreiben, aufzubauen oder zu übernehmen. 93. Wie beurteilt die Landesregierung unter aktuellen Gesichtspunkten die Relevanz von Online-Portalen der Lokalradios für die lokale Berichterstattung? Die Bedeutung von Online-Medien für die Meinungsbildung im lokalen und regionalen Raum bedarf einer wertenden Betrachtung. Im Vielfaltsbericht der Medienanstalten von September 2018 werden die Ergebnisse der Mediengewichtungsstudie 2018-I zur Relevanz der Mediengattungen für die Meinungsbildung über lokale und regionale Themen näher beleuchtet. Demnach ist das Radio etwa das meistgenutzte Lokalmedium. Das wichtigste lokale Informationsmedium ist jedoch die Tageszeitung. Allein der Trend bei der jüngeren Bevölkerung ist ein anderer. Bei den 14- bis 29-Jährigen hat das Internet zu lokalen und regionalen Themen das höchste Meinungsbildungsgewicht. Demgegenüber haben lokale Inhalte aus Fernsehen, Radio und Tageszeitungen für diese Altersgruppe ein geringeres Gewicht. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich dieser Trend zukünftig verstetigt, möglicherweise noch verstärkt. Auch im Internet muss daher das Angebot an qualitativ hochwertigen Inhalten sichergestellt bleiben. 94. Besteht aus Sicht der Landesregierung weiterer Bedarf zur Förderung für diese Art des Lokaljournalismus? Im digitalen Wandel verschmelzen die unterschiedlichen Verbreitungswege. Medienanbieter stehen vor der Aufgabe, dafür tragfähige Geschäfts- und Erlösmodelle zu entwickeln. Ziel der Landesregierung ist es Medienvielfalt und Kommunikation zu sichern und zu stärken, indem sie dafür an bestmöglichen Rahmenbedingungen mitwirkt. Im Übrigen wird auf den schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema Lokaljournalismus für den Ausschuss für Kultur und Medien am 28. März 2019 verwiesen. 95. Wie beurteilt die Landeregierung die Zukunftsaussichten der Lokalradios in NRW im Wettbewerb mit anderen Medien? Nach Auffassung der Landesregierung sind die Zukunftsaussichten des Radios in hohem Maße von der technischen Verbreitungsart abhängig. Die Audio-Nutzung insgesamt nimmt zu, was nicht zuletzt an einem größeren inhaltlichen Angebot (auch in Form von Streaming- Angeboten) und einer leichteren bzw. auch qualitativ besseren Empfangbarkeit von Audio- Angeboten über Endgeräte wie Smartphones und Sprachassistenten liegt. Da die UKW- Verbreitung in den nächsten Jahren stark abnehmen wird, geraten die Lokalradios LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 78 zwangsläufig massiv unter Druck, wenn sie sich weiterhin fast ausschließlich auf eine Verbreitung über UKW-Frequenzen konzentrieren. 96. Wie positioniert sich die Landesregierung hinsichtlich der Weiterführung von UKW-Frequenzen? Die UKW-Frequenzen sollten so lange weitergeführt werden, so lange ein Bedarf für sie besteht. Ein generelles UKW-Abschaltdatum wird von der Landesregierung nicht als zielführend angesehen. Auf Nachfrage nahm der WDR hierzu wie folgt Stellung: „In Übereinstimmung mit der bundesweiten Strategie des von Dorothee Bär einberufenen Digitalboards empfiehlt auch der WDR, im Zuge der Migration zu DAB+ sowohl die Suche nach neu nutzbaren UKW-Frequenzen einzustellen als auch darauf zu verzichten, vom bisherigen Zuteilungsinhaber nicht mehr genutzte UKW-Frequenzen erneut zu vergeben. Dies würde den erforderlichen gemeinsamen Weg der gesamten Radiobranche von UKW zu DAB+ beschleunigen und für klare Signale im Markt insbesondere für Endgeräte sorgen.“ Das Deutschlandradio bezog auf Nachfrage zu dieser Frage wie folgt Position: „Das Deutschlandradio hält die UKW-Technik zur terrestrischen Rundfunkverbreitung grundsätzlich für überholt und weitgehend ausgereizt. Allerdings sind im Markt noch sehr viele UKW-Empfangsgeräte vorhanden. UKW wird dabei immer noch von vielen Bürgerinnen und Bürger als „normaler“ Versorgungsweg für lineare Hörfunkangebote wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund erwartet das Haus ein politisch gestaltetes Abschaltszenario, das hinsichtlich der Fristen eine angemessene Abwägung zwischen dem Vertrauensschutz für die Verbraucher einerseits und dem technisch und wirtschaftlich notwendigen Übergang zu einer digitalen terrestrischen Regelversorgung darstellt. Da zu vermuten ist, dass die entsprechenden Abläufe eher zu einem mittel- bis langfristigen Abschalten des UKW-Netzes führen, behält sich Deutschlandradio eine Bewerbung um einzelne UKW-Frequenzen weiter vor. Voraussetzung dafür ist aber die nachgewiesene Wirtschaftlichkeit (bspw. durch parallele Abschaltung kleiner Sender) und/oder nachhaltige Verbesserung der publizistischen Reichweite (bspw. durch Lückenschluss in bisher nicht versorgten Gebieten).“ 97. Gibt es noch Versorgungslücken im UKW-Netz? Es wird auf die auf Nachfrage übermittelten Stellungnahmen von WDR, Deutschlandradio und LfM verwiesen, da eigene Daten der Landesregierung zu Versorgungslücken in der UKW- Versorgung nicht im Detail vorliegen. a. Öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme: Stellungnahme des WDR: „Die WDR-Programme 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 4 und WDR 5 sind in NRW nahezu flächendeckend empfangbar. Das WDR-Programm COSMO erreicht etwa 60 Prozent der Bevölkerung und 40 Prozent der Fläche in Nordrhein-Westfalen, überwiegend im Raum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 79 Rhein/Ruhr. Entsprechend kann COSMO in 60 Prozent der Fläche NRWs und von 40 Prozent der NRW-Bevölkerung nicht empfangen werden. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein gemeinschaftlicher Umstieg von Privatsendern und öffentlich-rechtlichen Programmen zu DAB+ nicht erreicht werden kann, wenn gleichzeitig weitere UKW-Frequenzen mit neuen Programmen lizenziert werden. Insbesondere im jüngeren, schwindenden Radiosegment ist eine Investition in den Ausbau von UKW- Frequenzen höchst fragwürdig. Unter den Gesichtspunkten der Vielfalt und des wachsenden Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund kann man daher eher der seinerzeitigen Entscheidung der Medienkommission der LfM folgen, wenn überhaupt im UKW-Bereich, nicht ein weiteres Jugendradio, sondern ein speziell auf eine bestimmte Sprachgruppe ausgerichtetes Programm zu befürworten. In diesem Kontext ist auch die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu sehen, die mit „funk“ kein weiteres lineares Medium, sondern ein rein digitales genehmigt haben. Wenn man unterstellt, dass Radio nicht mit UKW die einzige analoge Insel bleiben, sondern digital werden soll, ist die Überlegung, ob DAB+ oder 5G die Nachfolge antreten, keine technologische Frage von Frequenzen, sondern eine gesellschaftspolitische. Wer Vielfalt im Medienangebot in der Fläche haben will, kann sich nicht auf die eher urbane und im ländlichen Raum lückenhafte Versorgung des Internets verlassen.“ Stellungnahme des Deutschlandradio: „Im Rahmen der bereits dargestellten UKW-Empfangssituation für Deutschlandradio in NRW (vgl. Antwort auf Frage 21) bestehen noch nennenswerte Versorgungslücken. Vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung von Deutschlandradio (vgl. Fragen 96 und 99) wird derzeit allerdings nur sehr zurückhaltend auf eine Schließung hingearbeitet. Vor allem die bisher von BFBS genutzte Frequenz im Raum Bielefeld ist aber für Deutschlandradio auch in einem Übergangsszenario von größtem Interesse. Deutschlandradio sieht es deshalb kritisch, dass das vor einigen Jahren geänderte Medienrecht in NRW hier keinen Vorrang mehr für die Schließung von Versorgungslücken für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einräumt.“ b. Private Hörfunkprogramme: Die LfM hat mitgeteilt, dass Versorgungslücken in dem UKW-Netz, insbesondere in dem des lokalen Hörfunks in NRW, existieren und ihr auf der Basis von Rundfunkversorgungsmessungen und Versorgungsanalysen bekannt seien. Genauere Angaben hierüber hat sie in der nachfolgenden Auflistung zur Verfügung gestellt: Verbreitungsgebiet Defizitäre Bereiche Kreis Euskirchen Zülpich Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis Rheinbach / Meckenheim Rhein-Kreis Neuss Dormagen / Rommerskirchen Stadt Düsseldorf Innenstadt, Kaiserswerth, Heerdt, Hamm Rhein-Erft-Kreis Erftstadt / Brühl / Kirchherten Stadt Köln Worringen / Müngersdorf / Porz Kreis Mettmann Ratingen / Monheim / Langenfeld Stadt Mönchengladbach Rheindahlen / Beckrath Stadt Krefeld/Kreis Viersen Willich / Schiefbahn / Nettetal / Schwalmtal LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 80 Kreis Borken Reken Kreis Kleve Elten / Hoch Elten / Straelen / Wachtendonk / Rheurdt Kreis Coesfeld Havixbeck Kreis Steinfurt Ochtrup Kreis Heinsberg Wassenberg / Selfkant Kreis Minden-Lübbecke Dielingen / Hüllhorst / Kleinenbremen Kreis Lippe Lügde / Schwalenberg / Augustdorf / Schlangen / Bad Meinberg Kreis Gütersloh Werther / Stukenbrock / Senne Hochsauerlandkreis Eslohe / Winterberg Kreis Siegen-Wittgenstein Krombach / Littfeld Märkischer Kreis Menden / Hemer / Valbert / Kierspe Kreis Recklinghausen Lembeck / Rahde / Brockenscheidt Ennepe-Ruhr-Kreis Voerde / Breckerfeld 98. Wie bewertet die Landesregierung den Verkauf der UKW-Antennen von Media Broadcast an Investoren? Der Vorgang ist aus wirtschaftlicher Betrachtung aus Sicht der Media Broadcast nachvollziehbar. Die Landesregierung ist aber der Meinung, dass eine bestehende Regulierung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit einem Verkauf nicht einfach unterlaufen werden sollte. Die Landesregierung unterstützt daher eine TKG-Novelle zur Vermeidung neuerlicher Gefährdungen der terrestrischen Rundfunkverbreitung durch das Verhalten von Marktteilnehmern im Bundesrat. Gesamtziel der Länder ist dabei, neue Regelungen in Verbindung mit den bestehenden Regelungen in einer neuen TKG-Novelle aufzunehmen mit dem Ziel, eines unterbrechungsfreien Rundfunksendernetzbetriebes zu angemessenen Preisen. Der WDR hat hierzu die folgende Stellungnahme übermittelt: „Die UKW-Ausstrahlung des WDR war und ist vom Verkauf der UKW-Antennen durch die Media Broadcast nicht betroffen. Schon vor dem Verkauf der UKW-Antennen durch die Media Broadcast hat der WDR für die Ausstrahlung seiner eigenen UKW-Hörfunkprogramme keine Antennen oder weitere Sendertechnik der Media Broadcast genutzt. Auch wurden keine für die Ausstrahlung von WDR-Programmen genutzten UKW-Sender durch die Media Broadcast betrieben. Der Betrieb wurde an 26 von 28 genutzten Standorten durch den WDR durchgeführt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert.“ 99. Wie beurteilt die Landesregierung das langfristige Zukunftspotenzial von DAB+? Der Landesregierung erscheint das Zukunftspotenzial von DAB+ im nächsten Jahrzehnt begrenzter als bei Einführung dieser Technologie angenommen. Dies verdeutlicht auch das im September 2018 veröffentlichte Gutachten der LfM mit dem Titel „Zukunft des Hörfunks in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 81 Nordrhein-Westfalen 2028“. Dort wird in der Entwicklung für DAB+ bis 2028 ein Marktanteil an der Hörfunknutzung von 2% bis höchstens 20% prognostiziert. Ergänzend hierzu hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk mitgeteilt: „Aus Sicht des WDR wird die Terrestrik künftig nur noch ein Bestandteil einer hybriden, also auch die Audio-Verbreitung per Internet einbeziehenden, Verbreitungsstrategie für Radioprogramme sein. Hierbei hat DAB+ gegenüber UKW eine Reihe von Vorteilen, was die realisierbare Übertragungsqualität gerade im Auto, die Zahl der übertragbaren Programme und die diversen digitalen Zusatzdienste angeht. Die über DAB+ verbreiteten Programme definieren damit auch, welche Radioprogramme und begleitenden digitalen Dienste für eine bestimmte Region die gesetzlich bestimmten Programme sind, die entsprechend auch in Internet-basierten Diensten erreichbar und auffindbar sein müssen.“ „Aus Sicht von Deutschlandradio ist DAB+ in der digitalen Welt der sinnvolle terrestrische Verbreitungsweg für lineare Hörfunkangebote. Deshalb ist DAB+ schon heute das Rückgrat für die flächendeckende und niederschwellige Verbreitung der Deutschlandradio-Programme. Bis zur Abschaltung wird UKW als zusätzliches Angebot notwendig bleiben. Eine UKW- Verbreitung kommt aber bis auf weiteres nur in Betracht, wenn sie nach intensiver Abwägung publizistisch sinnvoll und wirtschaftlich ist.“ 100. Wann rechnet die Landesregierung mit einem flächendeckenden digitalen Radioempfang in NRW? Ein nahezu flächendeckender digitaler Radioempfang in Nordrhein-Westfalen ist bereits heute über die Netze der Mobilfunkbetreiber mittels Streaming für den Großteil der Bevölkerung möglich. Diese Mobilfunkabdeckung wird zukünftig mittels 4G- und 5G-Ausbau weiter verbessert werden. Mit Blick auf die landesweite DAB+-Versorgung hat der WDR wie folgt Stellung bezogen: „Der landesweite Multiplex des WDR im Kanal 11 D erreicht derzeit 88 % der Fläche von NRW für eine Nutzung mobil/outdoor bzw. 59 % der Bevölkerung für eine Nutzung indoor, also mit einem Radiogerät, dessen Antenne sich innerhalb eines Gebäudes befindet. Die verabschiedete Ausbauplanung für das Netz bis zum Abschluss der laufenden Beitragsperiode sieht für Ende 2020 folgende Werte vor: mobil/outdoor 97 % der Fläche, indoor 84 % der Bevölkerung.“ 101. Wird es lokale und regionale DAB+-Multiplexe in NRW geben? Wenn ja, in welcher örtlichen Ausgestaltung? Flächendeckend? Die Medienkommission der LfM hat am 15. März 2019 eine landesweite und eine regionalisierte Ausschreibung in fünf oder sechs Regionen beschlossen. Die genaue Ausgestaltung der DAB+-Versorgung ergibt sich aus der Resonanz auf diese Ausschreibungen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme des WDR zur vorliegenden Frage verwiesen: „Der WDR hat bereits vor geraumer Zeit der LfM Gesprächsbereitschaft signalisiert, was seinen perspektivischen Kapazitätsbedarf zur vollständigen Abbildung seiner regionalisierten Hörfunkprogramme angeht. Dieser Bedarf kann auch durch einen weiteren landesweiten Multiplex technisch abgedeckt werden.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 82 102. Wird gewährleistet, dass die Lokalradios ihre Programme auch über DAB+ verbreiten können? Im 17. Rundfunkänderungsgesetz sind von der Landesregierung bereits Änderungen eingebracht worden, die insbesondere einer flächendeckenden Versorgung mit vielfältigen Hörfunkangeboten auch über DAB+ dienen sollen. Diese Gesetzesänderung ist inzwischen vom Landtag verabschiedet worden und seit dem 13. März 2019 in Kraft. Voraussetzung für eine Verbreitung der Lokalradios in DAB+ ist, dass sich diese nun auf die geplanten Ausschreibungen der LfM bewerben (vgl. hierzu auch die Antwort auf Frage 101). 103. Will die Landesregierung eine DAB+-Verbreitung von Lokalradios finanziell fördern, etwa wie es in Bayern bereits geschieht? Die Frage einer finanziellen Förderung des Simulcasts von UKW und DAB+ befindet sich derzeit in der politischen Diskussion und wird im Austausch mit allen relevanten Akteuren im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie Radio 2022 zu beantworten sein. Im Übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass die bayerischen Gegebenheiten wegen der dort grundlegend anderen rechtlichen Verfasstheit des Lokalfunks nicht einfach auf Nordrhein- Westfalen übertragen werden können. In der Anhörung zum 17. Rundfunkänderungsgesetz am 17. Januar 2019 im Ausschuss für Kultur und Medien wurde seitens der Sachverständigen darüber hinaus unterstrichen, dass eine finanzielle Förderung von DAB+ vor hohen beihilferechtlichen Hürden steht. 104. Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Mobilfunktechnologie 5G für den Hörfunk? Die Möglichkeiten für einen Broadcastmodus sind in 5G vorgesehen; ob und wann dieser real umgesetzt wird, ist aus heutiger Sicht nicht seriös vorhersagbar. Das Potential für die Hörfunkverbreitung ist daher derzeit noch unklar und künftig zu ermitteln. Darüber hinaus hat der WDR auf Nachfrage die folgenden Hinweise übermittelt: „Unabhängig von theoretischer Durchführbarkeit einer Radioverbreitung über 5G weist der WDR darauf hin, dass derzeit weder ein Geschäftsmodell für die mit hohen Kosten verbundene, aber erforderliche Reservierung von Kapazitäten in 5G-Netzen existiert noch mit einer ausreichenden Flächendeckung zu rechnen ist. Insbesondere die zu erwartende lückenhafte Flächendeckung in den kommenden Jahren führt aus unserer Sicht dazu, dass dies im Kern eine gesellschaftspolitische Fragestellung ist und keine technische, ökonomische oder regulatorische Frage. Denn es geht darum, ob wir als Gesellschaft in der Fläche eine größere Auswahl an Qualitätsmedien haben wollen, die barrierefrei und ohne Zurücklassung von Datenspuren für jedermann zugänglich sein soll – oder nicht. Auch die Kommunikation von staatlichen Stellen im Krisenfall, die eine Abschaltung oder einen Ausfall des Internets bedeuten könnte, wäre nur durch terrestrische Verbreitung sichergestellt.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 83 Das DLR hat wie folgt Stellung genommen: „Deutschlandradio setzt auf eine hybride Verbreitungsstrategie. Für lineare Programme kommt deshalb dem Internet eine Ergänzungsfunktion zu (Streaming). Bei nicht-linearen Angeboten (Telemedien) ist das Internet auf absehbare Zeit der dominierende Verbreitungsweg. Deshalb hat Deutschlandradio an der Implementierung des 5G-Standards für verschiedene Nutzungssituationen großes Interesse, da dadurch ein wesentlicher Bestandteil des „Zwei- Säulen-Ansatzes“ gestärkt wird.“ 105. Wie könnte sich eine ausschließlich digitale Verbreitung auf den lokalen Hörfunk auswirken? Zur Situation hat die LfM folgende Einschätzung abgegeben: „Über das Zwei-Säulen-Modell befindet sich der Lokalfunk in NRW im Bereich der UKW- Verbreitung in einer sehr wettbewerbsarmen und dadurch scheinbar sicheren Umgebung. Mit einer ausschließlich digitalen Verbreitung verlöre der lokale Hörfunk in NRW seinen sicheren UKW-Marktanteil und müsste sich dem Wettbewerb im Digitalen stellen, der sich nicht nur durch weitere Radio-Angebote, sondern zunehmend auch durch das Angebot von Streaming- Diensten auszeichnet. Da allerdings davon auszugehen ist, dass die UKW-Verbreitung in den nächsten zehn Jahren stark abnehmen und damit auch das Zwei-Säulen-Modell an Bedeutung verlieren wird, sollten sich die Lokalradios dringend intensiver mit dem Thema einer digitalen Verbreitung auseinandersetzen.“ Diese Ausführung trägt die Landesregierung mit und kann daher nur unterstreichen, dass sich das Lokalradio jetzt mit den Möglichkeiten einer digitalen Verbreitung auseinandersetzten sollte. 106. Inwieweit will die Landesregierung 5G fördern? Nordrhein-Westfalen ist von einer starken Telekommunikationswirtschaft geprägt. Zwei der drei Mobilfunknetzbetreiber haben ihren Hauptsitz in NRW. Dies stellt eine einzigartige Voraussetzung für den 5G-Ausbau dar. Ein wichtiger Schritt für den 5G-Ausbau in Nordrhein- Westfalen ist der Mobilfunkpakt, der 2018 seitens der Landesregierung mit allen drei Mobilfunknetzbetreibern geschlossen wurde. Ziel des Mobilfunkpaktes ist unter anderem, die Stimulierung von frühzeitigen und schnellen Investitionen in qualitativ möglichst hochwertige 5G-Netze, sowie insgesamt die Investitionstätigkeit der Netzbetreiber zu unterstützen, zu fördern und gleichzeitig die schnellstmögliche, bedarfsgerechte, flächendeckende Versorgung mit mobilen Diensten sicherzustellen. Die 5G-Technologie wird insbesondere niedrige Latenzzeiten von einer Millisekunde und besonders hohe Spitzendatenraten ermöglichen. Dadurch lässt sich eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle realisieren, wie beispielsweise das autonome Fahren oder die Industrie 4.0. Gerade das dicht besiedelte Nordrhein-Westfalen mit seiner Vielzahl von großen und kleinen Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche und mit der hier vorhandenen Forschungskompetenz im Digitalbereich kann Vorreiter für die nächsten Mobilfunkgenerationen in Deutschland sein. Damit die für eine erfolgreiche Einführung von 5G notwendigen Anwendungen zeitnah zur Verfügung stehen, beabsichtigt die Landesregierung, die Einrichtung von 5G-Testfeldern in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen. Um die flächendeckende Versorgung mit innovativen Anwendungen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland zu realisieren, wird ein Mix aus Technologien und Frequenzen notwendig werden. Daher ist der Bedarf nach weiteren Frequenzbereichen vorausschauend zu berücksichtigen. Hierfür müssen die Frequenzen, die für 5G identifiziert wurden, mit möglichst wenig Einschränkung dem Mobilfunk bundesweit zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 84 Verfügung gestellt werden. Auch die Frequenzen oberhalb der derzeit für den Mobilfunk genutzten Bänder sollten zeitnah bereitgestellt und die Frequenzkosten investitionsfördernd ausgestaltet werden. 107. Für welchen Zeitpunkt plant die Landesregierung eine Abschaltung der UKW- Sender in NRW bzw. welchen Zeitraum für eine analoge und digitale Verbreitung hält die Landesregierung für angemessen? Auf die Antwort zu Frage 96 wird verwiesen. X. Innovationen 108. Welche Radiosender betreiben welche Multichannel-Strategien und auf welchen verschiedenen Kanälen sind sie jeweils vertreten? Der Landesregierung liegen hierzu keinen eigenen Daten vor. Der WDR hat auf Nachfrage hierzu mitgeteilt: „Wenn mit „Multichannel-Strategien” diverse programmbegleitende Aktivitäten im Netz gemeint sind, dann trifft dies auf alle Radioprogramme des WDR zu, vgl. Fragen 88 und 89. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des genehmigten Telemedienkonzeptes verschiedene Loop-Streams, in denen einzelnen Sendungen ununterbrochen wiederholt werden. Dies trifft auf verschiedene musikjournalistische und Spezial-Formate aus dem Abendprogramm von 1LIVE zu, aber z.B. auch auf die fremdsprachlichen Sendungen von Cosmo. Webradio- Programme im Sinne des RStV bietet der WDR derzeit nicht an.“ Das Deutschlandradio hat auf Nachfrage hierzu mitgeteilt: „Um den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer zu vergrößern, setzt Deutschlandradio zur Verbreitung seiner Inhalte zusätzlich auf Drittplattformen. Dazu gehören neben Facebook, Twitter, Instagram und Flipboard auch auf Audio spezialisierte Anbieter wie iTunes, Spotify, TuneIn oder radio.de. Deutschlandfunk Nova unterhält zudem einen Youtube-Kanal. Diese Anbieter haben ein breites und zum Teil bemerkenswert junges Publikum, kombiniert mit hoher technischer Verfügbarkeit, vom Smartphone bis zu digitalen Sprachassistenten wie Alexa, Siri & Co.“ Die LfM hat mitgeteilt, dass nach Einschätzung des VLR alle Sender des NRW Lokalfunks über die Bereitstellung ihrer Homepage, des Simulcasts, der Webchannel, von Apps und Skills eine Multichannel Strategie betreiben. Dabei beruhe die Strategie in der Regel stärker darauf, auf möglichst vielen Plattformen für Hörerinnen und Hörer erreichbar zu sein, als auf der Überlegung bestimmte Online-Plattformen gezielt zu ignorieren. 109. Welche technischen Vorschläge für die Weiterentwicklung des Radiomarkts hat die Landesregierung? Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Radioangeboten wird mehr denn je eine individuelle Ansprache der Informations- und Unterhaltungsbedürfnisse der Hörerin und des Hörers sein. Dieses zeigen die aktuellen großen Erfolge der Streamingdienste und der Smart- Speaker. Diese sind derzeit auf starkem Wachstumskurs. Streamingdienste und Smart- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5749 85 Speaker können auf Dauer aber nur mit der Bereitstellung von ansprechenden Inhalten wachsen. Das Lokalradio in Nordrhein-Westfalen hat diese für die Hörerin und den Hörer wertvollen Inhalte bereits. Es kommt jetzt darauf an, diese auch über die neuen alternativen Ausspielwege anzubieten und zu verbreiten. Möglichkeiten gäbe es viele. Beispielsweise mit einer entsprechenden Smartphone-App für das Lokalradio mit entsprechenden Funktionen und entsprechenden Skills für die Smart-Speaker. Die Initiative muss aber von den Inhalteanbietern und dem Radiomarkt selbst kommen. 110. Welche organisatorischen Vorschläge für die Weiterentwicklung des Radiomarkts hat die Landesregierung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 - 10 verwiesen. 111. Die Nutzung von Webradios steigt immens. Ist es zum Schutze des Radiomarkts in NRW vorgesehen, Webradioanbieter rundfunkrechtlich stärker zu regulieren? Der Beitrag eines Rundfunkangebots zur Vielfalt ist nach Ansicht der Landesregierung unabhängig vom Verbreitungsweg zu beurteilen. Die Landesregierung vertritt daher die Ansicht, dass eine Regulierung technologieneutral zu sein hat. 112. Die Nutzung von Streamingdiensten und Audioangeboten von Internet-Giganten wie Amazon, Google, Facebook & Co. steigt immens. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Radioanbieter in NRW konkurrenzfähig zu halten? Im Länderkreis wird derzeit der erste Entwurf eines „Medienstaatsvertrag“ diskutiert. Dieser sieht neben der Regulierung von Medienplattformen auch die Inpflichtnahme von Intermediären wie Google vor. Sichergestellt werden soll mit dem derzeit diskutierten Ansatz insbesondere eine diskriminierungsfreie und chancengleiche Behandlung von Rundfunkangeboten beim Zugang und bei der Auffindbarkeit. Aus Sicht der Landesregierung sind dies wichtige Instrumente, um die Vielfalt auch zukünftig sicherzustellen. Entwicklung der Tagesreichweiten (Mo-Fr) Personen ab 14 Jahre in NRW Gesamt 14-29 J. 30-49 J. 50-64 J. ab 65 J. Männer Frauen in Prozent ma 2003/I 2,0 0,6 0,9 2,7 4,1 2,2 1,8 ma 2018/I 2,2 0,4 2,1 2,3 3,9 2,5 1,9 ma 2003/I 0,2 0,0 0,1 0,4 0,2 0,2 0,1 ma 2018/I 0,4 0,1 0,3 0,8 0,3 0,5 0,3 ma 2003/I - - - - - - - ma 2018/I 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 ma 2003/I 2,1 0,6 1,0 2,9 4,3 2,4 1,9 ma 2018/I 2,5 0,6 2,2 2,8 4,1 2,8 2,1 Hochrechnung in Mio ma 2003/I 0,27 0,02 0,04 0,08 0,13 0,14 0,13 ma 2018/I 0,34 0,01 0,09 0,09 0,15 0,19 0,15 ma 2003/I 0,02 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ma 2018/I 0,06 0,00 0,02 0,03 0,01 0,03 0,02 ma 2003/I - - - - - - - ma 2018/I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ma 2003/I 0,29 0,02 0,05 0,09 0,13 0,15 0,13 ma 2018/I 0,37 0,02 0,10 0,11 0,15 0,20 0,17 Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Deutschlandradio gesamt Deutschlandradio gesamt Alter Geschlecht Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Quelle: ma Radio 2003/I, ma Audio 2018/I Anlage zu Frage 3 Entwicklung der Tagesreichweiten Personen ab 14 Jahre in NRW in Prozent ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Hochrechnung in Mio ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Deutschlandradio gesamt Deutschlandradio gesamt Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Schüler in allgemeinbildender Schule Haupt-/ Volksschulabschluss weiterf. Schule o. Abitur/ Mittlere Reife Fach-/ Hochschulreife mit/ ohne Studium Auszubildender , Schüler, Student berufstätig Rentner, Pensionär nicht berufstätig, keine Angabe 0,8 1,2 2,6 4,0 1,0 1,3 3,7 1,2 - 2,0 2,0 3,0 0,4 1,7 3,9 2,6 0,2 0,1 0,2 0,4 0,1 0,1 0,2 0,5 0,1 0,1 0,4 0,8 0,1 0,6 0,2 0,1 - - - - - - - - - - - 0,1 0,1 0,0 - - 0,9 1,4 2,7 4,3 1,1 1,5 3,9 1,5 0,1 2,0 2,4 3,4 0,6 2,1 4,0 2,6 0,01 0,09 0,09 0,08 0,01 0,09 0,14 0,02 - 0,13 0,07 0,14 0,01 0,14 0,15 0,04 0,00 0,01 0,01 0,01 0,00 0,01 0,01 0,01 0,00 0,01 0,01 0,04 0,00 0,04 0,01 0,00 - - - - - - - - - - - 0,00 0,00 0,00 - - 0,01 0,10 0,09 0,09 0,01 0,10 0,15 0,03 0,00 0,13 0,08 0,17 0,01 0,16 0,16 0,04 BerufstätigkeitBildung Quelle: ma Radio 2003/I, ma Audio 2018/I Entwicklung der Tagesreichweiten Personen ab 14 Jahre in NRW in Prozent ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Hochrechnung in Mio ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Deutschlandradio gesamt Deutschlandradio gesamt Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Selbständige: mit 50 + Beschäftigten/ Freiberufler Selbständige: ohne Beschäftigte bis max. 49 Beschäftigte/ selbständige Landwirte leitende Angestellte und Beamte im höheren Dienst restliche Angestellte und sonstige Beamte Leitende Arbeiter und Facharbeiter sonstige Arbeiter nie berufstätig oder früher berufstätig gewesen / keine Angabe 4,5 3,7 2,5 1,6 0,2 0,7 2,5 6,5 3,3 3,4 1,0 1,7 2,2 2,7 0,0 - 0,6 0,0 0,2 0,1 0,2 1,7 1,4 1,1 0,4 0,6 - 0,2 - - - - - - - 0,1 - - 0,0 - - 0,0 4,5 3,7 3,0 1,6 0,4 0,7 2,7 8,1 4,8 3,8 1,1 2,4 2,2 2,8 0,01 0,01 0,01 0,05 0,00 0,01 0,18 0,01 0,02 0,03 0,04 0,03 0,01 0,20 0,00 - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,02 0,00 0,01 0,01 0,02 0,01 - 0,01 - - - - - - - 0,00 - - 0,00 - - 0,00 0,01 0,01 0,02 0,05 0,01 0,01 0,19 0,02 0,02 0,03 0,05 0,04 0,01 0,21 Beruf Quelle: ma Radio 2003/I, ma Audio 2018/I Entwicklung der Tagesreichweiten Personen ab 14 Jahre in NRW in Prozent ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Hochrechnung in Mio ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I ma 2003/I ma 2018/I Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova Deutschlandradio gesamt Deutschlandradio gesamt Deutschlandfunk Deutschlandfunk Kultur Deutschlandfunk Nova bis 1000€ 1000-2000€ 2000-3000€ 3000€ und mehr kein eigenes Einkommen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen und mehr 1,2 1,5 3,5 6,3 1,5 3,1 2,6 0,9 0,7 0,9 1,9 3,1 1,4 2,8 1,1 3,5 2,7 0,8 0,8 1,7 0,2 0,2 0,0 0,5 0,1 0,3 0,2 0,1 0,0 - 0,1 0,3 0,7 1,2 0,1 0,6 0,3 0,7 0,1 0,2 - - - - - - - - - - 0,0 - 0,0 0,0 - 0,0 0,0 0,1 0,0 - 1,3 1,7 3,5 6,8 1,5 3,5 2,8 1,0 0,7 0,9 2,0 3,1 2,0 3,6 1,1 3,7 2,9 1,4 0,8 1,7 0,04 0,07 0,06 0,05 0,03 0,08 0,14 0,02 0,02 0,01 0,07 0,16 0,04 0,05 0,02 0,12 0,16 0,02 0,02 0,02 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 0,00 0,00 - 0,00 0,02 0,02 0,02 0,00 0,02 0,02 0,02 0,00 0,00 - - - - - - - - - - 0,00 - 0,00 0,00 - 0,00 0,00 0,00 0,00 - 0,05 0,08 0,06 0,06 0,03 0,09 0,15 0,02 0,02 0,01 0,08 0,16 0,06 0,06 0,02 0,13 0,17 0,04 0,02 0,02 Netto-Einkommen HH-Größe Quelle: ma Radio 2003/I, ma Audio 2018/I Frage 5 Entwicklung der Tagesverläufe WDR Personen ab 14 Jahren in NRW, Mo-Fr in Prozent ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt 30-49 J. 50-64 J. 05:00 - 05:15 2,7 2,4 3,6 2,8 05:15 - 05:30 3,3 2,6 4,2 3,5 05:30 - 05:45 4,6 3,9 6,7 5,3 05:45 - 06:00 5,5 4,7 7,1 7,1 06:00 - 06:15 8,5 7,5 10,3 11,2 06:15 - 06:30 9,7 8,4 11,7 12,5 06:30 - 06:45 11,4 9,8 13,7 13,8 06:45 - 07:00 12,5 10,7 14,2 14,7 07:00 - 07:15 15,3 14,2 15,9 17,7 07:15 - 07:30 16,3 14,2 16,6 19,1 07:30 - 07:45 17,2 15,8 17,0 20,6 07:45 - 08:00 17,9 16,5 17,2 22,6 08:00 - 08:15 19,4 17,3 17,5 23,6 08:15 - 08:30 18,7 17,1 16,4 23,4 08:30 - 08:45 18,6 16,7 15,9 21,3 08:45 - 09:00 18,8 16,3 15,8 22,0 09:00 - 09:15 19,8 16,5 17,8 22,1 09:15 - 09:30 18,3 15,8 16,3 20,9 09:30 - 09:45 17,7 16,2 15,6 20,1 09:45 - 10:00 17,5 15,3 15,4 20,0 10:00 - 10:15 17,5 15,3 16,0 20,5 10:15 - 10:30 16,5 14,7 15,5 19,2 10:30 - 10:45 16,4 14,6 15,8 18,6 10:45 - 11:00 16,1 14,1 15,8 18,1 11:00 - 11:15 16,2 14,5 15,9 18,1 11:15 - 11:30 16,0 14,1 15,1 18,0 11:30 - 11:45 16,1 13,8 15,3 18,5 11:45 - 12:00 16,3 13,4 15,6 19,0 12:00 - 12:15 16,3 14,6 15,9 18,9 12:15 - 12:30 15,5 13,9 15,3 18,2 12:30 - 12:45 14,9 13,5 15,1 17,4 12:45 - 13:00 14,5 13,0 14,6 17,1 13:00 - 13:15 14,5 13,6 15,3 17,0 13:15 - 13:30 14,1 12,8 15,2 16,2 13:30 - 13:45 13,3 12,6 14,0 15,2 13:45 - 14:00 13,0 12,3 13,6 15,0 14:00 - 14:15 13,1 13,2 13,9 14,9 14:15 - 14:30 11,7 12,3 12,3 12,4 14:30 - 14:45 11,4 11,7 12,1 12,5 14:45 - 15:00 11,4 11,2 12,1 13,6 15:00 - 15:15 12,1 11,6 12,6 13,6 15:15 - 15:30 11,4 10,8 12,3 12,6 15:30 - 15:45 10,9 10,6 11,8 11,9 15:45 - 16:00 10,8 10,5 11,4 12,1 16:00 - 16:15 11,5 11,1 12,1 13,5 16:15 - 16:30 10,7 10,5 11,7 13,1 16:30 - 16:45 10,2 10,2 11,4 12,7 16:45 - 17:00 9,5 9,6 10,1 12,0 17:00 - 17:15 9,3 10,0 9,6 11,6 17:15 - 17:30 9,2 8,9 9,8 10,8 17:30 - 17:45 8,5 8,4 8,9 9,6 17:45 - 18:00 7,9 8,1 8,4 9,2 18:00 - 18:15 8,0 7,9 8,9 9,5 18:15 - 18:30 7,4 7,0 7,9 9,4 18:30 - 18:45 6,9 6,2 7,7 8,3 18:45 - 19:00 5,9 5,3 6,8 5,9 19:00 - 19:15 5,1 4,8 6,1 4,8 19:15 - 19:30 4,2 4,2 5,0 4,4 19:30 - 19:45 3,7 3,5 3,9 3,5 19:45 - 20:00 3,4 3,2 3,6 3,3 20:00 - 20:15 3,1 2,9 3,4 3,5 20:15 - 20:30 2,9 2,2 3,3 3,3 20:30 - 20:45 2,5 1,8 3,2 2,6 20:45 - 21:00 2,1 1,7 3,0 2,0 21:00 - 21:15 2,1 1,7 3,0 1,7 21:15 - 21:30 1,8 1,5 2,5 1,4 21:30 - 21:45 1,7 1,4 2,3 1,4 21:45 - 22:00 1,7 1,5 2,1 1,6 22:00 - 22:15 1,8 1,5 2,3 1,5 22:15 - 22:30 1,6 1,3 1,9 1,5 22:30 - 22:45 1,6 1,2 1,8 1,9 22:45 - 23:00 1,5 1,1 1,6 2,1 23:00 - 23:15 1,6 0,8 1,7 1,7 23:15 - 23:30 1,5 0,6 1,5 1,7 23:30 - 23:45 1,3 0,6 1,2 1,4 23:45 - 24:00 1,2 0,6 1,3 1,4 Anlage zu Frage 5 ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt 14-29 J. 30-49 J. ab 65 J. 05:00 - 05:15 2,7 2,4 1,6 2,8 1,5 05:15 - 05:30 3,3 2,6 1,7 2,9 1,6 05:30 - 05:45 4,6 3,9 2,2 4,7 2,6 05:45 - 06:00 5,5 4,7 2,6 5,5 2,9 06:00 - 06:15 8,5 7,5 4,5 8,4 4,4 06:15 - 06:30 9,7 8,4 5,6 9,6 4,9 06:30 - 06:45 11,4 9,8 6,5 12,1 5,4 06:45 - 07:00 12,5 10,7 7,2 12,7 7,0 07:00 - 07:15 15,3 14,2 9,0 16,2 11,9 07:15 - 07:30 16,3 14,2 9,3 16,6 12,6 07:30 - 07:45 17,2 15,8 11,3 17,3 17,1 07:45 - 08:00 17,9 16,5 11,7 16,5 20,3 08:00 - 08:15 19,4 17,3 11,0 17,3 23,3 08:15 - 08:30 18,7 17,1 11,2 16,8 21,9 08:30 - 08:45 18,6 16,7 10,4 15,7 22,8 08:45 - 09:00 18,8 16,3 10,0 15,0 22,3 09:00 - 09:15 19,8 16,5 10,8 14,7 23,0 09:15 - 09:30 18,3 15,8 10,2 14,2 22,3 09:30 - 09:45 17,7 16,2 10,6 14,1 22,9 09:45 - 10:00 17,5 15,3 10,0 13,1 21,7 10:00 - 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Ausbildung des Befragten:Fach-/HS- Reife ohne Studium; Fach-/HS-Reife mit Studium 05:00 - 05:15 2,7 2,4 0,2 2,9 2,7 2,7 2,7 05:15 - 05:30 3,3 2,6 0,2 3,5 3,2 3,6 3,5 05:30 - 05:45 4,6 3,9 1,4 4,8 4,5 4,7 5,0 05:45 - 06:00 5,5 4,7 2,2 5,1 4,8 6,4 6,2 06:00 - 06:15 8,5 7,5 6,1 7,3 7,2 11,0 9,6 06:15 - 06:30 9,7 8,4 8,0 8,3 8,2 12,3 11,0 06:30 - 06:45 11,4 9,8 13,6 9,7 10,1 12,4 15,0 06:45 - 07:00 12,5 10,7 15,1 10,6 11,0 13,4 16,7 07:00 - 07:15 15,3 14,2 13,0 13,9 13,8 16,7 18,9 07:15 - 07:30 16,3 14,2 9,5 15,4 14,8 17,5 19,9 07:30 - 07:45 17,2 15,8 4,3 17,0 15,8 18,3 20,7 07:45 - 08:00 17,9 16,5 2,9 18,7 17,2 18,6 19,2 08:00 - 08:15 19,4 17,3 2,1 21,0 19,3 19,3 20,0 08:15 - 08:30 18,7 17,1 0,9 20,4 18,6 19,5 17,4 08:30 - 08:45 18,6 16,7 2,3 20,6 18,9 19,6 15,9 08:45 - 09:00 18,8 16,3 2,1 21,3 19,5 19,4 15,3 09:00 - 09:15 19,8 16,5 2,0 22,2 20,3 21,0 15,8 09:15 - 09:30 18,3 15,8 2,0 20,5 18,8 19,2 14,5 09:30 - 09:45 17,7 16,2 1,2 19,8 18,1 18,6 14,7 09:45 - 10:00 17,5 15,3 1,2 19,7 18,0 18,2 14,1 10:00 - 10:15 17,5 15,3 1,4 19,7 18,0 18,1 14,1 10:15 - 10:30 16,5 14,7 1,4 18,4 16,8 17,4 13,8 10:30 - 10:45 16,4 14,6 1,2 18,5 16,9 16,6 14,1 10:45 - 11:00 16,1 14,1 1,5 18,2 16,7 16,0 13,8 11:00 - 11:15 16,2 14,5 1,6 18,1 16,6 16,6 13,7 11:15 - 11:30 16,0 14,1 2,4 17,8 16,4 16,3 13,7 11:30 - 11:45 16,1 13,8 3,0 17,9 16,6 16,9 12,6 11:45 - 12:00 16,3 13,4 2,4 18,3 16,8 17,2 12,8 12:00 - 12:15 16,3 14,6 2,3 17,5 16,1 18,3 13,4 12:15 - 12:30 15,5 13,9 2,5 16,4 15,1 17,8 13,0 12:30 - 12:45 14,9 13,5 1,6 16,1 14,7 16,5 12,8 12:45 - 13:00 14,5 13,0 1,8 15,7 14,4 15,8 12,5 13:00 - 13:15 14,5 13,6 1,7 15,1 13,9 16,7 13,5 13:15 - 13:30 14,1 12,8 2,4 14,1 13,0 16,9 13,2 13:30 - 13:45 13,3 12,6 3,5 13,4 12,5 15,8 12,5 13:45 - 14:00 13,0 12,3 6,3 13,0 12,4 15,0 12,1 14:00 - 14:15 13,1 13,2 7,1 12,8 12,3 15,1 12,7 14:15 - 14:30 11,7 12,3 6,7 10,9 10,5 14,1 12,3 14:30 - 14:45 11,4 11,7 7,5 10,8 10,5 13,4 11,5 14:45 - 15:00 11,4 11,2 6,9 11,1 10,7 12,9 11,6 15:00 - 15:15 12,1 11,6 8,1 11,6 11,3 13,6 12,6 15:15 - 15:30 11,4 10,8 7,2 11,0 10,6 13,1 11,3 15:30 - 15:45 10,9 10,6 6,6 10,8 10,4 12,1 10,7 15:45 - 16:00 10,8 10,5 7,3 10,4 10,1 12,7 9,9 16:00 - 16:15 11,5 11,1 7,9 10,9 10,7 13,6 11,1 16:15 - 16:30 10,7 10,5 7,7 10,3 10,1 12,1 10,9 16:30 - 16:45 10,2 10,2 5,9 10,1 9,7 11,2 10,8 16:45 - 17:00 9,5 9,6 5,6 9,5 9,1 10,1 9,9 17:00 - 17:15 9,3 10,0 7,6 8,4 8,3 11,3 10,2 17:15 - 17:30 9,2 8,9 6,6 8,3 8,2 10,8 10,8 17:30 - 17:45 8,5 8,4 6,7 7,8 7,7 9,8 9,4 17:45 - 18:00 7,9 8,1 6,2 7,4 7,2 9,3 8,2 18:00 - 18:15 8,0 7,9 6,9 7,4 7,4 8,8 9,1 18:15 - 18:30 7,4 7,0 5,3 6,9 6,8 8,1 8,6 18:30 - 18:45 6,9 6,2 5,3 6,5 6,4 6,7 9,0 18:45 - 19:00 5,9 5,3 4,3 5,6 5,5 5,7 7,6 19:00 - 19:15 5,1 4,8 4,0 4,4 4,3 5,6 7,2 19:15 - 19:30 4,2 4,2 3,9 3,9 3,9 3,6 6,2 19:30 - 19:45 3,7 3,5 4,7 3,4 3,5 2,9 5,6 19:45 - 20:00 3,4 3,2 3,6 3,3 3,4 2,8 4,8 20:00 - 20:15 3,1 2,9 2,8 3,0 3,0 2,7 4,1 20:15 - 20:30 2,9 2,2 2,9 2,8 2,8 2,7 3,7 20:30 - 20:45 2,5 1,8 2,2 2,5 2,5 2,2 2,7 20:45 - 21:00 2,1 1,7 2,0 2,1 2,1 1,9 2,5 21:00 - 21:15 2,1 1,7 2,9 2,0 2,1 1,9 2,5 21:15 - 21:30 1,8 1,5 2,2 1,5 1,6 1,7 2,6 21:30 - 21:45 1,7 1,4 2,9 1,5 1,6 1,6 2,5 21:45 - 22:00 1,7 1,5 2,3 1,4 1,4 1,8 2,4 22:00 - 22:15 1,8 1,5 3,8 1,3 1,5 2,0 2,8 22:15 - 22:30 1,6 1,3 3,0 1,1 1,2 1,8 2,3 22:30 - 22:45 1,6 1,2 3,0 1,4 1,5 1,5 2,0 22:45 - 23:00 1,5 1,1 2,9 1,3 1,4 1,5 2,1 23:00 - 23:15 1,6 0,8 2,5 1,3 1,4 1,8 2,2 23:15 - 23:30 1,5 0,6 2,8 1,3 1,4 1,4 1,8 23:30 - 23:45 1,3 0,6 2,1 1,0 1,1 1,3 1,8 23:45 - 24:00 1,2 0,6 1,6 1,0 1,0 1,3 1,7 ma Radio 2003/II ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt Befragter: Ausbildung (1-5) (ma- Gewichtungsmerkm al):Schüler in allgemeinbildender Schule Befragter: Ausbildung (1-5) (ma- Gewichtungsmerkm al):Haupt-/ Volksschulabschlus s allgemeinbildende Schule; Haupt- /Volksschulabschlus s weiterf.Schule o.Abi/mittlere Reife Fach- /Hochschulreife ohne Studium; Fach- /Hochschulreife mit Studium 05:00 - 05:15 2,7 2,4 0,3 2,8 2,5 2,9 2,0 05:15 - 05:30 3,3 2,6 0,4 3,2 2,8 3,1 2,1 05:30 - 05:45 4,6 3,9 1,1 4,0 3,6 5,7 3,3 05:45 - 06:00 5,5 4,7 1,7 4,3 4,0 5,3 5,2 06:00 - 06:15 8,5 7,5 3,3 6,3 6,0 8,0 9,3 06:15 - 06:30 9,7 8,4 4,4 6,3 6,1 9,7 10,4 06:30 - 06:45 11,4 9,8 5,1 7,6 7,3 11,3 12,2 06:45 - 07:00 12,5 10,7 6,8 8,4 8,2 11,9 13,2 07:00 - 07:15 15,3 14,2 9,3 11,9 11,6 14,7 17,4 07:15 - 07:30 16,3 14,2 9,5 11,7 11,5 14,5 17,5 07:30 - 07:45 17,2 15,8 9,0 14,6 13,9 16,6 17,9 07:45 - 08:00 17,9 16,5 6,0 16,3 15,0 17,1 18,2 08:00 - 08:15 19,4 17,3 3,9 18,2 16,4 17,0 18,8 08:15 - 08:30 18,7 17,1 2,7 18,1 16,1 17,3 18,3 08:30 - 08:45 18,6 16,7 3,3 18,6 16,6 16,0 17,2 08:45 - 09:00 18,8 16,3 2,5 18,9 16,8 15,7 16,0 09:00 - 09:15 19,8 16,5 2,0 19,5 17,2 16,4 15,6 09:15 - 09:30 18,3 15,8 0,7 18,5 16,2 16,2 15,1 09:30 - 09:45 17,7 16,2 1,4 18,1 15,9 18,3 15,1 09:45 - 10:00 17,5 15,3 0,8 16,9 14,8 17,1 14,9 10:00 - 10:15 17,5 15,3 1,1 17,3 15,2 17,8 13,9 10:15 - 10:30 16,5 14,7 1,1 17,0 15,0 16,3 13,4 10:30 - 10:45 16,4 14,6 1,2 17,3 15,2 15,9 13,1 10:45 - 11:00 16,1 14,1 1,1 16,4 14,5 15,8 12,5 11:00 - 11:15 16,2 14,5 2,0 17,4 15,4 14,9 13,0 11:15 - 11:30 16,0 14,1 1,8 17,3 15,3 14,3 12,3 11:30 - 11:45 16,1 13,8 0,7 17,1 15,0 14,6 11,7 11:45 - 12:00 16,3 13,4 1,0 16,4 14,4 14,0 11,7 12:00 - 12:15 16,3 14,6 1,7 17,3 15,3 15,2 13,2 12:15 - 12:30 15,5 13,9 2,4 16,1 14,3 14,2 13,0 12:30 - 12:45 14,9 13,5 1,8 15,8 14,0 13,3 13,0 12:45 - 13:00 14,5 13,0 1,2 14,4 12,7 13,1 13,3 13:00 - 13:15 14,5 13,6 1,3 14,5 12,8 13,9 14,6 13:15 - 13:30 14,1 12,8 1,9 13,7 12,2 13,3 13,4 13:30 - 13:45 13,3 12,6 4,2 13,5 12,3 12,1 13,4 13:45 - 14:00 13,0 12,3 4,2 12,9 11,8 11,5 13,5 14:00 - 14:15 13,1 13,2 4,3 13,1 11,9 14,2 14,2 14:15 - 14:30 11,7 12,3 5,2 12,8 11,8 12,2 12,9 14:30 - 14:45 11,4 11,7 5,5 12,4 11,5 11,4 12,1 14:45 - 15:00 11,4 11,2 4,7 12,1 11,2 10,8 11,6 15:00 - 15:15 12,1 11,6 3,8 11,8 10,8 12,3 12,2 15:15 - 15:30 11,4 10,8 3,1 10,4 9,5 11,8 11,8 15:30 - 15:45 10,9 10,6 2,8 10,4 9,4 11,4 11,6 15:45 - 16:00 10,8 10,5 3,0 10,4 9,5 11,5 11,2 16:00 - 16:15 11,5 11,1 3,8 10,0 9,2 12,3 12,7 16:15 - 16:30 10,7 10,5 5,0 8,9 8,4 11,5 12,7 16:30 - 16:45 10,2 10,2 4,6 8,9 8,4 11,1 11,9 16:45 - 17:00 9,5 9,6 4,6 8,2 7,7 10,7 11,3 17:00 - 17:15 9,3 10,0 3,7 7,9 7,4 11,2 12,5 17:15 - 17:30 9,2 8,9 3,8 6,7 6,4 10,2 11,4 17:30 - 17:45 8,5 8,4 3,6 5,9 5,6 10,0 10,9 17:45 - 18:00 7,9 8,1 3,8 6,5 6,2 10,1 9,4 18:00 - 18:15 8,0 7,9 2,8 6,7 6,2 9,5 9,2 18:15 - 18:30 7,4 7,0 1,7 5,8 5,3 9,0 8,1 18:30 - 18:45 6,9 6,2 0,8 5,1 4,5 8,1 7,1 18:45 - 19:00 5,9 5,3 0,6 4,0 3,6 7,3 6,4 19:00 - 19:15 5,1 4,8 2,3 3,0 2,9 7,1 5,7 19:15 - 19:30 4,2 4,2 2,9 2,7 2,7 6,1 4,8 19:30 - 19:45 3,7 3,5 1,2 2,2 2,1 5,1 4,3 19:45 - 20:00 3,4 3,2 2,2 2,0 2,0 5,1 3,6 20:00 - 20:15 3,1 2,9 2,8 1,7 1,8 4,7 3,3 20:15 - 20:30 2,9 2,2 2,7 1,3 1,4 3,7 2,3 20:30 - 20:45 2,5 1,8 1,3 1,0 1,0 3,6 1,8 20:45 - 21:00 2,1 1,7 1,0 0,9 0,9 3,5 1,8 21:00 - 21:15 2,1 1,7 1,3 0,7 0,8 3,5 1,8 21:15 - 21:30 1,8 1,5 1,8 0,7 0,8 2,9 1,4 21:30 - 21:45 1,7 1,4 1,6 0,7 0,8 2,7 1,4 21:45 - 22:00 1,7 1,5 2,0 0,7 0,9 3,0 1,3 22:00 - 22:15 1,8 1,5 1,5 0,3 0,5 3,0 1,8 22:15 - 22:30 1,6 1,3 1,9 0,4 0,6 2,5 1,4 22:30 - 22:45 1,6 1,2 1,9 0,5 0,7 1,8 1,4 22:45 - 23:00 1,5 1,1 1,6 0,5 0,6 1,9 1,1 23:00 - 23:15 1,6 0,8 0,6 0,1 0,2 1,9 0,9 23:15 - 23:30 1,5 0,6 0,6 0,0 0,1 1,3 0,8 23:30 - 23:45 1,3 0,6 0,6 0,0 0,1 1,6 0,7 23:45 - 24:00 1,2 0,6 0,6 0,2 0,2 1,2 0,6 ma Audio 2018/II ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):Auszubildender , Schüler, Student Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):berufstätig (inkl. "vorübergehend arbeitslos bzw. arbeitsuchend" und "in Umschulung") Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):Rentner, Pensionär Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):nicht berufstätig, keine Angabe 05:00 - 05:15 2,7 2,4 2,2 4,7 0,4 0,6 05:15 - 05:30 3,3 2,6 2,4 5,8 0,7 0,8 05:30 - 05:45 4,6 3,9 2,4 8,1 0,9 1,5 05:45 - 06:00 5,5 4,7 3,1 9,2 1,5 2,0 06:00 - 06:15 8,5 7,5 6,1 13,1 3,4 4,5 06:15 - 06:30 9,7 8,4 6,8 14,4 4,5 5,7 06:30 - 06:45 11,4 9,8 12,3 15,6 5,6 8,0 06:45 - 07:00 12,5 10,7 13,4 16,5 7,1 8,6 07:00 - 07:15 15,3 14,2 14,6 18,9 11,9 9,7 07:15 - 07:30 16,3 14,2 12,9 19,2 14,7 11,4 07:30 - 07:45 17,2 15,8 9,5 19,3 18,5 12,0 07:45 - 08:00 17,9 16,5 7,7 19,5 20,2 14,4 08:00 - 08:15 19,4 17,3 6,1 19,8 25,3 14,7 08:15 - 08:30 18,7 17,1 4,8 18,8 25,0 14,8 08:30 - 08:45 18,6 16,7 6,3 17,9 27,2 11,9 08:45 - 09:00 18,8 16,3 6,1 17,7 28,2 12,1 09:00 - 09:15 19,8 16,5 6,2 18,8 28,8 14,1 09:15 - 09:30 18,3 15,8 5,5 17,4 26,4 13,2 09:30 - 09:45 17,7 16,2 5,3 17,3 24,6 13,7 09:45 - 10:00 17,5 15,3 5,2 17,1 23,7 14,3 10:00 - 10:15 17,5 15,3 5,1 17,5 23,3 13,8 10:15 - 10:30 16,5 14,7 5,1 16,5 21,7 13,8 10:30 - 10:45 16,4 14,6 5,2 16,3 21,6 13,3 10:45 - 11:00 16,1 14,1 5,0 16,5 20,7 12,7 11:00 - 11:15 16,2 14,5 5,6 16,4 20,6 13,3 11:15 - 11:30 16,0 14,1 6,1 16,4 20,4 12,0 11:30 - 11:45 16,1 13,8 6,1 16,2 20,5 13,1 11:45 - 12:00 16,3 13,4 6,0 16,7 20,7 12,8 12:00 - 12:15 16,3 14,6 5,9 16,8 21,2 11,5 12:15 - 12:30 15,5 13,9 5,6 16,5 19,5 10,2 12:30 - 12:45 14,9 13,5 5,4 16,4 18,0 9,7 12:45 - 13:00 14,5 13,0 5,4 15,7 17,3 10,4 13:00 - 13:15 14,5 13,6 6,1 16,8 15,5 10,4 13:15 - 13:30 14,1 12,8 6,2 16,3 14,7 10,3 13:30 - 13:45 13,3 12,6 7,3 15,2 14,0 9,4 13:45 - 14:00 13,0 12,3 8,8 14,7 13,4 9,3 14:00 - 14:15 13,1 13,2 9,2 15,2 12,5 9,2 14:15 - 14:30 11,7 12,3 9,6 14,0 10,0 8,6 14:30 - 14:45 11,4 11,7 9,5 13,6 9,4 8,7 14:45 - 15:00 11,4 11,2 9,0 13,8 9,1 9,1 15:00 - 15:15 12,1 11,6 9,8 14,4 10,2 9,2 15:15 - 15:30 11,4 10,8 7,8 13,8 9,3 9,4 15:30 - 15:45 10,9 10,6 7,5 13,5 9,0 7,9 15:45 - 16:00 10,8 10,5 7,7 13,5 8,4 7,9 16:00 - 16:15 11,5 11,1 8,6 14,5 9,0 7,7 16:15 - 16:30 10,7 10,5 8,4 13,0 8,7 8,2 16:30 - 16:45 10,2 10,2 6,3 12,4 8,7 8,3 16:45 - 17:00 9,5 9,6 6,3 11,1 8,8 7,2 17:00 - 17:15 9,3 10,0 7,5 11,6 7,1 7,0 17:15 - 17:30 9,2 8,9 7,2 11,6 7,1 6,5 17:30 - 17:45 8,5 8,4 7,0 10,0 7,2 6,4 17:45 - 18:00 7,9 8,1 6,0 9,1 7,2 6,4 18:00 - 18:15 8,0 7,9 6,6 9,6 6,5 6,6 18:15 - 18:30 7,4 7,0 5,0 8,4 7,0 6,3 18:30 - 18:45 6,9 6,2 5,2 8,3 6,0 4,7 18:45 - 19:00 5,9 5,3 4,8 6,8 5,2 4,5 19:00 - 19:15 5,1 4,8 4,5 6,3 3,7 4,1 19:15 - 19:30 4,2 4,2 4,6 5,1 2,9 3,3 19:30 - 19:45 3,7 3,5 5,2 4,1 2,7 3,2 19:45 - 20:00 3,4 3,2 4,3 3,8 2,7 2,9 20:00 - 20:15 3,1 2,9 4,0 3,9 1,5 2,7 20:15 - 20:30 2,9 2,2 3,7 4,1 0,8 2,4 20:30 - 20:45 2,5 1,8 2,8 3,4 0,9 2,2 20:45 - 21:00 2,1 1,7 3,1 2,7 0,6 2,1 21:00 - 21:15 2,1 1,7 3,4 2,8 0,8 1,3 21:15 - 21:30 1,8 1,5 2,7 2,3 0,9 1,3 21:30 - 21:45 1,7 1,4 3,1 2,2 0,9 1,1 21:45 - 22:00 1,7 1,5 2,7 2,2 0,8 1,0 22:00 - 22:15 1,8 1,5 4,0 2,2 0,7 1,2 22:15 - 22:30 1,6 1,3 3,0 2,0 0,7 0,8 22:30 - 22:45 1,6 1,2 2,6 1,8 0,9 1,5 22:45 - 23:00 1,5 1,1 2,8 1,8 0,9 1,2 23:00 - 23:15 1,6 0,8 2,6 1,9 1,3 0,6 23:15 - 23:30 1,5 0,6 2,6 1,8 1,1 0,5 23:30 - 23:45 1,3 0,6 2,2 1,4 1,0 0,5 23:45 - 24:00 1,2 0,6 1,8 1,4 1,0 0,5 ma Radio 2003/II ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):Auszubildender , Schüler, Student Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):berufstätig (inkl. "vorübergehend arbeitslos bzw. arbeitsuchend" und "in Umschulung") Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):Rentner, Pensionär Befragter: Berufstätigkeit (1-4) (Ausweisungsmerk mal):nicht berufstätig, keine Angabe 05:00 - 05:15 2,7 2,4 1,2 3,5 1,4 - 05:15 - 05:30 3,3 2,6 1,0 3,9 1,5 - 05:30 - 05:45 4,6 3,9 1,5 5,7 2,7 0,3 05:45 - 06:00 5,5 4,7 2,1 6,7 2,8 1,3 06:00 - 06:15 8,5 7,5 4,3 10,5 4,4 2,7 06:15 - 06:30 9,7 8,4 5,1 11,9 4,2 3,5 06:30 - 06:45 11,4 9,8 5,7 14,0 4,7 4,8 06:45 - 07:00 12,5 10,7 6,4 14,7 6,2 5,2 07:00 - 07:15 15,3 14,2 9,0 17,3 11,6 10,3 07:15 - 07:30 16,3 14,2 9,2 17,3 12,3 7,9 07:30 - 07:45 17,2 15,8 10,1 17,9 16,9 8,3 07:45 - 08:00 17,9 16,5 9,0 18,2 19,0 9,9 08:00 - 08:15 19,4 17,3 8,6 18,4 21,9 10,6 08:15 - 08:30 18,7 17,1 8,8 17,9 21,5 11,9 08:30 - 08:45 18,6 16,7 8,0 16,9 23,2 9,8 08:45 - 09:00 18,8 16,3 6,7 16,3 22,9 11,2 09:00 - 09:15 19,8 16,5 6,8 16,4 23,4 11,7 09:15 - 09:30 18,3 15,8 5,7 15,9 22,5 11,3 09:30 - 09:45 17,7 16,2 5,6 16,1 23,2 11,8 09:45 - 10:00 17,5 15,3 5,8 15,4 21,6 10,6 10:00 - 10:15 17,5 15,3 6,6 15,5 21,2 10,3 10:15 - 10:30 16,5 14,7 7,0 15,2 19,9 8,8 10:30 - 10:45 16,4 14,6 7,2 15,1 18,9 10,2 10:45 - 11:00 16,1 14,1 5,8 14,4 19,2 9,5 11:00 - 11:15 16,2 14,5 6,1 14,4 20,1 11,3 11:15 - 11:30 16,0 14,1 5,8 13,8 19,9 11,1 11:30 - 11:45 16,1 13,8 4,8 13,9 19,4 9,9 11:45 - 12:00 16,3 13,4 4,9 13,6 18,6 9,6 12:00 - 12:15 16,3 14,6 5,5 14,4 20,0 12,8 12:15 - 12:30 15,5 13,9 6,0 13,7 19,1 11,5 12:30 - 12:45 14,9 13,5 5,5 13,3 18,6 11,6 12:45 - 13:00 14,5 13,0 6,2 13,3 16,6 10,6 13:00 - 13:15 14,5 13,6 6,4 14,2 17,6 9,5 13:15 - 13:30 14,1 12,8 6,2 13,6 16,6 7,6 13:30 - 13:45 13,3 12,6 6,5 13,5 15,4 7,7 13:45 - 14:00 13,0 12,3 6,4 13,5 14,6 7,1 14:00 - 14:15 13,1 13,2 6,8 14,7 15,1 7,7 14:15 - 14:30 11,7 12,3 6,8 13,5 13,7 9,0 14:30 - 14:45 11,4 11,7 7,1 12,7 13,0 8,6 14:45 - 15:00 11,4 11,2 6,7 12,0 12,9 8,2 15:00 - 15:15 12,1 11,6 6,2 13,2 11,0 11,1 15:15 - 15:30 11,4 10,8 5,8 12,7 9,1 10,9 15:30 - 15:45 10,9 10,6 5,8 12,5 9,9 7,6 15:45 - 16:00 10,8 10,5 6,0 12,2 10,1 7,3 16:00 - 16:15 11,5 11,1 7,0 13,3 9,6 7,1 16:15 - 16:30 10,7 10,5 6,7 12,5 9,2 7,5 16:30 - 16:45 10,2 10,2 6,2 11,5 9,9 8,2 16:45 - 17:00 9,5 9,6 6,1 11,0 9,3 7,0 17:00 - 17:15 9,3 10,0 5,4 11,8 9,0 8,2 17:15 - 17:30 9,2 8,9 4,1 10,9 8,3 5,4 17:30 - 17:45 8,5 8,4 4,1 10,2 8,0 4,2 17:45 - 18:00 7,9 8,1 4,6 9,0 9,4 4,3 18:00 - 18:15 8,0 7,9 5,1 8,4 9,1 5,7 18:15 - 18:30 7,4 7,0 4,0 7,9 7,6 5,0 18:30 - 18:45 6,9 6,2 3,1 7,1 6,6 3,5 18:45 - 19:00 5,9 5,3 3,3 6,2 5,3 3,2 19:00 - 19:15 5,1 4,8 3,1 5,5 4,1 4,4 19:15 - 19:30 4,2 4,2 3,7 4,9 2,9 3,8 19:30 - 19:45 3,7 3,5 2,5 3,9 3,3 3,0 19:45 - 20:00 3,4 3,2 2,7 3,5 3,0 3,0 20:00 - 20:15 3,1 2,9 3,1 3,3 2,1 2,9 20:15 - 20:30 2,9 2,2 2,4 2,5 1,6 2,0 20:30 - 20:45 2,5 1,8 0,9 2,3 1,3 1,9 20:45 - 21:00 2,1 1,7 0,9 2,2 1,2 1,7 21:00 - 21:15 2,1 1,7 1,3 2,3 0,9 1,2 21:15 - 21:30 1,8 1,5 1,2 2,0 0,8 0,2 21:30 - 21:45 1,7 1,4 1,1 2,0 0,7 0,2 21:45 - 22:00 1,7 1,5 1,6 1,9 1,0 0,2 22:00 - 22:15 1,8 1,5 1,3 1,9 0,8 0,8 22:15 - 22:30 1,6 1,3 1,3 1,6 0,8 0,6 22:30 - 22:45 1,6 1,2 1,5 1,1 1,2 0,6 22:45 - 23:00 1,5 1,1 1,3 1,1 1,3 0,2 23:00 - 23:15 1,6 0,8 0,8 0,8 1,0 0,2 23:15 - 23:30 1,5 0,6 0,8 0,5 0,9 0,2 23:30 - 23:45 1,3 0,6 0,5 0,6 0,9 0,2 23:45 - 24:00 1,2 0,6 0,5 0,5 0,8 0,2 ma Audio 2018/II ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt Befragter: Beruf jetzt (1- 7):Selbständige: mit 50 und mehr Beschäftigten (inkl. Befragtem) / Freiberufler Befragter: Beruf jetzt (1- 7):Selbständige: ohne Beschäftigte bis maximal 49 Beschäftigte (inkl. Befragtem) / selbständige Landwirte Befragter: Beruf jetzt (1-7):leitende Angestellte und Beamte im höheren Dienst Befragter: Beruf jetzt (1-7):restliche Angestellte und sonstige Beamte Befragter: Beruf jetzt (1-7):Leitende Arbeiter und Facharbeiter Befragter: Beruf jetzt (1-7):sonstige Arbeiter Befragter: Beruf jetzt (1-7):nie berufstätig oder früher berufstätig gewesen / keine Angabe 05:00 - 05:15 2,7 2,4 0,5 2,2 4,2 2,9 8,6 4,3 0,9 05:15 - 05:30 3,3 2,6 0,2 2,9 5,9 3,7 9,8 5,8 1,2 05:30 - 05:45 4,6 3,9 3,4 4,8 7,9 5,9 12,8 8,8 1,4 05:45 - 06:00 5,5 4,7 4,2 7,3 8,1 7,9 11,8 10,1 2,1 06:00 - 06:15 8,5 7,5 3,8 11,9 11,1 12,4 16,2 12,7 4,3 06:15 - 06:30 9,7 8,4 4,8 13,0 13,7 14,6 15,9 13,2 5,4 06:30 - 06:45 11,4 9,8 5,8 15,4 16,9 16,4 15,8 13,4 7,6 06:45 - 07:00 12,5 10,7 5,0 16,2 21,3 17,8 15,2 13,5 8,8 07:00 - 07:15 15,3 14,2 7,2 16,0 26,5 19,8 18,5 14,9 12,0 07:15 - 07:30 16,3 14,2 8,9 15,1 24,7 20,6 19,0 15,1 13,5 07:30 - 07:45 17,2 15,8 12,3 20,7 24,0 19,3 21,0 13,8 15,1 07:45 - 08:00 17,9 16,5 14,3 19,8 25,3 19,1 21,0 14,9 16,3 08:00 - 08:15 19,4 17,3 21,5 21,7 23,8 19,7 19,8 16,7 18,9 08:15 - 08:30 18,7 17,1 20,1 22,3 21,5 17,8 20,7 14,4 18,5 08:30 - 08:45 18,6 16,7 20,3 18,5 18,5 17,1 20,0 14,8 19,3 08:45 - 09:00 18,8 16,3 18,4 17,8 16,9 16,5 21,0 14,8 19,8 09:00 - 09:15 19,8 16,5 18,0 18,3 16,5 16,9 23,4 17,4 20,7 09:15 - 09:30 18,3 15,8 16,2 17,2 16,5 15,4 21,2 17,6 19,0 09:30 - 09:45 17,7 16,2 18,2 16,4 15,9 15,3 20,7 17,3 18,2 09:45 - 10:00 17,5 15,3 17,0 15,7 15,7 15,2 21,1 16,5 17,8 10:00 - 10:15 17,5 15,3 23,1 14,4 15,8 15,2 22,0 16,8 17,4 10:15 - 10:30 16,5 14,7 19,7 14,2 15,6 14,2 20,6 16,2 16,6 10:30 - 10:45 16,4 14,6 19,5 14,9 15,2 14,0 20,4 15,7 16,5 10:45 - 11:00 16,1 14,1 16,3 14,9 14,9 14,3 20,7 15,8 15,8 11:00 - 11:15 16,2 14,5 14,5 13,3 16,0 14,0 20,6 16,6 16,0 11:15 - 11:30 16,0 14,1 16,3 13,7 16,0 14,3 20,1 16,1 15,7 11:30 - 11:45 16,1 13,8 13,1 12,4 16,1 14,3 20,0 16,4 16,0 11:45 - 12:00 16,3 13,4 12,7 11,5 15,6 15,1 21,1 16,2 16,0 12:00 - 12:15 16,3 14,6 14,0 16,6 15,1 15,3 21,2 13,4 15,8 12:15 - 12:30 15,5 13,9 15,2 16,8 15,5 14,3 21,2 14,3 14,6 12:30 - 12:45 14,9 13,5 19,0 16,4 13,7 14,8 20,2 14,5 13,6 12:45 - 13:00 14,5 13,0 17,0 16,9 13,5 13,6 19,9 14,0 13,4 13:00 - 13:15 14,5 13,6 18,1 17,8 13,9 14,7 21,0 15,9 12,5 13:15 - 13:30 14,1 12,8 12,6 16,2 13,8 14,5 20,4 15,6 12,1 13:30 - 13:45 13,3 12,6 11,4 16,5 14,6 13,3 19,1 13,7 11,6 13:45 - 14:00 13,0 12,3 10,1 16,2 12,5 12,9 19,2 12,5 11,5 14:00 - 14:15 13,1 13,2 14,8 14,9 12,9 13,3 20,7 11,0 11,1 14:15 - 14:30 11,7 12,3 11,7 15,7 11,0 12,4 18,3 12,3 9,5 14:30 - 14:45 11,4 11,7 10,5 13,8 9,8 12,4 17,7 11,3 9,4 14:45 - 15:00 11,4 11,2 11,2 14,1 12,1 12,1 18,3 11,4 9,2 15:00 - 15:15 12,1 11,6 14,9 12,5 10,8 12,3 20,0 12,5 10,0 15:15 - 15:30 11,4 10,8 16,3 12,9 10,1 11,8 18,9 12,1 9,1 15:30 - 15:45 10,9 10,6 14,6 13,7 9,8 12,0 17,9 12,2 8,4 15:45 - 16:00 10,8 10,5 12,8 14,6 9,1 12,4 17,5 11,3 8,3 16:00 - 16:15 11,5 11,1 15,5 13,0 12,3 13,4 20,2 8,7 8,6 16:15 - 16:30 10,7 10,5 11,0 12,3 12,3 12,0 17,5 8,8 8,5 16:30 - 16:45 10,2 10,2 12,6 10,8 13,4 11,6 15,4 9,7 8,1 16:45 - 17:00 9,5 9,6 10,9 9,9 13,4 10,0 13,8 9,2 7,9 17:00 - 17:15 9,3 10,0 12,2 13,2 15,7 10,6 14,2 6,4 7,2 17:15 - 17:30 9,2 8,9 8,2 13,3 12,7 11,0 14,8 5,5 7,0 17:30 - 17:45 8,5 8,4 7,1 11,1 12,0 9,5 12,7 4,5 7,0 17:45 - 18:00 7,9 8,1 7,2 11,1 11,8 9,3 9,9 4,2 6,8 18:00 - 18:15 8,0 7,9 7,5 13,5 11,7 9,7 9,8 4,7 6,6 18:15 - 18:30 7,4 7,0 7,7 10,3 13,1 8,5 8,7 2,7 6,5 18:30 - 18:45 6,9 6,2 7,5 9,9 12,2 9,9 7,2 2,4 5,5 18:45 - 19:00 5,9 5,3 5,8 8,5 6,8 7,9 6,8 2,3 5,0 19:00 - 19:15 5,1 4,8 6,3 9,4 6,1 7,2 5,9 2,9 3,9 19:15 - 19:30 4,2 4,2 2,9 7,1 6,4 5,9 4,7 1,5 3,3 19:30 - 19:45 3,7 3,5 2,5 7,1 4,9 4,6 3,7 1,9 3,3 19:45 - 20:00 3,4 3,2 2,4 7,3 5,1 4,4 2,9 1,8 3,0 20:00 - 20:15 3,1 2,9 3,7 6,2 4,7 3,7 4,8 1,3 2,3 20:15 - 20:30 2,9 2,2 1,0 5,1 3,7 4,1 5,3 2,1 1,7 20:30 - 20:45 2,5 1,8 4,6 4,6 3,4 3,1 4,0 2,2 1,6 20:45 - 21:00 2,1 1,7 1,4 4,2 2,1 2,8 3,4 1,1 1,5 21:00 - 21:15 2,1 1,7 0,9 2,3 2,0 2,9 3,9 1,2 1,4 21:15 - 21:30 1,8 1,5 0,6 2,3 2,4 2,5 2,7 1,0 1,3 21:30 - 21:45 1,7 1,4 0,2 2,0 2,2 2,5 2,3 1,1 1,3 21:45 - 22:00 1,7 1,5 0,2 2,8 2,7 2,6 2,0 1,4 1,2 22:00 - 22:15 1,8 1,5 0,4 2,6 2,9 2,6 2,3 0,3 1,4 22:15 - 22:30 1,6 1,3 3,0 2,7 2,1 2,3 1,7 0,3 1,2 22:30 - 22:45 1,6 1,2 3,6 1,9 1,6 2,2 1,8 0,2 1,4 22:45 - 23:00 1,5 1,1 3,4 1,4 1,8 2,2 1,5 0,7 1,3 23:00 - 23:15 1,6 0,8 3,0 0,6 1,7 2,1 2,6 0,2 1,3 23:15 - 23:30 1,5 0,6 2,8 0,7 1,5 2,0 2,4 0,2 1,2 23:30 - 23:45 1,3 0,6 2,8 0,9 0,9 1,6 2,0 0,2 1,1 23:45 - 24:00 1,2 0,6 2,8 0,8 1,3 1,4 2,0 0,2 1,0 ma Radio 2003/II ma Radio 2003/II ma Audio 2018/II Radio Gesamt Gesamt Gesamt Befragter: Beruf jetzt (1- 7):Selbständige: mit 50 und mehr Beschäftigten (inkl. Befragtem) / Freiberufler Befragter: Beruf jetzt (1- 7):Selbständige: ohne Beschäftigte bis maximal 49 Beschäftigte (inkl. Befragtem) / selbständige Landwirte Befragter: Beruf jetzt (1-7):leitende Angestellte und Beamte im höheren Dienst Befragter: Beruf jetzt (1-7):restliche Angestellte und sonstige Beamte Befragter: Beruf jetzt (1-7):Leitende Arbeiter und Facharbeiter Befragter: Beruf jetzt (1-7):sonstige Arbeiter Befragter: Beruf jetzt (1-7):nie berufstätig oder früher berufstätig gewesen / keine Angabe 05:00 - 05:15 2,7 2,4 4,1 0,1 5,0 3,3 6,5 2,4 1,1 05:15 - 05:30 3,3 2,6 2,6 0,1 5,9 3,6 7,9 2,8 1,1 05:30 - 05:45 4,6 3,9 3,7 3,2 8,8 5,3 8,8 3,7 1,9 05:45 - 06:00 5,5 4,7 7,5 3,9 11,0 6,4 9,9 0,9 2,3 06:00 - 06:15 8,5 7,5 11,2 9,6 16,1 10,6 10,2 2,2 4,0 06:15 - 06:30 9,7 8,4 10,7 9,9 17,1 12,4 10,0 2,8 4,2 06:30 - 06:45 11,4 9,8 12,7 9,5 21,7 14,3 12,8 6,0 4,9 06:45 - 07:00 12,5 10,7 11,8 11,9 20,5 15,1 14,3 6,3 6,0 07:00 - 07:15 15,3 14,2 13,9 19,8 22,8 17,4 16,6 8,2 10,5 07:15 - 07:30 16,3 14,2 15,2 19,3 20,0 17,7 17,0 8,1 10,5 07:30 - 07:45 17,2 15,8 16,8 19,3 20,3 18,4 19,5 5,8 13,2 07:45 - 08:00 17,9 16,5 16,8 22,7 20,3 18,2 21,4 6,5 14,4 08:00 - 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06:00 5,5 4,7 4,3 8,1 8,7 8,7 1,8 06:00 - 06:15 8,5 7,5 6,6 12,6 9,8 11,4 4,8 06:15 - 06:30 9,7 8,4 7,5 13,6 12,7 15,6 6,0 06:30 - 06:45 11,4 9,8 9,4 14,4 12,7 17,5 9,7 06:45 - 07:00 12,5 10,7 10,5 15,0 15,8 20,3 10,4 07:00 - 07:15 15,3 14,2 14,4 17,6 19,2 20,9 11,2 07:15 - 07:30 16,3 14,2 15,7 18,7 19,8 20,3 11,0 07:30 - 07:45 17,2 15,8 16,9 20,0 19,4 24,9 10,0 07:45 - 08:00 17,9 16,5 17,8 20,2 19,4 28,9 10,7 08:00 - 08:15 19,4 17,3 20,2 20,8 23,0 27,9 11,3 08:15 - 08:30 18,7 17,1 19,2 21,0 20,1 26,5 10,4 08:30 - 08:45 18,6 16,7 20,2 20,2 20,4 24,5 9,1 08:45 - 09:00 18,8 16,3 20,2 21,1 19,7 20,7 9,4 09:00 - 09:15 19,8 16,5 20,4 23,1 19,6 18,8 11,4 09:15 - 09:30 18,3 15,8 19,2 21,0 17,9 17,9 9,9 09:30 - 09:45 17,7 16,2 18,6 20,1 15,3 17,7 10,8 09:45 - 10:00 17,5 15,3 18,1 19,9 14,6 17,1 11,2 10:00 - 10:15 17,5 15,3 18,2 19,9 15,2 15,8 11,1 10:15 - 10:30 16,5 14,7 16,9 18,9 14,9 16,9 11,0 10:30 - 10:45 16,4 14,6 16,9 18,7 14,9 16,2 10,4 10:45 - 11:00 16,1 14,1 16,6 18,7 14,4 13,5 9,9 11:00 - 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05:15 2,7 2,4 2,5 2,0 1,9 3,6 3,4 05:15 - 05:30 3,3 2,6 2,4 2,3 2,5 3,4 3,3 05:30 - 05:45 4,6 3,9 3,6 4,0 3,8 4,2 4,5 05:45 - 06:00 5,5 4,7 3,9 5,0 4,7 5,5 3,4 06:00 - 06:15 8,5 7,5 6,3 7,9 7,5 9,3 5,5 06:15 - 06:30 9,7 8,4 6,4 8,6 7,9 10,8 9,6 06:30 - 06:45 11,4 9,8 7,7 9,4 10,5 13,2 10,4 06:45 - 07:00 12,5 10,7 8,1 10,2 12,5 14,3 9,1 07:00 - 07:15 15,3 14,2 12,1 15,0 15,1 16,1 10,5 07:15 - 07:30 16,3 14,2 12,8 15,4 13,6 14,7 12,5 07:30 - 07:45 17,2 15,8 14,4 16,8 16,9 14,5 15,2 07:45 - 08:00 17,9 16,5 15,3 18,2 17,6 13,2 15,2 08:00 - 08:15 19,4 17,3 17,6 19,5 17,3 13,1 13,6 08:15 - 08:30 18,7 17,1 18,1 19,4 16,6 12,0 13,2 08:30 - 08:45 18,6 16,7 18,4 18,8 15,8 11,3 13,4 08:45 - 09:00 18,8 16,3 17,7 18,2 16,9 9,9 13,0 09:00 - 09:15 19,8 16,5 17,9 18,6 16,6 9,2 15,6 09:15 - 09:30 18,3 15,8 16,1 18,2 16,5 9,0 15,0 09:30 - 09:45 17,7 16,2 15,4 19,1 17,0 10,3 12,5 09:45 - 10:00 17,5 15,3 14,7 17,8 16,2 9,6 13,1 10:00 - 10:15 17,5 15,3 14,3 17,8 16,6 10,2 12,7 10:15 - 10:30 16,5 14,7 13,8 16,5 17,0 9,3 13,0 10:30 - 10:45 16,4 14,6 14,2 15,7 17,0 9,3 14,5 10:45 - 11:00 16,1 14,1 14,4 14,8 16,7 8,2 14,3 11:00 - 11:15 16,2 14,5 14,5 15,5 16,6 8,8 15,0 11:15 - 11:30 16,0 14,1 14,1 15,4 16,5 7,7 13,4 11:30 - 11:45 16,1 13,8 14,0 15,5 15,2 7,9 12,6 11:45 - 12:00 16,3 13,4 14,1 14,7 15,1 6,8 13,2 12:00 - 12:15 16,3 14,6 14,2 16,2 15,2 11,0 12,5 12:15 - 12:30 15,5 13,9 13,4 15,1 15,4 10,3 11,7 12:30 - 12:45 14,9 13,5 13,1 15,5 13,4 10,0 11,5 12:45 - 13:00 14,5 13,0 12,4 14,5 13,4 10,2 12,0 13:00 - 13:15 14,5 13,6 12,6 15,2 14,1 11,8 10,8 13:15 - 13:30 14,1 12,8 12,3 14,3 13,2 10,2 11,7 13:30 - 13:45 13,3 12,6 11,8 14,2 13,0 10,0 11,2 13:45 - 14:00 13,0 12,3 11,9 13,5 12,2 10,6 10,7 14:00 - 14:15 13,1 13,2 12,3 14,9 12,8 10,5 14,0 14:15 - 14:30 11,7 12,3 10,8 14,3 12,9 7,5 14,4 14:30 - 14:45 11,4 11,7 10,3 13,0 12,4 8,0 15,1 14:45 - 15:00 11,4 11,2 10,2 12,6 12,0 7,3 13,4 15:00 - 15:15 12,1 11,6 10,3 12,4 12,3 8,8 15,2 15:15 - 15:30 11,4 10,8 9,7 10,7 12,3 8,8 15,0 15:30 - 15:45 10,9 10,6 9,4 10,9 10,9 9,5 14,1 15:45 - 16:00 10,8 10,5 9,6 11,3 11,0 7,5 13,9 16:00 - 16:15 11,5 11,1 10,1 12,1 10,9 8,6 14,2 16:15 - 16:30 10,7 10,5 8,8 11,7 10,6 9,4 11,9 16:30 - 16:45 10,2 10,2 9,1 11,3 10,3 8,3 11,3 16:45 - 17:00 9,5 9,6 9,4 10,3 9,2 8,2 10,8 17:00 - 17:15 9,3 10,0 9,1 10,6 10,0 10,4 8,2 17:15 - 17:30 9,2 8,9 9,2 9,4 9,2 8,2 5,9 17:30 - 17:45 8,5 8,4 7,9 8,7 8,8 8,4 6,6 17:45 - 18:00 7,9 8,1 7,0 8,8 8,1 9,0 6,3 18:00 - 18:15 8,0 7,9 8,0 8,2 7,0 9,2 6,4 18:15 - 18:30 7,4 7,0 6,9 7,4 6,7 7,3 6,0 18:30 - 18:45 6,9 6,2 6,2 6,6 5,9 5,3 5,9 18:45 - 19:00 5,9 5,3 5,5 5,7 4,8 4,3 6,3 19:00 - 19:15 5,1 4,8 3,9 5,0 4,4 6,0 4,5 19:15 - 19:30 4,2 4,2 3,6 4,0 3,7 6,1 4,3 19:30 - 19:45 3,7 3,5 2,8 3,9 3,2 4,2 2,7 19:45 - 20:00 3,4 3,2 2,6 3,6 2,8 3,9 2,8 20:00 - 20:15 3,1 2,9 2,1 2,6 3,4 4,0 3,6 20:15 - 20:30 2,9 2,2 1,8 1,8 2,4 2,7 4,3 20:30 - 20:45 2,5 1,8 1,9 1,7 1,5 2,1 2,7 20:45 - 21:00 2,1 1,7 1,9 1,6 1,2 2,2 2,4 21:00 - 21:15 2,1 1,7 1,8 1,3 1,7 2,2 2,4 21:15 - 21:30 1,8 1,5 1,4 1,5 1,3 1,4 2,0 21:30 - 21:45 1,7 1,4 1,3 1,1 1,6 1,8 2,1 21:45 - 22:00 1,7 1,5 1,4 1,3 1,6 1,4 2,3 22:00 - 22:15 1,8 1,5 1,6 1,3 1,8 1,5 1,0 22:15 - 22:30 1,6 1,3 1,4 1,1 1,2 1,6 1,2 22:30 - 22:45 1,6 1,2 1,4 1,1 1,4 0,7 1,2 22:45 - 23:00 1,5 1,1 1,3 1,1 1,2 0,8 0,3 23:00 - 23:15 1,6 0,8 0,7 1,0 0,9 0,6 0,1 23:15 - 23:30 1,5 0,6 0,5 0,9 0,5 0,5 0,1 23:30 - 23:45 1,3 0,6 0,4 0,9 0,3 0,8 - 23:45 - 24:00 1,2 0,6 0,4 1,0 0,3 0,2 0,1 Quelle: Media-Analyse, Berechnungen WDR Medienforschung ma Audio 2018/II Letzte Änderung: Dezember 2018 Landesanstalt für Medien NRW (LfM) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Städteregion Aachen (-1) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Radio Salü 44,00 % Zeitungsverlag Aachen 17,00 % PFD Pressefunk 34,00 % PROMA AG (Belgischer Rundfunk) 5,00 % Anlage zu Frage 11 Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Bielefeld (-3) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Stadt Bielefeld 25,00 % Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH 3,75 % Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG 71,25 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Bochum (-4) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Verleger-Holding Radio Bochum GmbH & Co. KG 75,00 % Stadtwerke Bochum GmbH 7,01 % MFS-Holding GmbH 17,99 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Ruhr-Nachrichten 1,49 % Funke Medien NRW GmbH 98,51 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Bonn/Rhein-Sieg-Kr. (-5/-45) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ RBR Rundfunkbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 75,00 % Stadtwerke Bonn - Versorgungs- und Verkehrsbetriebe 12,50 % Rhein-Sieg-Kreis 5,00 % Stadt Meckenheim 0,50 % Stadt Siegburg 6,50 % Stadt Bornheim 0,50 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Du Mont Mediatainment GmbH &Co.KG 50,00 % H. Neusser Beteiligungs- GmbH & Co.KG 50,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Borken (-6) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Kreis Borken 20,00 % Stadtwerke der Stadt Borken GmbH 5,00 % Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung GmbH & Co 10,00 % Fleißig Holding GmbH 3,00 % J. Mergelsberg Zeitungsverlag und Druckerei GmbH Co.KG 16,02 % Temming Verlag KG 25,09 % Ruhr-Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 20,90 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Bottrop/Gelsk/Gladb. (-7/-17) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Verleger-Holding Radio Emscher- Lippe GmbH & Co. KG 75,00 % Stadt Bottrop 0,71 % MFS-Holding GmbH 5,29 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH 19,00 % (Beteiligungsgesellschaft der Stadt Gelsenkirchen) Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Ruhr Nachrichten 3,53 % Funke Medien NRW GmbH 96,47 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Coesfeld (-8) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Westfälische Anzeiger Verlagsgesellschaft MbH & Co.KG 100,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Dortmund (-9) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Dortmunder Stadtwerke AG 25,00 % Ruhr-Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 39,60 % Funke Medien NRW GmbH 35,40 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Düren (-10) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 37,50 % PFD Pressefunk GmbH 18,75 % Media Contact Verlagsgesellschaft mbH 18,75 % Treuhänder 25,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Düsseldorf (-11) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Presse-Beteiligungs gesellschaft mbH & Co. KG 75,00 % Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf 25,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk GmbH Verlagsgesellschaft mbH 69,00 % Verlag W. Giradet 19,00 % Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG 12,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Duisburg (-12) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Verleger-Holding Radio Duisburg GmbH & Co. KG 75,00 % Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 25,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Rheinisch-Bergische Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH 5,82 % Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. KG 94,18 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Ennepe-Ruhr-Kreis (-13/-19) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Funke Medien NRW GmbH 75,00 % Ennepe-Ruhr-Kreis 0,06 % MFS-Holding GmbH 24,94 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Erftkreis (-14) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 75,00 % Gemeinde Elsdorf 0,50 % Erftkreis 13,25 % Stadt Bedburg 1,25 % Stadt Brühl 1,25 % Stadt Bergheim 1,25 % Stadt Erftstadt 1,25 % Stadt Frechen 1,25 % Stadt Hürth 1,25 % Stadt Kerpen 1,25 % Stadt Pulheim 1,25 % Stadt Wesseling 1,25 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Essen (-15) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Stadtwerke Essen AG 12,50 % S-Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG der Sparkasse Essen 12,50 % Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG 75,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Euskirchen (-16) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 75,00 % Kreis Euskirchen 25,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Gütersloh (-18) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Kreis Gütersloh 25,00 % Haller Kreisblatt Verlags GmbH 15,25 % Verlag E. Holterdorf 32,71 % Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG 27,04 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Hagen (-19) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 0,30 % Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft GmbH & Co. KG 75,00 % MFS-Holding GmbH 24,70 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Hamm (-20) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Stadtwerke Hamm 25,00 % Emil Griebsch Graphische Betriebe GmbH & Co. KG 75,00 % (Westfälischer Anzeiger) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Herford (-22) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Neue Westfälische GmbH & Co.KG 75,00 % Kommunale Beteiligungsgesellschaft f.d.lok.RF im Krs. Herford mbH 25,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Herne (-23) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Vermögensverwaltungsgesell. Herne mbH (VVH) 15,86 % MFS-Holding GmbH 9,14 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Funke Medien NRW GmbH 75,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Hochsauerlandkreis (-24) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Hochsauerlandkreis 3,89 % Funke Medien GmbH 75,00 % MFS-Holding GmbH 21,11 % 100% Medienförderstiftung Ruhr) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Höxter/Paderborn (-25/-41) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Kreis Höxter 12,50 % Kreis Paderborn 12,50 % Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG 75,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Kleve (-26) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Kreis Kleve Presse- Beteiligungsgesell. mbH & Co. KG 75,00 % Kreis Kleve 14,00 % Stadt Kleve 2,00 % Stadt Geldern 2,00 % Stadt Goch 1,00 % Stadt Kevelaer 1,00 % Stadt Emmerich 1,00 % Stadt Straelen 0,50 % Stadt Kalkar 0,50 % Gemeinde Issum 0,50 % Gemeinde Weeze 0,50 % Gemeinde Bedburg-Hau 0,50 % Gemeinde Uedem 0,50 % Gemeinde Kerken 0,50 % Gemeinde Kranenburg 0,50 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Köln (-27) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 75,00 % Stadtwerke Köln GmbH 25,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Krefeld/Viersen (-28/-51) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Pressefunk Krefeld/Viersen GmbH & Co. KG 75,00 % Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH 12,50 % Stadt Willich 2,00 % Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH (als Treuhänder) 10,50 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk mbH 43,00 % Verlag W. Giradet 57,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Leverkusen (-29) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Rundfunk-Holding Leverkusen GmbH & Co. KG 75,00 % Stadt Leverkusen 25,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk mbH 14,00 % DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 86,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Lippe (-30) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG 70,20 % Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG 4,80 % Kreis Lippe 25,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Märkischer Kreis (-31) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co KG 64,55 % W.Jahn Verlag GmbH& Co KG 10,46 % Märkischer Kreis 12,50 % Stadt Iserlohn 12,50 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Mettmann (-32) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Mettmann Presse-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 75,00 % Kreis Mettmann 6,20 % Stadt Erkrath 1,90 % Stadt Heiligenhaus 1,20 % Stadt Hilden 2,20 % Stadt Langenfeld 2,10 % Stadt Mettmann 1,50 % Stadt Monheim 1,70 % Stadt Ratingen 3,70 % Stadt Wülfrath 0,90 % Stadt Velbert 3,60 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk GmbH 48,00 % Verlag W. Giradet 22,00 % Zeitungsverlag Niederrhein Gmbh & Co.KG 30,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Minden-Lübbecke (-33) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ J.C.C. Bruns Betriebs-GmbH & Co.KG 48,00 % Zeitungsverlag Neue Westfälische 27,00 % Gemeinde Stemwede 0,63 % Kreis Minden-Lübbecke 12,50 % Stadt Bad Oeynhausen 2,21 % Stadt Espelkamp 1,16 % Gemeinde Hille 0,71 % Gemeinde Hüllhorst 0,56 % Stadt Lübbecke 1,11 % Stadt Minden 3,75 % Stadt Petershagen 1,18 % Stadt Preußisch-Oldendorf 0,52 % Stadt Rahden 0,67 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Mönchengladbach (-34) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Mönchengladbach Presse- Beteiligungsgesell.mbH & Co.KG 75,00 % Stadt Mönchengladbach 25,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk GmbH 86,00 % Verlag W. Giradet 14,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Mülheim/Oberhausen (-35/-39) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Beteiligungsholding Mülheim a.d. Ruhr 0,06 % Stadt Oberhausen 0,06 % Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG 75,00 % MFS-Holding GmbH 24,88 % 100% Medienförderstiftung Ruhr) Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Münster (-36) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Stadtwerke Münster GmbH 25,00 % Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung GmbH & Co. 48,55 % Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG 26,45 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Neuss (-37) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Kreis Neuss GmbH & Co KG 75,00 % Kreis Neuss 7,00 % Stadt Dormagen 2,00 % Stadt Grevenbroich 2,00 % Gemeinde Jüchen 1,00 % Stadt Kaarst 2,00 % Stadt Korschenbroich 1,50 % Stadt Meerbusch 2,00 % Stadt Neuss 7,00 % Gemeinde Rommerskirchen 0,50 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk mbH 92,00 % Verlag W. Giradet 8,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Oberberg./Rh.Berg.Kr (-38/-44) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Rundfunk-Holding Rhein-Berg/ Oberberg GmbH & Co. KG 75,00 % Oberbergischer Kreis 6,30 % Stadt Bergneustadt 0,90 % Stadt Gummersbach 2,10 % BGW Bau ,-Grundstücksgesellschaft mbH Der Gemeinde Lindlar 0,90 % Gemeinde Nümbrecht 0,30 % Stadt Wiehl 2,00 % Rheinisch-Bergischer Kreis 12,50 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ J. F. Ziegler KG Druckerei und Verlag 5,00 % PFD Pressefunk mbH 15,00 % DuMont Mediatainment GmbH & Co.KG 80,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Recklinghausen (-42) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Presseholding Recklinghäuser Lokal funk GmbH & Co. KG 75,00 % Vestische Straßenbahngesellschaft mbH 25,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Zeitungshaus Bauer, Verlag J. Bauer 100,00 % KG Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Remscheid/Solingen (-43/-48) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Remscheid-Solingen Presse -Beteiligungsgesell.mbH&Co.KG 75,00 % Stadt Remscheid 10,70 % Stadt Solingen 14,30 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ B. Boll Verlag des Solinger Tage 51,00 % Remscheider Medienhaus GmbH &Co.KG 35,00 % PFD Pressefunk GmbH 14,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Siegen-Wittgenstein (-46) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Lokalfunk Siegen Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG 75,00 % Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Siegen-Wittgenstein 15,00 % Kommunale Entwicklungsgesellschaft Siegen mbH 10,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Siegener Zeitung Vorländer & Rothmaler GmbH & Co. 71,00 % Funke Medien GmbH 29,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Soest (-47) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Hellweg Presseholding GmbH & Co. KG 75,00 % Kreis Soest 20,00 % Stadt Warstein 5,00 % Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Laumanns Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (Der Patriot) 40,00 % W. Jahn Verlag GmbH & Co. (Westfälischer Anzeiger) 40,00 % Funke Medien NRW GmbH 20,00 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Steinfurt (-49) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt 20,00 % Stadtwerke Rheine GmbH 5,00 % Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung GmbH & Co. 34,20 % Verlag H. & J. Altmeppen GmbH & Co. KG 29,03 % MZ Medien Holding GmbH & Co.KG 6,37 % Tageblatt Steinfurt Verlag GmbH & Co. KG 3,30 % Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG 2,10 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Unna (-50) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Ruhr-Nachrichten Verlags GmbH 32,20 % Graphische Betriebe F. & W. Rubens GmbH & Co. KG 17,93 % Westfälischer Anzeiger GmbH & Co.KG 5,43 % Zeitungsverlag Westfalen 19,44 % Kreis Unna 4,95 % Verkehrsbetriebe Unna GmbH 4,95 % Stadt Bergkamen 2,47 % Gemeinde Bönen 1,37 % Stadt Kamen 2,47 % Stadt Lünen 3,58 % Stadt Schwerte 2,25 % Stadt Fröndenberg 1,37 % Gemeinde Holzwickede 1,37 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Warendorf (-52) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Verlag E. Holterdorf GmbH & Co.KG, Oelde 67,27 % Aschendorff GmbH & Co.KG, Münster 5,15 % Everhard Sommer GmbH & Co. KG 2,58 % Kreis Warendorf 12,89 % Stadt Ahlen 2,58 % Stadt Beckum 1,29 % Stadt Ennigerloh 3,09 % Stadt Oelde 3,09 % Gemeinde Wadersloh 0,52 % Stadt Warendorf 1,55 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Wesel (-53) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Verleger-Holding Radio Wesel GmbH & Co. KG 75,00 % Kreis Wesel 0,10 % Stadt Kamp-Lintfort 0,03 % Stadt Moers 0,16 % Stadt Neukirchen-Vluyn 0,01 % Stadt Rheinberg 0,01 % MFS-Holding GmbH 24,69 % (100% Medienförderstiftung Ruhr) Holding Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ PFD Pressefunk mbH 0,78 % Zeitungsverlag Niederrhein GmbHCo KG 99,22 % Beteiligungsverhältnisse im Verbreitungsgebiet Wuppertal (-54) Betriebsgesellschaft Gesellschaft/Name/Kommune Anteil % ------------------------------------------------------------------------ Stadt Wuppertal 25,00 % PFD Pressefunk GmbH 75,00 % Einfügen aus "5749 Anlagen.pdf" Frage 3 - Entwicklung der Tagesreichweiten/ Soziodemografie