LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5827 15.04.2019 Datum des Originals: 15.04.2019/Ausgegeben: 18.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2158 vom 14. März 2019 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr SPD Drucksache 17/5437 Beitrag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erhalt, der künftigen nachhaltigen Nutzung sowie des wissenschaftlichen Erforschens der Alten Synagoge Epe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. September 2017 gründete in Gronau (Westf.) ein im Heimatverein Epe entstandener Initiativkreis den gemeinnützigen Verein „Förderkreis Alte Synagoge Epe e.V.“. Mit seiner klaren Zielsetzung gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und religiöse Intoleranz legte der Vereinsvorstand dem Rat der Stadt Gronau ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das im städtischen Besitz befindliche ehemalige Synagogengebäude vor. Der Rat beschloss einstimmig, dass auf dieser Grundlage im Stadtteil Epe auf dem historischen Areal, einem denkmalgeschützten Gebäude, an der Wilhelmstraße 5, dem Standort des einzig erhaltenen Synagogengebäudes von ehemals 13 Synagogen im Kreis Borken, ein Zentrum der Erinnerung und des Gedenkens an jüdisches Leben in der gesamten Stadt Gronau (Westf.) und dem Kreis Borken entstehen soll. Dies steht in Verbindung mit dem erklärten gemeinsamen Willen von Verein und der gewählten kommunalen Vertretung, die Alte Synagoge Epe als kulturelle Einrichtung, Begegnungsstätte, Lern- und Veranstaltungsort für Toleranz sowie Verständigung zwischen Kulturen, Generationen, Religionen und Völkern zu erhalten, diese zu pflegen, weiter zu erforschen - um damit langfristig die Bedeutung dieses authentischen Ortes in qualitativer Sonderheit auszubauen und weiter zu vertiefen. Dabei stehen die Verantwortlichen im steten Austausch mit den Heimatvereinen, Gedenkstätten, Museen und interreligiösen Gemeinschaften, welche diese Zielsetzungen sowohl im Land Nordrhein- Westfalen als auch in den Niederlanden inhaltlich unterstützen. Eine erste Voranfrage (bezogen auf Titelgruppe 60 im Haushalt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) wurde bereits am 28. November vergangenen Jahres über die Bezirksregierung Münster gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5827 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2158 mit Schreiben vom 15. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wird dieses zukunftsweisende gemeinsame Projekt von Förderkreis, Rat und Bürger*innenschaft seitens der Landesregierung begrüßt und uneingeschränkt unterstützt? 2. Wann bzw. wie wird die Alte Synagoge Epe in die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen? Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die entschiedene Bekämpfung des Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von der Landesregierung unterstützt und begleitet wird. Einzelne Projekte gegen Antisemitismus und religiöse Intoleranz werden vom Land finanziell gefördert, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. So können beispielsweise ehrenamtlich betriebene Erinnerungsorte, die an jüdisches Leben im Rheinland und Westfalen erinnern und einen ausgewiesenen Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit NS-Verfolgung und Holocaust legen, einen Antrag auf eine jährliche gezahlte Grundförderung aus der Gedenkstättenförderung der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen stellen. Die Höhe der Förderung bemisst sich an den kommunalen Betriebskostenzuschüssen. Aus rechtlichen Gründen ist es dem Land nicht möglich, Zwischenstände zu laufenden Prüfverfahren bei einzelnen Projekten öffentlich bekannt zu geben.