LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5845 15.04.2019 Datum des Originals: 15.04.2019/Ausgegeben: 18.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2169 vom 22. Februar 2019 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/5494 Wie will die Landesregierung Mieterinnen und Mieter vor der Geschäftspraxis von Altro Mondo schützen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Dorsten wohnen gut 250 Mieterinnen und Mieter in Wohnungen, die im Besitz der Immobiliengruppe Altro Mondo aus Hannover sind oder von diesem Unternehmen verwaltet werden. Die Mieter der von Altro Mondo verwalteten oder vermieteten Immobilien sind seit Jahren von Versorgungssperrungen betroffen, weil Altro Mondo beispielsweise die Zahlungen für die Wasserversorgung nicht tätigt. Nicht nur in Dorsten sind die Mieter des Unternehmens immer wieder von Versäumnissen betroffen. Es handelt sich inzwischen um ein strukturelles Problem, da die unzureichende Erfüllung der Pflichten von Vermietern offenbar zum Geschäftsmodell des Unternehmens gehört. Zuletzt waren im vergangenen November Mieter der von Altro Mondo verwalteten Immobilien am Himmelsberg in Dorsten Barkenberg durch eine Wassersperre betroffen, weil das Unternehmen Forderungen des Wasserversorgers RWW in erheblicher dreistelliger Höhe nicht nachkam. Die RWW hat damals den betroffenen Mietern öffentlich dazu geraten, die offenen Forderungen gegenüber Altro Mondo selbst zu übernehmen. In der WDR-Sendung westpol vom 02.12.2018 wird über die Versäumnisse der Altro Mondo Immobiliengruppe und deren Geschäftspraxis berichtet. In dieser Sendung kündigt auch Bauministerin Ina Scharrenbach den Mieterinnen und Mietern Hilfe durch die Landesregierung an. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2169 mit Schreiben vom 15. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5845 2 1. Plant die Landesregierung zur Unterstützung und zum Schutz von Mietern der Altro Mondo Immobiliengruppe in Dorsten finanzielle Hilfen z.B. zur Übernahme von Rückständen bei drohenden Wassersperrungen anzubieten? 2. Gedenkt die Landesregierung rechtliche Grundlagen, beispielsweise im Bereich des Mieterschutzes, zu verändern, um die Vermieterpraxis der Altro Mondo und ähnlich handelnder Unternehmen zu unterbinden? 3. Plant die Landesregierung, beispielsweise durch einen Notfall-Fonds, auch in Zukunft die Notlagen der von vergleichbarer, unlauterer Geschäftspraxis betroffener Mieter zu mindern? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung steht in einem konstruktiven Austausch mit den Kommunen, in denen die Deutsche Grundbesitz AG Wohnungsbestände unterhält, die von der Altro Mondo GmbH verwaltet werden. In diesem Zusammenhang haben auf meine Einladung hin Fachgespräche mit den betroffenen Kommunen stattgefunden. Dabei stand und steht der Austausch über die aktuelle Situation und den Umgang mit den Problemen vor Ort der einzelnen Kommunen im Vordergrund. Hierbei konnten vergleichbare Auffälligkeiten festgestellt und die unterschiedlichen Herangehensweisen und Lösungswege der Kommunen besprochen werden. Insoweit haben die Fachgespräche bereits eine Vernetzung der einzelnen betroffenen Kommunen bewirkt. Insbesondere wurden verschiedene rechtliche Handlungsoptionen diskutiert: Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) steht den Kommunen bereits ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung, um bei Verwahrlosung Anordnungen zur Durchsetzung der im Gesetz festgelegten Anforderungen an die Ausstattung von Wohnraum zu erlassen. Darüber hinaus wurden die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen durch die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gestärkt. Das Ministerium bleibt in einem engen Austausch mit den Kommunen über weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2061 (LT-Drs. 17/5390) wird insoweit verwiesen.