LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5847 16.04.2019 Datum des Originals: 16.04.2019/Ausgegeben: 23.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2162 vom 18. März 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5463 Welche Fortschritte macht die Landesregierung bei der Erreichung ihrer Klimaneutralität ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 13. März 2019 hat die GRÜNE-Fraktion um einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand des Monitorings zum Klimaschutzplan NRW gebeten. Im Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/1801) wird auf die Aktivitäten der Landesregierung zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Landesregierung bis zum Jahr 2030 eingegangen. In der Sitzung des Ausschusses ging Minister Pinkwart auf Rückfragen nicht konkret ein. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2162 mit Schreiben vom 16. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Fortschritte hat die Landesregierung bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen in ihrem Verantwortungsbereich gemacht? (Bitte für die Jahre 2017 und 2018 angeben und unterscheiden in direkte und indirekte Treibhausgasemissionen ) Nach dem Koalitionsvertrag soll der Klimaschutzplan zu einem Klimaschutzaudit fortentwickelt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Klimaneutrale Landesverwaltung Nordrhein- Westfalen als Audit umgesetzt werden. Die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung sollen im Rahmen dieses Audits erfasst werden. Der Audit-Prozess wird derzeit im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie entworfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5847 2 2. Aus welchen Gründen wird die Umsetzung der in der Vorlage 17/1801 erwähnten und seit dem Jahr 2017 vorliegenden Potenzialstudie zu Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften hinausgezögert? Der Ausbau von Photovoltaik auf den Dachflächen der vom BLB NRW betriebenen Landesliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in der Kabinettsitzung am 19. März 2019 beschlossen. Der BLB NRW wird mit der Umsetzung kurzfristig beauftragt. 3. Aus welchem Grund veröffentlicht die Landesregierung die in der Vorlage 17/1801 erwähnte Potenzialstudie trotz mehrfacher Aufforderung nicht? Nachdem das Kabinett am 19. März 2019 den Ausbau der Photovoltaik auf den Dachflächen der vom BLB NRW betriebenen Liegenschaften beschlossen hat, wird die Potenzialstudie zeitnah dem Landtag zugeleitet. 4. Was ist aus Sicht der Landesregierung der Vorteil einer pilothaften Beschaffung von Biogas am LANUV-Standort Essen gegenüber einer (ggf. testweisen) Biogasbeschaffung für die gesamte Landesregierung? Bei Biomethan handelt es sich um einen limitiert verfügbaren Energieträger. Die geringe Verfügbarkeit führt dazu, dass auch die anteilige Belieferung mit Biomethan als Beimischung zu deutlichen Mehrkosten gegenüber der Belieferung mit konventionellem Gas führen. Daher wurde Biogas zunächst pilothaft für den LANUV-Standort Essen beschafft. 5. Wann wird das im LANUV erfolgreich durchgeführte Projekt „mission E“ der im Auftrag der Landesregierung arbeitenden EnergieAgentur.NRW auf welche anderen Einrichtungen der Landesverwaltung und Landesregierung übertragen? Neben der Kampagne „mission E“, die seit 2014 im LANUV pilothaft umgesetzt wird, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie auch das Forschungsprojekt „EE-Office“. Dieses Projekt wird im Land- und Amtsgericht Bonn durchgeführt. Mit diesem Vorhaben wird untersucht, welche Energieeinsparpotenziale durch die kombinierte Optimierung von Nutzerverhalten und Anlagenbetrieb in einem Bürogebäude der Landesverwaltung gehoben werden können. Nach Abschluss dieses Vorhabens wird das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie die Ergebnisse beider Projekte auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.