LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 16.04.2019 Datum des Originals: 16.04.2019/Ausgegeben: 23.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2153 vom 25. Februar 2019 des Abgeordneten Frank Börner SPD Drucksache 17/5432 Demonstrationsvorhaben „Pharmafilter“ des Evangelischen Klinikums Niederrhein (Duisburg) – Sachstand zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für das Demonstrationsvorhaben „Pharmafilter“ zur Eliminierung multiresistenter Keime sowie Entfernung von Medikamentenschadstoffen aus dem Krankenhausabwasser wurde seitens des Evangelischen Klinikums Niederrein gGmbH in Duisburg mit Antrag vom 30. März 2017 bei der KfW im Rahmen des BMUB-Umweltinnovationsprogramms ein Antrag auf Bewilligung eines Investitionszuschusses unter dem Aktenzeichen NKa3-0033276 gestellt. Parallel hierzu ist ein Antrag beim Land Nordrhein-Westfalen für die Förderung des Vorhabens über die Abwasserabgabe erfolgt. Eine Einigung bezüglich der Förderanteile zwischen Bund und Land NRW ist bereits erzielt worden. Das Vorhaben trifft sowohl die Zielsetzung des Programms hinsichtlich seines Innovations- und Demonstrationscharakters als auch die aktuellen Bemühungen um Lösungen zur Mikroschadstoffstrategie und Spurenstoffstrategie des Bundes. Zudem trägt den Absichten des Koalitionsvertrages auf Bundesebene (S. 6529-6535) bzw. auf NRW-Landesebene (S. 83) Rechnung. Somit ist das beantragte Demonstrationsvorhaben von hohem politischen Stellenwert und von bundesweiter strategischer Bedeutung für die Abwasserreinigung bei Schwerpunkteinleitern – u.a. Krankenhäuser. Ein von der IUTA Duisburg beim Land NRW beantragtes Begleitforschungsvorhaben zu diesem Projekt hinsichtlich eines nachhaltigen Erkenntnisgewinns zum Umgang mit Spurenstoffund Mikroschadstoffbelastung - in Verbindung mit der Problematik der zunehmenden Belastung mit resistenten Keimen – ist bereits positiv beschieden worden. Insgesamt sind die Planungen und Vorbereitungen für das Vorhaben seitens des Evangelischen Klinikums Niederrhein sowie ihren Kooperationspartner*innen in Gänze abgeschlossen, sodass mit der Umsetzung begonnen werden kann, sobald die Förderbescheide vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2153 mit Schreiben vom 16. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welchen Stellenwert hat dieses Demonstrationsvorhaben „Pharmafilter“ bei der Landesregierung insgesamt? Krankenhäusern kommen als „Hot Spots“ hinsichtlich Arzneimittelreste und multiresistenter Keime aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes eine besondere Bedeutung bei der Verminderung anthropogener Rückstände in der Umwelt und insbesondere in Gewässern zu. Durch das beantragte Pharmafilter-Verfahren werden Synergien zwischen den Bereichen Gesundheits - und Umweltschutz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit geschaffen. Das Vorhaben ist von hohem Landesinteresse, da es zur Weiterentwicklung des Standes der Abwassertechnik hinsichtlich dezentraler Maßnahmen in Kombination mit der Verbesserung der Hygienestandards an Krankenhäusern dient. Die Ergebnisse des innovativen Vorhabens ermöglichen Empfehlungen für die Nachrüstung weiterer Krankenhäuser und ähnlicher Einrichtungen . Zudem trägt es zu den im Koalitionsvertrag genannten Eintragsvermeidungsstrategien hinsichtlich des Medikamenteneintrags bei. Die wasserwirtschaftliche Relevanz für NRW ist somit hoch. 2. Was steht einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land NRW noch im Wege? Im Zusammenhang mit dem Vorhaben sind beim Land NRW zwei Förderanträge gestellt worden : Zum einen hat das Institut für Energie- und Umwelttechnik (IUTA, Duisburg) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Grundlage des Förderprogrammes „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“ ein begleitendes Forschungsvorhaben beantragt . Nach positiver Entscheidung des Beirates am 19.11.2018 und abschließender Prüfung durch das LANUV steht die Bewilligung der Mittel durch das LANUV unmittelbar bevor. Zum anderen hat der Maßnahmenträger am 23.08.2018 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) eine Förderung der Investitionskosten aus Mitteln der Abwasserabgabe beantragt. Aufgrund der Zweckbindung der Abwasserabgabe (§ 13 Abwasserabgabengesetz des Bundes) kann eine Förderung allerdings nicht für im Vorhaben integrierte Aspekte der Hygienisierung oder Abfallbeseitigung erfolgen, sondern beschränkt sich auf den Bereich Abwasserbeseitigung. Mit der Abwicklung dieses Antrages hat das MULNV das LANUV beauftragt. Gleichzeitig hatte der Maßnahmenträger eine Förderung beim Bund beantragt, die alle Aspekte umfasst. Diese Förderung wird durch die KfW Bank abgewickelt. Da es sich um unterschiedliche Förderprogramme handelt, sind inhaltlich unterschiedliche Zweckbindungen und Fördervoraussetzungen zu beachten. Zudem sind landes- und bundesrechtliche Fördervorschriften in Einklang zu bringen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5850 3 Nach den Vorgaben der VV 1.4 zu § 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) ist ein sogenanntes Clearingverfahren erforderlich. Dieses erfordert einen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen dem LANUV und der KfW Bank und konnte bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden, da unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. An einer Einigung zwischen beiden Fördermittelgebern wird zurzeit gearbeitet. 3. Warum ist dieser seit etlichen Monaten andauernde Verwaltungsakt zwischen dem Bund und dem Land NRW bislang noch nicht zum Abschluss gekommen? Siehe hierzu Frage 2. 4. Wann kann das Evangelische Klinikum Niederrhein in Duisburg mit einem Förderbescheid in Verbindung mit der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel rechnen? Das MULNV und das LANUV arbeiten an einer raschen Klärung des Sachverhaltes; eine Prognose ist aufgrund der Komplexität des Vorhabens aktuell nicht möglich. Den Beteiligten ist bewusst, dass eine zügige Bearbeitung notwendig ist, damit das Pharmafilterkonzept noch in den aktuellen Umbau des Krankenhauses integriert werden kann.