LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5851 16.04.2019 Datum des Originals: 16.04.2019/Ausgegeben: 23.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2130 vom 7. März 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5328 Werden auch 2019 die Bahn-Kunden während der Sommerferien auf der Achse Dortmund – Bochum – Essen – Duisburg - Düsseldorf vom Bahnverkehr abgehängt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie bereits während der Sommer- und Herbstferien 2018 soll es 2019 während der Sommerferien erneut zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Achse Dortmund – Essen – Düsseldorf kommen.1 Vorankündigungen der Bahn folgend, sollen dabei „zwischen Essen und Düsseldorf in der Zeit vom 12. Juli bis 26. August zahlreiche Einzelbaumaßnahmen gebündelt werden: u.a. werden Gleise und Weichen erneuert, der Lärmschutz verbessert, Reparaturen an Autobahn- und Ruhrbrücken durchgeführt und Anlagen für das Elektronische Stellwerk in Duisburg angepasst.“ Angekündigt wird eine Totalsperrung der Hauptstrecke zwischen Essen und Düsseldorf über Mülheim (Ruhr), Duisburg und Düsseldorf Flughafen. Gemäß dem online verfügbaren Fahrplan für diesen Zeitraum, gibt es zwischen Duisburg und Düsseldorf allerdings einen stark eingeschränkten Ersatzverkehr. Bereits die Totalsperrungen im Jahre 2018 zwischen Essen und Duisburg haben zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt. Schlecht erreichbar war während diesen Zeiträumen u.a. der Flughafen Düsseldorf. Die Erfahrungen des Jahres 2018 haben gezeigt, dass bei der Alternativplanung wenig Kreativität vorhanden ist. So wurde die Verbindung Bochum – Gelsenkirchen nicht verstärkt, beispielsweise durch eine Doppeltraktion, dem Kuppeln zweier Triebzüge. Der Stundentakt in der Tagesrandlage sowie am Wochenende wurde auch beibehalten. Gefragt gewesen wäre hier für die Bahnkunden in Bochum eine effiziente Anbindung an den Ersatzhalt Gelsenkirchen. Verstärkt wurde auch nicht die S-Bahn von Essen nach Düsseldorf über die Alternativroute via Essen-Kettwig und Ratingen. Ganz im Gegenteil wurde auch hier in der Tagesrandlage und 1 https://inside.bahn.de/grossbaustellen/#EssenDuesseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5851 2 am Wochenende auf den gewohnten 30 min-Takt gewechselt. Diese Strecke hätte sich auch angeboten als Ersatzangebot in der Relation Dortmund – Bochum – Ratingen – Düsseldorf. Diese Möglichkeit blieb ungenutzt. Folgt man den bisher online verfügbaren Fahrplänen, zeigt sich 2019 erneut wenig Kreativität: Relation Dortmund/Bochum/Essen – Mülheim/Duisburg: Ab Essen ist nur Schienenersatzverkehr (SEV) per Bus möglich, was kein Ersatz ist für das sonst übliche Reisendenaufkommen . Relation Bochum-Düsseldorf: Umleitung der S1 über Kettwig/ 20 Min.-Takt. Die Fahrzeit verlängert sich auf 1 Stunde 7 min. Am Wochenende und in den Tagesrandlagen wird auf einen 30-min.-Takt gewechselt. Die Verbindung von Bochum nach Gelsenkirchen bietet keinen direkten Anschluss in Richtung Düsseldorf und wird in dieser Zeit nicht verstärkt. (1-Stunden-Takt am Wochenende) Relation Essen-Düsseldorf: Es besteht nur eine S-Bahn Verbindung via Kettwig, verbunden mit erheblichen Fahrzeitverlängerungen. Die Anbindung an den Flughafen Düsseldorf ist für Reisende ab Bochum, Mülheim und Essen nur mit erheblichem zeitlichem Aufwand möglich. Im Fernverkehr werden die Bahnhöfe Essen und Bochum quasi vom Netz abgeschnitten . Es verbleibt nur eine Verbindung nach Berlin im 2-Stunden-Takt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2130 mit Schreiben vom 16. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist in Nordrhein-Westfalen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der dazu eingerichteten regionalen Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts. Diese bestellen über die von ihnen beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) den jeweils zum Dezember in Kraft tretenden Jahresfahrplan. Das EIU, in diesem Fall die DB Netz AG, berücksichtigt bei der Umsetzung der Bestellungen die geplanten Baustellen und regelt die dafür notwendigen verkehrlichen Maßnahmen. Soweit diese Baustellen den SPNV-Aufgabenträgern seitens der DB Netz AG in diesem Zusammenhang in ausreichendem Umfang und zeitlichem Vorlauf kommuniziert werden, versuchen diese in der Regel die DB Netz AG bei der Ausgestaltung der verkehrlichen Ersatzmaßnahmen zu unterstützen. Dies entlässt die DB Netz AG jedoch nicht aus ihrer Verantwortung. 1. Wie bewertet die Landesregierung die vorgesehenen (teilweise noch nicht publizierten ) Ersatzmaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Dortmund – Bochum - Essen - Duisburg - Düsseldorf im Hinblick auf die Mobilitätsbedürfnisse der Bürger? Bei Baustellen im Schienenverkehr entstehen immer Einschränkungen des Verkehrs, die den Mobilitätsbedürfnissen der Bürger in der Regel nur unzureichend genügen können. Ob im Einzelfall mehr verkehrliche Ersatzmaßnahmen möglich und sinnvoll wären, kann die Landesregierung nicht beurteilen, da sie, wie in der Vorbemerkung dargestellt, kein SPNV-Aufgabenträger ist und ihr daher die notwendigen Daten und Informationen fehlen. Sie erwartet jedoch, dass die DB Netz AG aus den Erfahrungen der letzten Jahre z. B. bei Streckensperrungen in Wuppertal und zwischen Duisburg und Düsseldorf gelernt hat und nun ein funktionierendes, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5851 3 ausreichend dimensioniertes und für die Kunden leicht verständliches Ersatzverkehrskonzept anbieten wird. 2. Warum werden Ersatzstrecken u.a. zur Anbindung an die umgeleiteten Züge auch 2019 nicht effektiv genutzt? (z.B. Bochum – Gelsenkirchen keine Taktverdichtung, Essen - Düsseldorf via Kettwig: kein schneller Regionalverkehr) Die Strecke über Kettwig wird nach den veröffentlichten Unterlagen der DB Netz AG als Ersatzstrecke für die S1 genutzt. Eine Verdichtung des 30-Minutentaktes zwischen Bochum und Gelsenkirchen ist nach Angaben der DB Netz AG aufgrund der Belastung durch den Güterverkehr nicht möglich. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die wichtige Anbindung an den Flughafen Düsseldorf während dieser Zeit? Der Flughafen Düsseldorf wird nach den veröffentlichten Unterlagen der DB Netz AG zu dem Bauvorhaben im Schienenpersonennahverkehr während der Streckensperrung von den Linien RE1, RE3 und RE5, S11 und einem S1-Pendel Duisburg – Düsseldorf Flughafen-Terminal bedient. Es entfällt die Bedienung durch die Linien RE2, RE11, RE19 und S1. Aus Sicht die Landesregierung stellt dies eine deutliche Einschränkung der Bedienung des Flughafens dar. 4. Welche Autobahnbaustellen sind in der Zeit vom 12. Juli bis 26. August im durch die Streckensperrung betroffenen Raum geplant? Es ist aus baulichen Gründen nicht möglich, die bereits länger bestehenden Baustellen im Ruhrgebiet in den Sommerferien zu unterbrechen. In den Sommerferien werden daher die folgenden Baustellen auf den Autobahnen vorhanden sein: Grund der Baumaßnahme BAB Von Anschlussstelle Nach Anschlussstelle Beginn Ende Wiegeanlage Rheinbrücke Neuenkamp 40 AS Duisburg-Rheinhausen AS Duisburg-Häfen 07.2013 12.2020 Deckenerneuerung 42 AK Essen-Nord AS Gelsenkirchen- Zentrum 01.2017 07.2020 Umbau Kreuz Herne 42 AS Herne-Crange AS Herne-Baukau 06.2018 05.2025 Deckensanierung 42 AS Duisburg-Baerl AK Duisburg-Nord 09.2015 07.2019 Instandsetzung Bauwerk Hamborner- / Beecker Straße 42 AK Duisburg-Nord AS Duisburg-Neumühl 03.2019 11.2019 Sechsstreifiger Ausbau 43 AK Recklinghausen AK Herne 06.2016 04.2023 Sechsstreifiger Ausbau 43 AS Recklinghausen/ Herten AK Recklinghausen 06.2016 04.2023 Sechsstreifiger Ausbau 43 AS Recklinghausen- Hochlarmark AS Bochum- Riemke 01.2018 05.2025 Deckensanierung 524 AS Duisburg-Rahm AD Breitscheid 05.2019 07.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5851 4 5. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Absprache zwischen der Bahn und Straßen NRW? Schon im letzten Jahr haben Gespräche zur Abstimmung der Baumaßnahmen zwischen Landesbetrieb und der Deutsche Bahn AG stattgefunden. Daher hat Straßen.NRW seine Baumaßnahmen im Ruhrgebiet auf die geplanten Bahnsperrungen abgestimmt. So wird zum Beispiel auf Sperrungen zur Sanierung der Autobahnen in den Sommerferien verzichtet. Um Baustellen auf Autobahnen und Schienenstrecken künftig noch besser aufeinander abzustimmen , beabsichtigen Straßen.NRW und DB Netz AG künftig eine engere Zusammenarbeit bei der Baustellenkoordination. Eine entsprechende Vereinbarung soll in Kürze geschlossen werden.