LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5856 17.04.2019 Datum des Originals: 17.04.2019/Ausgegeben: 24.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2161 vom 18. März 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5462 In welcher Weise führt die Landesregierung das vorgesehene Monitoring des Klimaschutzplans fort? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 13.03.2019 hat die GRÜNE-Fraktion um einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand des Monitorings zum Klimaschutzplan NRW gebeten. Das Monitoring der Umsetzung des Klimaschutzplanes ist laut § 8 Klimaschutzgesetz NRW für die Landesregierung verpflichtend: „Die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans werden von einem wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet. Die Ergebnisse des Monitorings werden veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie für die Arbeit des Sachverständigenrates Klimaschutz nach § 9.“ In §8 Abs. 2 Klimaschutzgesetz NRW werden zudem die sieben vorgesehenen Elemente des Monitorings beschrieben. Der vorgelegte Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/1801) geht in keiner Weise auf die vorgesehenen Elemente des Monitorings ein, sondern führt hauptsächlich Maßnahmen der Landesregierung aus, die zwar in Zusammenhang mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung stehen, jedoch nicht im Klimaschutzplan NRW enthalten sind. Auf diesen Umstand angesprochen, begründete Minister Pinkwart in der Ausschusssitzung am 13. März das Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben und der in der Berichtsanfrage genannten Aspekte damit, dass die Frist für die Vorbereitung von Ausschussvorlagen im Vergleich zur Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen sehr kurz und daher eine bessere Aufbereitung nicht möglich sei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5856 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2161 mit Schreiben vom 17. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Einleitung der Kleinen Anfrage 2161 wird ausgeführt, dass „…Herr Minister Pinkwart in der Ausschusssitzung am 13. März das Ignorieren der gesetzlichen Vorgaben und der in der Berichtsanfrage genannten Aspekte damit begründete, dass die Frist für die Vorbereitung von Ausschussvorlagen im Vergleich zur Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen sehr kurz und daher eine bessere Aufbereitung nicht möglich sei.“ Weder kann von „Ignorieren gesetzlicher Vorgaben“ die Rede sein, noch wurde der Bericht mit der nur kurzen, zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit begründet. Vielmehr wurden sowohl im Bericht wie auch mündlich ausgeführt, dass an die Stelle des jetzigen Klimaschutzplans zukünftig als Ausdruck der neuen Klimaschutzpolitik ein Klimaschutzaudit treten wird, mit dem die Klimaschutzziele zukünftig effizienter und wirksamer erreicht werden können (siehe auch Antwort zu Frage 1). Ergänzend wurden Eckpunkte des zukünftigen Klimaschutzaudits erläutert sowie Beispiele der neuen, erfolgreichen Klimaschutzpolitik aufgeführt. 1. Was sind die Ergebnisse des Monitorings des Klimaschutzplans NRW? (Bitte einzeln auf die sieben in §8 Abs. 2 genannten Elemente des Monitorings eingehen) 2. Welche Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan werden von der Landesregierung auch in Zukunft fortgeführt? 3. In § 6 des Klimaschutzgesetzes wird die Landesregierung beauftragt, den Klimaschutzplan NRW fünf Jahre nach Verabschiedung fortzuschreiben. Wie bereitet die Landesregierung diese bis 2020 durchzuführende Fortschreibung vor? 4. Welche Ergebnisse und Empfehlungen hat der Sachverständigenrat Klimaschutz zur Fortschreibung des Klimaschutzplans bisher formuliert? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammen beantwortet. In ihrem Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022 geht die nordrheinwestfälische Regierungskoalition auf den Klimaschutzplan ein und führt dazu aus: „Wir werden eine innovationsgetriebene Modernisierungsstrategie für Nordrhein-Westfalen entwerfen und den bestehenden Klimaschutzplan zu einem Klimaschutzaudit fortentwickeln, mit dem Maßnahmen auf Effizienz und ihre Wirksamkeit überprüft werden.“ Wie bereits im vorgelegten Bericht und im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung dargelegt, wird an die Stelle des bestehenden Klimaschutzplans zukünftig ein Klimaaudit treten, mit dem die Klimaschutzziele effizienter und wirksamer erreicht werden können. Auch werden mit dem zukünftigen Audit nicht exakt die gleichen operativen Elemente verbunden sein, wie mit dem bisherigen Klimaschutzplan. Eine Konzeption des zukünftigen Klimaschutzaudits ist in der Vorbereitung, ebenso wie die dafür erforderliche Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5856 3 Für den Bereich Klimaanpassung erarbeitet das LANUV im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Rahmen einer Kooperation mit der RWTH Aachen ein Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring für Nordrhein-Westfalen (KFAM NRW). Dabei wird das seit 2011 bereits bestehende Klimafolgenmonitoring um Indikatoren ergänzt, die neben den Auswirkungen des Klimawandels auch Anpassungsmaßnahmen und deren Wirkung zu messen in der Lage sind (§ 8 Abs. 2 Nr. 6). Derzeit werden Indikatoren entwickelt und priorisiert. Ergebnisse sind in 2020 zu erwarten. 5. Was sind die Ergebnisse der Sitzung des Koordinierungskreises Klimaschutzplan NRW vom 19. September 2018? Die Landesregierung führt den Koordinierungskreis Klimaschutzplan NRW, dem eine breite Auswahl von über 30 nordrhein-westfälischen Klimaschutz-Akteuren angehört, als Beirat KlimaAudit.NRW fort, um die Klimaschutzpolitik auch weiterhin in engem Austausch mit der Zivilgesellschaft weiter zu entwickeln und diese stärker in die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubinden. Die Sitzung am 19. September 2018 war die konstituierende Sitzung dieses Gremiums, in der insbesondere die neue Klimapolitik der Landesregierung vorgestellt und diskutiert wurde. Darüber hinaus verständigte man sich auf die Art und Weise der zukünftigen Zusammenarbeit.