LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5863 17.04.2019 Datum des Originals: 17.04.2019/Ausgegeben: 24.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2174 vom 15. März 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/5499 Brandgefahr durch das Kältemittel HFO 1234yf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden. Tests in Labor und Auto zeigen, dass das von der Autoindustrie als Alternative ausgewählte fluorierte Kältemittel Tetrafluorpropen (1234yf) beim Austritt zum Brand führen kann. Das Umweltbundesamt sieht den Einsatz seit mindestens 2014 sehr kritisch.1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2174 mit Schreiben vom 17. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, beantwortet. 1. Wie viele Fahrzeugunfälle mit Brand gab es nach Kenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen seit Einführung des neuen Kältemittels 1234yf, bei denen die Gefährlichkeit des Brandes durch das Kältemittel erhöht wurde? Das nachgefragte Zahlenmaterial wird nicht an zentraler Stelle landesweit erfasst und liegt insofern nicht vor. Eine retrograde Datenerhebung bei allen Kreispolizeibehörden wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 1 www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeischer-jrc-bericht-zu-r1234yfignoriert -0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5863 2 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Fahrzeugbrände in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Gefährlichkeit des Brandes durch das Kältemittel erhöht wurde, gegenüber den fünf Vorjahren vor der Einführung verändert? Informationen im Kontext der Frage 2 liegen nicht vor. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Brandverhalten mit dem neuen Kältemittel in geschlossenen Räumen, beispielsweise Werkstätten, vor? Das Brandverhalten, die möglichen Gefahren sowie Hinweise zu Maßnahmen zur Brandbekämpfung des Kältemittels 2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (HFO-1234yf) sind im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 umfassend beschrieben. Danach ist zur Bekämpfung von Fahrzeugbränden oder Bränden an Klimaanlagen geeignete Feuerwehrschutzkleidung und umluftunabhängiger Atemschutz für Einsatzkräfte der Feuerwehren als ausreichende Schutzmaßnahme anzusehen. Besondere Risiken für Einsatzkräfte der Feuerwehren werden bei Einhaltung der einschlägigen Einsatzgrundsätze, der Feuerwehr-Dienstvorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften nicht gesehen. 4. Wurden seit dem Einsatz des neuen Kältemittels Unfallopfer, Rettungskräfte oder sonstige Menschen durch die giftigen Stoffe in Nordrhein-Westfalen in Mitleidenschaft gezogen? Zur Frage, ob rettungsdienstliche Einsatzkräfte durch das neue Kältemittel in Mitleidenschaft gezogen wurden, liegen keine Daten vor. Diese müssten über die Bezirksregierungen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes retrospektiv erhoben werden. Eine solche aufwändige Abfrage ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu realisieren. Weitergehende Informationen im Kontext der Frage 4 liegen nicht vor.