LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5881 18.04.2019 Datum des Originals: 18.04.2019/Ausgegeben: 25.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2179 vom 18. März 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5508 Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Rhein-Erft-Kreis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wenige Wochen vor dem Austrittsdatum, dem 29. März 2019, spitzt sich die politische Situation im Vereinigten Königreich weiter zu. Der Austritt des Landes aus der Europäischen Union ohne ein Abkommen wäre tatsächlich die schlechteste aller Lösungen. Mit dem ausgehandelten Austrittsabkommen ist die EU dem Land schon weit entgegengekommen. Insbesondere durch die Rückfallposition einer umfassenden Zollunion mit der EU, um Grenzkontrollen auf der irischen Insel zu verhindern. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird gravierende Folgen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, NRW und dem Rhein-Erft-Kreis haben. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2179 mit Schreiben vom 18. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis sind vom Brexit betroffen? (Bitte Anzahl und Art der Unternehmen auflisten? Neben einer näheren Definition des unbestimmten Begriffes „Betroffenheit“ hängen die Auswirkungen auf Unternehmen nicht zuletzt davon ab, in welcher Form es zum Brexit kommen wird. Im Allgemeinen sind potentielle Auswirkungen insbesondere auf jene Unternehmen zu erwarten, die direkte oder indirekte wirtschaftliche Beziehungen ins Vereinigte Königreich pflegen. Über die genaue Anzahl potentiell betroffener Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis liegen der Landesregierung keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5881 2 2. Welche Auswirkung hat aus Sicht der Landesregierung der Brexit für NRW, insbesondere auf den Rhein-Erft-Kreis? Die große Mehrheit der vorliegenden wissenschaftlichen Studien kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Austritt der Vereinigten Königreichs aus der EU negativ auf die wirtschaftlichen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur EU, ihren Mitgliedstaaten und Regionen auswirken wird – insbesondere im Falle eines Austritts des Landes aus Binnenmarkt und Zollunion. Bei diesen Studien auf nationaler und regionaler Ebene handelt es sich gleichwohl um szenarienbasierte Vorausberechnungen. Eine genaue Vorhersage der wirtschaftlichen Auswirkungen des Brexit auf Nordrhein-Westfalen ist damit nicht möglich. Dies gilt umso mehr für die Kreisebene. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um die Auswirkungen des Brexits für NRW einzudämmen? Die Landesregierung hat verschiedene legislative und nicht-legislative Maßnahmen ergriffen, um Nordrhein-Westfalen auf die Auswirkungen eines Brexit mit und ohne Austrittsabkommen vorzubereiten. Beispiele sind die Einbringung des BrexitÜG NRW und zahlreiche Gespräche und Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Im Übrigen wird auf die Berichte der Landesregierung gegenüber dem Ausschuss für Europa und Internationales (zuletzt am 22. März 2019 zum Thema „Aktueller Sachstand zum Brexit und Vorbereitungen der Landesregierung“) und der Enquetekommission zum „Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (,Brexit') im Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen“ (zuletzt am 9. April 2019) des Landtages verwiesen. 4. Welche besonderen Initiativen ergreift die Landesregierung für den Rhein-Erft- Kreis, der neben dem Brexit auch noch vom Strukturwandel stark betroffen ist? Der Rhein-Erft-Kreis gehört zur der von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ definierten Gebietskulisse des vom Kohleausstieg betroffenen Rheinischen Braunkohlereviers. Die Landesregierung hat sich gegenüber der Kommission für konkrete und auskömmliche Vorschläge für ein der Region zugutekommendes Strukturentwicklungsbudget eingesetzt und begrüßt die am 26. Januar 2019 im Abschlussbericht vorgelegten Ergebnisse. Das Rheinische Revier soll laut Abschlussbericht vom Bund in den kommenden zwanzig Jahren Struktur- und Infrastrukturmittel im Volumen von 15 Mrd. Euro erhalten. Die Landesregierung begrüßt diese Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und wird sich dafür einsetzen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen die erforderliche finanzielle Unterstützung erhalten, um den strukturellen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Für den Rhein-Erft-Kreis liegen der Landesregierung konkrete Projektvorschläge vor, die aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden sollen. Beispielhaft genannt seien der Aufbau eines neuen Standorts der TH Köln in Erftstadt, Initiativen zur Tagebauumfeldentwicklung und zur Konversion von Kraftwerksstandorten sowie der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Die Landesregierung plant außerdem die Einrichtung einer Begleitgruppe zur arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5881 3 5. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die Förderkulisse der Europäischen Union durch den Brexit? Auch angesichts der laufenden Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union und des noch nicht definierten künftigen Verhältnisses der Europäischen Union zum Vereinigten Königreich ist es nicht möglich, direkte Auswirkungen des Brexit auf die europäische Förderpolitik zu benennen.