LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5885 18.04.2019 Datum des Originals: 16.04.2019/Ausgegeben: 25.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2173 vom 20. März 2019 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/5498 Wie umweltfreundlich ist der Fuhrpark der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf die Kleine Anfrage „E-Mobilität der Landesregierung“ antwortete das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, dass die Mitglieder der Landesregierung bislang keine Elektrofahrzeuge für die Erfüllung von Regierungsgeschäften nutzten, da es aktuell auf dem Fahrzeugmarkt keine passenden Angebote gebe, welche den Anforderungen der Landesregierung genügen (Drs. 17/5400). Darüber hinaus verfüge das Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung über einen BMW i3 als Dienstfahrzeug. Dieses wurde laut Angaben des Ministeriums 2018 aber kein einziges Mal für Dienstfahrten genutzt. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2173 mit Schreiben vom 16. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Sofern Herr Prof. Dr. Pinkwart auf einen BMW i3 als Dienstwagen zurückgreifen kann, wieso wird das Fahrzeug nicht zumindest für kürzere Dienstfahrten genutzt? Der BMW i3, der als Dienstkraftfahrzeug des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen im Einsatz ist, steht allen Bediensteten des Ministeriums für Dienstreisen zur Verfügung und wird von diesen rege – insbesondere für kurze Strecken innerhalb von Düsseldorf – genutzt. Als Mitglied der Landesregierung nutzt Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart ein Hybridelektrofahrzeug (Plug in-Hybrid), das auf Kurzstrecken elektrisch betrieben werden kann und das für die Erfüllung der Regierungsgeschäfte hinsichtlich der Anforderungen an ein täglich intensiv genutztes „fahrendes Büro“ und Reichweite geeignet ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5885 2 2. Wie viele Dienstfahrzeuge hat die Landesregierung insgesamt? Die Landesregierung verfügt aktuell über 209 Dienstkraftfahrzeuge. 3. Wie viele neue Dienstwagen wurden seit 2017 als Hybridelektrokraftfahrzeug in den Dienstfuhrpark der Landesregierung neu aufgenommen? Seit 2017 wurden 10 Dienstkraftfahrzeuge mit Hybrid- oder Plug-In-Hybrid-Technologie neu in den Fuhrpark der Landesregierung aufgenommen. 4. Wie viele neue Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wurden seit 2017 in den Dienstfuhrpark der Landesregierung neu aufgenommen? Das Fuhrparkmanagement der Landesregierung sieht u.a. einen Wechsel geleaster Fahrzeuge nach Erreichen vertraglich vereinbarter KM-Laufleistungen bzw. Leasinglaufzeiten (i.d.R. 1 Jahr) sowie die Veräußerung gekaufter PKW z.T. nach zwei Jahren vor. Für eine ganzheitliche Betrachtung müssen deshalb nicht nur die neu in den Fuhrpark aufgenommenen Fahrzeuge, sondern auch die Abgänge in den Blick genommen werden. Vor diesem Hintergrund ist zu sehen, dass seit 2017 insgesamt 158 Dienstkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor neu in den Fuhrpark der Landesregierung aufgenommen wurden. Die Zahl der Abgänge in diesem Zeitraum betrug 97 Dienstkraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. 5. Wann plant die Landesregierung eine gänzliche Umstellung auf Elektrofahrzeuge? Eine gänzliche Umstellung des Fuhrparks der Landesregierung auf Elektrofahrzeuge ist derzeit nicht möglich, da Elektrofahrzeuge in vielen Fällen noch nicht den dienstlichen Erfordernissen (insbesondere mit Blick auf die Reichweite) genügen.