LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5887 18.04.2019 Datum des Originals: 18.04.2019/Ausgegeben: 25.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2178 vom 21. März 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5507 Wie kann die Verkehrssituation in Bergheim-Glessen verbessert werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ortslage Bergheim-Glessen ist geprägt durch zwei im Ortskern aufeinandertreffende Landesstraßen: die L213 und die L91. In der Vergangenheit wurden im Rahmen einer Bürgerwerkstatt Ideen entwickelt, wie der Ort von dem starken Durchgangsverkehr entlastet und die Wohnqualität verbessert werden kann. Aktuell stehen umfangreiche Straßensanierungen der besonders vom Durchgangsverkehr der L213 betroffenen Straße „Im Tal“ an. Diese verbindet die innerörtliche „Hohe Straße“, die den Verlauf der zwischen Glessen und Fliesteden laufenden L213 aufnimmt mit dem weiteren Verlauf der L213 von Glessen in Richtung Pulheim-Brauweiler. Sie wird vom Durchgangsverkehr genutzt, da der Verlauf der „Hohe Straße“ in Richtung Ortskern einen Umweg darstellt, der durch Ampeln und ruhenden Verkehr unattraktiv ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen bereits stark belastet sind, müssen nun im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen auch entsprechende Anliegergebühren befürchten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2178 mit Schreiben vom 18. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Verkehrsbelastung der Bevölkerung in Glessen durch die im Ortskern zulaufenden L231 und L91? Die Ortslage Bergheim-Glessen ist westlich der Großstadt Köln gelegen. Neben den örtlichen Quell-Zielbeziehungen sind die L 91 und die L 213 durch die täglichen Pendlerströme LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5887 2 zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Ballungsraum Köln geprägt. Im Rahmen der Straßenverkehrszählung (SVZ) ermittelt die Straßenbauverwaltung im Fünfjahresturnus an definierten Zählstellen die Verkehrsmengen auf den Bundesfern- und Landesstraßen. Die im Rahmen der SVZ 2015 ermittelten Belastungen auf den Landesstraßen im Rhein-Erft-Kreis liegen im Durchschnitt bei 7.151 Kfz/24h, auf der L 91 westlich von Glessen in Richtung Niederaußem bei 6.194 Kfz/24h, auf der L 213 östlich von Glessen in Richtung Widdersdorf/Brauweiler bei 10.835 Kfz/24h und auf der L 213 nördlich von Glessen in Richtung Stommeln bei 3.695 Kfz/24h. Für den innerörtlichen Bereich Glessens weist die SVZ 2015 keine Zählergebnisse aus. Der Streckenabschnitt L 213 Brauweilerstraße / Hohe Straße unterliegt einem starken Parkdruck. Innerhalb der Spitzenstunden kommt es im Zuge der Ortsdurchfahrt am Kreisverkehrsplatz Brauweilerstraße/Dansweilerstraße/Im Tal zu Rückstauerscheinungen, die geringe Verlustzeiten mit sich bringen. Allgemeingültige Leistungsfähigkeitsdefizite lassen sich aufgrund der lediglich vereinzelt vorkommenden Ereignisse daraus jedoch nicht ableiten. Unfallauffälligkeiten sind nicht bekannt. Insofern handelt es sich um eine durchschnittlich belastete Ortsdurchfahrt. 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand und die Perspektive zur Realisierung der nördlichen Ortsumgehung Glessen (L91n)? 3. Wie ist der Planungsstand und die Perspektive für die Realisierung der östlichen Teilumgehung der L213n zur Entlastung der innerörtlichen Straßen in Glessen, insbesondere des stark belasteten Engpasses „Im Tal“? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Ortsumgehung für die Ortslage Bergheim-Glessen ist - weder für die L 91 noch für die L 213 - im Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Das Ergebnis der Überprüfung im Rahmen der Aufstellung des nächsten Bedarfsplanes bleibt abzuwarten. 4. Erwägt die Landesregierung doch die Abschaffung der Gebühren für Anlieger bei Sanierungsmaßnahmen? 5. Mit welcher rückwirkenden Entlastung bei den Anliegergebühren durch die angekündigte Reform seitens der Landesregierung (sollten die Gebühren nicht doch komplett abgeschafft werden) können die Einwohner der Straße „Im Tal“ rechnen, die in den kommenden Monaten saniert werden soll? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zur Thematik der Straßenausbaubeiträge hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner Sitzung am 29. November 2018 einen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP angenommen (Drucksache 17/4300). Die gesetzliche Regelung soll unter anderem so modifiziert werden, dass künftig unzumutbare Härten für Beitragszahler ausgeschlossen sind. Als Mittel hierzu werden konkret u. a. ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung sowie eine dynamische Orientierung des Zinssatzes am Basiszinssatz genannt. Die Landesregierung prüft derzeit die Umsetzung dieses Antrages und wird einen die Zielrichtung des Antrags aufgreifenden Gesetzentwurf vorlegen. Ob und inwieweit es hierdurch in einzelnen Gemeinden zu einer Entlastung von Beitragszahlenden kommen wird, hängt von der dann geltenden, gesetzlichen Regelung, dem kommunalen Satzungsrecht und der Situation im Einzelfall ab.