LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5888 23.04.2019 Datum des Originals: 18.04.2019/Ausgegeben: 30.04.2019 (26.04.2019) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2198 vom 25. März 2019 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5546 Wie positioniert sich das Schulministerium in der Frage der Besoldungsanpassung für die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) im Jahr 2009 hat Nordrhein- Westfalen die Konsequenzen aus den Vorschlägen der Expertenkommission zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern unter Vorsitz von Professor Dr. Jürgen Baumert gezogen. Die Ausbildung für alle Lehrämter ist jetzt gleich lang. Die gleich lange Ausbildung folgt den Empfehlungen der Kommission, die für die verschiedenen Lehrämter zwar unterschiedliche Kompetenzprofile, aber ein gleichwertiges Anspruchsniveau feststellt. Die Hochschulen mussten bis zum Wintersemester 2011/2012 die Umstellung vollziehen. Allen Beteiligten war klar, dass diese Änderung auch Konsequenzen in der Besoldung nach sich ziehen muss. Denn die niedrigere Besoldung in den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I wurde immer mit der geringeren Studiendauer begründet. Die Lehrergewerkschaften haben auch gutachterlich diese Erwartung einer Anpassung als rechtlich geboten untermauert. Sie sollte dann vollzogen werden, wenn die Absolventinnen und Absolventen nach dem neuen LABG ihre Lehrerstellen antreten. Ausgehend vom verpflichtenden Umstellungszeitpunkt an den Hochschulen, der Regelstudienzeit von 10 Semestern und dem Vorbereitungsdienst von 18 Monaten, war demnach mit der ersten vollen Kohorte im Herbst 2017 zu rechnen. Vor der Landtagswahl im Frühjahr 2017 haben sich CDU, SPD und Grüne zu einer Anpassung der Besoldung bekannt und diese in Aussicht gestellt. In einer der ersten Sitzungen des neugewählten Landtags hat Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, die Landesregierung möge einen Stufenplan zur Besoldungsanpassung vorlegen. Das wurde von Seiten der Koalition abgelehnt mit dem Hinweis, man wolle keine unterschiedliche Behandlung der Lehrkräfte sondern eine gleichzeitige Anpassung, so der schulpolitische Sprecher der CDU, Frank Rock, in der Plenardebatte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5888 2 Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bodo Löttgen, hat sich auf einer Konferenz des Verbandes Bildung und Erziehung dahingehend geäußert, dass eine Besoldungsanpassung erfolgen wird. Auch die Schulministerin Yvonne Gebauer hat sich im Weiteren dann positioniert, dass sie eine Anpassung für richtig und geboten hält. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 13. März diesen Jahres berichtete Ministerin Gebauer, dass das Ministerium für Schule und Bildung dem Finanzministerium seine Vorstellungen übermittelt hat, wie eine Besoldungsanpassung erfolgen sollte. Die Entscheidung liege nun beim Finanzminister. Den Äußerungen der Ministerin war auf Nachfrage zu entnehmen, dass sie schon sehr früh das Thema mit den Lehrerverbänden erörtert habe. Dabei müssten dann konsequent auch Stufenpläne oder Ähnliches diskutiert worden sein. Das verwundert sehr, denn bisher haben GEW und VBE darauf hingewiesen, das mit ihnen noch nicht über diese Fragen gesprochen, geschweige denn verhandelt worden sei. Es ist von großem Interesse für die Lehrkräfte in der Grundschule und der Sekundarstufe I, welche Vorstellungen das Schulministerium nun tatsächlich geäußert und dem Finanzminister konkret vorgeschlagen hat. Zumal eine bessere Besoldung auch geeignet ist, mehr Studienplatzbewerberinnen und -bewerber für die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I zu gewinnen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2198 mit Schreiben vom 18. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Vorstellungen hat das Ministerium für Schule und Bildung an das Finanzministerium übermittelt, wie eine Besoldungsanpassung in der Konsequenz aus der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes erfolgen soll? 2. Welche Lehrkräfte wären betroffen (Bitte nach Lehramt, Funktion und Besoldungsstufe auflisten)? 3. Mit welchen Kosten ist bei einer Umsetzung der Vorstellungen zu rechnen? 4. Wie sieht der Zeitplan einer Umsetzung nach den Vorstellungen des MSB aus? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Reform der Lehrkräfteausbildung zu ziehen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5888 3 5. Zu welchen Terminen haben Ministerin, Staatssekretär oder verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MSB mit GEW und VBE über die möglichen Modalitäten der Umsetzung gesprochen oder sogar verhandelt? Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung wurde mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) am 14. März 2018 und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 23. März 2018 über Besoldungsfragen gesprochen. Über die Besoldung der Lehrkräfte, die im Landesbesoldungsgesetz geregelt ist, entscheidet wie bei allen landesgesetzlichen Normen der Landtag. Gewerkschaften und Berufsverbände werden, wie es in § 93 LBG geregelt ist, in Gesetzgebungsverfahren beteiligt.