LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5891 23.04.2019 Datum des Originals: 23.04.2019/Ausgegeben: 26.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2204 vom 25. März 2019 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/5554 Kopftuchtragende Mädchen in KiTas Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 19.03.19 hat die Staatssekretärin für Integration, Serap Güler, die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Landesregierung NRW die Einrichtung eines Islam-Expertenrats plant. In den Rat sollen Repräsentanten unterschiedlicher Islamrichtungen gewählt werden. Es sollen die klassischen muslimischen Verbände in diesen Expertenrat gewählt werden, wie zum Beispiel Ditib oder der Zentralrat der Muslime. Darüber hinaus sollen auch liberale Organisationen und Gemeinden in diesen Expertenrat gewählt werden. Gefragt nach den inhaltlichen Themen, die die Landesregierung mit den Mitgliedern des Islam- Expertenrates „auf Augenhöhe“ diskutieren will, wird unter anderem das Kopftuchtragen von Mädchen in KiTas seitens der Staatssekretärin benannt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2204 mit Schreiben vom 23. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat im Rahmen der Beratung zum Plenarantrag „Islam in Nordrhein- Westfalen: Interreligiösen Austausch intensivieren – Dialog mit Musliminnen und Muslimen auf eine neue Grundlage stellen“ (LT-Drucksache 17/5068) einen schriftlichen Bericht im Ausschuss für Integration in der Sitzung am 03.04.2019 (Vorlage 17/1912) vorgelegt. Hierin ist auch der Expertenrat ausführlich beschrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5891 2 1. Wie viele Fälle kopftuchtragender Mädchen in KiTas in NRW sind der Landesregierung im Zeitraum von 2016-2018 bekannt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 2. Ist der Landesregierung bekannt, wie mögliche Konflikte insbesondere mit den Eltern der kopftuchtragenden Mädchen seitens der KiTa-Träger gelöst wurden? Informationen zu Einzelfällen liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 948 Drucksache 17/2669 zu Frage 5. 3. Hat die Landesregierung ein Meldesystem für Träger entwickelt für den Fall, dass ein Mädchen gezwungenermaßen ein Kopftuch in der KiTa trägt? Es existiert kein Meldesystem. 4. Hat die Landesregierung Handreichungen für Träger von KiTas entwickelt, falls es zu Konflikten mit kopftuchtragenden Mädchen in KiTas bzw. ihren Eltern kommt? 5. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung NRW mit der Thematisierung kopftuchtragender Mädchen in KiTas in dem angekündigten Islam-Expertenrat? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Das Thema Handreichung soll im Expertenrat behandelt werden. Der Austausch hierzu soll auf Augenhöhe stattfinden.