LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5892 23.04.2019 Datum des Originals: 23.04.2019/Ausgegeben: 26.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2228 vom 28. März 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth und Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/5595 Illegale Straßensperrungen für das Privatvergnügen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 22. März 2019 blockierte eine Hochzeitsgesellschaft für ein Fotoshooting die A3 bei Ratingen.1 Die Sperrung wurde herbeigeführt, indem zwei Porsche und ein Audi R8 mit Warnblinklicht auf allen Fahrstreifen hin und her pendelten und so den Verkehr hinter sich zunächst ausbremsten und anschließend selbst zum Stehen kamen.2 Erst als die Beteiligten Polizisten vor Ort bemerkten, lösten sie die Straßensperrung wieder. Während die Polizei gegen die beteiligten Personen wegen des Verdachts der Nötigung und der Verkehrsgefährdung ermittelt, stritten kontrollierte Beteiligte ein Fehlverhalten ab oder gaben an, bereits mit Anwälten gesprochen zu haben.3 § 315b StGB sieht vor, dass derjenige, der die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft wird. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2228 mit Schreiben vom 23. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1 https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hochzeitsgesellschaft-blockiert-autobahn-ummit -luxusautos-zu-posieren-16107416.html (abgerufen am 27.03.2019) 2 https://rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/ratingen-hochzeitsgesellschaft-in-luxusautos-blockiert-a3- fuer-fotos_aid-37670435 (abgerufen am 27.03.2019) 3 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/hochzeitsgesellschaft-blockiert-autobahn-100.html (abgerufen am 27.03.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5892 2 1. Zu wie vielen nicht genehmigten Straßensperrungen für das Privatvergnügen (Fotoshooting, Autorennen etc.) kam es in den vergangenen 36 Monaten nach Kenntnis der Landesregierung in NRW? Zum Phänomen „Illegale Straßensperrungen für das Privatvergnügen“ bestehen gegenwärtig weder spezifische Meldeverpflichtungen der Kreispolizeibehörden noch Vorgaben zur Erfassung statistischer Daten. Polizeiliche Einsätze sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang, beispielsweise bei Hochzeitsgesellschaften, werden in polizeilichen Systemen nicht separat erfasst. Der Landesregierung liegen daher automatisiert abrufbar keine landesweiten Informationen über dieses Phänomen vor. 2. Wie viele tatverdächtige Personen konnten in den Fällen aus Frage 1 ermittelt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen gegen Tatverdächtige erfolglos eingestellt? Die abgefragten Fall- und Personenzahlen liegen der Landesregierung nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit im zuständigen Geschäftsbereich nicht beschafft werden. Eine Datenerhebung würde eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Verfahren wegen nicht genehmigter Straßensperrungen für das Privatvergnügen werden in den bundesweit abgestimmten Statistiken der Justiz nicht gesondert erfasst. 4. In wie vielen Fällen wurden Verfahren gegen tatverdächtige Personen aus Frage 1 wegen Geringfügigkeit eingestellt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Zu wie vielen Verkehrsunfällen kam es nach Kenntnis der Landesregierung in Verkehrsstauungen, welche durch Verstöße gegen § 315b StGB herbeigeführt wurden? Die abgefragten Verkehrsunfallstatistiken liegen der Landesregierung automatisiert nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit im zuständigen Geschäftsbereich nicht beschafft werden.