LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5893 23.04.2019 Datum des Originals: 18.04.2019/Ausgegeben: 26.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2236 vom 1. April 2019 der Abgeordneten Dr. Nadja Büteführ SPD Drucksache 17/5650 "Ende im Gelände" in Kirchende? Wie lange lässt die Landesregierung die Baulandentwicklung in Herdecke durch NRW.Urban noch brachliegen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juni 2018 wurde zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herdecke eine Zielvereinbarung über eine Entwicklungsmaßnahme der Stadt Herdecke im Rahmen des Programms "Kooperative Baulandentwicklung" geschlossen. Den Vertrag für das Baugebiet "Am Berge" unterzeichnete Ministerin Ina Scharrenbach gemeinsam mit Franz-Josef Lemmen öffentlichkeitswirksam im Kreis von Vertretern aus Politik und Verwaltung bei einem Vor-Ort-Termin. Der Rat der Stadt Herdecke hatte die entsprechenden Weichenstellungen in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen. Auf der Fläche der ehemaligen Grundschule im Dorf und der Albert-Schweitzer-Schule soll im Herdecker Stadtteil Kirchende mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen Wohnraum entstehen. Die Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme obliegt der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, die als hundertprozentiges Beteiligungsunternehmen des Landes NRW unter anderem die Mobilisierung von Brachflächen und die Flächenentwicklung für Wohnen zu ihren Arbeitsschwerpunkten zählt. Der in den Vertragsunterlagen enthaltene Businessplan für den Zeitraum 2017-2021 weist einen umfassenden Maßnahmenkatalog in den Bereichen Abbruch, Herrichtung, Altlasten und Instandsetzung sowie Erschließung/Anbindung und Bodenarchäologie aus. Bislang sind jedoch noch keine sichtbaren Aktivitäten auf dem Gelände erfolgt, die Umsetzung der bereits für 2018 beschriebenen Maßnahmen steht somit bis zum heutigen Zeitpunkt komplett aus. Die Stadt Herdecke erfährt aufgrund ihrer zentralen Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis, ihrer guten verkehrlichen Anbindung an die Fernbahnhöfe in Dortmund und Hagen und ihrer Naherholungsgebiete entlang der Ruhr und des Hengsteysees eine steigende Nachfrage nach finanzierbarem Wohnraum. Nicht zuletzt deshalb hat der Rat der Stadt Herdecke eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5893 2 Anhebung der Sozialquote von 30 auf 50 Prozent beschlossen, die im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch durchgesetzt wurde. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2236 mit Schreiben vom 18. April 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Aufnahme des Entwicklungsgebietes im Stadtteil Kirchende in Herdecke unterzeichnete die zuständige Ministerin mit der Bürgermeisterin der Stadt Herdecke am 22. Juni 2018 eine Zielvereinbarung. Mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH hat die Stadt am selbigen Tage den Treuhändervertrag geschlossen. Damit wird die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH das Gebiet für die Stadt Herdecke entwickeln und vermarkten. 1. Warum wurde bislang noch nicht mit der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme auf dem Baugebiet Kirchende begonnen? 2. Wann genau ist mit einem Beginn der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme zu rechnen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Projekt befindet sich bereits in der Phase der Umsetzung. So wurden unterschiedliche Maßnahmen und vorbereitende Untersuchungen angestrengt, die in Gänze noch nicht abgeschlossen sind (u.a. Artenschutz, Vermessungen, ingenieurfachliche Vorarbeiten zur Durchführung des Abbruchs, etc.). 3. Ist die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme innerhalb des angesetzten Durchführungszeitraums bis 2021 gewährleistet? Nach Darlegung durch NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH wird im Jahr 2021 die Entwicklung weit fortgeschritten, jedoch die Veräußerung und Bebauung aller Baugrundstücke aller Voraussicht nach noch nicht abgeschlossen sein. 4. Ergeben sich negative finanzielle Auswirkungen aus der bislang ausgebliebenen Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme? Nein.