LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906 25.04.2019 Datum des Originals: 25.04.2019/Ausgegeben: 30.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2200 vom 25. März 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5548 Förderprogramm progres.NRW: Auswertung der Förderung für das Jahr 2018 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesförderprogramm „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.NRW) ist mit seinen unterschiedlichen Programmbereichen das wichtigste Förderinstrument der Landesregierung Nordrhein- Westfalens für die Unterstützung der Energiewende in unserem Land. Mit dem Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ werden Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen und Pilotprojekten sowie deren Umsetzung im Rahmen von Demonstrations- und Anwendungsvorhaben gefördert. Der Programmbereich „progres.NRW – Markteinführung“ unterstützt wiederum die Verbreitung unterschiedlicher marktreifer Technologien. Daneben gibt es spezielle Förderrichtlinien für Kraft-Wärme-Kopplung und für Wärme- und Kältenetze sowie die Unterstützung von Kommunen bei der Teilnahme am European Energy Award. Nicht nur die Fördergegenstände unterscheiden sich also stark, auch die aus dem Programm geförderten Akteure decken fast alle denkbaren Gruppen ab – von Privatpersonen, über Unternehmen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Kommunen. Es liegt kein aktueller Evaluationsbericht zu „progres.NRW“ vor, daher fehlen Informationen darüber, in welchen Baustein wie viele Fördergelder fließen, wie viele Unternehmen und Personen gefördert werden. Besonders aber die Richtlinie zum Programmbereich Markteinführung bedarf der regelmäßigen Überprüfung, ob die enthaltenen Fördergegenstände die jüngsten technologischen und rechtlichen Entwicklungen abbilden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2200 mit Schreiben vom 25. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906 2 1. Wie hoch war die Fördersumme, die im Jahr 2018 über das Programm „progres.NRW“ abgerufen wurde? (bitte getrennt nach Anteil einzelner Programmbereiche und jeweilige Aufteilung auf die Akteursgruppen (Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Privatpersonen) angeben) Programmbereich Markteinführung: Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 11.656.102 EUR KMU 8.793.500 EUR Kommunen 80.560 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 20.530.162 EUR Programmbereich KWK (inkl. KWK-Modellkommune) Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 0 EUR KMU 1.766.870 EUR Kommunen 0 EUR Forschungseinrichtungen 55.614 EUR Gesamt 1.822.484 EUR Programmbereich Wärme- und Kältenetze Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 0 EUR KMU 328.139 EUR Kommunen 0 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 328.139 EUR Programmbereich Innovation Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 0 EUR KMU 12.789.284 EUR Großunternehmen 2.022.837 EUR Kommunen 67.500 EUR Forschungseinrichtungen 9.308.750 EUR Gesamt 24.188.371 EUR Programmbereich Emissionsarme Mobilität Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 380.160 EUR KMU 120.250 EUR Kommunen 398.250 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 898.660 EUR LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906 3 Programmbereich Klimaschutz und –anpassung in Kommunen Akteursgruppe Fördersumme (Bewilligung) Privatpersonen 0 EUR KMU 0 EUR Kommunen 96.262 EUR Forschungseinrichtungen 0 EUR Gesamt 96.262 EUR 2. Wie hoch war die Fördersumme, die über die Förderrichtlinie „progres.NRW – Innovation“ für die unterschiedlichen Themenbereiche abgerufen wurde in 2018? (bitte einzelne Summen je Bereich unter 2.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Innovation“ getrennt angeben) Programmbereich Innovation - Themenbereiche Themenbereich Fördersumme (Bewilligung) 2.1 a) Abwärmenutzung 570.241 EUR 2.1 b) Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze 6.137.385 EUR 2.1 c) Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien 2.162.765 EUR 2.1 d) Energieeffizienz 1.291.013 EUR 2.1 e) Energienetze 2.054.697 EUR 2.1 f) Erneuerbare Energien 6.672.808 EUR 2.1 g) Klimagerechtes Bauen 0 EUR 2.1 h) Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft 991.757 EUR 2.1 i) Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung 1.114.410 EUR 2.1 j) Kraftwerke 327.572 EUR 2.1 k) Speichertechnologien 2.696.824 EUR 2.1 Demonstrationsvorhaben 0 2.1 Pilotprojekte 0 2.2 Innovative Vorhaben in anderen Energiethemenfeldern 168.900 EUR Gesamt 24.188.371 EUR LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906 4 3. Wie hoch war die Fördersumme, die über die Förderrichtlinie „progres.NRW – Markteinführung“ für die unterschiedlichen Fördergegenstände abgerufen wurde in 2018? (bitte einzelne Summen je Fördergegenstand der in dem Jahr geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung getrennt angeben) Fördergegenstände Fördersumme (Bewilligung) Energiegewinnung aus Biomasse 1.152.500 EUR Solarkollektoranlagen 2.119.340 EUR Elektrische Energiespeicher 5.156.360 EUR Passivhäuser 561.900 EUR Lüftungsanlagen 3.465.400 EUR Oberflächennahe Geothermie 3.137.000 EUR Wärmeübergabestationen 1.092.500 EUR Wärme- und Kältespeicher 254.200 EUR Wärmenetze 101.250 EUR 3-Liter-Häuser 185.900 EUR Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge 3.303.812 EUR Gesamt 20.530.162 EUR 4. Wie hoch war die Fördersumme, die für die Unterstützung von Kommunen, die am „European Energy Award“ teilnehmen möchten, abgerufen wurde in 2018? Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des „European Energy Awards“ insgesamt 12 Kommunen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 321.200 EUR gefördert. 5. Welche Veränderungen in den Förderbedingungen für progres.NRW ergeben sich für das Jahr 2019? (bitte bereits umgesetzte sowie geplante Änderungen angeben) In der Richtlinie progres.nrw – Markteinführung wurden im Jahr 2019 keine Änderungen der Förderbedingungen im Hinblick auf Art, Umfang und Höhe der Zuwendung gegenüber der Förderperiode 2018 vorgenommen und sind zum jetzigen Zeitpunkt für 2019 auch nicht geplant. Die gegenwärtige Digitalisierung der Abwicklung des Förderprogramms führt zu Anpassungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren. Die Förderkonditionen und Zuwendungsbestimmungen der einzelnen Fördergegenstände bleiben davon unberührt. European Energy Award Die seit dem 1. Januar 2019 gültige Kommunalrichtlinie des Bundes sieht die Förderung zur Implementierung von Energiemanagementsystemen vor. Grundsätzlich ist damit auch der European Energy Award mit seinen Elementen erfasst. Daher wurde die Landesförderung von Energiemanagementsystemen und insbesondere des European Energy Award im Bereich des kommunalen Klimaschutzes zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt. Die bereits ergangenen Förderbescheide behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, so dass die Zuwendungen des Landes an die an den Verfahren teilnehmenden Kreise, Städte und Gemeinden weiterhin bis spätestens 2022 erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906 5 progres.nrw – Emissionsarme Mobilität In 2018 wurde aus der Richtlinie progres.nrw – Markteinführung der Fördertatbestand Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge herausgelöst und in eine neue Richtlinie Emissionsarme Mobilität im Rahmen der „progres-Familie“ überführt. Am 4. Februar 2019 wurde diese Richtlinie um die Förderung von Elektrofahrzeugen für Unternehmen erweitert.