LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5912 25.04.2019 Datum des Originals: 25.04.2019/Ausgegeben: 30.04.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2191 vom 25. März 2019 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 17/5539 Neue Statistik des Landesbetriebes IT NRW zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2018 – werden die Fälle nun korrekt erfasst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß der am 15. März 2019 veröffentlichten Statistik des Landesbetriebs für Information und Technik Nordrhein Westfalen betrug die Anzahl der im Jahr 2018 durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche 21378. Somit ist diese Anzahl erstmals seit drei Jahren wieder rückläufig, vorausgesetzt, die Erfassung ist korrekt. Die in der Vergangenheit aufgetauchten Differenzen bei der Erfassung der medizinischen Eingriffe und bei der Anzahl der durch das Land erstatteten Eingriffe machen eine genauere Betrachtung der durch den Landesbetrieb für Information und Technik veröffentlichten Zahlen unabdingbar. In Anlehnung an die Kleine Anfrage 843 mit der Drucksachennummer 17/2094 und dem Antrag „Geschönte Statistiken oder Steuergeldverschwendung? – Wie hoch ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche und deren finanzielle Auswirkung auf das Land NRW tatsächlich?“ mit der Drucksachennummer 17/3591 erbitten wir die Antwort auf folgende Fragen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2191 mit Schreiben vom 25. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5912 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) zitierte Statistik stellt einen Auszug aus der vom Bundesamt für Statistik jährlich veröffentlichten Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen dar. Es handelt sich demnach hierbei nicht um eine vom Land Nordrhein-Westfalen, sondern vom Bund geführte Statistik. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebungen der Bundesstatistik und die im Rahmen der Kostenerstattung erfassten Fallzahlen des Landes Nordrhein-Westfalen auf unterschiedlichen Erfassungsdaten und Erfassungszeiträumen basieren und somit ein direkter Vergleich der Zahlen nicht möglich ist. Die vom Land erfassten Daten geben die Zahl der Rechnungsstellungen wieder, die höher liegen kann als die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, da ein Abbruch unter Umständen mehrere Rechnungen auslöst (ggfls. Operateur, Anästhesist und weiterer Gynäkologe zur Nachbehandlung). Die Rechnungen werden zum Schutz der Anonymität der betroffenen Frauen unter einer Fallkennziffer abgerechnet. Zudem können Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen in einem Zeitraum von vier Jahren nach Entstehen der Kosten ihre Rechnungen beim Land zur Erstattung einreichen. Gegebenenfalls wird ein (Rechnungs-)Fall somit dem Jahr der Abrechnung zugerechnet und nicht dem Jahr, in dem der Abbruch vorgenommen wurde. Zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bereits 2017 die Umstellung auf ein web-basiertes Fachverfahren (familien-web) in Auftrag gegeben. 1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahr 2018 seitens der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgerechnet worden, mit welchen finanziellen Auswirkungen? Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22.118 Schwangerschaftsabbrüche mit dem Land abgerechnet. Dafür standen im Haushaltsplan 2018 Mittel in Höhe von 8,5 Mio. Euro zur Verfügung. 2. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben im Jahr 2018 in Nordrhein Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger) Die Daten aus dem Förderprogrammcontrolling der Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung liegen in der Regel erst im zweiten Halbjahr des Folgejahres vor und können demnach noch nicht mitgeteilt werden.