LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5914 26.04.2019 Datum des Originals: 26.04.2019/Ausgegeben: 02.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2237 vom 1. April 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5651 Wie wirkt sich das Starke-Familien-Gesetz in Nordrhein-Westfalen aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gestaltet über das Starke-Familien-Gesetz den Kinderzuschlag in zwei Schritten neu. Zum 1. Juli 2019 soll er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht und zudem für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert werden. Zum 1. Januar 2020 sollen die oberen Einkommensgrenzen entfallen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet werden. Im Gute-Kita- Gesetz wird zudem geregelt, dass Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld empfangen, keine Kita-Gebühren mehr leisten müssen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2237 mit Schreiben vom 26. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele Familien beziehen aktuell in Nordrhein-Westfalen Kinderzuschlag? (Bitte landesweit und nach Möglichkeit kommunalscharf aufschlüsseln.) 2. Wie viele Familien sind nach der Umgestaltung des Kinderzuschlags in Nordrhein- Westfalen insgesamt anspruchsberechtigt? (Bitte landesweit und nach Möglichkeit kommunalscharf aufschlüsseln.) 3. Wie viele Alleinerziehende sind nach der Umgestaltung des Kinderzuschlags in Nordrhein-Westfalen insgesamt anspruchsberechtigt? (Bitte der Zahl der aktuell Anspruchsberechtigten gegenüberstellen.) Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5914 2 Die Durchführung des Familienzuschlags ist Aufgabe der Familienkasse, die der Bundesagentur für Arbeit angegliedert ist. Die Direktion der Familienkasse teilte mit, dass zum Stand Dezember 2018 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 26.238 Familien den Kinderzuschlag bezogen haben. Wie viele Alleinerziehende bzw. Familien insgesamt nach Umgestaltung des Kinderzuschlags in Nordrhein-Westfalen anspruchsberechtigt sein werden, kann die Familienkasse aus ihrem Datenmaterial nicht herleiten. Auch eine kommunalscharfe Aufschlüsselung ist der Direktion der Familienkasse nicht möglich. 4. Wie wirken sich die neuen Befreiungstatbestände bei Kita-Gebühren (Empfang von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag) auf die Zahl der berechtigten Kinder in Nordrhein-Westfalen aus? (Bitte landesweit und nach Möglichkeit jugendamtsscharf aufschlüsseln.) Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag bzw. Wohngeld können bereits nach gegenwärtiger Rechtslage für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit werden, wenn sie nicht sowieso durch die Festlegungen der kommunalen Satzung unter der freigestellten Einkommensgrenze liegen. Ob für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege Elternbeiträge nach § 90 Absatz 1 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzt werden, entscheiden die örtlichen Jugendämter (§ 23 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Das Jugendamt entscheidet damit sowohl, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden, als auch, welche Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe und welche etwaigen Befreiungstatbestände unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Grundlagen nach § 90 SGB VIII Anwendung finden. 5. Wie will die Landesregierung unterstützen, dass möglichst alle anspruchsberechtigten Familien Informationen über den erweiterten Kinderzuschlag und die Ausweitung der Gebührenfreiheit in Kitas für Familien mit geringem Einkommen erhalten? Der Kinderzuschlag wird durch Bundesrecht geregelt und durch Bundesbehörden durchgeführt. Rechtssichere Informationen hierzu stellt deshalb ebenfalls der Bund zur Verfügung. Der Bundesrat hat auf Initiative Nordrhein-Westfalens gefordert, dass die Bundesebene weitere Maßnahmen ergreift, um den berechtigten Familien die Inanspruchnahme zu erleichtern. An erster Stelle nannte der Bundesrat die Verbesserung der Information über den Kinderzuschlag. Die Erhebung und Ausgestaltung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ist kommunalisiert (s. Antwort auf Frage 4). Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Jugendämter Eltern zu allen Fragen, die Elternbeiträge betreffen, informieren und auch über die Möglichkeit einer Antragsstellung bei unzumutbarer Belastung durch Kostenbeiträge beraten.