LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5915 26.04.2019 Datum des Originals: 26.04.2019/Ausgegeben: 02.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2203 vom 25. März 2019 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/5553 Muslimischer Wohlfahrtsverband – Was plant die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits 2014 hat der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière der Deutschen Islam Konferenz die Aufgabe erteilt an einem muslimischen Wohlfahrtsverband zu arbeiten und dieses Thema als Schwerpunkt für die Legislaturperiode gesetzt. Die Konferenz wollte sich nach eigener Aussage der Frage widmen, „wie das Angebot an kultur- und religionssensiblen Leistungen der Wohlfahrtspflege für Muslime noch weiter verbessert werden kann“. Als Ergebnis wurde 2015 ein vom Bundesfamilienministerium und NRW- Integrationsministerium gefördertes zweieinhalbjähriges Pilotprojekt ins Leben gerufen. Ziel war es in den Städten Wuppertal und Köln „zwei miteinander verknüpfte Qualifizierungsprojekte zu starten, um die vorhandenen Ansätze sozialer Arbeit auszubauen und zu verbessern“). Projektträger ist der paritätische Wohlfahrtsverband, er sollte in Zusammenarbeit mit den Islamischen Kulturzentren (VIKZ), dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF) in 17 Moscheegemeinden und zwei Cem-Gemeinden das Projekt in Gang setzen. Eine Ergebnisevaluation liegt bis heute nicht vor. Nun plant die NRW-Landesregierung, insbesondere das Integrationsministerium einen erneuten Versuch das Thema auf die Agenda zu setzen. Noch in diesem Jahr soll ein Islam- Expertenrat gegründet werden, kündigte die Integrationsstaatssekretärin, Serap Güler, am 19.03.2019 an. Im Rahmen dieses Expertenrates soll der Aufbau einer muslimischen Wohlfahrtsorganisation diskutiert werden. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2203 mit Schreiben vom 26. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5915 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Behauptung, eine Ergebnisevaluation des Projektes „Qualifizierung muslimischer und alevitischer Wohlfahrtspflege“ des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums und des Bundesfamilienministeriums in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes liege nicht vor, ist unzutreffend. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes erfolgte durch die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI). Ein Kurzbericht der Ergebnisse findet sich auf der Internetseite des ZfTI1 , der komplette Bericht kann beim Träger, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angefordert werden. Das Projekt wurde Ende 2018 erfolgreich beendet und die Ergebnisse ausgewertet. Im Übrigen ist aus der Deutschen Islamkonferenz ein weiteres Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Empowerment zur Wohlfahrtspflege mit den DIK- Verbänden“ entstanden, das u.a. die Säule „Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e. V. beinhaltet. 1. Wie soll die Gründung von muslimischen Wohlfahrtsorganisationen konkret von statten gehen? 2. Welche Aufgaben sollen muslimische Wohlfahrtsorganisationen in NRW übernehmen? 3. In welchem Verhältnis stehen muslimische Wohlfahrtorganisationen gegenüber den in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände organisierten Organisationen? 4. Plant die Landesregierung zur Finanzierung muslimischer Wohlfahrtsorganisationen eine Aufstockung der Globaldotationen? 5. Wie will die Landesregierung islamische Wohlfahrtsverbände auf den Weg bringen, ohne dass die islamischen Verbände den dazu notwendigen Transformationsprozess überhaupt vollzogen haben? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Zu dem im Rahmen der Neuausrichtung des „Dialogs mit den Muslimen“ geplanten Expertenrat im Allgemeinen wird auf den schriftlichen Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration an den Integrationsausschuss vom 03.04.2019, Vorlage 17/1912 verwiesen. Im Übrigen können die Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden, da der Austausch zu den vielfältigen Themen im Expertenrat auf Augenhöhe stattfinden soll. Eine Vorwegnahme der Ergebnisse ist daher nicht möglich. Unabhängig von einer Befassung im Expertenrat mit dem Thema „Muslimische Wohlfahrt“ kann folgendes ausgeführt werden: 1 https://www.zfti.de/publikationen, unter Projektberichte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5915 3 „Freie Wohlfahrtspflege“ ist die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Die Mitgliedsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen haben sich auf freiwilliger Basis und frei von staatlichen Einflüssen in verbandlichen Strukturen zusammengeschlossen und in privatrechtlicher Form organisiert. Sie haben Spitzenorganisationen gebildet, die sich in der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen haben. Die Mitgliedsorganisationen sind mit unterschiedlicher weltanschaulicher oder religiöser Prägung allesamt gemeinnützig im Sozialleistungssektor tätig. Die Spitzenorganisationen erfüllen koordinierende, organisatorische und qualitätssichernde Aufgaben und erhalten dafür Dotationen des Landes. Sollten muslimische Migrantenorganisationen oder Moscheevereine gemeinnützige Wohlfahrtsorganisationen gründen, die sich in einer der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein- Westfalen vergleichbaren verbandlichen Trägerstruktur zusammenschließen, würde die Landesregierung ergebnisoffen für Gespräche über eine Förderung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Steuerungsaufgaben eines neuen Spitzenverbands zur Verfügung stehen.