LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5918 26.04.2019 Datum des Originals: 26.04.2019/Ausgegeben: 02.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2201 vom 25. März 2019 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/5551 Warum gefährdet die Landesregierung das Erfolgsmodell Berufseinstiegsbegleitung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein wichtiges Instrument, um die Eingliederung förderungsbedürftiger junger Menschen in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Damit viele junge Menschen den Übergang von der Schule in den Beruf besser meistern, wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die bis dahin an Modellschulen erprobte Berufseinstiegsbegleitung aufgrund der ersten positiven Evaluationsergebnisse zum 1. April 2012 entfristet und modifiziert als unbefristete Regelung in das Arbeitsförderungsrecht (§ 49 SGB III) übernommen. Die Regelung sieht im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung von Ländern und Bund an dieser Schnittstelle eine Ko-Finanzierung von mindestens 50 Prozent vor. Um den Ländern hinreichend Vorlaufzeit einzuräumen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergangsweise insgesamt sieben Kohorten (2012/2013 bis 2018/2019) kofinanziert: die ersten beiden aus Mitteln des Bundeshaushalts, die anderen fünf aus ESF-Mitteln des Bundes. In der Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016 wurde festgehalten, dass NRW – einen erfolgreichen Verlauf vorausgesetzt – gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW prüfen wird, ob die mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maßnahmen fortgeführt werden. Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein großer Erfolg! In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 855 vom 05.04.2018 (Drucksache 17/2298) schreibt die Landesregierung, dass „die Berufseinstiegsbegleitung ein bedeutsames Alleinstellungsmerkmal für den erfolgreichen Übergang auch leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsmarkt“ besitze. Die Eingliederungsquote lag bei über 30 Prozent. Dahinter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5918 2 verbergen sich tolle Erfolgsgeschichten. In der Ruhrgebiets-Stadt Gladbeck wurden in den letzten vier Jahrgängen beispielsweise 156 Schülerinnen und Schüler betreut. Davon erhielten 44 Prozent einen Ausbildungsplatz, 45 Prozent strebten einen höheren Schulabschluss an. Trotzdem hat sich die Landesregierung bis jetzt noch nicht bereiterklärt, die Ko-Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung zu übernehmen. Bereits im vergangenen Jahr hat der Bund in einem Schreiben und einem gemeinsamen Gespräch an die Länder appelliert, die Ko- Finanzierung ab dem Schuljahr 2019/2020 zu übernehmen. Die Länder können dabei auch die ihnen zur Verfügung stehenden ESF-Mittel einsetzen. Aus der zitierten Antwort der Landesregierung geht ferner hervor, dass sich die Landesregierung nicht bereiterklärt, die Fortführung des Erfolgsprojekts zu sichern, weil sie die bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben als zu eng erachtet. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2201 mit Schreiben vom 26. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, aus eigenen Mitteln – beispielsweise den dem Land zur Verfügung stehenden ESF-Mitteln – die höchst erfolgreiche Berufseinstiegsbegleitung mitzufinanzieren? Die Landesregierung hat ein hohes Interesse daran, sicherzustellen, dass eine künftige Berufseinstiegs- bzw. Übergangsbegleitung im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Jugendliche mit Unterstützungsbedarf am Übergang Schule-Beruf möglichst passgenau und breit erreicht. Hieran wird zurzeit intensiv gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern im Land gearbeitet. 2. Warum erachtet die Landesregierung bisher den eingeräumten Gestaltungsspielraum als zu eng, um die Integration der Berufseinstiegsbegleitung in das Übergangssystem Schule - Beruf des Landes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, eine zielführende Verzahnung der Berufseinstiegsbegleitung mit den Angeboten der Schul-sozialarbeit zu ermöglichen. Zum Aufgabenspektrum der Berufseinstiegsbegleitung gehört gemäß „Fachkonzept Berufseinstiegsbegleitung“ der Bundesagentur für Arbeit u.a. die sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern ab der Vorabgangsklasse der allgemein bildenden Schule. Ziel ist, eine sinnvolle Verzahnung der Arbeit der Akteursgruppen zu ermöglichen, um Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf eine übergreifende und effiziente Unterstützung anbieten zu können. 3. Warum müssen aus Sicht der Landesregierung die bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben der Berufseinstiegshilfe verändert werden, wenn die Berufseinstiegsbegleitung ein so großer Erfolg ist? Seit Dezember 2018 liegt dem MAGS die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, das Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu suchen, um auszuloten, ob und ggf. wie die Berufseinstiegsbegleitung in Zukunft stärker flexibilisiert werden kann. Ein entsprechendes Schreiben des BMAS ist nun am 29. März 2019 im MAGS LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5918 3 eingegangen. Dort werden erweiterte Flexibilisierungsspielräume zur künftigen Ausgestaltung einer länder-kofinanzierten Berufseinstiegsbegleitung aufgelistet. Der Inhalt ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da sich die veränderten hausinternen Planungen des MAGS mit dem vorgesehenen Flexibilisierungsrahmen des Bundes voraussichtlich decken werden. Die konkrete Umsetzung muss nun u.a. mit den Partnern im Land abgestimmt werden. Dazu laufen zurzeit intensive Gespräche, insbesondere mit dem Kofinanzierer der Maßnahme, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.