LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5934 29.04.2019 Datum des Originals: 26.04.2019/Ausgegeben: 03.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2182 vom 21. März 2019 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/5513 Welche Regionen sollen mit den Strukturmitteln in Höhe von 15 Mrd. Euro unterstützt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesregierung hat eine Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung eingesetzt, die am 26.01.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Die Landesregierung hat den Kompromiss der Kommission begrüßt und als „historisch“ bezeichnet. Für die Gestaltung des Strukturwandel soll NRW in den nächsten 20 Jahren vom Bund 15 Mrd. Euro erhalten. Bisher sollten diese Mittel ausschließlich dem Rheinischen Revier zur Verfügung gestellt werden. Strukturmittel für die Steinkohlestandorte sollen über zusätzliche Töpfe finanziert werden. Nun hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen eines parlamentarischen Abends angekündigt, dass ein Teil der Mittel auch die vom Steinkohlebergbau betroffenen Kommunen gegeben werden soll. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2182 mit Schreiben vom 26. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Welche Regionen sollen mit den Strukturmitteln in Höhe von 15 Mrd. Euro unterstützt werden? Die an die Bundesregierung gerichteten Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sehen vor, dass die im Abschlussbericht genannten Strukturmittel in vollem Umfang den Braunkohlerevieren zugutekommen. Dabei wird die im Jahr 2017 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den betroffenen Ländern abgestimmte Abgrenzung der Reviere zugrunde gelegt. Diese erfasst nicht nur Tagebauanrainerkommunen und Standorte mit Braunkohlekraftwerken, sondern auch den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5934 2 weiteren Interaktionsraum der Braunkohlewirtschaft. Demnach gehören zum Rheinischen Braunkohlerevier der Rhein-Kreis Neuss, der Kreis Düren, der Rhein-Erft-Kreis, die Städteregion Aachen, der Kreis Heinsberg, der Kreis Euskirchen und die Stadt Mönchengladbach. 2. Nach welchem Verfahren wurde vereinbart, dass NRW 15 Mrd. Euro von insgesamt 40 Mrd. Euro Strukturmittel vom Bund bekommen soll? Die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Strukturmittel ist Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten der vom Ausstieg aus der Braunkohleverstromung betroffenen Bundesländer. Die Landesregierung hat sich dabei intensiv und erfolgreich dafür eingesetzt, dass Nordrhein-Westfalen 37 % der Mittel erhält. Dieser Anteil wurde unter Berücksichtigung eines Gutachtens des RWI-Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung zur absoluten und relativen Betroffenheit des Rheinischen Reviers vom Ausstieg aus der Braunkohleverstromung festgelegt. Zugrunde gelegtes Kriterium ist dabei die mit der Förderung, Veredlung und Verstromung verbundene Beschäftigung und Wertschöpfung. 3. Wird sich die Landesregierung im weiteren Verfahren mit der Bundesregierung positionieren, um die zugesagten 15 Mrd. Euro für das Rheinische Revier zu generieren? 4. In welcher Höhe wird die Landesregierung ggf. die finanziellen geringeren zur Verfügung stellenden Mittel für das Rheinische Revier ausgleichen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich gegenüber der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für konkrete und auskömmliche Vorschläge für ein Strukturentwicklungsbudget eingesetzt und begrüßt deren Empfehlungen an die Bundesregierung. Die Landesregierung erwartet nun von der Bundesregierung eine − auch die Höhe des Budgets betreffende − vollumfängliche Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse. Die Landesregierung vertritt diese Position nachdrücklich in den derzeitigen Verhandlungen mit der Bundesregierung. 5. Wie stellt die Landesregierung sich auf, um finanzielle Unterstützungen für die Regionen mit Steinkohlekraftwerken zu leisten? Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten die Anliegen der Steinkohlestandorte in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ offensiv vertreten und sich für diese eingesetzt. Damit hat die Landesregierung maßgeblich dazu beigetragen, dass die Kommission empfohlen hat, die im gesamten Bundesgebiet verteilten Steinkohlekraftwerksstandorte im Falle besonderer Betroffenheit in die Förderung aufzunehmen. Die Betroffenheit soll sich am Anteil der Wertschöpfung der Steinkohlenwirtschaft in der jeweiligen Gebietskörperschaft orientieren. Die Landesregierung erwartet von der Bundesregierung, dass sie – wie von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlen – einen konkreten Vorschlag macht, wie die besonders betroffenen Standorte durch ein Förderprogramm der Bundesregierung unterstützt werden können. So hat sich die Landesregierung bisher in die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5934 3 Verhandlungen eingebracht und wird dies in den anstehenden Gesprächen mit der Bundesregierung weiterhin tun. Dabei setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Strukturhilfen für Steinkohlekraftwerksstandorte aus zusätzlichen Mitteln und nicht aus den für die Braunkohlereviere vorgesehen Budgets finanziert werden. Zudem wird die Landesregierung in jedem Einzelfall nach Lösungen suchen, um die Gebietskörperschaften mit Steinkohlekraftwerksstandorten zu unterstützen. So wird die Landesregierung u.a. vor dem Hintergrund der unternehmerischen Entscheidungen der Kraftwerksbetreiber, bereits vorlaufend vor der Stilllegung Gespräche mit den betroffenen Kommunen und den Kraftwerksbetreibern aufnehmen, um eine zeitnahe Nachfolgenutzung der Standorte sowohl durch planerische Maßnahmen als auch durch Initiativen zur Umsetzung von Flächenentwicklungsmaßnahmen zu unterstützen.