LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5937 29.04.2019 Datum des Originals: 29.04.2019/Ausgegeben: 03.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2166 vom 19. März 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5467 Über Bundesministerien und Kanzleramt wird in Medien berichtet, dass es auffällig viele Nebentätigkeiten durch Beamte und Angestellte gibt – wie stellt sich die Lage in NRW dar? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten war zu entnehmen, dass in Bundesministerien und Bundeskanzleramt insgesamt über 1.000 Beamte und Angestellte Zeit für mindestens einen genehmigten Nebenjob haben sollen! Demnach sollen selbst 39 Spitzen-Beamte des Kanzleramtes derzeit einer Nebentätigkeit nachgehen; so berichtet die Bildzeitung und beruft sich auf eine Auskunft der Bundesregierung. Angesichts dessen ist es im öffentlichen Interesse zu erfahren, wie sich diesbezüglich die Situation in NRW darstellt. Es wird gebeten, neben der präzisen Beantwortung der Fragen auch die Systematik der Anlage in den Antworten der Landesregierung mit den Drucksachennummern 16/3475; 16/9997 und 16/13466 für die Beantwortung dieser Frage fortzuführen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2166 mit Schreiben vom 29. April 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten ist sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst detailliert reglementiert. Die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts stellen sicher, dass dienstliche Belange nicht negativ betroffen sind und Interessenkonflikte vermieden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5937 2 Die von den Beschäftigten des Landes wahrgenommenen Nebentätigkeiten können sowohl genehmigungs- als auch anzeigepflichtig sein. Um die Fragen vollständig zu beantworten und eine größtmögliche Transparenz herzustellen, werden - auch wenn konkret nur nach genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten gefragt wurde - bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch jeweils die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten mit dargestellt. Da die amtsbezogenen Gremientätigkeiten der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Gegenstand der Kleinen Anfrage 2167 sind, sind diese in den nachfolgenden Angaben nicht mit erfasst worden. Eine statistische Erfassung der ausgeübten Nebentätigkeiten findet nicht statt, so dass die unten angegebenen Zahlen nur für die Zwecke der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2166 zusammengestellt wurden. 1. Wie viele Beamte und Angestellte gehen in der Staatskanzlei und in den Ministerien der Landesregierung einer genehmigten Nebentätigkeit nach? (Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ministerien / der Staatskanzlei, Beamten und Angestellten je Ministerium oder Staatskanzlei.) Die Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten und Tarifbeschäftigten, die zum Stichtag 01. März 2019 Nebentätigkeiten nachgegangen sind, kann der Anlage 1 entnommen werden. 2. Wie viele genehmigte Nebentätigkeiten werden durch Staatssekretärinnen / Staatsekretäre, Abteilungsleiter / Abteilungsleiterinnen, Referatsleiter / Referatsleiterinnen, Gruppenleiter / Gruppenleiterinnen oder Leiter / Leiterinnen der Pressestellen ausgeübt? (Bitte präzise auf die einzelnen Gruppen und nach Ministerien / Staatskanzlei aufgeschlüsselt angeben.) Die Anzahl der aktuell durch die o.a Funktionsträger wahrgenommenen Nebentätigkeiten kann der Anlage 2 entnommen werden. Um Rückschlüsse auf Nebentätigkeiten von einzelnen Personen zu vermeiden, werden hierbei etwaige Nebentätigkeiten der Staatssekretärinnen/Staatssekretäre zusammen mit denen der Abteilungsleitungen dargestellt. Aus demselben Grund werden die Nebentätigkeiten der Leiterinnen/Leiter der Pressestelle zusammen mit den Nebentätigkeiten der Referatsleitungen ausgewiesen. 3. Für welche Besoldungsgruppen und Tarifgruppen wurden seit dem 1. Juli 2017 in der Staatskanzlei und in den Ministerien der Landesregierung Nebentätigkeiten genehmigt? (Bitte präzise auf die einzelnen Ministerien und die Staatskanzlei aufgeschlüsselt angeben.) Die Anzahl der im Zeitraum 01. Juli 2017 bis 28. Februar 2019 genehmigten bzw. angezeigten Nebentätigkeiten kann der Anlage 3 entnommen werden. Die dargestellten Daten sind nach Beschäftigungsverhältnissen und Laufbahngruppen differenziert. Auf eine weitergehende Differenzierung wurde aufgrund der beschränkten Auswertungsmöglichkeiten des verfügbaren Datenmaterials und aus Gründen des Datenschutzes verzichtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5937 3 4. In wieviel Fällen wurden für 2018 Nebenverdienste von Beamten und Angestellten in der Staatskanzlei und in den Ministerien der Landesregierung wegen einer genehmigten Nebentätigkeit Nebenverdienste von mehr als 7.500 Euro angezeigt? (Bitte präzise auf die einzelnen Ministerien und die Staatskanzlei aufgeschlüsselt angeben.) 5. Welche Höhe hatten die fünf höchsten für 2018 angezeigten Nebenverdienste von Beamten und Angestellten in der Staatskanzlei und in den Ministerien der Landesregierung? (Bitte jeweils präzise auf die einzelnen Ministerien und die Staatskanzlei aufgeschlüsselt angeben.) Die Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2018 ein Nebenverdienst von mehr als 7.500 € angezeigt wurde, kann der Anlage 4 entnommen werden. Die fünf höchsten für 2018 angezeigten Nebenverdienste können der Anlage 5 entnommen werden. Die Meldung von Nebentätigkeitseinnahmen ist gemäß § 15 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) erst ab einer Höhe von 1.200 € pro Jahr vorzulegen. Ressort Gesamt Beamte Tarif¬ beschäftigte anzeige¬ pflichtig genehmigungs¬ pflichtig anzeige¬ pflichtig StK/MBEI 38 5 17 16 MKFFI 22 0 13 9 FM 141 34 98 9 IM 88 19 62 7 MWIDE 30 1 16 13 MAGS 47 9 21 17 MSB 31 13 16 2 MHKBG 44 6 25 13 JM 34 4 27 3 VM 15 0 9 6 MULNV 57 8 25 24 MKW 39 6 15 18 Summe 586 105 344 137 Antwort auf die Kleine Anfrage 2166 - Anlage 1 Ressort Staatssekretäre / Abteilungsleitungen Gruppenleitungen Leitungen Pressestellen / Referatsleitungen anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig Nebentätigkeiten* anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig StK/MBEI 0 1 2 4 2 MKFFI 0 0 0 0 5 FM 2 8 19 20 44 IM 3 3 0 1 10 MWIDE 0 0 1 4 1 MAGS 0 0 3 6 3 MSB 1 2 7 3 5 MHKBG 3 3 2 2 3 JM 0 2 2 2 5 VM 0 0 0 0 3 MULNV 0 3 0 5 10 MKW 1 0 2 7 2 Summe 10 22 38 54 93 * Aus Gründen des Datenschutzes wurden anzeige- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten zusammengefasst. Antwort auf die Kleine Anfrage 2166 - Anlage 2 Anzahl der angezeigten und genehmigten Nebentätigkeiten Ressort aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsverhältnis aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppen gesamt Beamte Tarif LG 1.1/1.2 LG 2.1 LG 2.2 anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig anzeigepflichtig anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig anzeigepflichtig genehmigungs¬ pflichtig StK/MBEI 40 5 17 18 5 0 3 7 15 10 MKFFI 51 7 34 10 5 0 0 21 12 13 FM 919 501 399 19 10 6 130 171 380 222 IM 437 16 365 56 4 0 60 195 8 170 MWIDE 60 16 21 23 1 1 11 3 22 22 MAGS 62 10 27 25 8 0 9 11 18 16 MSB 70 26 43 1 1 0 2 26 24 17 MHKBG 112 31 59 22 4 0 8 12 41 47 JM 124 6 107 11 2 0 2 20 13 87 VM 12 0 8 4 0 1 0 3 0 8 MULNV 89 14 41 34 7 0 6 6 35 35 MKW 73 12 38 23 6 1 5 15 23 23 Summe 2049 644 1159 246 53 9 236 490 591 670 Antwort auf die Kle ne Anfrage 2166 - Anlage 3 Anzahl der Fälle, in denen im Jahr 2018 ein Nebenverdienst von als 7.500 Euro angezeigt wurde Ressort _ Anzahl StK/MBEI 1 MKFFI 0 FM 20 IM 5 MWIDE 2 MAGS 2 MSB 2 MHKBG 3 JM 5 VM 1 MULNV 0 MKW 1 Summe 42 Antwort auf die Kleine Anfrage 2166 - Anlage 4 Ressort Summe der fünf höchsten für 2018 angezeigten Nebenverd enste in Euro 1 2 3 4 5 StK/MBEI 43.292,00 7.250,00 7.084,00 6.633,00 5.670,00 MKFFI 6.796,50 2.875,00 2.256,00 . :i 1.743,00 - FM 101.255,00 63.897,00 57.699,22 54.300,00 32.352,00 IM 36.661,00 21.320,00 16.078,00 10.476,00 10.140,00 MWIDE 76.666,68 7.700,00 5.800,00 4.970,66 4888,00 MAGS 10.017 8.485,00 7.164,00 6.373,00 6.245,00 MSB 10.824 8.064,00 5.671,00 5.133,00 4.460,00 MHKBG 12.716,00 9.600,00 8.200,00 6.000,00 5.544,00 JM 39.000,00 9.700,00 9.180,00 8.770,00 7.900,00 VM 9.450,00 6.863,00 6.645,00 6.432,00 5.400,00 MULNV 6.325,00 4.800,00 3.200,00 2.749,00 2.550,00 . MKW 11.013,00 6.200,00 4.800,00 - - Antwort auf die Kleine Anfrage 2166 - Anlage 5 Leere Seite