LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5968 02.05.2019 Datum des Originals: 02.05.2019/Ausgegeben: 07.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2245 vom 3. April 2019 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/5682 Was plant die Landesregierung für die soziale Arbeit an Schulen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem Jahr 2015 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für soziale Arbeit an Schulen. Hintergrund ist, dass 2014 die Förderung auf Bundesebene über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ausgelaufen war, aber gleichzeitig die Notwendigkeit der Fortsetzung aufgrund der Erfolge erkannt wurde. Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) fördert dabei wie schon angesprochen die soziale Arbeit an Schulen mit rund 47 Mio. Euro. Allerdings ist diese Summe seither konstant, so dass Kostensteigerungen faktisch zu einer Reduzierung des Angebotes führen. Im Gegenzug werden andere Bereiche der unter dem Schlagwort „Schulsozialarbeit“ summierten Leistungen ausgebaut. So hat das Schulministerium erst im letzten Jahr 600 neue Plätze für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen (vgl. Presseinformation 418/6/2018 der Landesregierung). Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2245 mit Schreiben vom 2. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie viele Stellen im Rahmen der sozialen Arbeit an Schulen werden durch das MAGS gefördert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Kommunen, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5968 2 2. Wie hat sich die Zahl der geförderten Stellen in den vergangenen Jahren seit Übernahme der Förderung durch das Land entwickelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl, Kommunen, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der Anzahl der vor Ort jeweils mithilfe der Förderung aus dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ eingerichteten Stellen kann für die Jahre von 2015 bis 2017 der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2018 liegen derzeit noch keine entsprechenden Daten vor. 3. Wie viele Stellen für sonderpädagogische Fachkräfte im Zuständigkeitsbereich des Schulministeriums inkl. der neuen 600 Stellen sind besetzt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre ab 2015, Kommunen, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen)? Abweichend von der Begriffswahl sind in der Fragestellung offenbar nicht sonderpädagogische, sondern sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase gemeint (so auch im einleitenden Text zur Kleinen Anfrage). Zur Unterstützung der Grundschulen wurde die Zahl der Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase mit dem Haushalt 2018 von 593 um 600 auf 1.193 für das Schuljahr 2018/2019 erhöht. Von diesen 1.193 Stellen haben die Bezirksregierungen 1.164,43 den Schulen zugewiesen. Davon sind aktuell 1.115,4 besetzt (Stand: 3. April 2019). Dies entspricht einem Anteil von 93,5 Prozent. Diese 1.115,4 Stellen werden insgesamt von 1.420 Personen besetzt. Ein weiterer Ausbau der Stellen um 557 Stellen erfolgt mit dem Haushalt 2019. Die Gesamtzahl dieser Stellen steigt damit auf 1.750 Stellen. Bei der Verteilung dieser Stellen auf die Schulamtsbezirke wird auch der Kreissozialindex berücksichtigt. Bei diesen Stellen handelt es sich jedoch nicht um Schulsozialarbeit. Das Aufgaben- und Kompetenzprofil der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase wird im Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS (BASS 13-11 Nr. 1.1) beschrieben. Die gewünschte Aufschlüsselung der sozialpädagogischen Fachkräfte für die Schuleingangsphase kann nur teilweise erfolgen. Historische Daten zur Stellenbesetzung sind nicht verfügbar. Eine Aufschlüsselung bis auf Gemeindeebene ist nicht sinnvoll, weil einige der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase lediglich auf Schulamtsebene verortet sind. Somit beziehen sich die detaillierten Darstellungen (siehe Anlagen 2 und 3) auf die Stellenbe-setzungen an den Schulämtern bzw. die Zahl der auf diesen Stellen beschäftigten Personen. 4. Ist eine Erhöhung der Fördersumme zum Ausbau der sozialen Arbeit in Schulen geplant? Die Förderung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepakets“ ist in unveränderter Höhe von rd. 47,7 Mio. EUR bis Ende 2022 in der Finanzplanung vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5968 3 5. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Rolle der Träger bei der sozialen Arbeit an Schulen? Vor dem Hintergrund der öffentlichen und parlamentarischen Debatte zur Weiterentwicklung der sozialen Arbeit an Schulen wird derzeit ein Gesamtkonzept ressortübergreifend zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung, dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten. Vor Ort gewachsene Strukturen und Kooperationen mit Trägern der sozialen Arbeit finden hierbei Berücksichtigung. Anlage l Landesprogramm Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Entwicklung der Vollzeitstellen und Teilzeitstellen von 2015 bis 2017 Kreise/ kreisfreie Städte iielefeld, Stadt iochum, Stadt tonn, Stadt borken, Kreis iottrop, Stadt ;oesfeld, Kreis )ortmund, Stadt )ulsburg, Stadt 3üren, Kreis )üsseldorf, Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Essen, Stadt Suskirchen, Kreis Selsenkirchen, Stadt Sütersioh, Kreis -lagen, Stadt -lamm, Stadt -leinsberg, Kreis -terford, Kreis "lerne, Stadt -iochsauerlandkreis -löxter, Kreis ^^^^?;;;F!^>^f^iäL%k:^^ ^:i;i^i^;^:.:^^^ 1,0 25,3 15/4 ÄS 15,1 16,6 20/8 22/9 27,9 52,9 18/C 16,C 17,£ ::ä^Ä^W^^;^:;^:::^^ 17,C 15,3 ^ 20,3 18,2 W 29^ ^B®B-^:^:;^;y;::;^;i^;.:;^.^^ 13,: 29,( _12- 17,: 18,: 45; 46, _53/ 19,; 23„ 14,: 15,i 7, 10, Sta dt Wuppertal •BR;Rölh^:;:.-:;:^;^^;:^^^ Erftkreis Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Oberbergischen Kreis Rheinisch-Bergischen Kreis Rhein-Sieg-Kreis Stadt Bonn Stadt Köln Stadt Leverkusen Städteregion Aachen .^BR i iytühster^^^^^^^.;^^i^:^,;ili überregional Kreis Borken Kreis Coesfeld Kreis Reckiinghausen Kreis Steinfurt Kreis Warendorf Stadt Bottrop Stadt Gelsenkirchen Stadt Münster 31,6 ^„•^/:^'/;^::;225;t 23,8 12,6 10,4 10/4 18/5 13,8 27/1 25,1 38/1 13/3 AI'S ^^^'^^;:^;^3.51^ _°/5 16/3 10/5 42, 17/S _12^ _7.E 34,E 10,[ l'^^l^^^i^'^isSS^^:^^i'aS?^S^L^?l^ Anläse 3: Stand: 03.04.2019 Personen mit den Kennzeichen SP, SZ, KG und JL - sozialpädagogische Fachkräfte - Sozialarbeiterinnen und Sozislarbeiter - Erzieherinnen und Erzieher/ Kindergärtnerinnen und Kindergärtner - Jugendleiterinnen und Jugendleiter ^lijäiiil^Äilli^^^^S^iiMiiil'isi^^ i*|tliiäilliliJiMI;iili^!%^l ?BR:j^msfa!ifeis^^^:^^^.;^;i^^:^ üb erregi o na l Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsaueriand kreis Kreis Olpe Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Soest Kreis U n na Märkischen Kreis Stadt Bochum Stadt Dortmund Stadt Hagen Stadt Hamm Stadt Herne •BR'Dtefm