LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5993 03.05.2019 Datum des Originals: 03.05.2019/Ausgegeben: 08.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2194 vom 19. März 2019 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/5542 Zeitweise Öffnung der Parkplätze von NRW-Ministerien für die Öffentlichkeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtete am 17. März, dass die Düsseldorfer FDP anstrebt, die Parkhäuser bzw. Parkplätze der NRW-Ministerien an Wochenenden und abends für die Allgemeinheit freizugeben.1 Die FDP will laut Zeitungsartikel auf diesem Wege die Parkplatznot in Düsseldorf lindern und führt an, die Parkplätze in den NRW-Ministerien ständen ab 18 Uhr leer. Die FDP „regiert“ im Düsseldorfer Stadtrat zusammen mit SPD und Grünen und denkt laut Pressebericht über eine Ratsinitiative zu diesem Thema nach: „In den Rat der Stadt will die FDP einen Antrag einbringen und damit prüfen lassen, ob Behördenparkplätze außerhalb der Dienst- und Öffnungszeiten nicht der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung stehen können.“2 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2194 mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/fdp-duesseldorf-ministerien-sollen-parkplaetze-anwochenenden -oeffnen_aid-37509043 2 https://www.report-d.de/Politik/Parteien/Duesseldorfer-FDP-geht-mit-viel-Schwung-in-Richtung- Europa-und-Kommunalwahl- 112839?fbclid=IwAR0gEwXTzPK2TiZuZzuch4zQMLlw9yKIEVAtGN8GAx_MiERCdcZk8K9HnZw LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5993 2 Vorbemerkung der Landesregierung Einschlägige Überlegungen können sich grundsätzlich nur auf die im Landesbesitz stehenden Parkflächen bzw. auf extern angemietete Parkflächen, die jedoch ausschließlich nur vom jeweiligen Ministerium genutzt werden, beziehen. Zum Teil mieten die Ministerien auch bei privaten Stellplatzbetreibern Parkflächen, die in öffentliche Parkgaragen integriert sind, an. Da in diesen Fällen eine teilweise Öffnung dieser extern angemieteten Parkplätze für die Allgemeinheit nicht umsetzbar ist, werden diese Stellplätze vorliegend nicht mit aufgeführt. Die Staatskanzlei und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nutzen über die in der Anlage dargestellten Parkmöglichkeiten hinaus Parkplätze in der Tiefgarage des Landtags. Da die Nutzung dieser Parkplätze der Hausordnung der Landtagsverwaltung unterliegt und die Landesregierung keinen Einfluss darauf nehmen kann, werden diese Plätze vorliegend ebenfalls nicht dargestellt. 1. Wie beurteilt die NRW-Landesregierung grundsätzlich die Idee, die Parkplätze der NRW-Ministerien zeitweise für die Öffentlichkeit freizugeben? 2. Über wie viele Pkw-Parkplätze verfügen die NRW-Ministerien in Düsseldorf (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Parkplätze)? 3. Wie sind die Parkhäuser der NRW-Ministerien derzeit gesichert bzw. geschützt? 4. Wie hoch ist die Auslastung der Parkhäuser der NRW-Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Montag bis Freitag sowie Samstag und Sonntag)? 5. Über wie viele Ladesäulen für Elektroautos verfügen die Parkhäuser der NRW- Ministerien (bitte aufschlüsseln nach Ministerium bzw. Ministeriumsstandort und Anzahl der Ladesäulen)? Die Fragen 1 bis 5 werden in der als Anlage beigefügten Tabelle auf Basis der Angaben der Ressorts beantwortet. Seite 1 von 2 Zusammenfassung der Ressortabfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 2194 "Zeitweise Öffnung der Parkplätze von NRW-Ministerien für die Öffentlichkeit" Montag - Freitag Samstag Sonntag 39 durch Parkreiter 26 Parkplätze sind einzelnen Beschäftigten namentlich zugewiesen, 13 Gästeparkplätze werden nach Bedarf auf Voranmeldung belegt 8 Parkplätze 8 Parkplätze in Planung 31 Parkplätze sind am Wochenende für die Öffentlichkeit freigegeben 2 für Motorräder keine Sicherung je nach Witterung je nach Witterung je nach Witterung 2 Parkplätze sind am Wochenende für die Öffentlichkeit freigegeben Horionplatz 1 Innenhöfe 18 Schleusentore und Pforte 18 Parkplätze sind Beschäftigten und Dienstwagenberechtigten namentlich zugewiesen siehe Mo - Fr siehe Mo - Fr Innenliegende Parkplätze, aus Sicherheitsgründen keine Öffnung möglich IM Df, Fürstenwall (TG unter IM NRW) 155 Rolltor/Schranke (Schleuse), Wachdienst, Zufahrt mit Flaz-Karte 95-100 % ca. 15% ca. 15% 1 Nicht möglich, keine Externen aus Sicherheitsgründen Martin-Luther- Platz 40 85 Tiefgarage / Stahltor / Schranke / Kameraüberwacht / Pforte 100% geringfügig geringfügig 0 Öffnung wird schon aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Martin-Luther- Platz 40 21 Aussenparkplatz / Stahltor / Kameraüberwacht / Pforte 100% geringfügig geringfügig 0 Öffnung wird schon aus Sicherheitsgründen abgelehnt. MSB MKW Haroldstraße 4 24 Der Zugang wird über eine Parkschranke geregelt. 100% Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden, die Auslastung ist situationsabhängig. Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden, die Auslastung ist situationsabhängig. 0 Grundsätzlich sind die Parkplätze am Wochenende zur Nutzung für die Öffentlichkeit freigegeben. Abends können die Parkplätze allenfalls freigegeben werden, wenn sie nicht für dienstliche Zwecke oder Veranstaltungen benötigt werden. Eine generelle Öffnung scheidet damit aus. Haroldstraße 5 135 Der Zugang wird über eine Parkschranke mit Chipkarte geregelt. 100% Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig und vom MKFFI nicht zu steuern, da hier mehrere Ressorts Parkplätze angemietet haben. Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig und vom MKFFI nicht zu steuern, da hier mehrere Ressorts Parkplätze angemietet haben. 0 Der Nutzung für die Öffentlichkeit wird seitens MKFFI nicht grundsätzlich widersprochen, wobei die dienstliche Nutzbarkeit der Parkplätze erhalten bleiben muss. Anders als bei den Parkplätzen an der Haroldstraße 4 obliegt die Öffnung der Parkplätze dem Parkraumbewirtschafter (BLB). Das MKFFI hat keine Steuerungsmöglichkeit über das Schrankensystem. Jürgensplatz 1 57 Schrankenanlage 95% 15% 15% 0 Eine Öffnung für die Öffentlichkeit nachts und an Wochenenden wäre grundsätzlich (probeweise) möglich. Bisherige Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass zum Dienstbeginn eine Vielzahl von Parkplätzen dann noch durch Fremdparker (v. a. Anwohner) belegt sind. Hubertushof 50 geschlossener Innenhof mit Rollgitter und Toranlage 95% 15% 15% 0 Eine Öffnung des gesondert gesicherten Innenhofes für die Öffentlichkeit ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Im Innenhof werden Dienstfahrzeuge auch nachts und an Wochenenden geparkt. Neusser Straße Aktuell 0 - Auf dem Gelände befindet sich die Baustelle für den Neubau des benachbarten Polizeipräsidiums. Daher stehen hier auf absehbare Zeit keine Parkplätze zur Verfügung. ständig öffentlich zugänglich 3 Parkflächen und Ladestation für Elektroautos sind grundstätzlich öffentlich zugänglich. Einschätzung zur Öffnung dieser Parkplätze an Wochenenden und abends für die ÖffentlichkeitAnzahl Stellplätze Behördengelände Völklinger Straße 49 Keine Einfahrtsbeschränkungen. Lediglich der Hinweis, dass die Nutzung nur mit Parkausweis möglich ist. Ressort Wie hoch ist die Auslastung der Parkplätze? Standort Wie ist der Zugang zu den Parkplätzen gesichert / geschützt? Anzahl der Ladesäulen für Elektroautos Ministerien verfügen nicht über eigens ihnen zugewiesene Parkflächen, sondern nutzen die auf dem Gelände vorhandenen Parkplätze, die z.T. auch auf unbefestigten Flächen liegen. Die als Parkraum genutzten Flächen gehören dem BLB NRW, die Überlassung dieser Flächen als Parkraum erfolgt derzeit unentgeltlich. 100% wenige Fahrzeuge wenige Fahrzeuge 2 Teilweise Öffunung für die Allgemeinheit ist grundsätzlich möglich. Gegenwertig werden die Parkflächen auch bereits öffentlich genutzt, da keine Einfahrbeschränkungen vorhanden sind. MHKBG _ StK, MBEI Horionplatz 1 Außenbereich MKFFI JM Seite 2 von 2 Montag - Freitag Samstag Sonntag Einschätzung zur Öffnung dieser Parkplätze an Wochenenden und abends für die ÖffentlichkeitAnzahl StellplätzeRessort Wie hoch ist die Auslastung der Parkplätze? Standort Wie ist der Zugang zu den Parkplätzen gesichert / geschützt? Anzahl der Ladesäulen für Elektroautos Schwannstraße 3 197 Tiefgarage Schranke 100% Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. Schwannstraße 3 86 oberirdisch größtenteils Schranke 100% Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. 1 (öffentlich zugänglich) Roßstraße 120 20 oberirdisch Schranke 100% Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden. Die Auslastung ist situationsabhängig. Parkplätze sind Bestandteil eines größeren Parkplatzes, wo auch andere Mieter Zugriff haben, teilweise Öffnung für die Allgemeinheit würde der Zustimmung aller Mieter bedürfen. Fürstenwall 25, Tiefgarage 155 Parkierungsanlage 100% 20% 20% ./. Ein Zugang für die Öffentlichkeit ist nicht möglich, da diese Stellplätze außerhalb der Bürozeiten (17.00 bis 07.30 Uhr) Anwohnern des Stadtteils Bilk zur Verfügung stehen (Anwohnermietverträge). Der Zugang wird über Codekarten geregelt. Die Pforte der Tiefgarage ist über das Wochenende nicht besetzt. Moselstrasse, Parkhaus 104 Parkierungsanlage 100% 0 0 ./. Das Parkhaus wird von Mitarbeitern des MWIDE, der Polizei und des MAGS genutzt. Derzeit ist eine Öffnung für die Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die erforderliche Sicherstellung der Verfügbarkeit der Parkfläche zum Dienstbeginn wird die Öffnung für die Öffentlichkeit kritisch gesehen. Jägerhofstraße 6 198 Ein Teil der Parkplätze befindet sich im Innenhof, gesichert durch Schranke (tagsüber) und Tor (nachts). Weitere Parkplätze befinden sich im Außenbereich, diese sind z.T. mit einer Schranke, z.T. mit Parkbügeln, z.T. gar nicht gesichert. sehr hoch Innenhof: keine AuslastungAußenbereich: sehr hoch Innenhof: keine Auslastung Außenbereich: sehr hoch 0 Die Parkplätze im Außenbereich werden den Anwohnern am Wochenende und z.T. nachts zur Verfügung gestellt. Die Parkplätze im Innenhofbereich werden mit Rücksicht auf die Anwohner nachts und am Wochenende nur in Ausnahmefällen genutzt. Eine Öffnung der Innenhöfe für die Öffentlichkeit wird mit Rücksichtnahme auf die Anwohner und mit Blick auf die Sicherheit des Dienstgebäudes nicht angestrebt. Jürgensplatz 1 14 Schrankenanlage 95% 15% 15% 0 Siehe Einschätzung vom MHKBG zum Standort Jürgensplatz 1 Berger Allee 25 18 Schranke 100% Siehe Einschätzung zur Öffnung. Siehe Einschätzung zur Öffnung. 1 Ladesäule mit 2 Anschlüssen Die Parkfläche wird sehr oft für Veranstaltungen an Wochenenden durch Dritte oder abends unter der Woche durch das MWIDE in Anspruch genommen (z.B. Japan-Tag, Büchermeile, Sportveranstaltungen, Preisverleihungen durch das MWIDE). Im Hiblick auf die Verfügbarkeit der Parkfläche zum Dienstbeginn und der möglichen Verursachung von Schäden am Dienstfahrzeug des MWIDE wird die Öffnung für die Öffentlichkeit kritisch gesehen. Parkhaus Moselstraße 189 Schranke, Pfortendienst 100% Das Parkhaus wird von Mitarbeitern des MWIDE, der Polizei und des MAGS genutzt. Derzeit ist eine Öffnung für die Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die erforderliche Sicherstellung der Verfügbarkeit der Parkfläche zum Dienstbeginn wird die Öffnung für die Öffentlichkeit kritisch gesehen. Haroldstraße 5 47 Schranke 100% Siehe Einschätzung zur Öffnung. Siehe Einschätzung zur Öffnung. Die Parkfläche wird sehr oft für Veranstaltungen an Wochenenden durch Dritte oder abends unter der Woche durch das MWIDE in Anspruch genommen (z.B. Japan-Tag, Büchermeile, Sportveranstaltungen, Preisverleihungen durch das MWIDE). Im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Parkfläche zum Dienstbeginn wird die Öffnung für die Öffentlichkeit kritisch gesehen. MWIDE FM MULNV MAGS Das MULNV ist in einer Fremdanmietung untergebracht und mietet diese Stellplätze als alleiniger Mieter an. Da diese Parkflächen isoliert sind und nur das MULNV den Zugriff darauf hat, könnte grundstäzlich eine teilweise Öffnung dieser Parkpräftze für die Allgemeinheit untersucht werden. Aus Sicht des MULNV wären jedoch zunächst rechtliche Fragen zu klären wie z.B. - Haftungsfragen gegenüber Bürgern und dem Vermieter, Sicherstellung der Parkraumverfügbarkeit arbeitstäglich (6:30 bis 20:00 Uhr) und u.U. in Krisenfällen außerhalb dieser Arbeitszeiten, Einhaltung der Parkraumbewirtschaftung.