LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5996 03.05.2019 Datum des Originals: 03.05.2019/Ausgegeben: 08.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2241 vom 2. April 2019 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/5674 Wie gestaltet sich der Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Haushaltsplan 2019 heißt es, es werden Mittel für die „externe Unterstützung zur Konzeption und Installation der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ bereitgestellt. Die Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte (Titel 427 64) sowie für Gutachten, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches (Titel 526 64) im Bereich Internationales und Eine Welt (Titelgruppe 64) wurden insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 200.000 Euro erhöht. Am 22.03.2019 schrieb die Staatskanzlei nun eine Stelle als Referent*In für den Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus. Diese Stelle umfasst unter anderem die „Planung und Organisation des Aufbaus“ der Akademie, die „Koordination der Einrichtung der entsprechenden Immobilien“ sowie die „Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungsprojekts“. Diese Ausschreibung einer Referentenstelle, wenn bereits Mittel zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden, gibt Anlass zur Nachfrage. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2241 mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5996 2 1. Warum schreibt die Staatskanzlei eine Referentenstelle für den Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus, wenn gleichzeitig Gelder zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden? 2. Worin unterscheiden sich die Aufgaben des Referenten/ der Referentin von jenen der externen Gutachter und Sachverständigen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In seiner Regierungserklärung vom 13. September 2017 hat Ministerpräsident Laschet die Einrichtung einer „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ vorgeschlagen. Diese soll am internationalen und UN- Standort Bonn errichtet werden. Für die Planungs- und Umsetzungsphase wurde zur Unterstützung des fachlich zuständigen Referats in der Staatskanzlei mit Blick auf die Vielzahl der mit dem Akademie-Aufbau zusammenhängenden Aufgaben eine befristete Projektstelle ausgeschrieben, die unter anderem Konzeption und Planung des Projekts vorantreiben, an der Schaffung der erforderlichen administrativen Strukturen mitwirken sowie notwendige Koordinierungsaufgaben sowohl hausintern als auch mit den zuständigen Fachressorts sowie den in Bonn ansässigen Wissenschaftseinrichtungen übernehmen soll. Mit Blick auf die wissenschaftliche Akzeptanz und Unabhängigkeit des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Konzeptions- und Aufbauphase in engem Austausch und in Kooperation mit anerkannten Einrichtungen der Bonner Wissenschaftslandschaft erfolgen muss. Die genannten Haushaltsmittel sind deshalb zur Finanzierung dieser Projektstelle sowie für eine entsprechende externe wissenschaftliche Beratung eingeplant. 3. An wen wurden bereits Aufträge an externe Gutachten und Beratung vergeben? Es wurden bislang keinerlei Aufträge vergeben. 4. Welche Fachabteilungen/Ressorts sind am Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ beteiligt? Beteiligt an dem Projekt sind neben mir und der Abteilung IV der Staatskanzlei die Abteilungen I und II der Staatskanzlei sowie das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft. 5. Welche Immobilien sollen in Abstimmung mit dem BLB NRW zum Zwecke des Aufbaus der Akademie koordiniert und eingerichtet werden? Die Überlegungen und Verhandlungen zur Frage der Unterbringung der Akademie sind noch nicht abgeschlossen.