LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5998 06.05.2019 Datum des Originals: 03.05.2019/Ausgegeben: 09.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2376 vom 9. April 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/5844 Nutzung des kostenlosen Eintritts für Flüchtlinge in Museen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die meisten Asylsuchenden kamen nicht aus europäischen Ländern und wurden oftmals mit einer anderen Kultur sozialisiert. Daher ist es für diese Menschen im Rahmen der Integration von enormer Bedeutung die deutsche Geschichte und Kultur kennenzulernen. Der beste Weg einen Zugang und ein Verständnis für eine andere Kultur zu gewinnen, ist die aktive Teilnahme am Kulturleben. Museumsbesuche sind hierbei ein wichtiger Baustein. Seit August 2015 bietet der LVR für alle Flüchtlinge nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (BüMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung) freien Eintritt in die LVR-Museen (kostenlosen Besuch für Flüchtlinge mit bis zu 2 Begleitpersonen).1 Es gibt auch verschiedene kulturelle Angebote, wie zum Beispiel „Treffpunkt Museum“ im Kunstpalast.2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2376 mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Museen, abgesehen von den LVR-Museen, bieten – soweit bekannt – ebenfalls für die genannte Zielgruppe einen freien Museumseintritt an? 2. Welche Regelung gibt es diesbezüglich speziell bei den NRW-Landesmuseen? Auf Grund der inhaltlichen Überschneidung werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. 1 https://www.facebook.com/freilichtmuseumkommern/posts/10156822556945596:0 2 https://www.kunstpalast.de/calendar/258/1842-Treffpunkt-Museum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/5998 2 Der Landesregierung liegen lediglich Informationen zur Stiftung Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen als einzigem vom Land finanzierten und verantworteten Museum vor. Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bietet freien Eintritt für Flüchtlinge an. Informationen über die von kommunal getragenen und privaten Museen praktizierten Eintrittsregelungen liegen hier nicht vor. 3. Wie viele Flüchtlinge haben von den Angeboten des freien Eintritts in Museen bisher Gebrauch gemacht? Seit 2015 haben insgesamt 941 Personen von dem Angebot der Kunstsammlung Nordrhein- Westfalen Gebrauch gemacht. Zahlen vor dem Jahr 2015 liegen aufgrund der Umstellung auf ein neues Verrechnungssystem nicht vor. 4. Inwieweit liegen der Landesregierung Informationen vor, in welchem Umfang Museumsbesuche von Flüchtlingen alleine oder organisiert in Gruppen erfolgten? Insgesamt wurden 250 Freitickets seit 01.11.2015 in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Empfang genommen. Zusätzlich haben 691 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an 54 Gruppenführungen teilgenommen.