LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
17
/
6022
08
.05.2019
Datum des Originals:
03.05.2019
/Ausgegeben:
13
.05.2019
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
2271 vom
9. April 2019
der Abgeordneten Sarah Philipp, Rainer Bischoff, Frank Börner und Ralf Jäger SPD
Drucksache
17
/
5727
Wie
wirkte sich in 2018 die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitions
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, Sport
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und Schulpauschale in Duisburg aus?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Gemäß § 16 Absatz 2 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018 sind die
Investitionspauschalen mit den
Sonderpauschalen Schulpauschale/Bildungspauschale und
der Sportpauschale gegenseitig deckungsfähig.
Die Landesregierung beabsichtigte damit, dass eine Kommune die mit den sonstigen
Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs erhaltenen Mittel, die beispie
lsweise
planungsrechtlich noch nicht verausgabt werden können, für den Sport zu nutzen, um dort
fertig geplante Objekte zu finanzieren (vgl. Drucksache 17/1138).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese neue Möglichkeit in Duisburg im
vergangenen Jahr tatsächlich genutzt wurde.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
hat die Kleine Anfrage
22
71
mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem
Ministerpräsidenten, dem Minister der F
inanzen und der Ministerin für Schule und Bildung
beantwortet.
1.
Wie hoch waren im Jahr 2018 die Zuweisungen
an die Stadt Duisburg
aus den
Pauschalen für Investitionen, Schule/Bildung und Sport? (Bitte einzeln auflisten.)
Diese Informationen können d
er beigefügten Tabelle (Anlage) entnommen werden.
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