LANDTAG
NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
. Wahlperiode
Drucksache
17
/
60
73
08
.05.2019
Datum des Originals:
03.05.2019
/Ausgegeben:
13
.05.2019
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
2
3
45
vom 1
2
. April 2019
der Abgeordneten Hannelore Kraft SPD
Drucksache
17
/
5808
Wie wirkte sich in 2018 die gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Investitions
-
, Sport
-
und Schulpauschale in Mülheim an der Ruhr aus?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Gemäß § 16 Absatz 2 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018 sind die
Investitionspauschalen mit den Sonderpauschalen Schulpauscha
le/Bildungspauschale und
der Sportpauschale gegenseitig deckungsfähig.
Die Landesregierung beabsichtigte damit, dass eine Kommune die mit den sonstigen
Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs erhaltenen Mittel, die beispielsweise
planungsrechtlich noch nicht verausgabt werden können, für den Sport zu nutzen, um dort
ferti
g geplante Objekte zu finanzieren (vgl. Drucksache 17/1138).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese neue Möglichkeit in der Kommune
Mülheim an der Ruhr im vergangenen Jahr tatsächlich genutzt wurde.
Die Ministerin für Heimat, Kommunale
s, Bau und Gleichstellung
hat die Kleine Anfrage
23
45
mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem
Ministerpräsidenten, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung
beantwortet.
1.
Wie hoch waren i
m Jahr 2018 die Zuweisungen
an die Kommune Mülheim an der
Ruhr
aus den Pauschalen für Investitionen, Schule/Bildung und Sport? (Bitte
einzeln auflisten.)
Diese Informationen können der beigefügten Tabelle (Anlage) entnommen werden.
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