LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/608 12.09.2017 Datum des Originals: 12.09.2017/Ausgegeben: 15.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 190 vom 15. August 2017 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/358 Bricht die Landesregierung beim Ausbau der L 617 zwischen Medebach und Hallenberg ihr Wahlversprechen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die L 617 ist die stark frequentierte Hauptverbindung zwischen Medebach und Hallenberg. Wie der Westfalenpost vom 7. August 2017 zu entnehmen war haben die örtlichen CDU- Fraktionen mit Unterstützung der jeweiligen Bürgermeister nun eine Resolution an den neuen Verkehrsminister Herrn Wüst (ebenfalls CDU) gestellt. Darin wird nach Informationen der Zeitung auf den Ausbau der L 617 gedrängt. Konkret bemängeln die Kommunalpolitiker demnach die beengte Fahrbahnbreite sowie die vielen Schlaglöcher. Auch wird auf die Anbindung der neuen Sekundarschule verwiesen, da der Schülerpendelverkehr über die L 617 läuft. Des Weiteren ist die Strecke auch für den Rettungsverkehr von der Rettungswache Medelon von ebenso elementarer Bedeutung wie für die heimische Wirtschaft und die vielen Arbeitsplätze sowie den Tourismus in der Region, für die alle gleichermaßen eine gute Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar ist. Die Resolution stellen die CDU-Fraktionen laut Zeitungsbericht auch vor dem Hintergrund, dass die CDU im Wahlkampf versprochen hätte, den ländlichen Raum zu stärken. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 190 mit Schreiben vom 12. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/608 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 617 zwischen Medebach und Hallenberg? Der Fahrbahnzustand der L 617 zwischen Medebach und Hallenberg weist Defizite auf, die bislang nicht behoben werden konnten. Leider standen bisher nicht in ausreichendem Maße Finanzmittel für das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen zur Verfügung. Die neue Landesregierung hat daher vereinbart, die Mittel von aktuell 127,5 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro aufzustocken. Bis zur Behebung der Defizite wird die Strecke durch die zuständige Straßenmeisterei intensiv überwacht, um zu gewährleisten, dass die Verkehrssicherheit stets gegeben ist. Es liegen keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Unfallgeschehens vor. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Resolution der CDU-Fraktionen aus Medebach und Hallenberg? Grundsätzlich positiv, denn wie im Koalitionsvertrag verabredet, will die neue Landesregierung eine verantwortungsvolle und ausgleichende Politik verfolgen, die die Interessen der ländlichen Räume nach Kräften fördert. 3. Wird die CDU-geführte Landesregierung mit dem dringend notwendigen Ausbau der L 617 dem Versprechen der Stärkung des ländlichen Raums nachkommen? 4. Welche baulichen Maßnahmen sind an der L 617 in den kommenden fünf Jahren geplant? 5. Wann ist konkret mit dem Ausbau der L 617 zu rechnen? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Ein Ausbau der L 617 wäre aus dem Landeshaushalt Titel 777 12 (Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten) zu finanzieren. Die Priorisierung der Projekte dieses Programms obliegt gemäß §9(4) Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen den Regionalräten bei den Bezirksregierungen bzw. dem Regionalverband Ruhr. Der Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift wird das gewünschte Vorhaben zum Ausbau der L 617 zwischen Medebach und Hallenberg nach Anmeldung durch die Kommunen für eine Priorisierung durch den Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg aufbereiten. Das Ergebnis der Entscheidung des Regionalrates bleibt abzuwarten. Deswegen sind belastbare Aussagen über den Zeitpunkt des Ausbaus derzeit nicht machbar.