LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6117 07.05.2019 Datum des Originals: 07.05.2019/Ausgegeben: 10.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2336 vom 12. April 2019 der Abgeordneten Christina Kampmann und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/5799 Blocken oder verbieten – welche Position hat die Landesregierung zu Adblockern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit 1999 sind Werbeblocker bzw. Adblocker im Einsatz, um Werbeelemente auf Websites auszublenden. Diese Browser-Erweiterungen ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern, Inhalte im Netz zu lesen, ohne dass ihnen Onlinewerbung angezeigt wird. Ein zusätzlicher Nebeneffekt ist, dass Adblocker der Privatsphäre und der Sicherheit dienen, indem sie vor Tracking und Angriffen über „Malvertising“ schützen. Laut Pagefair’s “The state of the blocked web 2017 - Global Adblock Report“ gibt es aktuell weltweit ca. 615 Millionen Endgeräte, auf denen ein Adblocker installiert ist. Andererseits bedeuten Werbeblocker für werbefinanzierte Medienangebote im Internet Einnahmeverluste. Daher versuchen Anbieter seit einigen Jahren zunehmend, das Adblocking zu umgehen, indem sie entweder in der Programmierung die Codes für Werbung gezielt verschleiern oder Techniken einsetzen, die Adblocker erkennen und blockieren sollen. Während einige Portale Adblocker-Nutzerinnen und -Nutzer darum bitten, das Programm bei der Nutzung ihrer Inhalte auszuschalten, sperren andere Seiten Nutzerinnen und Nutzer von Werbeblockern kategorisch aus. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik hat seine Empfehlung für Adblocker zurückgezogen, da das Blockieren aller Werbebanner unverhältnismäßig sei und in das Geschäftsmodell von Content-Anbietern eingreife. 2018 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass der Einsatz von Computerprogrammen zum Blockieren von Internetwerbung in Deutschland rechtens sei, da Medienverlage in der Lage seien, sich gegen Werbeblocker zu wehren. Nun zieht Axel Springer erneut gegen die Adblocker-Firma Eyeo vor Gericht. Nachdem der Medienkonzern zuvor auf Grundlage des Wettbewerbsrechts verloren hatte, lautet nun die Argumentation, dass Adblocker durch eine unzulässige Umarbeitung bzw. Vervielfältigung der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletze. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6117 2 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2336 mit Schreiben vom 7. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie gehen nordrhein-westfälische Verlagshäuser mit Adblockern im Internet um? Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 2. Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung zum Einsatz von Adblockern bzw. deren Verbot? Aus Sicht der Landesregierung sind Adblocker mit Blick auf ihre Ausgestaltung, ihren Nutzen und ihre Auswirkungen differenziert zu bewerten. Die Landesregierung erkennt die möglichen positiven Effekte von Adblockern für die Verbraucherinnen und Verbraucher (bspw. den möglichen Schutz vor „Malware“). Sie sieht aber zugleich die negativen Effekte für die Refinanzierbarkeit von insbesondere für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfreien, weil werbefinanzierten Medieninhalten und damit die Gefährdung für die Medien- und Meinungsvielfalt. 3. Wie bewertet die Landesregierung sowohl die wettbewerbsrechtliche als auch die urheberrechtliche Argumentation gegen Adblocker? Die Landesregierung hat zuletzt in ihrem schriftlichen Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 14. März 2019 zum Thema „Aktueller Stand der Beratungen des Medienstaatsvertrags“ (Vorlage 17/1802) zu einem möglichen Verbot von Adblockern Stellung genommen. Wie darin dargelegt, erfolgt derzeit eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den aktuell anhängigen Rechtsstreiten. Der Bewertung durch die Gerichte soll hier nicht vorgegriffen werden. 4. Ist auf Landesebene die Prüfung eines möglichen Adblocker-Verbots geplant? 5. Wie würde nach Ansicht der Landesregierung ein Adblocker-Verbot technisch umgesetzt werden (mögliche Netzsperren zu Anbieter-Seiten/Download-Portalen usw.)? Die Fragen 4 und 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, soll zunächst die - gerichtliche - Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen abgewartet werden, bevor gegebenenfalls konkrete weitere Schritte erwogen und eingeleitet werden.