LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6120 07.05.2019 Datum des Originals: 07.05.2019/Ausgegeben: 10.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2307 vom 11. April 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/5767 Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte an Berufskollegs Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Wissen in der Informationstechnik entwickelt sich permanent weiter. Es ist das wichtigste Kapital in der IT-Branche, ständig auf dem neusten Stand zu sein. Firmen und Beschäftigte in dieser Branche sind gefordert, sich regelmäßig weiterzubilden. Besondere Anforderungen müssen deshalb auch für die Ausbildung von Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern gelten. Mehr als in anderen Ausbildungsgängen kommt es hier darauf an, dass vermittelte Inhalte aktuell bleiben und der technische Fortschritt im Auge behalten wird. Für Schulträger ergibt sich die Herausforderung, dass die bereitgestellte Hard- und Software den sich stetig weiter entwickelnden Anforderungen genügt. Das Land muss gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Fachlehrerinnen und -lehrer an Berufskollegs sich regelmäßig fortbilden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2307 mit Schreiben vom 7. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele Berufsschullehrer, die in Klassen für IT-Berufe unterrichten, haben sich in den letzten drei Jahren im Bereich der Linux- und Windows-Betriebssystemen fortgebildet? Die staatliche Lehrerfortbildung erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch Moderatorinnen und Moderatoren der 53 Kompetenzteams und der fünf Bezirksregierungen. Moderatorinnen und Moderatoren sind für diese Tätigkeit qualifizierte Lehrkräfte. Darüber hinaus gibt es ein breites Fortbildungsangebot durch eine Vielfalt anderer Anbieter und Träger, z.B. privater und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6120 2 kirchlicher Anbieter sowie Verbände, Universitäten und Vereine. Diese Angebote können von den Berufskollegs aus den zur Verfügung gestellten Fortbildungsbudgets finanziert werden. Die Fortbildungsbudgets der Berufskollegs sind mit dem Haushalt 2019 von 45 Euro pro hauptamtlicher/hauptberuflicher Lehrkraft auf 60 Euro angehoben worden. Weitere Erhöhungen strebt die Landesregierung an. Berufskollegs, die bezirksübergreifende Fachklassen beschulen, erhalten für diese zusätzlich 350 Euro pro Ausbildungsberuf. Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung. Eine Erhebung, wie viele Lehrkräfte an welchen Fortbildungen im Einzelnen teilgenommen haben, wird seitens Ministeriums für Schule und Bildung nicht durchgeführt. 2. Welche nordrhein-westfälischen Berufs- und Weiterbildungskollegs sind in der Lage, Linux-Betriebssysteme mit qualifizierten Lehrpersonal (Qualifikation vom Linux Professional Institute Europe, www.Ipice.eu) zu unterrichten? Das Schulgesetz benennt die Schulträger, die eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Ausstattung der Schulen verantworten. Die Schulen entscheiden dabei in eigener Verantwortung, welche zugelassenen Lernmittel, Software, Betriebssysteme und anderen Medien für den Einsatz im Unterricht beschafft werden. Grundsätzlich gilt das Neutralitätsgebot des Staates, so dass dem Ministerium für Schule und Bildung nicht bekannt ist, wie viele Berufskollegs mit dem Betriebssystem Linux arbeiten. Auch die KMK-Rahmenlehrpläne bzw. Landesbildungspläne der einschlägigen Ausbildungsberufe (z. B. Fachinformatiker/in) treffen hierzu keine Festlegungen. Sie beziehen sich in ihren Kompetenzbeschreibungen z. B. darauf, branchenübliche IT-Systeme zu administrieren oder kundenspezifisch anzupassen. Das Fach Informatik wird am Weiterbildungskolleg auf Grundlage des Kernlehrplans Informatik für das Abendgymnasium und Kolleg unterrichtet. Dieser macht keine Vorgaben hinsichtlich der Nutzung bestimmter Betriebssysteme. Der Kompetenzerwerb zu Funktionen und Aufgaben von Betriebssystemen (z.B. Dateisystem, Rechteverwaltung) ist verbindlich im Inhaltsfeld 4 „Informatiksysteme“ des Kernlehrplans verankert. Schulungen von privaten Anbietern zu bestimmten Betriebssystemen sind für Informatiklehrkräfte nicht erforderlich. 3. Welches Fortbildungsangebot für Linux- und Windows-Betriebs-systeme bieten die Kompetenzteams der fünf Bezirksregierungen an? 4. Sollte es hierzu ein Fortbildungsangebot geben: wie oft wurde dieses Angebot bisher abgerufen? Frage 3 und Frage 4 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Betriebssystemen Linux und Windows werden seitens der staatlichen Lehrerfortbildung keine Fortbildungsangebote vorgehalten. 5. Liegen der Landesregierung Beschwerden – etwa seitens der Kammern – vor, dass das Niveau des IT-Unterrichts an Berufs- und Weiterbildungskollegs nicht hinreichend aktuell ist? Beschwerden bzgl. des Niveaus des IT-Unterrichts an Berufskollegs liegen dem Ministerium für Schule und Bildung nicht vor.