LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6122 08.05.2019 Datum des Originals: 08.05.2019/Ausgegeben: 13.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2302 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/5762 Dauer der Duldung von Geduldeten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Ausländerzentralregister lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 55.267 Geduldete in Nordrhein-Westfalen. Viele von ihnen leben bereits seit langer Zeit in Nordrhein-Westfalen und hoffen durch den Bleiberechtserlass der Landesregierung auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2302 mit Schreiben vom 8. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch ist die Anzahl der Geduldeten zum Stichtag 28. Februar 2019 in NRW, die bis zu einem Jahr geduldet sind? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Geduldeten zum Stichtag 28. Februar 2019 in NRW, die bis zu fünf Jahre geduldet sind? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Geduldeten zum Stichtag 28. Februar 2019 in NRW, die bis zu zehn Jahre geduldet sind? 4. Wie hoch ist die Anzahl der Geduldeten zum Stichtag 28. Februar 2019 in NRW, die bis zu 20 Jahre geduldet sind? 5. Wie hoch ist die Anzahl der Geduldeten zum Stichtag 28. Februar 2019 in NRW, die länger als 20 Jahre geduldet sind? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6122 2 Aufgrund der sachlichen Zusammenhänge werden die Fragen 1 – 5 zusammen beantwortet. Zum Stichtag 28. Februar 2019 hielten sich nach den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) insgesamt 56.188 Geduldete in Nordrhein-Westfalen auf. Die vorliegende Statistik auf Basis des AZR lässt eine Differenzierung nach der Dauer der Duldung nicht zu. Eine ergänzende Rückfrage bei der das AZR führenden Behörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ergab, dass auch eine Auswertung des Registers im Sinne der gestellten Frage nicht möglich ist, da die Gesamtdauer der jeweiligen Duldungen nicht erfasst wird.