LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6125 08.05.2019 Datum des Originals: 08.05.2019/Ausgegeben: 13.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2223 vom 27. März 2019 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer und Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/5589 Erst bremsen, dann beschleunigen. Wie will die Landesregierung die Stromgewinnung aus Windkraft verdoppeln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der WDR berichtet am 25. März 2019 Minister Pinkwart wolle die Windkraft-Kapazitäten in den nächsten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen verdoppeln. Im vergangenen Jahr sind lediglich 110 neue Windkraftanlagen in Betrieb gegangen. Nachdem der Bau neuer Windräder unter der schwarz-gelben Landesregierung massiv zurückgegangen ist, würde dies bedeuten, dass jährlich mindestens 400 neue Windräder gebaut bzw. alte Windräder durch leistungsstärkere ersetzt werden müssten. Trotz Einschränkungen für die Windkraft sieht Pinkwart laut WDR darin kein Problem. Er verweist auf bereits genehmigte Anlagen, die nur noch gebaut werden müssten. Es gebe genügend Flächen, die sich mit den Interessen von Mensch und Umwelt vereinbaren ließen. Dabei setze er vor allem auch auf das so genannte „Re-Powering“. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2223 mit Schreiben vom 8. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. In welchen Kommunen sind aktuell bereits Windkraftanlagen genehmigt, die nur noch gebaut werden müssen? (Bitte nach Kommunen, Anzahl der Windkraftanlagen und Gesamtleistung differenzieren.) Gemäß einer Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land auf Basis der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Daten lagen in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31. Januar 2019 Genehmigungen für 208 Anlagen mit einer installierten Leistung von 673 MW vor, für die bisher noch keine Inbetriebnahme angezeigt wurde. Eine Aufschlüsselung nach Kommunen erfolgte hier nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6125 2 Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie führt keine eigene Statistik über eine kommunenscharfe Registrierung der Genehmigungen. 2. Wie viele Windkraftanlagen sind seit Amtsantritt der schwarz-gelben Landesregierung in Form des so genannten „Re-Powering“ ersetzt worden? Auch hierzu führt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie keine Statistik. Eine erteilte Genehmigung bedeutet nicht, dass die entsprechenden Anlagen auch einen Zuschlag in den Ausschreibungsverfahren erhalten. Wenn es einen Zuschlag gibt, dauert die Umsetzung einer Genehmigung auch für Anlagen, die im Rahmen eines Repowering ersetzt werden, in der Regel bis zu zwei Jahre. Diese müssen für Schritte wie Bestellung, Lieferung, Versicherung etc. eingeplant werden. Aus diesen Gründen lässt sich das Repowering von Anlagen nicht einem bestimmten Zeitpunkt zuordnen. Zudem kann sich für einige Anlagen, deren staatliche Vergütung ausläuft, der Weiterbetrieb auch außerhalb des EEG zu Marktpreisen wirtschaftlich gestalten, wenn die Erlöse auf dem Strommarkt die Weiterbetriebskosten überkompensieren. In diesen Fällen wird ein mögliches Repowering also erst zeitlich verzögert angegangen. 3. Wie soll sich der geplante Zuwachs an Windkraft-Kapazitäten auf die einzelnen Regierungsbezirke verteilen? (Bitte nach Anlagenzahl und Leistung auf die einzelnen Regierungsbezirke aufschlüsseln.) Der Zubau von Windenergieanlagen wird durch Ausschreibungen ermittelt. Wie viele Anlagen in Nordrhein-Westfalen dort Zuschläge erhalten, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie zum Beispiel von erteilten Genehmigungen, deren Beklagung oder Rechtskraft, der Wirtschaftlichkeit der Angebote sowie der privaten Entscheidung der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund lässt sich der Zuwachs in einzelnen Regierungsbezirken nicht sicher prognostizieren. Der in der Frage angelegte planwirtschaftliche Ansatz für den Windkraftausbau wird seitens der Landesregierung nicht verfolgt. 4. Wo befinden sich in Ostwestfalen-Lippe die Flächen für Windkraft, die sich nach den Worten des Ministers mit den „Interessen von Mensch und Umwelt“ vereinbaren lassen? (Bitte kommunenscharf benennen.) Die Flächenpotenziale für Windenergie werden derzeit für ganz Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Aktualisierung der Potenzialstudie zu Windenergie vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt. 5. Welche empirisch gestützten Ansätze zur Akzeptanzförderung von Windkraftanlagen (Beispiele aus NRW und anderen Bundesländern) sind für die Landesregierung denkbar? Ansätze zur Akzeptanzförderung von Windkraftanlagen werden zurzeit im Rahmen der Arbeitsgruppe Akzeptanz auf Bundesebene erörtert. Dazu hat am 11.03.2019 ein Gespräch mit den Ländern stattgefunden, bei dem sich die Länder u.a. auch für verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen an Windenergieprojekten ausgesprochen haben. Die weiteren Ergebnisse der Arbeitsgruppe Akzeptanz bleiben abzuwarten.