LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6140 08.05.2019 Datum des Originals: 08.05.2019/Ausgegeben: 13.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2152 vom 18. März 2019 des Abgeordneten Alexander Vogt SPD Drucksache 17/5431 Sitzen Sie bequem? Wie viel zahlt der Steuerzahler für teures Mobiliar der Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Landesregierung hat nach der Regierungsübernahme in Nordrhein- Westfalen zahlreiche Umzugsmaßnahmen vorgenommen. Der Ministerpräsident Armin Laschet ist mit der gesamten Staatskanzlei vom Düsseldorfer Stadttor in das Landeshaus am Horionplatz gezogen und auch mehrere Ministerien wechselten das Gebäude. Insgesamt zogen rund 1.400 Arbeitsplätze in neue Räumlichkeiten um. Allein in die Umzugsmaßnahmen sind Steuergelder in Höhe von 1,6 Millionen Euro geflossen – 612.000 Euro mehr als zunächst erwartet. Hinzu kommt, dass die Landesregierung auch eine Vielzahl an neuen Büromöbeln und Büroausstattungen angeschafft hat. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2152 mit Schreiben vom 8. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Beim Umzug der Staatskanzlei und der Ressorts im Rahmen der Umressortierungen sollten aus fiskalischen und organisatorischen Gründen grundsätzlich keine Möbel mitgenommen werden. Wo keine passenden Möbel vorhanden waren, wurden vereinzelt neue Möbel angeschafft. Ferner wurden neue Möbel als Ersatz für Möbel, die nach jahrelangem Gebrauch abgenutzt waren, beschafft. Solche Anschaffungskosten sind wiederkehrend und nicht in erster Linie auf den vorgenommenen Umzug zurückzuführen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6140 2 Die Staatskanzlei hat im Leitungsbereich mehrere Personen auszustatten: Ministerpräsident, Chef der Staatskanzlei, Staatssekretärin Sport und Ehrenamt. Für den Bereich Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales (MBEI) sind in der Staatskanzlei der Minister und der Staatssekretär an den Dienstorten Düsseldorf, Berlin und Brüssel auszustatten. Weiterhin hat der Ministerpräsident auch ein Büro im Landtag, das von der Staatskanzlei ausgestattet wird und wofür gegenüber der Erstausstattung (1988) keine Änderungen vorgenommen wurden. Die Staatskanzlei hatte seit der Regierungsneubildung zwei Beauftragte auszustatten. Möbel aus dem Leitungsbereich des ehemaligen MGEPA wurden zur Ausstattung dieser Beauftragtenbüros und anderer Leitungsbüros genutzt. Die Funktion „Staatssekretärin für Integration“ im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration wurde im Rahmen der Umressortierung neu geschaffen. Entsprechendes Mobiliar war vorher nicht vorhanden und musste neu beschafft werden. Das Ministerium des Innern, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz haben keine Anschaffungen getätigt. 1. Welche Büromöbel bzw. welche Büroausstattung wurde im Einzelnen für den Ministerpräsidenten, für Ministerinnen und Minister sowie für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre angeschafft? Bitte einzeln auflisten. 2. Warum war die Anschaffung neuer Büromöbel bzw. Büroausstattungen erforderlich? (Bitte nehmen Sie zu jeder einzelnen Maßnahme Stellung.) 3. Welche sachlichen Gründe sprachen gegen die Nutzung der vorhandenen Möblierung bzw. Ausstattung? (Bitte nehmen Sie zu jeder einzelnen, nicht mehr genutzten Möblierung bzw. Ausstattung Stellung.) 4. Welche Kosten hat die Anschaffung der neuen Büromöbel bzw. Büroausstattungen verursacht? (Bitte einzeln auflisten.) 5. Wie werden die neuen Büromöbel bzw. Büroausstattungen finanziert? (Bitte bezeichnen Sie die jeweiligen Haushaltsmittel genau nach Einzelplan, Kapitel, Titel und Zweckbestimmung.) Die Fragen 1 bis 5 werden in der als Anlage beigefügten Tabelle beantwortet. Kanzler.