LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6141 08.05.2019 Datum des Originals: 08.05.2019/Ausgegeben: 13.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2193 vom 25. März 2019 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/5541 Nebenverdienste von Beamten und Angestellten in NRW-Ministerien Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bild-Zeitung berichtete am 14. März 2019, „mindestens 684 Beamte und Angestellte der Bundesministerien haben neben der GroKo-Arbeit noch Zeit für mindestens einen Nebenjob. Als Berater, in der Wissenschaft oder als gut bezahlte Vortrags-Redner.“ 1 Als Beispiel wird eine Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einem monatlichen Bruttolohn von 11.500 Euro genannt, welche nebenbei auch Chefin einer Beratungsfirma sei. Das Ministerium habe den Nebenberuf der Abteilungsleiterin genehmigt. Ein FDP-Bundestagsabgeordneter aus NRW kommentierte dies in der Zeitung: „Wie das bei den hohen Belastungen, die insbesondere in der Führungsebene der Bundesministerien bestehen, genehmigungsfähig war, muss die Regierung umgehend beantworten!“ Im Landwirtschaftsministerium habe laut Zeitungsbericht jeder zehnte Beamte bzw. Angestellte einen Nebenjob, im Wirtschaftsministerium üben 13 Referatsleiter und zwei politische Beamte einen Nebenberuf aus.2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2193 mit Schreiben vom 8. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/nicht-ausgelastet-mehr-als-100-top-beamtearbeiten -nebenbei- 60652352,jsRedirectFrom=conversionToLogin,la=de.bild.html#remId=1604957051109142814 2 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nebenjob-enthuellung-ministerium-weiss-nichts-ueberihre -geschaefte-60674206,la=de.bild.html#remId=1604957051109142814 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6141 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten ist sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst detailliert reglementiert. Die Regelungen des Nebentätigkeitsrechts stellen sicher, dass dienstliche Belange nicht negativ betroffen sind und Interessenkonflikte vermieden werden. Die von den Beschäftigten des Landes wahrgenommenen Nebentätigkeiten können sowohl genehmigungs- als auch anzeigepflichtig sein. Um die Fragen vollständig zu beantworten und eine größtmögliche Transparenz herzustellen, werden - auch wenn konkret nur nach genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten gefragt wurde - bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch jeweils die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten mit dargestellt. 1. Wie vielen Beamten in den NRW-Ministerien ist aktuell eine berufliche Nebentätigkeit genehmigt (bitte aufschlüsseln nach Ministerium und Anzahl)? 2. Wie viele Angestellte in den NRW-Ministerien üben aktuell eine berufliche Nebentätigkeit aus (bitte aufschlüsseln nach Ministerium und Anzahl)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten und Tarifbeschäftigten, die zum Stichtag 01. März 2019 Nebentätigkeiten nachgegangen sind, kann der Anlage 1 entnommen werden. Da die amtsbezogenen Gremientätigkeiten der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Gegenstand der Kleinen Anfrage 2167 sind, sind diese in den nachfolgenden Angaben nicht mit erfasst worden. 3. Welchen Gehaltsklassen gehören die Beamten und Angestellten aus Frage 1 und 2 mit ihren jeweiligen Nebentätigkeiten an (bitte aufschlüsseln nach Gehaltsklasse und Anzahl der Personen)? Die entsprechenden Daten können der Anlage 2 entnommen werden. Die dargestellten Daten sind nach Laufbahngruppen differenziert. Auf eine weitergehende Differenzierung wurde aufgrund der beschränkten Auswertungsmöglichkeiten des verfügbaren Datenmaterials und aus Gründen des Datenschutzes verzichtet. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich die dargestellten Daten von der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 2166 unterscheiden, da hier zum einen eine stichtagsbezogene Auswertung zu Grunde liegt und zum anderen die Anzahl der Beschäftigten und nicht die Anzahl der Nebentätigkeiten aufgeschlüsselt wird. 4. Wie vielen Beamten in NRW-Ministerien hat die NRW-Landesregierung im vergangenen Jahr eine Nebentätigkeit verweigert (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Grund)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6141 3 5. Wie viele Genehmigungen für eine Nebentätigkeit von Beamten in NRW- Ministerien hat die NRW-Landesregierung im vergangenen Jahr zurückgezogen (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Grund)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Im vergangen Jahr wurden in den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen Nebentätigkeitsgenehmigungen weder verweigert noch widerrufen. Tarifbeschäftigte anzeigepflichtig genehmigungspflichtig anzeigepflichtig StK/MBEI 38 5 17 16 MKFFI 22 0 13 9 FM 141 34 98 9 IM 88 19 62 7 MWIDE 30 1 16 13 MAGS 47 9 21 17 MSB 31 13 16 2 MHKBG 44 6 25 13 JM 34 4 27 3 VM 15 0 9 6 MULNV 57 8 25 24 MKW 39 6 15 18 Summe 586 105 344 137 Ressort Beamte Gesamt Antwort auf die Kleine Anfrage 2193 - Anlage 1 anzeigepflichtig genehmigungs-pflichtig anzeigepflichtig genehmigungspflichtig anzeigepflichtig genehmigungspflichtig StK/MBEI 6 0 3 6 12 11 MKFFI 2 0 2 6 5 7 FM 3 3 18 32 22 63 IM 3 1 19 43 4 18 MWIDE 2 0 3 5 9 11 MAGS 7 0 5 10 14 11 MSB 2 0 1 6 12 10 MHKBG 6 0 6 12 7 13 JM 2 0 2 8 3 19 VM 0 4 0 5 0 6 MULNV 7 0 5 6 20 19 MKW 5 1 5 9 13 6 Summe 45 9 69 148 121 194 Ressort Laufbahngruppe 1.1/1.2 Laufbahngruppe 2.1 Laufbahngruppe 2.2. Antwort auf die Kleine Anfrage 2193 - Anlage 2 Leere Seite Leere Seite