LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/617 13.09.2017 Datum des Originals: 12.09.2017/Ausgegeben: 18.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 156 vom 26. Juli 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/274 Abschiebung in die Maghreb-Staaten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Joachim Stamp kündigt in Interviews mit den Tageszeitungen Die Welt (21.07.2017) und FAZ (19.07.2017) Härte gegen kriminelle Nordafrikaner an. Zitat: „Es gibt in der Bevölkerung…keine Akzeptanz für allein reisende, marodierende Männer, die sich hier nicht an die Regeln halten. Dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen. Wir haben in NRW viele allein reisende Nordafrikaner und es mit einer sehr schwierigen Klientel zu tun. Die meisten dieser jungen Männer sind auf der Straße aufgewachsen ohne moralisches und ethisches Gerüst, wie wir es kennen. Wir müssen diese Szene schnellstmöglich auflösen. Wir wollen es nicht unversucht lassen, mit einem eigenen Programm die (Maghreb) Länder dazu zu bewegen, diese Personen zurückzunehmen.“ Wir begrüßen diese Einsicht. In der Vergangenheit wurden nur sehr wenige Personen abgeschoben. Außerdem hatten Straftaten kaum Einfluss auf die Entscheidung Personen abzuschieben. Es haben sich in der Vergangenheit Problemviertel gebildet. (z.B. Bahnhofsviertel in Düsseldorf), die sich durch hohe Kriminalität „auszeichnen“. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 156 mit Schreiben vom 12. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/617 2 1. Wie viele Personen aus den Maghreb-Staaten halten sich derzeit in Nordrhein- Westfalen auf? (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus) Als relevante Staaten werden hier Algerien, Marokko und Tunesien angenommen. Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen aufhältigen Personen gemäß Statistik des Ausländerzentralregister (AZR) des Bundes zum Stichtag 31.07.2017 ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht. 2. Bei welchen Straftaten sind diese Personen besonders auffällig? (bitte aufschlüsseln nach Nationalität, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Straftaten, bitte Verhältnis relativ zum Bevölkerungsanteil berechnen und mit der deutschen Bevölkerung vergleichen) Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Jahresstatistik. Anlage 2 führt Delikte auf, zu denen ein überdurchschnittlicher Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger insgesamt sowie ein überproportionaler Anteil Staatsangehöriger der Maghreb-Staaten als Tatverdächtige erfasst sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für das Land NRW auch Straftaten solcher Tatverdächtigen erfasst werden, die sich nur vorübergehend in NRW aufhalten. Anlage 3 stellt die Anzahl aufgeklärter Fälle für das Jahr 2016 dar, zu denen mindestens ein marokkanischer, algerischer oder tunesischer Staatsangehöriger als Tatverdächtiger erfasst ist. Sofern eine Tat gemeinschaftlich durch mehrere Tatverdächtige begangen wurde, wird die Nationalität aller Tatverdächtigen gezählt. Darstellungen des Verhältnisses von Straftaten von Staatsangehörigen der Maghreb-Staaten zu solchen deutscher Staatsangehöriger sind nicht möglich. Das Verhältnis kann lediglich über die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) dargestellt werden. Für die deutsche und die nichtdeutsche Bevölkerung liegen detaillierte Zensusdaten der jeweiligen Bevölkerungsanteile (Alterskohorten) vor. Es liegen jedoch keine vergleichbaren Daten bzgl. der Bevölkerungsanteile der einzelnen nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen (z.B. Staatsangehörige der Maghreb Staaten vor), so dass eine vergleichende Betrachtung über die TVBZ nicht möglich ist. 3. Wie viele ausreisepflichtige Personen befinden sich darunter? Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen mit Blick auf die in der Beantwortung der Frage 2 genannten Daten wird statistisch nicht erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/617 3 4. Wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen sollen bis Ende 2017 und in 2018 abgeschoben werden? Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung dieses Ziel zu erreichen? Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten konsequent nutzen, um die zügige Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer zu erreichen. Das gilt in besonderem Maße für Personen, die straffällig geworden sind. Der Erfolg von Abschiebungsmaßnahmen hängt allerdings wesentlich von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen ab. Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Verbesserung der Rückführungsverfahren bezüglich Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, im Dialog mit dem Bund. Eine im August 2016 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen gegründete gemeinsame Bund- NRW-Task Force unter Beteiligung u. a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, befasst sich insoweit in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko. Neben der Zusammenarbeit mit dem Bund steht Nordrhein- Westfalen auch im unmittelbaren Dialog mit den zuständigen Generalkonsulaten. Nach einer Zwischenbilanz ist festzustellen, dass sich die Kooperation mit Marokko im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung auf Grundlage erreichter Verfahrensabsprachen deutlich verbessert hat. Auch hinsichtlich des algerischen Generalkonsulats in Frankfurt lässt sich eine zuletzt verbesserte Kooperation mit nordrhein-westfälischen Behörden im Bereich des Passersatzpapierwesens feststellen. ANLAGE 1 Aufenthaltsstatus Anzahl Gesamt Geschlecht Alter Männlich Weiblich Unbek. Bis 16 16- 18 18-25 25-35 35-45 45-55 55-65 Ab 65 Algerien 5.638 4.484 1.140 14 363 91 890 2.057 1.174 706 174 183 ausreisepflichtig 1.588 1.523 62 3 48 37 378 772 260 73 13 7 Marokko 37.966 20.643 17.299 24 2.193 341 4.216 10.171 9.338 4.587 2.563 4.557 ausreisepflichtig 2.460 2.262 195 3 81 46 675 1.037 362 96 38 125 Tunesien 8.502 5.236 3.261 5 365 32 1.130 2.687 2.083 981 599 625 ausreisepflichtig 180 146 33 1 18 3 17 72 45 17 4 4 Gesamt 52.106 30.363 21.700 43 2.921 464 6.236 14.915 12.595 6.274 3.336 5.365 ausreisepflichtig 4.248 3.931 290 7 147 86 1.070 1.881 667 186 55 136 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 156 Straftat Anteil in % Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Straftaten insgesamt 494 885 177 779 35,92 8 367 1,69 4,71 5 368 1,08 3,02 1 120 0,23 0,63 Straftaten gegen das Leben 528 176 33,33 13 2,46 7,39 5 0,95 2,84 0,00 0,00 Totschlag § 212 StGB 289 115 39,79 12 4,15 10,43 5 1,73 4,35 0,00 0,00 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 7 084 2 039 28,78 99 1,40 4,86 60 0,85 2,94 10 0,14 0,49 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 1 757 674 38,36 35 1,99 5,19 23 1,31 3,41 7 0,40 1,04 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 66 28 42,42 5 7,58 17,86 1 1,52 3,57 0,00 0,00 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen) gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 10 9 90,00 0,00 0,00 2 20,00 22,22 0,00 0,00 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 111 64 57,66 9 8,11 14,06 5 4,50 7,81 1 0,90 1,56 Sonstige Straftaten gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 1 576 576 36,55 21 1,33 3,65 15 0,95 2,60 7 0,44 1,22 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB 704 305 43,32 18 2,56 5,90 16 2,27 5,25 1 0,14 0,33 Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB 3 188 869 27,26 41 1,29 4,72 19 0,60 2,19 2 0,06 0,23 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 1 850 450 24,32 12 0,65 2,67 8 0,43 1,78 1 0,05 0,22 Land Nordrhein-Westfalen - Jahr 2016 Ausgewählte Delikte/ Deliktsbereiche mit überdurchschnittlichem Anteil nordafrikanischer Tatverdächtiger Gesamtzahl der TV Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen marokkanische Tatverdächtige algerische Tatverdächtige tunesische Tatverdächtige Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 156 Straftat Anteil in % Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Land Nordrhein-Westfalen - Jahr 2016 Ausgewählte Delikte/ Deliktsbereiche mit überdurchschnittlichem Anteil nordafrikanischer Tatverdächtiger Gesamtzahl der TV Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen marokkanische Tatverdächtige algerische Tatverdächtige tunesische Tatverdächtige Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB 922 305 33,08 26 2,82 8,52 10 1,08 3,28 1 0,11 0,33 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 158 842 51 113 32,18 2 535 1,60 4,96 1 259 0,79 2,46 403 0,25 0,79 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 7 636 3 316 43,43 391 5,12 11,79 254 3,33 7,66 27 0,35 0,81 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 2 101 1 136 54,07 165 7,85 14,52 136 6,47 11,97 9 0,43 0,79 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 3 266 1 312 40,17 174 5,33 13,26 89 2,73 6,78 10 0,31 0,76 Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB 120 665 39 477 32,72 1 921 1,59 4,87 935 0,77 2,37 297 0,25 0,75 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a 231 StGB 37 269 13 722 36,82 784 2,10 5,71 440 1,18 3,21 113 0,30 0,82 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 86 154 27 401 31,80 1 286 1,49 4,69 566 0,66 2,07 215 0,25 0,78 Nötigung § 240 StGB 12 616 2 660 21,08 74 0,59 2,78 30 0,24 1,13 21 0,17 0,79 Bedrohung § 241 StGB 26 601 9 060 34,06 473 1,78 5,22 226 0,85 2,49 93 0,35 1,03 Diebstahl insgesamt (Summe 3..... und 4.....) 111 875 50 313 44,97 3 629 3,24 7,21 2 942 2,63 5,85 273 0,24 0,54 Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a-c StGB 94 437 41 547 43,99 3 191 3,38 7,68 2 548 2,70 6,13 231 0,24 0,56 Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243- 244a StGB: 25 977 13 037 50,19 927 3,57 7,11 897 3,45 6,88 64 0,25 0,49 Ladendiebstahl (Summe 326.00, 426.00) 67 713 33 645 49,69 2 534 3,74 7,53 2 119 3,13 6,30 165 0,24 0,49 Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244a StGB 5 548 2 841 51,21 112 2,02 3,94 84 1,51 2,96 6 0,11 0,21 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 156 Straftat Anteil in % Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Anteil in % an TV insgesamt Anteil in % an nichtdeutschen TV Land Nordrhein-Westfalen - Jahr 2016 Ausgewählte Delikte/ Deliktsbereiche mit überdurchschnittlichem Anteil nordafrikanischer Tatverdächtiger Gesamtzahl der TV Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen marokkanische Tatverdächtige algerische Tatverdächtige tunesische Tatverdächtige Taschendiebstahl insgesamt (Summe 390.00, 490.00) 2 806 2 198 78,33 414 14,75 18,84 465 16,57 21,16 35 1,25 1,59 Vermögens- und Fälschungsdelikte 127 036 47 235 37,18 2 549 2,01 5,40 1 886 1,48 3,99 325 0,26 0,69 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 103 465 38 823 37,52 2 261 2,19 5,82 1 758 1,70 4,53 277 0,27 0,71 Beförderungserschleichung 41 021 18 733 45,67 1 610 3,92 8,59 1 418 3,46 7,57 148 0,36 0,79 Urkundenfälschung §§ 267-271, 273-279, 281 StGB 11 257 5 504 48,89 247 2,19 4,49 127 1,13 2,31 29 0,26 0,53 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 7 098 2 230 31,42 204 2,87 9,15 122 1,72 5,47 21 0,30 0,94 Beleidigung §§ 185-187, 189 StGB 45 797 9 929 21,68 467 1,02 4,70 222 0,48 2,24 86 0,19 0,87 Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderer Schlüsselzahl erfasst) 53 138 14 381 27,06 1 096 2,06 7,62 646 1,22 4,49 144 0,27 1,00 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 27 205 7 537 27,70 756 2,78 10,03 490 1,80 6,50 98 0,36 1,30 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 12 512 4 056 32,42 202 1,61 4,98 130 1,04 3,21 31 0,25 0,76 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 7250) 475 908 158 898 33,39 7 679 1,61 4,83 4 971 1,04 3,13 1 024 0,22 0,64 Gewaltkriminalität 45 736 17 329 37,89 1 161 2,54 6,70 671 1,47 3,87 139 0,30 0,80 Straßenkriminalität 54 038 17 117 31,68 1 315 2,43 7,68 1 037 1,92 6,06 125 0,23 0,73 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 156 Delikt bzw. Deliktsbereich Marokko Algerien Tunesien Straftaten insgesamt 18 300 12 889 2 111 Straftaten gegen das Leben 13 3 Totschlag § 212 StGB 12 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 105 56 12 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 32 23 9 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 5 1 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen) gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 2 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB 7 4 1 Sonstige Straftaten gem. § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB 20 16 8 Sonstige sexuelle Nötigung § 177 Abs. 1 und Abs. 5 StGB 18 12 1 Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB 49 19 2 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 12 8 1 Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB 33 10 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 265 1 623 547 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 393 249 26 Räuberischer Diebstahl § 252 StGB 156 126 9 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 162 86 8 Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB 2 197 1 066 374 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a 231 StGB 766 439 118 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 1 412 613 251 Nötigung § 240 StGB 74 27 23 Bedrohung § 241 StGB 533 263 101 Diebstahl insgesamt (einfach und unter erschwerenden Umständen) 6 208 5 559 451 Diebstahl ohne erschwerende Umstände §§ 242, 247, 248a-c StGB 5 057 4 241 335 Diebstahl unter erschwerenden Umständen §§ 243-244a StGB: 1 151 1 318 116 Ladendiebstahl (einfach und unter erschwerenden Umständen) 3 762 3 241 229 Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 244a StGB 137 102 7 Taschendiebstahl insgesamt (einfach und unter erschwerenden Umständen) 484 527 47 Vermögens- und Fälschungsdelikte 3 855 2 813 473 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b StGB 3 415 2 611 407 Beförderungserschleichung 2 320 2 068 220 Urkundenfälschung §§ 267-271, 273-279, 281 StGB 253 135 30 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 224 119 24 Beleidigung §§ 185-187, 189 StGB 511 238 101 Rauschgiftdelikte -Betäubungsmittelgesetz- (soweit nicht bereits mit anderer Schlüsselzahl erfasst) 1 423 837 185 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 933 587 113 Illegaler Handel mit und Schmuggel von Rauschgiften gem. § 29 BtMG 216 140 37 Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU 16 915 11 957 1 958 Land Nordrhein-Westfalen - Jahr 2016 Anzahl der Fälle unter Beteiligung eines nordafrikanischen Tatverdächtigen Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 156 Gewaltkriminalität 1 204 714 153 Straßenkriminalität 1 544 1 550 171