LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6221 13.05.2019 Datum des Originals: 10.05.2019/Ausgegeben: 16.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2337 vom 12. April 2019 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/5800 Wer hat das genehmigt? Landesregierung schlägt sich offen auf die Seite der Kieslobby! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nicht nur im Kreis Wesel werden derzeit die Auswirkungen des geplanten Landesentwicklungsplans (LEP) auf die niederrheinische Landschaft diskutiert. Denn die Maßgabe, nunmehr den so genannten Bedarf an Kies und Sand für 25 statt wie bisher nur für 20 Jahre auszuweisen, wird nach Ansicht von Experten zwangsläufig zur Neuausweisung von Ausgrabungsflächen führen. Diese müssen nun nicht mehr konzentriert ausgewiesen werden. Diese Lockerung in der Gesetzgebung ist nötig, um überhaupt den so genannten Bedarf für ein Vierteljahrhundert ausweisen zu können. Insofern ist auch der Hinweis einiger Abgeordneter der schwarz-gelben Koalition irreführend, dass es künftig alleine die Planungsbehörden in der Hand hätten, ob sie konzentriert auswiesen oder gänzlich unberührte Landstriche neu in den Blick nehmen. Gegen diese Pläne formiert sich zunehmend Widerstand in der Bevölkerung. Die Menschen am Niederrhein befürchten, dass unberührte Natur für immer durch (Trocken-)Ausgrabungen zerstört wird. Die hauptsächlich betroffenen Kommunen im linksrheinischen Teil des Kreises Wesel haben deshalb gemeinsam mit dem Kreis Wesel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die derzeitige Definition des Bedarfs verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt. Mitten hinein in diese emotional aufgeladene Stimmung lädt nun die Initiative „Zukunft Niederrhein“ für den 23. Mai 2019 zu „kies im dialog – Kiesbedarf unter der Lupe“ ein. Hinter der Initiative stehen Sand- und Kiesunternehmen der Region. Überraschend an der Einladung, die u.a. an Politiker und Bürgerinitiativen geht, ist die Teilnahme zweier Vertreter aus dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW bzw. des ihm nachgeordneten Geologischen Dienstes NRW. Die beiden Behördenmitarbeiter sollen, so steht es in der Einladung, „Stellung zum Thema Rohstoffbedarf nehmen“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6221 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2337 mit Schreiben vom 10. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Gespräche und Einladungsschreiben gingen der Zusage der beiden Mitarbeiter voraus, an der o.g. Veranstaltung teilzunehmen? 2. Wer hat den beiden Mitarbeitern die Teilnahme an der o.g. Veranstaltung genehmigt? 3. Welche Honorare und/oder Aufwandsentschädigungen erhalten die beiden Mitarbeiter für ihre Teilnahme an der o.g. Veranstaltung? 4. In wessen Namen werden die beiden Mitarbeiter jeweils bei der o.g. Veranstaltung sprechen? 5. Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass sie durch Entsendung bzw. Genehmigung zur Teilnahme der ihnen unterstellten Mitarbeiter das Gebot der Neutralität verletzt und einseitig Stellung bezieht in der Diskussion um weitere Abgrabungen von Kies und Sand am Niederrhein? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden stellen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgabenwahrnehmung regelmäßig die fachlichen Zielsetzungen des Ministeriums bzw. ihnen zum Sachverhalt vorliegende fachliche Informationen und Erkenntnisse in Veranstaltungen und Diskussionsforen vor. Ziel ist eine transparente Information der Öffentlichkeit und der fachliche Austausch. Für die konkret angesprochene Veranstaltung „Kies im Dialog – Kiesbedarf unter der Lupe“ am 23. Mai 2019 ist von der Initiative „Zukunft Niederrhein“ – eine Initiative der Sand- und Kiesunternehmen – eine Teilnahme an einer Podiumsdiskussion angefragt worden. Honorare und Aufwandsentschädigungen entstehen in diesem Zusammenhang nicht.