LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 13.05.2019 Datum des Originals: 13.05.2019/Ausgegeben: 16.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2341 vom 12. April 2019 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/5804 Vollzug gemeldet – Plagiiert die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 15. September 2016 debattierte der Landestag am frühen Abend den Antrag von SPD und Grünen, Drucksache 16/12856 mit dem Titel: „Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden“ Im Forderungsteil des Antrags hieß es: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf: - Bei besonders geeigneten Bestandsgebäuden zeitnah durch den BLB Solarstromanlagen zur Eigenversorgung auf landeseigenen Gebäuden wirtschaftlich zu planen und schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum Jahre 2020 umzusetzen. Auf Grund ihres besonderen Charakters und der erzielbaren Vorbildwirkung sollen auch die Gebäude der Landesministerien und der Landesoberbehörden ebenfalls zeitnah bearbeitet werden. - Bei Neubauvorhaben, umfangreichen Gebäudesanierungen sowie bei größeren Dachsanierungen, soweit dies mit planungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist, Solarstromanlagen im Regelfall einzuplanen und umzusetzen. - Über die Prüfung der Eigenversorgung hinaus, ist zu prüfen, ob eine Einspeisung mit Einspeisevergütung oder Betreibermodelle mit Verpachtung von Dachflächen eine ökologische und wirtschaftliche Alternative darstellen. - Bis Anfang 2017 sämtliche Potentialflächen zur Errichtung von PV-Anlagen auf BLB- Gebäuden ermitteln. Diese Ermittlung soll im Laufe des Jahres 2017 auch die Flächen auf den Hochschulgebäuden beinhalten. Im Anschluss an die Potentialermittlung ist ein Verpflichtungskonzept über einen zu definierenden jährlichen Zubau zu erarbeiten, der einen entscheidenden Beitrag des BLB zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung leistet. Hierbei sollen auch mindestens 10 Pilotprojekte bei Hochschulgebäuden in NRW einbezogen worden, da auch ihnen eine besondere Vorbildfunktion zukommt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 2 - Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sollen bei der Betrachtung mit einbezogen werden, wobei die Installation von Solarstromanlagen mit der Denkmalwürdigkeit vereinbar zu gestalten ist.“ Der Abgeordnete Ralf Witzel der heutigen regierungstragenden Fraktion FDP führte damals aus: „Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Das Thema der Überprüfung neuer Energiequellen für Bestandsgebäude und Neubauvorhaben des BLB ist eine Fragestellung, mit der man sich beschäftigen muss, aber sicherlich nicht das Hauptproblem und die Hauptaufgabenstellung des BLB, der sich in den letzten Jahren mit ganz anderen Sachverhalten beschäftigen durfte (…). Ein Thema –das gestehen wir Ihnen zu –in der Gesamtplanung des BLB ist auch die Frage von Energielösungen. Es ist aber ein kleines Thema neben sehr vielen anderen wirtschaftlichen Themen, die für das Kerngeschäft des BLB sicherlich noch bedeutender sind. Deshalb lehnen wir heute Ihren Antrag hier ab.“ Auch die damalige Opposition CDU lehnte den Antrag ab. Am 19.3.2019 veröffentliche das Ministerium der Finanzen eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Landeskabinett beschließt Ausbau der Photovoltaik auf BLB-Gebäuden. Solar-Initiative auf Dächern von Immobilien des Bau- und Liegenschaftsbetriebs / Minister Lutz Lienenkämper: Ökonomisch sinnvoll und im Interesse des Klimaschutzes“ Im weiteren Pressetext erklärt Minister Lienenkämper, dass die Installation aus ökonomischen Gründen sinnvoll sei und den Interessen des Klimaschutzes dienen würde. Ausdrücklich verweist er auf die Ziele einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2341 mit Schreiben vom 13. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der 2016 verabschiedete Antrag, Drucksache 16/12856 und der heutige Kabinettsbeschluss in ihren Kernanliegen dieselben sind? 2. Falls nein, wo bestehen die Unterschiede? 3. Teilt das Ministerium der Finanzen die Äußerungen von Herrn Witzel aus der Debatte vom 15.9.2016 im Hinblick auf die Schwerpunktsetzung des BLB im Gegensatz zur Photovoltaik? 4. Aus welchen Gründen teilen die heutigen Regierungsmitglieder, welche zum damaligen Zeitpunkt dem Landtag angehörten und deren Fraktionen den Antrag ablehnten, heute die exakt selben Ziele aus dem Antrag? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung bekennt sich zum Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung und hat mit Beschluss vom 19. März 2019 die Voraussetzungen geschaffen, den Ausbau der Photovoltaik LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6226 3 auf den vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) betriebenen Landesliegenschaften zum Zwecke der regenerativen Eigenstromerzeugung ermöglichen zu können. Die grundlegende Reform des Immobilienmanagements im BLB NRW erleichtert dieses Ziel durch die Berücksichtigung des Lebenszyklus einschließlich des Ressourcenverbrauchs eines Gebäudes bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die Landesregierung hat einen wirtschaftlichen Ansatz gewählt, der die Amortisation innerhalb von 12 Jahren sicherstellt und die Energiekosten des Landes senkt.