LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 13.05.2019 Datum des Originals: 13.05.2019/Ausgegeben: 16.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2291 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/5748 Verrechnet? – Finanzminister Lienenkämper muss endlich mit offenen Karten spielen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 35. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 4. April 2019 hat Finanzminister Lutz Lienenkämper versichert, dass die nicht eingeplanten zusätzlichen Kosten der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst und der entsprechenden Übertragung auf die Landesbeamtinnen und -beamten nicht dazu führen, dass sich die geplanten Überschüsse in 2020 von 1,1 Milliarden Euro und 2021 von 1,2 Milliarden Euro verringern. Allerdings übersteigen die realen Mehrausgaben ab 2020 die in der gültigen Mittelfristigen Finanzplanung eingeplanten Mittel für Personalkostensteigerungen deutlich. So liegen die Mehrkosten im Jahr 2020 bei 1,975 Milliarden Euro (Vorlage 17/1910), zusätzliche Personalkosten sind aber in Höhe von 1,270 Milliarden Euro eingeplant. Somit fehlen hier 705 Millionen Euro. Im darauffolgenden Jahr wird sich diese Problematik verschärfen. 2021 stehen den zusätzlich anfallenden Kosten von ca. 2,436 Milliarden Euro in der Planung nur noch 1,075 Milliarden Euro gegenüber, sodass mit einem Minus in Höhe von 1.361 Mio. Euro zu rechnen ist. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2291 mit Schreiben vom 13. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 2291 unter Bezug auf die Finanzplanung 2018 bis 2022 genannten zusätzlichen Personalaus-gaben beschreiben die jährlichen Differenzbeträge der Summe aller Einzelveränderungen bei den Personalausgabetiteln der Hauptgruppe 4 (einschließlich zum Beispiel der Beihilfen und der Globalen Minderausgaben) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6227 2 zum jeweiligen Vorjahr. Sie entsprechen damit schon systematisch nicht einer für die Erhöhungen getroffenen Vorsorge. Der Fragesteller vergleicht zudem die in der Vorlage 17/1910 an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags dargestellten kumulierten Beträge mit der Differenz einzelner Jahre. Die so bezeichneten Fehlbeträge in Höhe von 705 Mio. Euro für 2020 und 1.361 Mio. Euro für 2021 werden sich deshalb auch nicht ergeben. 1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass diese Tarifeinigung zu einer Schmälerung der, in der Mittelfristigen Finanzplanung angekündigten, Überschüsse führt? Ja. 2. Wie will die Landesregierung die in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht berücksichtigten Mehrkosten von 705 Millionen Euro in 2020 und 1361 Millionen Euro in 2021 gegenfinanzieren? Die Auswirkungen der vorgesehenen Übernahme des Tarifergebnisses auf den Landeshaushalt hat die Landesregierung in der Vorlage 17/1910 an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags dargestellt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass es im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung zu Personalkosteneinsparungen durch unbesetzte Stellen kommt? Zur Abdeckung der Auswirkungen der vorgesehenen Übernahme des Tarifergebnisses auf den Landeshaushalt bedarf es keiner Einsparungen bei den Personalausgaben durch unbesetzte Stellen. 4. Welche Personalbesetzungsquote legt die Landesregierung bei der Mittelfristigen Finanzplanung zu Grunde? Bei der Ermittlung der Ansätze für die Finanzplanung wird keine explizite Personal- bzw. Stellenbesetzungsquote zu Grunde gelegt. 5. Plant die Landesregierung im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung den Abbau von Stellen? Die derzeitigen Planungen im Bereich Stellen werden für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung von dieser abgebildet.