LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6279 15.05.2019 Datum des Originals: 15.05.2019/Ausgegeben: 20.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2391 vom 18. April 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/5899 Bundesnetzagentur gibt Rekord-Portoerhöhung frei. Wie verhält sich die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat am 18. April 2019 den Weg für die größte Portoerhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland freigemacht. Hiernach darf die Deutsche Post AG das Porto für Briefsendungen im Durchschnitt um 10,63 Prozent erhöhen, in einzelnen Bereichen ist sogar eine größere Preissteigerung möglich. Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesnetzagentur lediglich eine Erhöhung um 4,8 Prozent genehmigt. Die Bundesregierung hat daraufhin auf dem Verordnungswege Portoerhöhungen in größerem Umfang ermöglicht. Größter Aktionär der Deutschen Post AG ist weiterhin der Bund, der mittelbar über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Anteil ca. 20 Prozent hält. Einen größeren Anteil hält auch die Blackrock Asset Management Deutschland AG, deren Aufsichtsrat wiederum der CDU-Politiker und Brexit-Beauftragte der Landesregierung, Friedrich Merz vorsitzt. Schon im Vorfeld hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der die meisten Wettbewerber der DPAG vertritt, das Verhalten der Bundesregierung kritisiert. In einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) bringt der Verband sein Befremden darüber zum Ausdruck, „dass die Regierung einem Börsenkonzern zusätzliche Gewinne ermöglicht, die hauptsächlich von Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen eingenommen werden.“ Weiterhin heißt es in dem Schreiben, der Eingriff sei „ordnungspolitisch nicht zu begründen und mit dem europäischen Postrecht unvereinbar.“ In den Gremien der Bundesnetzagentur ist auch das Land Nordrhein-Westfalen vertreten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6279 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2391 mit Schreiben vom 15. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. War eines der Gremien, in denen das Land NRW vertreten ist, in den vorgenannten Entscheidungsprozess involviert? Nein. Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. März 2019 im laufenden Verfahren zur Genehmigung der Briefportoentgelte die Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV) geändert und damit der Bundesnetzagentur (BNetzA) zusätzliche Spielräume für höhere Briefporti der Deutsche Post AG eröffnet. Die Bundesnetzagentur hat auf Grundlage der geänderten PEntgV für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 einen Preiserhöhungsspielraum von 8,86 Prozent ermittelt, der sich aus einer Produktivitätsrate von minus 5,41 Prozent aufgrund sinkender Mengen im Briefmarkt und einem Inflationsausgleich von 3,45 Prozent zusammensetzt. Die Bundesnetzagentur hat den Beirat der BNetzA in der Sitzung am 06. Mai 2019 über ihre Entscheidung informiert. Der Beirat war in den Entscheidungsprozess jedoch nicht eingebunden. 2. Wenn ja, wie haben sich die Vertreter des Landes NRW in diesem Zusammenhang verhalten? (Abstimmungsverhalten, etc.) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Hat die Landesregierung auf anderen Wegen (z.B. durch direkten Kontakt zur Bundesregierung oder zu anderen Entscheidungsträgern) versucht, auf den vorgenannten Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen? Die Länder haben sich, vertreten durch den Länderarbeitskreis Informationswirtschaft, Telekommunikation und Post (LAK TIP), in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 15. Februar 2019 an das Bundeswirtschaftsministerium gegen die Änderung der Post- Entgeltregulierungsverordnung ausgesprochen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die vorgenannte Entscheidung der BNetzA? Die Entscheidung der BNetzA ist formal nicht zu beanstanden, da sie auf der geänderten Postentgelteverordnung des Bundes basiert. Allerdings wird die zugrundeliegende Rechtsänderung von der Landesregierung kritisch gesehen, da die Gefahr von Quersubventionierung zwischen reguliertem Postmarkt und nicht-reguliertem Paketmarkt bestehen könnte. 5. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob von einer solchen Portoerhöhung bestimmte Bevölkerungsgruppen und/oder Wirtschaftsbranchen in besonderem Maße betroffen sind? Eine Entscheidung der Deutschen Post über die Anwendung des ihr zugebilligten Preiserhöhungsspielraums und somit über die zukünftigen Preise für einzelne Briefprodukte steht noch aus. Daher liegen der Landesregierung derzeit auch keine Zahlen zu den möglichen Auswirkungen dieser Portoerhöhungen in bestimmten Bevölkerungsgruppen und/oder Wirtschaftsbranchen vor.