LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6288 15.05.2019 Datum des Originals: 13.05.2019/Ausgegeben: 20.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2338 vom 11. April 2019 des Abgeordneten Sven Wolf SPD Drucksache 17/5801 Folgt auf #Bildervonmir nun #Tweetsvonmir? – warum hält Ministerpräsident Laschet den Twitterkanal der Staatskanzlei für ein unabhängiges Medium, das in die Medienschau der Landesregierung gehört? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit geraumer Zeit lassen sich in der Medienschau der Landesregierung NRW auch Beiträge aus sogenannten Sozialen Medien finden. Fast hauptsächlich handelt es sich hierbei allerdings um Beiträge aus dem Kurznachrichtendienst Twitter. Die Mehrzahl dieser Beiträge wiederum sind Tweets der Staatskanzlei oder von Ministerien über ihre eigenen Aktivitäten und Verlautbarungen, teils auch unter Verweis auf die dazugehörige Pressemittelung. So wurde beispielsweise die Medienschau vom 3. April 2019 zu einer Regierungsmedienschau über die Zusammenarbeit mit den Benelux-Ländern umfunktioniert. Neben einem Tweet der Staatskanzlei umfasste die Regierungsmedienschau u.a. auch Tweets des niederländischen und des luxemburgischen Regierungschef. Es ist grundsätzlich ein interessanter Ansatz, auch Beiträge außerhalb klassischer Medien in der Medienschau zu berücksichtigen. Allerdings ist es mehr als irritierend, wenn die Landesregierung dabei hauptsächlich ihre eigenen Verlautbarungsorgane in den Blick nimmt. Wesentlich zielführender wäre es, wenn sich in der Medienschau auch Debatten und Meinungen aus dem Netz zu den relevanten Themen des Tages wiederfänden. Beispiele hierfür sind etwa die Diskussionen über die geplante Abschaffung der Stichwahl oder über Straßenausbaubeiträge . Hierzu findet sich im Zeitraum seit der Erweiterung der Medienschau um die Rubrik „Social Media“ kein einziger Beitrag aus Sozialen Netzwerken, obwohl diese Themen auch im Netz intensiv diskutiert werden. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 2338 mit Schreiben vom 13. Mai 2019 namens der Landesregierung namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6288 2 1. Welche Änderungen hat es im Vergleich zu vorher bei der Erstellung der Medienschau personell und redaktionell gegeben? Es hat keine personellen Änderungen gegeben. Eine redaktionelle Änderung ist, dass im Zuge der neuen Medienschau erstmals Beiträge aus Sozialen Medien aufgenommen werden. 2. Nach welchen Kriterien werden Beiträge aus Sozialen Medien ausgewählt? Nach denselben Kriterien wie Beiträge aus anderen Quellen: Mit der Medienschau der Staatskanzlei erfüllt die Landesregierung ihre Informationspflicht zu Themen von landespolitischer Relevanz durch Auswertung verfügbarer Quellen. 3. Warum werden eigene Twitter-Beiträge der Landesregierung in der Medienschau eingefügt? Die Medienschau kann Beiträge des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei, der Ministerien und der Fraktionen enthalten, etwa um Diskussionsverläufe zu dokumentieren. 4. Warum werden nicht auch kritische Tweets Dritter bzw. Diskussionsbeiträge aus den sozialen Netzwerken ausgewählt? Die jeweilige Ausgabe der Medienschau kann naturgemäß nur eine Auswahl darstellen. Selbstverständlich werden auch in der Frage angesprochene Beiträge berücksichtigt. Zu den Kriterien wird auf Frage 2 verwiesen. 5. Werden demnächst auch Tweets der SPD-Fraktion in die Medienschau aufgenommen ? Siehe Antwort zu Frage 3.