LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6289 16.05.2019 Datum des Originals: 16.05.2019/Ausgegeben: 21.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2380 vom 12. April 2019 des Abgeordneten Markus Herbert Weske SPD Drucksache 17/5866 Lärmschutz an der Güterfernstrecke Rotterdam – Genua Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in ihrem Bericht zum Ausbau der Betuwe-Linie an den Verkehrsausschuss vom 5. Dezember 2018 (Vorlage 17/1454) die Übernahme von 450,1 Millionen Euro als Förderfestbetrag angekündigt. Laut Presseberichten will die Europäische Union nun internationale Verkehrsverbindungen mit insgesamt 60 statt 45 Milliarden Euro fördern. Bund und Länder können sich gemeinsam für einzelne Projekte bewerben. Auch die Betuwe-Linie kann nun weitere Mittel aus der EU erhalten. Der Ausbau der Betuwe-Linie ist Teil des transeuropäischen Güternetzes und ein unabdingbarer Bestandteil der Magistrale Rotterdam-Genua. Im weiteren Verlauf wird auch die Landeshauptstadt Düsseldorf von dieser Magistrale betroffen. Je nach Lärmempfindlichkeit sind zwischen 30.000 und 100.000 Bürgerinnen und Bürger in Düsseldorf von der erwarteten Verdopplung der Zugfrequenzen und der zu erwartenden Verlängerung der Züge betroffen. Die schon heute signifikant hohe Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner an der Güterzugstrecke ist u. a. durch ein Lärmgutachten der Landeshauptstadt Düsseldorf festgestellt worden. Die verbesserte Förderung durch die Europäische Union stellt nun eine neue Sachlage im Hinblick auf die Perspektiven für den notwendigen Lärmschutz an der Güterzugstrecke dar. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2380 mit Schreiben vom 16. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen gemäß Art. 87 e des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, finanziert der Bund entsprechend § 8 des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6289 2 Bundesschienenwegeausbaugesetzes Neubau-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Die Verbindung zwischen dem Hafen Rotterdam und Genua ist somit – auf deutscher Seite – eine Maßnahme in der Zuständigkeit des Bundes. Bei Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm wird unterschieden zwischen der Lärmvorsorge, deren Grenzwerte beim Bau und bei wesentlicher Änderung von Schienenwegen einzuhalten sind, und der Lärmsanierung, die als freiwilliges Programm des Bundes Lärmschutzmaßnahmen an baulich unverändert fortbestehenden Schienenwegen ermöglicht. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes- Immissionsschutzgesetz nur in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundes (16. BImSchV). Hiernach ist beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges Vorsorge gegen den Verkehrslärm zu treffen, der für die Zeit nach der Baumaßnahme prognostiziert ist. Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundes. Deshalb stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ bereit. 1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen auf dem Düsseldorfer Abschnitt (Rath- Eller) der Güterzugstrecke Rotterdam-Genua zu unterstützen? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die erhöhten Fördermittel der Europäischen Union, sofern dies möglich ist, für Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzwände an dem durch den Düsseldorfer Osten verlaufenden Teil der Güterfernverkehrsstrecke nach Genua einzusetzen? 3. Wäre die Landesregierung grundsätzlich bereit, sich an anfallenden Kosten für Lärmschutz an dem betreffenden Abschnitt Düsseldorf-Rath – Düsseldorf-Eller zu beteiligen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung setzt sich gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kontinuierlich dafür ein, dass der Lärmschutz an Güterverkehrsstrecken in ganz Nordrhein-Westfalen verbessert wird. Da der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 keine Ausbaumaßnahme an dem Abschnitt zwischen Düsseldorf-Rath – Düsseldorf-Eller vorsieht und somit die Möglichkeit einer Lärmvorsorge nicht besteht, kann eine Verbesserung des Lärmschutzes nur durch das Bundesprogramm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ erfolgen (s. Vorbemerkung). Die Deutsche Bahn AG stellt das Programm auf und stimmt dies mit dem BMVI ab. Das Land Nordrhein-Westfalen ist daran nicht beteiligt. Im Übrigen obliegt es dem für Schienengüterverkehrsstrecken zuständigem BMVI, Anträge zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen bei der Europäischen Union zu stellen.