LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6295 16.05.2019 Datum des Originals: 16.05.2019/Ausgegeben: 21.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2435 vom 30. April 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp, Ralf Jäger, Frank Börner und Rainer Bischoff SPD Drucksache 17/5994 Wie hat sich der Unterrichtsausfall in der Stadt Duisburg entwickelt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ende März hat Landesschulministerin Yvonne Gebauer die Ergebnisse der flächendeckenden Erhebung zum Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Der landesweite Unterrichtsausfall im ersten Schulhalbjahr 2018/2019 liegt laut der Erhebung bei 4,8 Prozent. Die ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden nehmen dabei 3,3 Prozent und das Eigenverantwortliche Arbeiten 1,5 Prozent ein. In den Schuljahren davor wurden das Rollierende Verfahren oder Stichprobenuntersuchungen zur Erhebung des Unterrichtsausfalls angewendet. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2435 mit Schreiben vom 16. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch war die Unterrichtsausfallquote an Schulen in der Stadt Duisburg im ersten Schulhalbjahr 2018/2019 (bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln)? 2. Wie verteilt sich der Unterrichtsausfall im ersten Schulhalbjahr 2018/2019 in Duisburg auf die Kategorien „Ersatzloser Ausfall“ und „Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)“ (bitte nach einzelnen Schulen aufschlüsseln)? 3. Wie hoch war die Unterrichtsausfallquote in Duisburg in den Kategorien „Ersatzloser Ausfall“, „Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)“ und „Summe Unterrichtsausfall “ in den Schuljahren 2017/2018, 2015/2016 und 2014/2015? Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6295 2 Die Erhebung des Unterrichtsausfalls in NRW ist in den zurückliegenden Schuljahren mithilfe von Erhebungsformaten durchgeführt worden, die aufgrund ihrer Anlage keine regionalisierbaren , schulbezogenen Aussagen zulassen: • In den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 wurde der Unterrichtsausfall in NRW durch Stichprobenerhebungen ermittelt, an denen landesweit je teilnehmender Schulform 110 Schulen mitgewirkt haben. Daher liegen hier für einzelne Gemeinden keine repräsentativen Werte vor. • Im Schuljahr 2017/18 haben im Rahmen des „Rollierenden Verfahrens“ zwar alle Schulen der teilnehmenden Schulformen an der Erhebung mitgewirkt, diese waren jedoch per Zufallsprinzip auf 19 Erhebungsabschnitte über das ganze Schuljahr verteilt. Ein aussagekräftiger Vergleich der Ergebnisse innerhalb einzelner Gemeinden ist hier nicht möglich, da sich die Erhebungsabschnitte in ihren Rahmenbedingungen stark unterschieden haben (z. B. Schuljahresbeginn bzw. -ende, Abschnitte mit Brauchtum wie St. Martin oder Weihnachten, Abschnitte mit störenden Außenereignissen wie Unwetter etc.). Zu diesen Schuljahren sind daher ausschließlich kumulierte, landesweite Ergebnisse veröffentlicht worden, die im Bildungsportal unter folgender Adresse heruntergeladen werden können : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/index.html Erst zum laufenden Schuljahr 2018/19 ist die „Flächendeckende Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebung“ eingeführt worden, die schulbezogene Aussagen ermöglicht. Aufgrund der Einführungsphase im ersten Schulhalbjahr liegen teilweise noch nicht alle Meldungen vor bzw. besteht die Möglichkeit, dass sich die Daten noch verändern. Zur Sicherung der Datenqualität und im Sinne der teilnehmenden Schulen ist vorgesehen, erst nach Ablauf des Schuljahres 2018/19 alle schulbezogenen und landesweiten Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die vollständige Datenübersicht und die umfassende Analyse der Flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik sowie der Detailerhebung werden voraussichtlich im vierten Quartal 2019 veröffentlicht. Ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 werden die schulbezogenen Ergebnisse dann unterjährig veröffentlicht. 4. Welche Form der Entlastung erhalten Schulen für den entstandenen Arbeitsaufwand im Rahmen des Verfahrens zur flächendeckenden Erhebung von Unterrichtsausfall ? Bei der Flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebung entsteht in den Schulen der zusätzliche Aufwand i. d. R. durch die Auswertung der Vertretungspläne. Zur Kompensation des mit der wöchentlichen Erhebung einhergehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwands wurde jeder teilnehmenden Schule ab dem 01.08.2018 eine zusätzliche Entlastungsstunde zugewiesen, die unmittelbar der Person zugutekommen soll, die die Unterrichtsausfallstatistik bearbeitet. Diese Entlastungsstunde kann ggf. unter mehreren Personen aufgeteilt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6295 3 5. Welche „weiteren Wege und Lösungen“ verfolgt die Landesregierung zur Verringerung des Unterrichtsausfalls und zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung bzw. der Personalsituation an den Duisburger Schulen? Die in 2018 veröffentlichte neu erstellte Lehrkräftebedarfsprognose hat ein großes Ungleichgewicht bei der Lehrkräfteversorgung ans Licht gebracht. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet mit Hochdruck daran, eine spürbare Verbesserung bei der Lehrkräfteversorgung herbeizuführen. Dabei lässt die Landesregierung nichts unversucht, um Angebot und Nachfrage wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Deshalb hat die Landesregierung seit Amtsantritt im Sommer 2017 bereits zwei Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ergriffen. Es wurden langfristig, mittelfristig und kurzfristig wirkende Maßnahmen erarbeitet mit dem Ziel, alle Lehrerstellen mit qualitativ hochwertig ausgebildetem Personal zu besetzen. Neben dem seit Jahren bewährten Seiteneinstieg für Personen ohne Lehramtsbefähigung wurden im Einstellungsverfahren weitere Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften umgesetzt, deren Erfolge sich sukzessive zeigen (siehe Faktenblatt vom 24.08.2018, veröffentlicht im Bildungsportal unter dem Link https://www.schulministerium .nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/2018_08_24-Schuljahresbeginn /Faktenblatt-Lehrkraeftegewinnung.pdf). Weitere Maßnahmen werden zurzeit auf ihre Wirkung und Einbindung in bestehende Maßnahmen geprüft und bewertet. Zudem wurden in der Vergangenheit – mit Blick auf die heutige Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt – eine zu geringe Anzahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund hat die neue Landesregierung bereits zum Wintersemester 2018/19 für das Lehramt an Grundschulen 339 zusätzliche Bachelor-Studienanfängerplätze und für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung 250 zusätzliche Bachelor-Studienanfängerplätze bereitgestellt. Darüber hinaus startete im April 2018 parallel zur Veröffentlichung der neuen Lehrkräftebedarfsprognose eine breit angelegte Werbe- und Imagekampagne für den Lehrerberuf, die auch im Jahr 2019 fortgeführt wird. Ziel ist es, mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen .