LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6296 17.05.2019 Datum des Originals: 14.05.2019/Ausgegeben: 22.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2385 vom 17. April 2019 der Abgeordneten Verena Schäffer und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5871 Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2019 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In unserer Kleinen Anfrage vom 5. Dezember 2018 hatten wir unter Bezugnahme auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung nach den derzeit nicht vollstreckten Haftbefehlen gegen Rechtsextreme in Nordrhein-Westfalen gefragt. Die Antwort der Landesregierung mit der Drucksachennummer 17/4784 ergab, dass zum Stichtag 28.09.2018 gegen 247 Personen insgesamt 338 Haftbefehle nicht vollstreckt waren. 102 dieser Personen waren dem Phänomenbereich der PMK-Rechts zugeordnet. Zudem wurde angegeben, dass 18 dieser Fälle der Priorität II und 84 Fälle der Priorität III zugeordnet wurden. Darüber hinausgehende Angaben bezüglich der Hintergründe der Tatverdächtigen, die Zeitpunkte und zugrundeliegenden Delikte der Haftbefehle konnten mit Verweis auf die Speicherfrist der Daten nicht gemacht werden . Da die Daten des für Ende März 2019 angesetzten Stichtags zur Erhebung der offenen Haftbefehle in der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist noch vorliegen müssten, bitten wir erneut um die Beantwortung der unten stehenden Fragen. Die hohe Gewaltaffinität der rechtsextremen Szene in Nordrhein-Westfalen, die eigene Kampfsporttrainings abhält mittels derer sie sich auf ein vermeintliches Endzeit- bzw. Bürgerkriegsszenario vorbereitet, ist besorgniserregend. Dass sich nun eine solch große Zahl von Rechtsextremen offenbar der Strafverfolgung entziehen kann, muss Anlass genug sein, die Anstrengungen der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich zu intensivieren. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2385 mit Schreiben vom 14. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6296 2 1. Gegen wie viele Rechtsextreme lagen bis zum Stichtag im Frühjahr 2019 nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegende Deliktsart und PMK Bezug.) 2. Wie werden diese Fälle nach den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet? 3. In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden? 4. Wie viele Haftbefehle gegen Rechtsextreme wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert? 5. Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Rechtsextremen halten sich mutmaßlich im Ausland auf? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die zur Auswertung und Analyse offener Haftbefehle erforderlichen Datenrecherchen und - analysen sind bislang im gebotenen Umfang allein dem Bundeskriminalamt möglich. Die entsprechenden Auswertungen sowie die damit verbundenen Abstimmungen mit den Ländern sind dort zum Stichtag 28.03.2019 zurzeit noch anhängig. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.