LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6309 20.05.2019 Datum des Originals: 20.05.2019/Ausgegeben: 23.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2389 vom 24.04.2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/5897 Personal in den Kitas in NRW. Wie viele Personen arbeiten für das Wohl unserer Kinder? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018 fehlen in den NRW-Kitas mehr als 15.500 Erzieherinnen und Erzieher und über 2.800 Kita-Leitungen. Bisher fehlt es an einer landesweiten Strategie, mit der vorhandene Fachkräfte gehalten und neue hinzugewonnen werden können. Um ein Konzept gegen den Fachkräftemangel entwickeln zu können, muss der Status quo des Personalbestandes offen liegen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2389 mit Schreiben vom 20. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, steigender Betreuungsbedarfe und dem fortlaufenden Ausbau an Betreuungsplätzen ist und bleibt der Fachkräftebedarf weiter eine enorme Herausforderung. Insgesamt arbeiten rund 81.200 Erzieherinnen und Erzieher in den nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen (Quelle: KJH-Statistik, Stichtag 01.03.2018) und damit rund 29.900 Personen (rd. 58 Prozent) mehr als im Kindergartenjahr 2008/2009 (rund 50.980, Quelle: KJH- Statistik, Stichtag 15.03.2009). Die Gesamtzahl der Beschäftigten in den nordrheinwestfälischen Kindertageseinrichtungen hat sich in diesem Zeitraum von rd. 80.200 auf ca. 115.400, und damit um rd. 44 Prozent erhöht. Angesichts der dynamischen Entwicklung im Kita-Bereich müssen die Anstrengungen weiter verstärkt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6309 2 In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen eine Neuregelung der Personalvereinbarung getroffen. Rückwirkend zum 1. Dezember 2018 können damit zum Beispiel Personen mit im EU-Ausland erworbenen Nachweisen für die Berufe Erzieherin bzw. Erzieher als sozialpädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten – vorausgesetzt die Qualifikation entspricht der Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung und ein Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse wird erbracht. Darüber hinaus soll der Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestaltet werden, um mehr junge Menschen für diese wichtige Aufgabe zu begeistern. Mit dem reformierten KiBiz sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers – ab dem Kindergartenjahr 2020/21 Zuschüsse für die Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen gewährt werden. Vorgesehen sind 8.000 Euro für jeden Platz im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung, 4.000 Euro für jeden Platz im zweiten bzw. dritten piA-Jahr sowie für alle Plätze im Anerkennungsjahr. Voraussetzung ist dabei, dass die Schülerinnen und Schüler auch entsprechend der bestehenden Tarife vergütet werden. Weitere Schritte zur Fachkräftegewinnung werden folgen. 1. Wie viele Personen sind derzeit in NRW in Kitas insgesamt beschäftigt? (Bitte unterscheiden nach Personen und Vollzeitäquivalenten und einzeln auflisten nach Kitaleitung, Fachkräften, Ergänzungskräften und Auszubildenden.) Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die tätigen Personen in Kitas in Nordrhein- Westfalen nach Arbeitsbereichen. Die Daten stammen aus der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03.2018. Die amtliche Statistik differenziert nach Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft und gruppenübergreifend tätig. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Erfassung der KJH-Statistik im Bereich der Zweit- bzw. Ergänzungskräfte und der gruppenübergreifend Tätigen nicht nach Fach- und Ergänzungskräften entsprechend dem KiBiz differenziert wird. Tabelle 1: Tätige Personen1 in Kindertageseinrichtungen nach Arbeitsbereich in Nordrhein- Westfalen am 01.03.2018 (Anzahl) In s g e s a m t G ru p p e n le it u n g Z w e it - b z w . E rg ä n z u n g s k ra ft g ru p p e n ü b e rg re if e n d t ä ti g F ö rd e ru n g v o n K in d e rn m it (d ro h e n d e r) B e h in d e ru n g 4 L e it u n g V e rw a lt u n g Personen2 115.382 36.078 51.856 13.337 5.475 7.815 821 VZÄ3 95.410 32.873 41.485 9.564 3.985 7.185 318 1 Ohne tätige Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. 2 Aufgeführt nach ihrer überwiegenden Tätigkeit. 3 Für eine Vollzeitstelle wurden 39 Wochenstunden angesetzt. Rundungsdifferenzen sind möglich. Berücksichtigt wurde der Beschäftigungsumfang im ersten und im zweiten Arbeitsbereich. 4 Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher, geistiger oder drohender bzw. seelischer Behinderung nach SGB VIII/SGB XII in der Tageseinrichtung. Quelle: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund, 2019. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6309 3 2. Wie viele Personen arbeiten derzeit in den unterschiedlichen Gruppenformen? (Bitte einzeln auflisten nach Gruppenformen, Anzahl der Beschäftigten und Vollzeitäquivalenten.) Die folgende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die tätigen Personen in Kitas in Nordrhein- Westfalen nach Gruppenform, in der sie tätig sind. Die Daten stammen aus der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03.2018. Die amtliche Statistik differenziert nach Gruppenformen an Hand der Altersstruktur der betreuten Kinder zum 1.03. eines Jahres. Diese Zuordnung entspricht nicht den Gruppenformen wie sie in der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz ausgewiesen ist. Daten zu Personen und Vollzeitäquivalenten nach den Gruppenformen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes liegen nicht vor. Tabelle 2: Tätige Personen1 in Kindertageseinrichtungen nach Gruppenform in der sie tätig sind in Nordrhein-Westfalen am 01.03.2018 (Anzahl) I n s g e s a m t In Gruppen mit Kindern im Alter von…bis unter…Jahren g ru p p e n ü b e r- g re if e n d t ä ti g F ö rd e ru n g K in d e r m it ( d ro h e n d e r) B e h in d e ru n g 4 L e it u n g V e rw a lt u n g 0 – 3 2 - 8 ( o . S c h u lk in d e r ) 5 - 1 4 ( n u r S c h u lk in d e r) m it K in d e rn a lle r A lt e rs - g u p p e n Personen2 115.382 4.571 66.218 274 16.871 13.337 5.475 7.815 821 VZÄ3 95.410 3.792 55.963 197 14.406 9.564 3.985 7.185 318 1Ohne tätige Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. 2 Aufgeführt nach ihrer überwiegenden Tätigkeit. 3 Für eine Vollzeitstelle wurden 39 Wochenstunden angesetzt. Rundungsdifferenzen sind möglich. Berücksichtigt wurde der Beschäftigungsumfang im ersten und im zweiten Arbeitsbereich. 4 Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher, geistiger oder drohender bzw. seelischer Behinderung nach SGB VIII/SGB XII in der Tageseinrichtung. Quelle: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, 2018, Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund, 2019. 3. Wie viele Personen fehlen derzeit in Kindertagesstätten, weil die Stellen aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden können? (Bitte einzeln auflisten nach Personen und Vollzeitäquivalente.) Arbeitgeber des Personals sind die Träger von Kindertageseinrichtungen. Stellenvakanzen werden von der amtlichen Statistik nicht erfasst. 4. Welcher zusätzliche Personalbedarf würde bei einer Limitierung der Gruppengröße auf 18 Kinder entstehen? Die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs bei einer Limitierung der Gruppengröße auf 18 ist abhängig von mehreren Variablen (z.B. Alter des Kindes und Betreuungszeit). Insoweit kann diese Frage nicht in der erbetenen Form beantwortet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6309 4 5. Wie viele der zurzeit in Kita beschäftigten Personen werden voraussichtlich bis 2030 in Rente gehen? Aus dem Jahr 2017 liegt für Nordrhein-Westfalen eine Abschätzung des Personalersatzbedarfs im Arbeitsfeld bis Ende 2024 vor (Rauschenbach/Schilling/Meiner- Teubner: Plätze. Personal. Finanzen – der Kita-Ausbau geht weiter. Dortmund 2017). Der Personalersatzbedarf berücksichtigt den voraussichtlichen Übergang in Rente aus Altersgründen sowie aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit und das vorzeitige Verlassen des Arbeitsfeldes. Summiert man den im Rahmen dieser Abschätzung für die Jahre 2019 bis 2024 prognostizierten Personalersatzbedarf, so würden in diesem Zeitraum rd. 21.870 Personen das Arbeitsfeld verlassen. Gleichzeitig sind nach dieser Abschätzung rd. 32.600 Neuzugänge zu erwarten.