LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6327 21.05.2019 Datum des Originals: 20.05.2019/Ausgegeben: 24.05.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2388 vom 24.04.2019 des Abgeordneten Dietmar Bell SPD Drucksache 17/5896 Welche Arbeitsleistungen müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten an den nordrheinwestfälischen Hochschulen leisten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine Vielzahl an Förderprogramm und Stipendien unterstützt Promovenden finanziell bei ihrer Promotion. Bei Stipendien handelt es sich um steuerfreie Einkünfte, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, gemäß den Regelungen aus § 3 Ziff. 44 EStG und den Verpflichtungen aus § 14 SGB IV müssen Stipendiaten keine Arbeitsleistungen an Universitäten übernehmen. Im Gegensatz dazu stehen Ausschreibungen für Promotionsstipendien die vorsehen, dass Stipendiaten dazu bereit sein müssen, „für Unterrichtszwecke mindestens ¼ der Zeit eines Assistenten aufzuwenden.“1 In einem anderen Fall können erfolgreiche Bewerber eines Stipendiums für Hochschullehrer ein Doktorandenstipendium mit zweijähriger Laufzeit zur Finanzierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters vergeben.2 Diese auf den ersten Blick unterstützende Finanzierung führt dazu, dass Stipendiaten praktisch selbst zum Arbeitgeber werden (Aufbau einer Nachwuchsgruppe, Beteiligung an Unterrichtstätigkeiten), die damit auch sämtliche Arbeitgeberrisiken tragen. Für diese Anforderungen an Stipendiatinnen und Stipendiaten ist die Universität nicht verantwortlich. Aber wenn in Bereichen, in denen eine solche "Stipendien-Kultur" gelebt wird, zusätzlich Stipendien aus Hochschulmitteln vergeben werden, ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass auch diese Stipendiatinnen und Stipendiaten gleichermaßen behandelt werden und dann auch im Rahmen ihres Stipendiums dazu angehalten werden, Lehr- oder sonstige Arbeitsaufgaben zu übernehmen, die eigentlich von Beschäftigten übernommen werden müssten. 1 https://www.vci.de/fonds/stipendien/uebersichtsseite.jsp (zuletzt abgerufen am 27.03.2019) 2 https://www.vci.de/ergaenzende-downloads/liebig-merkblatt-2017-04.pdf (zuletzt abgerufen am 27.03.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6327 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2388 mit Schreiben vom 20. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Arbeitsleistungen müssen Stipendiatinnen und Stipendiaten an den nordrhein-westfälischen Hochschulen leisten? Mit der Bitte um eine hochschulscharfe Auflistung. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die nordrhein-westfälischen Hochschulen die Regelungen aus § 3 Ziff. 44 EStG und den Verpflichtungen aus § 14 SGB IV nicht beachten. In der Kürze der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war nicht mehr als eine kursorische Abfrage möglich. Ein Großteil der Fachhochschulen, Universitäten sowie Kunst- und Musikhochschulen hat geantwortet und angegeben, dass keine Arbeitsleistungen von Stipendiatinnen und Stipendiaten gefordert werden. Keine Hochschule hat angegeben, Arbeitsleistungen einzufordern, die eigentlich von Beschäftigten übernommen werden müssten. Zum Teil haben die Hochschulen dies in eigenen Rahmenrichtlinien für Stipendien geregelt. 2. Welche Förderprogramme oder Stipendien sehen ähnliche Bedingungen bei der Stipendienvergabe – wie in den beschriebenen Fällen – vor? Mit der Bitte um Auflistungen der Förderprogramme und Stipendien. Zu Stipendienprogrammen der Privatwirtschaft liegen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Informationen vor. 3. Wie viele und welche nordrhein-westfälischen Hochschulen vergeben Stipendienprogramme aus eigenen Mitteln? Wie wird gewährleistet, dass keine Arbeitsleistung dafür eingefordert wird? Von den 34 Hochschulen, die die kursorische Abfrage beantwortet haben, gaben 19 an, Stipendien aus eigenen Mitteln zu vergeben. Hierbei handelt es sich um ein großes Spektrum unterschiedlicher Stipendien – vom Härtefallstipendium über Promotions- bis hin zu Forschungsstipendien. Keine der Hochschulen hat angegeben, hierfür Arbeitsleistungen einzufordern.