LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6380 28.05.2019 Datum des Originals: 28.05.2019/Ausgegeben: 03.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2396 vom 26. April 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5938 Das Land als gutes Vorbild: Wie energieeffizient sind die Landesliegenschaften? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Deutschland werden 35 Prozent der Endenergie für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung von Häusern und Gebäuden verbraucht, wobei rund ein Drittel des gesamten CO2-Ausstoßes erzeugt wird. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben und bis zum Jahr 2030 die Emissionen des Sektors Gebäude um etwa zwei Drittel gegenüber 1990 zu reduzieren. Nach § 7 des Gesetzes der Förderung des Klimaschutzes in NRW soll die Landesverwaltung bereits im Jahr 2030 klimaneutral sein. Ein ambitioniertes Ziel, für dessen Erreichung der Energieverbrauch der Gebäude von entscheidender Bedeutung ist. Doch die energetische Modernisierung von Gebäuden kommt in Deutschland genauso wie in Nordrhein-Westfalen seit Jahren kaum voran, genauso wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangeht und alles tut, um ihre Ziele zu erreichen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2396 mit Schreiben vom 28. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Auswertung bezieht sich auf die Wirtschaftseinheiten „Eigentum“ und „Drittanmietungen“ im Verwaltungsvermögen, bei denen der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein -Westfalen (BLB NRW) auch für das Betreiben zuständig ist. Die Hochschulen in Nordrhein -Westfalen bewirtschaften nach geltender Rechtslage ihre Liegenschaften selbst. Die Daten zu den Energieverbräuchen der Hochschulen sind deshalb in der Auswertung nicht enthalten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6380 2 1. Wie hoch war der temperaturbereinigte Wärmeenergieverbrauch der einzelnen Landesliegenschaften ? (Bitte jeweils für die Jahre 2015 bis 2018 als Jahressumme in MWh und Bedarf in W/m2 beheizter Nutzfläche angeben) Der witterungsbereinigte Wärmeenergieverbrauch betrug für die Jahre 2015 rd. 770.000 MWh/a, 2016 rd. 740.000 MWh/a und für 2017 752.000 MWh/a. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Abrechnungsdaten der Energieversorger für das Jahr 2018 kann derzeit nur eine Auswertung bis 2017 erfolgen. 2. An welchen Landesliegenschaften wurden seit 2015 welche Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt? (Bitte jeweilige Liegenschaft und Wirkung der Maßnahmen als absolute Einsparung in MWh/Jahr und relative Einsparung in W/m2 beheizter Nutzfläche angeben) Der BLB NRW verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der lebenszyklusorientierten Ausrichtung unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen des Mieter-Vermieter-Modells. Eine maßnahmenscharfe Auswertung ist nicht möglich, da bei den Gesamtmaßnahmen neben den energetisch relevanten Anteilen auch Maßnahmen für die Barrierefreiheit und Schadstoffe einbezogen wurden. Zudem haben u.a. die Übererfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung seit 2014 sowie die Beschaffung von Ökostrom für die Landesverwaltung zur Energie- bzw. CO2-Einsparung beigetragen. Der Gesamtbedarf von rund 337 Gigawattstunden Strom pro Jahr wird beispielsweise seit 2016 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt, wodurch der CO2-Ausstoß im Jahr 2016 um rund 200.000 Tonnen gesenkt werden konnte. Der BLB NRW hat in den letzten Jahren bei Neubauprojekten wie beispielsweise im Amtsgericht Erkelenz, Finanzamt Gelsenkirchen und IT.NRW Düsseldorf Geothermieanlagen errichtet. Wärmepumpenanlagen wurden beispielsweise beim Neubau der Autobahnpolizei Hünxe und beim Eichamt Düsseldorf installiert. 3. Wie hoch waren die Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz der Landesliegenschaften in den Jahren 2015 bis 2018? (Bitte jeweilige Jahressumme und Investitionen pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche angeben) Das Budget für die jährlichen Instandhaltungsaufwendungen des BLB NRW beträgt derzeit ca. 300 Mio. Euro. Im Zuge der Instandhaltung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die eine energetische Verbesserung der Gebäude bewirken. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn vorhandene Fenster im Zuge einer notwendigen Instandsetzung ersetzt werden. Die energetische Verbesserung bei Instandhaltungsmaßnahmen wird jedoch nicht gesondert erfasst . 4. Welche Investitionen in die energetische Sanierung plant die Landesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021? (Bitte jeweilige Liegenschaften mit jeweils geplanten Investitionen und prognostizierter absoluter Energieeinsparung in MWh nennen ) Der BLB NRW verfolgt die baupolitischen Ziele der Landesregierung. Durch den Kabinettbeschluss vom 19.03.2019 soll zum Beispiel das ermittelte Photovoltaik-Potenzial aller geeigneten Bestandsgebäude des BLB NRW in Hinblick auf die Zielerreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung in den Jahren 2019 bis 2030 sukzessive wirtschaftlich erschlossen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6380 3 5. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Landesliegenschaften auch im Bereich der Wärmeenergie wie im Klimaschutzgesetz vorgeschrieben bis zum Jahr 2030 das Ziel der Klimaneutralität erreichen? (Bitte Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der Bestandsgebäude und Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten des Landes nennen) Der BLB NRW verfolgt mit dem Energiemanagementsystem das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung für seine Liegenschaften. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die energetische Verbesserung der Bestandsgebäude für den Bereich Wärme und Strom. Zu diesem Zweck hat der BLB NRW einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Die darin enthaltenen Kriterien folgen den Grundsätzen „Vermeiden“ (energieeffiziente Nutzung von Wärme, Kälte und Strom sowie die Bedarfs- bzw. Verbrauchsminderung), „Vermindern“ (Energieverbrauch möglichst klimaneutral ersetzen) vor „Kompensieren“ (Umstellung auf Ökostrom und Biogas sowie Ankauf von Emissionszertifikaten).