LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6385 28.05.2019 Datum des Originals: 28.05.2019/Ausgegeben: 03.06.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2511 vom 2. Mai 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/6213 Phantomstudenten an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Ruhr Nachrichten“ meldeten am 29. April: „Tausende in NRW sind nur für das praktisch unbegrenzte Ticket für den öffentlichen Nahverkehr an einer Uni eingeschrieben.“ Im Fließtext des Artikels wird beispielhaft ein „Student“ vorgestellt, welcher seit Jahren alleine immatrikuliert ist, um stark vergünstigt den Öffentlichen Personennahverkehr in NRW zu nutzen. „Ein Semesterticket hat in Nordrhein-Westfalen für mich einfach das bessere Preis- Leistungsverhältnis“, erklärt offen der Berufstätige und macht andere für sein missbräuchliches Verhalten verantwortlich, indem er hinzufügt: „Ich nutze eine Lücke, die sich leicht schließen ließe.“ Der Landeschef des Deutschen Hochschulverbands schätzt die Situation wie folgt ein: „Man kann diese Fälle politisch als Missbrauch sozialer Vergünstigungen ansehen. Rechtswidrig ist das Verhalten aber nicht“. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg spricht von einem „fatalen Zeichen für die Gesellschaft“. Laut Pressbericht geht die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf von rund 8000 eingeschriebenen Studenten „ohne Studienabsicht“ aus. Im Wintersemester 2017/2018 hatte die Uni Düsseldorf 35.281 Studenten1 und davon möglicherweise über 22 Prozent Phantomstudenten. An der Universität zu Köln gibt es laut Pressebericht zwischen 4000 und 5000 Alibi-Studenten. 1 https://www.uniduesseldorf .de/home/fileadmin/redaktion/ZUV/Dezernat_5/Statistiken/Zahlenspiegel_Flyer/Flyer_2017 _2018_deutsch.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6385 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2511 mit Schreiben vom 28. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Studenten sind derzeit schätzungsweise an staatlichen Hochschulen in NRW ohne Studienabsicht eingeschrieben (bitte aufschlüsseln nach Hochschule)? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Schaden, der jährlich auf diese Weise in NRW verursacht wird? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Dazu liegen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Daten vor. Die nachgefragten Informationen sind nicht Teil der amtlichen Statistik. Die Zahl sog. "Phantomstudierender" kann für die Hochschulen des Landes auch nicht seriös geschätzt werden und damit auch nicht die finanziellen Auswirkungen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg der Bemühungen in der Vergangenheit, die Anzahl von Phantomstudenten an staatlichen Hochschulen in NRW zu minimieren? 4. Sind der Landesregierung staatliche Hochschulen in NRW bekannt, welche durch ihre jeweilige Prüfungsordnung bereits jetzt Einfluss auf die Dauer des Studiums ihrer Studenten nehmen? 5. Beabsichtigt die Landesregierung das Problem in der beabsichtigten Änderung des Hochschulgesetzes aufzugreifen? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Hochschulen organisieren Studium und Lehre in eigener, verfassungsrechtlich gesicherter Verantwortung. Die Landesregierung hat keinen Anlass anzunehmen, dass die Hochschulen dieser Verantwortung nicht gerecht werden. Sie führt daher auch keine flächendeckende Sichtung der Prüfungsordnungen der Hochschulen dahingehend durch, ob Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen Fristen regeln, innerhalb derer die Anmeldung zum Erstversuch einer Prüfung oder zu einem Wiederholungsversuch einer Prüfung spätestens vorgenommen sein müssen. In dem Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 21. Dezember 2018 (LT-Drs. 17/4668) sind dem Landtag verschiedene Maßnahmen zum Beschluss vorgelegt worden, mit denen der Erfolg im Studium unterstützt werden soll. Hierzu zählen insbesondere das Online-Self-Assessment, die bessere Flankierung der Studienberatung sowie die Einführung von Studienverlaufsvereinbarungen.